Sehr geehrter Herr Kuppi, zu Ihrer Ratsanfrage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Gibt es in der Stadtverwaltung eine Übersicht über existierende informelle Gremien, welche nicht in der Hauptsatzung aufgeführt sind aber z. B. aufgrund eines Stadtratsbeschlusses eingerichtet wurden?
Über die von Ihnen beispielhaft benannten Gremien gibt es keine zentrale Übersicht. Die Arbeit der Gremien wird von den jeweils zuständigen Dezernaten und Ämtern organisiert und inhaltlich begleitet. Die Gremien, welche vom Stadtrat beschlossen wurden, können im Ratsinformationssystem recherchiert werden.
2. Gibt es für die Berufung stadtverwaltungsexterne Teilnehmer an informellen Gremien kodifizierte Grundsätze, welche für die Besetzung solcher Gremien einzuhalten sind und wenn ja welche?
In den Gremien arbeiten der Aufgabenstellung entsprechend Personen mit der erforderlichen Sachkunde mit. Für Gremien, die durch den Stadtrat berufen werden, sind die konkreten Kriterien für eine Berufung in den Beschlussvorlagen benannt.
3. Ist für informelle Gremien eine regelmäßige Überprüfung auf Erforderlichkeit und Zusammensetzung vorgesehen und wie wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt?
Die Gremien arbeiten für den Zeitraum, der für die Erreichung der Zielstellungen, die zur Bildung des Gremiums geführt haben, erforderlich ist.
Freundliche Grüße
Barbara Ludwig
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