Ihre Ratsanfrage RA-026/2020 – Schulsozialarbeit an der Georg-Weerth-Oberschule
Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie haben sich die in Rede stehenden dokumentierten Fallzahlen von Anfang 2015 bis Ende 2019 in der Georg-Weerth-Schule entwickelt?
In den Jahren 2015 bis 2017 war die Zahl an Einzelfallhilfen, die durch die Schulsozialarbeiter/-in geleistet wurden, relativ konstant. Monatlich betrugen diese durchschnittlich 6 bis 10 Einzelfallhilfen. Im Jahr 2018 stieg die Belastung auf bis zu 24 Einzelfallhilfen im Monat, der Durchschnittswert betrug 15,7. Im Jahr 2019 stieg dieser Wert nochmals erheblich an. Die Fallzahlen verliefen über das gesamte Jahr 2019 konstant hoch. Es wurde ein Durchschnittswert von einer monatlichen Fallbelastung von 27,7 erreicht. Die monatliche Fallzahl schwankt zwischen 15 und 42 Hilfen. Die Schülerzahl entwickelte sich von 236 im Schuljahr 2014/2015 auf 304 im Jahr 2018/2019. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Anzahl der Einzelfallhilfen seit zwei Jahren auf einem beständig hohen Niveau bewegt.
2. Wie stellt sich die Problemlage im Vergleich (ggf. Ranking) zu anderen Oberschulen dar?
Die monatliche Fallbelastung ist nur ein Kriterium für das Abbild der umfassenden Aufgaben und Arbeitsbelastung von Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien, wie Schülerzahl, Anzahl der Schüler mit Förderbedarf und Anteil der Migranten ist die Georg-Weerth-Oberschule in der Prioritätenliste der Stadt Chemnitz auf Rang 4 eingeordnet. Insgesamt gibt es an 14 Oberschulen Schulsozialarbeit.
3. Welche Schritte hat die Stadtverwaltung bislang eingeleitet, um dem Mehrbedarf Rechnung zu tragen?
Lt. SächsSchulG § 6 Absatz 5 besteht für alle Oberschulen ein Anspruch auf 1,0 VzÄ. Diese Forderung wird an der Georg-Weerth-Oberschule umgesetzt. Der Mehrbedarf an Schulsozialarbeit wird durch den freien Träger und/oder die Schule im Jugendamt angezeigt und durch das Fachamt jugendhilfeplanerisch geprüft. Mit der Prüfung wurde der Bedarf bestätigt und im Maßnahmeplan zur Förderung 2020 entsprechend dargestellt (vgl. B-328/2019). Aufgrund nicht ausreichender Haushaltsmittel konnten in keinem Leistungsbereich (§§ 11 – 16 SGB VIII) Stellenerweiterungen in 2020 beschlossen werden.
4. Welche Maßnahmen (kurz und mittelfristig) sind aus Sicht der Stadt erforderlich, um eine Verbesserung zu erreichen?
Die für das Jahr 2020 beantragten und jugendhilfeplanerisch befürworteten Stellenerweiterungen werden im Rahmen der dezentralen Mittelanmeldung für den Zweijahreshaushalt 2021/2022 vom Jugendamt berücksichtigt. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erst nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021/2022 im Stadtrat feststehen und diese von der ursprünglichen Mittelanmeldung abweichen können. Darüber hinaus könnte dem Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit entsprochen werden, wenn im Haushaltsplan des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein wesentlich höheres Budget veranschlagt werden würde.
Derzeit reichen die Erträge vom Land nicht aus, um alle Leistungsangebote der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln auszustatten. Um die erforderliche Kontinuität im Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, können Stellenerweiterungen für ein Förderjahr nur bewilligt werden, wenn bereits feststeht, dass in den nächsten Haushaltsjahren ebenfalls die notwendigen kommunalen Mittel und Landesmittel zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird das Fachamt inhaltliche Neuausrichtungen prüfen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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