Stadtrat Günter Steuer hinterfragte die Arbeit der Streetworker in Chemnitz.
Ihre Ratsanfrage RA-602/2019 – Arbeit der Streetworker in Chemnitz
Sehr geehrter Herr Steuer,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie viel Streetworker arbeiten als angestellte Mitarbeiter der Stadt Chemnitz im Stadtgebiet?
Die Stadt Chemnitz erbringt in diesem Bereich selbst keine Leistung.
Straßensozialarbeit erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 75 SGB XII durch den Träger Stadtmission. Hierüber werden zwei Personen mit 2,0 AE finanziert.
Im Bereich der Jugendhilfe werden über die Förderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit der Stadt Chemnitz (FRL-JSG) folgende 3 Projekte der Mobilen Jugendarbeit nach § 13 SGB VIII gefördert.
– Mobile Jugendarbeit des Vereines Domizil e. V. mit 3,0 AE
– Mobile Jugendarbeit der Jugendberufshilfe gGmbH mit 3,0 AE
– Mobile Jugendarbeit des Vereines Alternatives Jugendzentrum e. V. mit 6,0 AE.
2. In welchen Gebieten werden sie vorrangig eingesetzt, was sind die hauptsächlichen Tätigkeitsfelder?
In der Straßensozialarbeit umfasst die Leistung das gesamte Stadtgebiet. Ausgeschlossen sind Gebiete, wo anderweitig geförderte Projekte dieselbe Zielgruppe oder einen Teil davon mit gleichen Leistungsinhalten betreuen.
Ziele sind:
– Integration ins reguläre Hilfesystem,
– Aktivierung der Selbsthilfekräfte,
– Abwendung einer akuten Gefahrensituation,
– Konfliktschlichtung im Stadtteil.
Die Streetworker der Mobilen Jugendarbeit im Bereich der Jugendhilfe sind in folgenden Gebieten eingesetzt:
– Mobile Jugendarbeit Domizil e. V. – Kaßberg, Altendorf, Schloßchemnitz
– Mobile Jugendarbeit Jugendberufshilfe gGmbH – Markersdorf, Hutholz, Morgenleite, Kappel
– Mobile Jugendarbeit Alternatives Jugendzentrum e. V. – Zentrum, Sonnenberg, Gablenz.
Zielgruppen der Mobilen Jugendarbeit sind sozial benachteiligte junge Menschen, vorrangig zwischen 14 und 27 Jahren, die durch andere Leistungen der Jugendhilfe nicht oder nur schwer erreicht werden. Tätigkeitsfelder sind deshalb die aufsuchende Jugendarbeit, Einzelfallhilfen, Bera-tung und Begleitung, aber auch verschiedene Gruppenangebote.
3. Wie wird die Arbeit der Streetworker bewertet, um Erfolge und Fortschritte feststellen zu können?
In der Straßensozialarbeit erfolgt dies durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und Zielzahlen:
a) Regelmäßige Konzeptionsprüfung – Fortschreibung der Leistungsübersicht
– Auswertungsgespräch mit Sozialamt 1 x jährlich
b) Evaluation Hilfesystem > aus Kontakten und Erfahrungen mit Klientel < Sprachrohrfunktion
– fortlaufend
c) Falldokumentation
– Tätigkeitsfelder sind die aufsuchende Jugendarbeit, Einzelfallhilfen, Beratung und Begleitung, aber auch verschiedene Gruppenangebote.
Einblicke in die Fall- bzw. Platzdokumentation können bei Bedarf vom Sozialamt angefordert werden. Aussagen und Stichproben hierzu erfolgen mindestens 1 x jährlich im Rahmen der Auswertungsgespräche.
d) Statistik an Sozialamt
– Die Zusendung der monatlich zu erfassenden Quartalsstatistik erfolgt bis spätestens zum 15. des Folgemonats.
Die Streetworker im Bereich der Jugendhilfe sind Angestellte des jeweiligen Trägers. Die Träger sind rechtlich selbstständig.
Im Rahmen der Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erfolgt eine Abrechnung der vereinbarten Zielstellungen sowie eine Erfassung wichtiger statistischer Angaben.
Erfolge der Arbeit sind vor allem dann erkennbar, wenn es gelingt, den sozialen Frieden in den Stadtteilen zu gewährleisten.
4. Nach welchen Vergütungssätzen werden die Streetworker bezahlt?
Im Rahmen der Straßensozialarbeit nach Tarifvertrag AVR,1 x E09/02, 1 x E09/03.
Die Träger der freien Jugendhilfe zahlen in der Regel in Anlehnung an den TVöD Sozial- und Erziehungsdienst oder auf der Grundlage eines eigenen Tarifvertrages.
Mit der Qualifikation als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge oder einem adäquaten Hochschulab-schluss ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 11 b TVöD SuE möglich. Die Tarifautonomie liegt beim jeweiligen Träger.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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