Schlagwort: Landesdirektion

  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

      AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

      Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.

      Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?

      Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.



      Seine Rede im Wortlaut:

      „Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister,
      sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter
      und Gäste, liebe Chemnitzer,

      in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an
      der Konradstraße gesprochen.

      Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.

      Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die
      Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.

      Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines
      Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und
      Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.

      Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder
      einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als
      Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.

      Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die
      Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen
      stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich
      befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.

      Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der
      Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird
      überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der
      Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend
      zu finanzieren.

      Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine
      mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle
      multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden
      kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen
      lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.

      Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können
      kaum die Minderauslastung füllen.

      Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.

      Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich
      nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu,
      dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung
      reduziert werden sollen.

      Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des
      lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr
      gewährleistet sei…

      Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am
      30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019
      wie:

      – fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung
      – Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt
      – fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung
      des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter
      rechtfertigen soll


      wurden nicht beantwortet.

      Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein
      Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also
      Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses
      Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren
      nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand
      hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.

      Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten
      Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.

      Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden,
      und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.

      Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit
      Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder
      Vorsatz dahinterstecken.

      Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.

      Vielen Dank.

      (Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)