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Aktuelle Seite: Start / Aktuelles / Pressemitteilung zur neuen Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz

Pressemitteilung zur neuen Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz

20. Oktober 2020 By AFD-Stadtratsfraktion Kommentar verfassen

Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz hat die neue Allgemeinverfügung der Stadt Chemnitz mit Skepsis zur Kenntnis genommen.

Vor allem die Verhältnismäßigkeit sowie die langfristig angelegte Geltung sieht unsere Fraktion sehr kritisch.

Zur Kenntnis veröffentlichen wir die Pressemitteilung, welche heute den Chemnitzer Medien zuging.

AfD-Fraktion: Corona-Allgemeinverfügung muss überarbeitet werden

Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz fordert eine Überarbeitung
der aktuellen Corona-Allgemeinverfügung.

Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Volker Dringenberg, erklärt:

„Wir verstehen die Sorge und die Verantwortung. Allerdings sind wir
sehr skeptisch, was die Verhältnismäßigkeit angeht. Weiterhin machen wir uns Sorgen, welche Kosten diese Verordnung verursacht und wer am Ende diese Kosten bezahlen muss.“

Hauptkritikpunkt der Fraktion ist die gegenüber der Presse verkündete
langfristige Gültigkeit bis 6. Januar 2021. Vor allem im Bezug auf
Weihnachten sind enthaltende Beschränkungen wie „maximal 10 Personen bei Feierlichkeiten im privaten Raum“ ebenso in Frage zu stellen wie die
Sinnhaftigkeit der Sperrstunde für die Gastronomie.

Stadtrat Lars Franke fordert: „Die Lage sollte unabhängig von der
Entwicklung der Infizierten-Zahlen maximal aller 14 Tage neu bewertet werden. Es ist weiterin nicht zu vermitteln, dass der Gastronomie der „schwarze Peter“ zugeschoben wird. Ganz im Gegenteil: In einem geordneten Rahmen im Bereich der Gastronomie verhalten sich die Menschen sicherlich verantwortungsbewusster als bei heimlichen Treffen in überfüllten Wohnzimmern oder Partykellern sowie auf öffentlichen Plätzen.“

Die Fraktion fordert die Stadt Chemnitz auf, die Allgemeinverfügung zu
überarbeiten und entsprechend anzupassen. Weiterhin prüft die
Fraktion, offiziell Widerspruch gegen die Regelungen einzulegen.



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