Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Mehrfach durfte man den lokalen Medien entnehmen, dass es Einsätze der Chemnitzer Berufsfeuerwehr am „Gegenwarten“-Ausstellungsort Schlossteich gab. Konkret betrafen diese Einsätze den im Wasser als Kunstobjekt installierten Pkw Skoda.
Weiterhin wurde bei der Aufstellung der „Holzbrücke“ an der Brückenstraße der Ausleger eines Feuerwehr-Krans beschädigt.
- Wieviel Einsätze musste die Chemnitzer Berufsfeuerwehr im Rahmen dieses Kunst-Objekts fahren (bis einschließlich 01.09.2020)?
- Wieviel Kameraden waren insgesamt an den Einsätzen beteiligt?
- Wieviel Einsatzstunden fielen insgesamt an, welche Kosten entstanden dadurch?
- Werden die entstandenen Kosten den Veranstaltern der „Gegenwarten“ Reihe, den Kunstsammlungen Chemnitz, in Rechnung gestellt?
- Wie hoch sind die Reparaturkosten des o.g. Krans der Chemnitzer Berufsfeuerwehr?
- Wie lange war das Fahrzeug in Reparatur?
- Wurde das für lebensrettende Einsätze wichtige Fahrzeug für die Zeit des Ausfalls adäquat ersetzt?
- Wenn Nein, warum nicht?
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird eine Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten.
Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister
Schreibe einen Kommentar