Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
oftmals werden fehlende oder überteuerte Angebote von Baufirmen für kommunale Baumaßnahmen beklagt. Allein seit Anfang November 2019 wurden massive Kostensteigerungen beim Ausbau des Wirtschaftshofes im Tierpark sowie beim Umbau des Bahnhofsgebäudes der Parkeisenbahn bekannt. Letzteres Projekt steht jetzt sogar auf der Kippe. Bürgermeister Michael Stötzer hatte kürzlich eine Überarbeitung der Planungsabläufe erwähnt.
1. Gibt es Überlegungen, die städtischen Verfahrensabläufe zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben so zu modifizieren, dass Kostenrisiken besser erfasst und für die Beschlussfassung des Stadtrates nachvollziehbar aufbereitet werden?
2. Welche Schritte wurden bzw. werden eingeleitet, um die informelle Beteiligung des Stadtrates hinsichtlich der Kostenentwicklung über den gesamten Vorbereitungs- und Durchführungsprozess bei kommunalen Baumaßnahmen zu verbessen?
3. Welche Anstrengungen werden seitens der Bauverwaltung unternommen um kostenintensive Planungsfehler zu vermeiden?
Das beim Dezernat 6 angesiedelte Baucontrolling wird permanent aktualisiert, so dass für die fünf festgelegten Controllingberichtstermine ein stichtagsbezogener Soll-Ist-Vergleich gegenüber den Fachausschüssen kommuniziert wird. Das Auftreten von Kostenrisiken (besser: Kostenabweichungen) basiert i.d.R. auf den jeweiligen Planungsständen gemäß HOAI. Gemäß DA 6001 (Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in der Stadt Chemnitz) ist bei Kenntnis von Mehrkosten von mindestens 400.000 € wie folgt zu verfahren: – bei Mehrkosten bis 1.250.000 € Brutto eine Information (im Rahmen des regelmäßigen Controllingberichtes oder separater Informationsvorlage) an den zuständigen Ausschuss und – bei Mehrkosten über 1.250.000 € Brutto eine Informationsvorlage an den Stadtrat. Bei wesentlichen Umständen, die zuvor nicht bekannt waren (grundlegende Änderung der Baumaßnahme), ist eine Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung eines bestehenden Baubeschlusses herbeizuführen.
4. In welchem Umfang sollen Vorhaben extern bearbeitet werden und wie wird der Stadtrat bei der Entscheidung zur externen Beauftragung eingebunden?
Bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen greift die Stadt Chemnitz stets auf externe Unternehmen zurück und trägt somit maßgeblich zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die Einbindung des Stadtrats erfolgt auf verschiedene Weise z. B. mit einem Baubeschluss, der Anmeldung von Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses oder auch als zeitnahe mündliche Information der Verwaltung in einem Ausschussgremium (Aufzählung ist nicht abschließend). Im Falle der KommunalBau Chemnitz GmbH (KBC) sind Vertreter des Stadtrats bzw. der Fraktionen als Aufsichtsratsmitglieder eingebunden. 5. Welche vergaberechtlichen Instrumente werden genutzt, um möglichst viele Anbieter zu erreichen um dadurch zu besseren Ausschreibungsergebnissen zu kommen? Die öffentliche Hand ist per Gesetz an die Art und Weise sowie Durchführung von Vergaben gebunden; dies betrifft vielfältige Landes-, Bundes- und EU-Gesetze. Die genaue Anwendung ist in der Stadtverwaltung Chemnitz per Dienstvorschrift geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar