Sehr geehrter Herr Wegert, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
In mehreren Ratsanfragen wurden in der Vergangenheit Auskünfte zu verschiedenen Fachbereichen der Stadt Chemnitz über den Instandhaltungsrückstau z.B. an Schulen, Straße, Schwimmhallen etc. erbeten.
Hierzu bitte ich Sie um Beantwortung folgender Frage:
1. Gibt es in der Stadt Chemnitz eine Gesamtübersicht zum Instandhaltungsrückstau an kommunaler Infrastruktur?
2. Wenn eine Gesamtübersicht nicht vorliegt: Welche fachbezogenen Einzelübersichten gibt es?
3. Ist im Rahmen der kommenden Haushaltplanung vorgesehen, den Instandhaltungsrückstau als Planungskennziffer auszuweisen?
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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