Sehr geehrter Herr Preuß,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie hoch sind aktuell die bisher verausgabten Kosten für die Stadt?
Grundlage für das Budget Kulturhauptstadt ist die B-003/2017. Darin wurden für die Jahre 2017 und 2018 je 250.000 Euro und für 2019 350.000 Euro für das Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellt.
2. Liegen die bisher aufgewendeten Mittel im Rahmen der Planung nach B-012/2019?
Nach Erarbeitung und Beschlussfassung der Bidbookfragen (B-012/2019) wird nunmehr das Budget in operatives Budget und in Kapitalbudget ausgegeben. Darin werden die Bewerbungskosten 2017 und 2018 ebenfalls berücksichtigt. Das beschlossene Budget ist für die Verwaltung bindend.
3. Gibt es mittlerweile verbindliche Zusagen über Finanzhilfen seitens des Freistaates, des Bundes und der EU für die Bewerbung?
Die Regierung des Freistaates Sachsen hat am 21. Mai 2019 beschlossen, bei einem möglichen Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 eine Förderung von bis zu 20 Mio. Euro bereitzustellen.
Die Bundesregierung hat ihre Gesprächsbereitschaft für eine mögliche Budgetverhandlung für die Bewerberstädte der Shortlist für März bzw. April 2020 signalisiert.
4. In welcher Höhe und aus welchem Zuwendungsbereich sind bisher Finanzhilfen von der Stadt Chemnitz verwendet worden?
Der Freistaat Sachsen hat für die Jahre 2018 und 2019 das Bewerbungsverfahren mit jeweils 100.000 Euro unterstützt. Diese wurden bzw. werden in der Hauptsache für die Bürgerbeteiligung, die Mikroprojekte sowie die Einbindung der Regionen verwendet.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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