Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie entwickelten sich die Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie während der Gebührenbefreiung im Vergleichszeitraum (Bitte aufschlüsseln nach Fallzahlen, Flächen und Zeiten)?
Es wurden im Jahr 2019 72 Sondernutzungsgenehmigungen für die Außengastronomie erteilt. 55 Erlaubnisse wurden für die Zone 1 erteilt. Eine weitere Aufschlüsselung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.
2. Wie entwickelten sich im Verhältnis dazu vergleichsweise die Sondernutzungsgenehmigungen für Außengastronomie außerhalb der Innenstadtzone 1?
Mit Beschluss BA-029/2019 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Gebührenentlastung auch für die Gaststättenbetreiber der Zone 2 und 3 gelten soll. Im Jahr 2019 wurden 5 Erlaubnisse für Zone 2 und 12 Erlaubnisse für Zone 3 erteilt.
3. Wie hoch ist der Einnahmeverlust für die Stadt Chemnitz im Zeitraum der Gebührenbefreiung vom 01.01.2019 – 31.10.2019?
Eine nachträgliche Berechnung der Gebühren erfolgte nicht, sodass die Zahlen nicht vorliegen.
4. Wurden nach Bekanntgabe der Satzungsänderungen bereits erhobene Sondernutzungsgebühren erstattet?
Die Gebührenbefreiung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2019. Somit wurden bereits vereinnahmte Gebühren erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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