Schlagwort: Steuer

  • Mehr Hilfe für Chemnitzer Unternehmen

    Mehr Hilfe für Chemnitzer Unternehmen

    Im Rahmen der Corona-Krise laufen die ersten Hilfs-Maßnahmen für die einheimische Wirtschaft. So hat die „Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH CWE“ begonnen, Unternehmen bei der Gewerbesteuer zu entlasten.

    Das ist zu begrüßen, geht aber noch nicht weit genug. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, fordert: „Wir müssen auch den Beherbergungs-Unternehmen in der Stadt helfen, indem wir ihnen sofort ermöglichen, die Beherbergungssteuer auszusetzen.“

    Quelle zur CWE-Hotline:

    https://www.cwe-chemnitz.de/news-uebersicht/news-detail/article/aktuelle-informationen-fuer-die-chemnitzer-wirtschaft-kopie-1/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=3&cHash=e88aef703507c19707ea186b4bfb4109

  • RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    Sehr geehrter Herr Steuer, sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage:

    1. Gibt es Überlegungen, die kommunalen Zuschüsse für die EFC GmbH zu erhöhen?

    2. Wenn ja, wie hoch sollen diese ausfallen?

    3. Wenn nein, warum sind keine Erhöhungen geplant?

    4. Wodurch werden die seit 2013 um 25 Prozent gestiegenen Gebühren, welche für die Vereine anfallen, durch die EFC GmbH gerechtfertigt?

    5. Beabsichtigt die EFC GmbH, zukünftig von den Einnahmen ihrer Vertragspartner (in diesem Fall: eingemietete Vereine), welche diese im Rahmen ihrer Veranstaltungen generieren, prozentuale Anteile einzufordern?

    6. Gibt es Überlegungen, die Kosten der Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche zu senken oder diese sogar kostenlos zu gewähren und als Ausgleich die Trainingsgebühren im Erwachsenenbereich zu erhöhen?


    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • AfD fordert Seniorenbeauftragten für Chemnitz

    AfD fordert Seniorenbeauftragten für Chemnitz

    Die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz hat für die nächste Stadtratssitzung am 25. März 2020 einen Beschlussantrag zur Schaffung einer hauptamtlichen Stelle eines Seniorenbeauftragten eingereicht (A-019/2020).

    Zur Begründung sagte AfD-Stadträtin Diana Rabe, Mitglied im Sozialausschuss: „Der Anteil der über 60-zigjährigen Einwohner in Chemnitz verharrt seit Jahren auf einem Niveau von ca. 35 % (Statistisches Jahrbuch der Stadt Chemnitz 2017/2018). 87.436 Einwohner waren das z.B. im Jahr 2017. Der Altenquotient, welcher das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter abbildet, wird zuletzt in der Bevölkerungsvorausberechnung 2016 mit 39,6 für 2015 festgestellt und für das Jahr 2030 mit ca. 42,0 prognostiziert.“

    AfD-Stadtrat Günter Steuer, Mitglied im Seniorenbeirat, fordert: „Die/der Seniorenbeauftragte der Stadt Chemnitz soll die Interessen der älteren Menschen gegenüber Stadtrat und Verwaltung vertreten, den Seniorenbeirat bei seiner Arbeit unterstützen und Ansprechpartner für ältere Einwohner von Chemnitz sein.“

    Die/der Seniorenbeauftragte soll nach Willen der Fraktion seine Arbeit zum 01. Januar 2021 aufnehmen.

  • RA 588/2019: Zuschüsse für Schülerfahrtkosten

    RA 588/2019: Zuschüsse für Schülerfahrtkosten

    Sehr geehrter Herr Steuer,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wieviel Kosten hat die Stadt Chemnitz in den vergangenen drei Jahren bezüglich Erstattung der Schülerfahrtkosten zu leisten gehabt?

    • Aufwendungen 2016: 1.120.088,00 €
    • Aufwendungen 2017: 1.221.162,00 €
    • Aufwendungen 2018: 1.242.090,00 €

    2. Gibt es Planungen, die Erstattung perspektivisch flexibler zu gestalten, um Härtefälle zu umgehen?

    Aktuell gibt es keine Planungen zur Überarbeitung der Satzung hinsichtlich der im § 5 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung festgelegten Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule. Härtefälle sind im § 9 Abs. 2 der o. g. Satzung geregelt.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart

    Bürgermeister