„Ich sehe als wichtigen Punkt, in Verbindung mit dem Thema Augenhöhe, sich mehr ins Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern zu begeben.“
(Sven Schulze, 05.09.2020, „Freie Presse)
Es könnte so einfach sein: Engagierte Stadträte stellen an die Verwaltung eine (oder mehrere) Fragen. Die Verwaltung recherchiert die Antwort und gibt diese weiter.
Nun ist man aber im Rathaus Chemnitz. Und die Verwaltungsspitze ist weiterhin nicht dafür bekannt, offensiv und freudig auf Nachfragen zu antworten.
Unsere Stadträte Frank Sänger und Nico Köhler wollten erstmals am 22. Oktober 2020 (!) in der RA-421/2020 wissen, ob die Stadt ein kommunales Notfall-Lager mit Schutzausrüstungen, Desinfektionsmitteln etc. angelegt hat. Gedacht für Einrichtungen wie Pflegeheime, denen aus Liefer-Engpässen heraus Ausstattungs-Mängel drohen. Städte wie Augsburg hatten das bereits vorbildlich praktiziert.
Zur Dokumentation hier noch einmal die gestellten Fragen:
- Bevorratet die Stadt Chemnitz oder ihre nachgeordneten Struktureinheiten Infektionsschutzmaterial für örtliche Bedarfsträger oder ist der Aufbau einer solchen Reserve vorgesehen?
- Sofern eine Bevorratung noch nicht abgeschlossen ist: Welche Zielgrößen werden angestrebt?
- Sofern keine Bevorratung bei der Stadt Chemnitz erfolgt: Wie wird sichergestellt, dass bei Lieferengpässen örtliche Bedarfsträger mit entsprechendem Material versorgt werden können?
- Stehen für eine Bevorratung Haushaltmittel zur Verfügung und wenn ja, in welchen Produktsachkonten?
Am 12.11.2020 dann die „Antwort“, unterschrieben von Ordnungsbürgermeister Miko Runkel in Vertretung für OB Sven Schulze:
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Auch eine Nachfrage vom 23.11.2020 (RA-449/2020) wurde am 17.12.2020 nicht beantwortet. Nichts Neues im Rathaus: Im Jahr 2019 wurden von 676 gestellten Anfragen 110 nicht beantwortet.
Unsere Fraktion teilte dieses Gebahren der Verwaltung Anfang Februar in einer Pressemitteilung den Redaktionen der Chemnitzer Medien mit.
Am 9.2.2021 blickten wir dann mit Erstaunen in die „Freie Presse“: Ein findiger Redakteur hatte unsere Fragen ebenfalls an die Verwaltung gestellt. Und Antwort bekommen!
Diese ist hier nachzulesen: https://bit.ly/3rVOKWN
Es bleiben trotzdem offene Fragen. Wann hat die Stadt begonnen, das Lager aufzubauen? Warum werden gewählte Volksvertreter – und somit die Chemnitzer, welche durch diese Stadträte vertreten werden – mit Nicht-Antworten abgespeist?
Eine Antwort auf diese Fragen wird es sicherlich nicht geben.
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