Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
durch Bürgerhinweise wurde bekannt, dass unter anderem am 08.07.2020 auf dem Privat-Parkplatz des Edeka-Marktes an der Sachsenallee (Dresdner Straße 45, 09130 Chemnitz) durch den Stadtordnungsdienst Bußgeld-Bescheide verteilt wurden. Der Verstoß bezog sich auf das Fehlen der Parkscheibe.
- Welchen Auftrag hat der Stadtordnungsdienst, Verkehrsregeln auch auf privaten, öffentlich zugänglichen Grundstücken durchzusetzen?
- Gibt es Kooperations-Vereinbarungen zwischen Gewerbetreibenden und der Stadt Chemnitz, um auf privaten Grundstücken Kontrollpflichten und notwendige Sanktionen zu übernehmen?
- Wieviel Knöllchen wurden 2018 und 2019 auf privaten, aber öffentlich zugänglichen Parkplätzen verteilt?
- Wie hoch waren in diesen Fällen die Einnahmen in den beiden Jahren?
Sehr geehrter Herr Wegert,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO in Verbindung mit § 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Dies ist aber dann nicht der Fall, wenn – wie hier – kein´konkret abgrenzbarer Lebenssachverhalt erfragt wird, der eine bestimmte Fallbezogenheit
aufweist. Die allgemein und pauschal gehaltenen Formulierungen der Fragen legen den Schluss nahe, einen konkreten Lebenssachverhalt erst in Erfahrung bringen zu wollen. Dieses Recht steht den einzelnen Stadträten gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO jedoch nicht zu.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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