Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit.
1. Kann sich die Stadt vorstellen, kurzfristig eine Anlaufstelle für Beratungs- und Hilfsangebote für Unternehmen, die die Folgen des Corona Virus, welche z. B. durch Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen, zu schaffen?
Unternehmen werden durch die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz) beraten. Dazu wurde eine Hotline geschaltet. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Homepage der Stadt Chemnitz.
2. Kann die Stadt Chemnitz, über die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinaus, die Gewerbesteuer auf Basis einer zu schaffenden Bewertungsgrundlage mit geringem Aufwand für die von nachteiligen Auswirkungen betroffenen Chemnitzer Unternehmen und Unternehmern stunden?
Die Stadt Chemnitz hat bereits mit Pressemitteilung vom 17.03.2020 auf die Möglichkeit der Stundung fälliger Gewerbesteuer hingewiesen. Um eine unkomplizierte Antragstellung für betroffene Unternehmen und Unternehmer zu gewährleisten, wurde am 18.03.2020 ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter der Rubrik „Der große Überblick: Coronavirus (SARS-CoV-2)“ verlinkt.
Unter „Chemnitz setzt weitere Maßnahmen um – Hilfsangebote der Stadt – Aktuelle Unterstützung durch die Stadt Chemnitz >Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus<“ kann der Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden.
Mit gleichem Formular können die Unternehmen und Unternehmer das Kassen- und Steueramt über einen Herabsetzungsantrag der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 beim zuständigen Finanzamt informieren.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar