Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer mündlichen Frage aus der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Viele Krankenschwestern und auch aus dem Pflegebereich sind derzeit zu Hause, da sie ihre Kinder betreuen müssen, weil diese altersbedingt nicht mehr in die Notbetreuung fallen.
Besteht die Möglichkeit einer Unterbringung von Kindern, die zum Beispiel zehn oder elf sind und die nicht in die Notbetreuung fallen, aber trotzdem noch fürsorgepflichtig sind?
Kann die Stadt da eventuell noch etwas eröffnen?
Für alle Kinder, welche im anspruchsberechtigten Alter sind, ist die Notbetreuung gesichert. Es haben alle Einrichtungen geöffnet. Für ältere Kinder besteht kein Rechtsanspruch. Nur Kinder an Förderschulen können bis zur 6. Klasse im Hort betreut werden.
Bei anderen bzw. weitergehenden Bedarfen können sich Eltern nur privat helfen und eine entsprechende Betreuungsperson suchen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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