RA-158/2021: Zufahrt über tonnagebeschränkte Bauwerke/Nachfrage RA-171/2021

Sehr geehrter Herr Franke,

zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Wie viele befahrbare tonnagebeschränkte Bauwerke sind in Chemnitz inklusive der Ortschaften verzeichnet?

    Nach derzeitigem Stand sind 28 Bauwerke in der Befahrbarkeit tonnagebeschränkt.
  2. In welcher Höhe wurden Gebühren für eine Sondernutzung durch überlastige Fahrzeuge erhoben? (bitte für die Jahre 2018, 2019 und 2020 aufschlüsseln)

    Für die Jahre 2018 – 2020 sind insgesamt 4 Ausnahmegenehmigung (AG) nach § 46 Abs. 1 Nr. 1. und 11. StVO erteilt worden.

    2018: 1
    2019: 1
    2020: 2

    Es wurde für jede AG eine Verwaltungsgebühr von 30,00 € erhoben.
    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister