Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 15.12.2021:
Ich habe eine Frage an Herrn Runkel. Es dreht sich um das Silvesterfeuerwerksverbot auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Das heißt, es ist nur im privaten Bereich möglich, also bedeutet das auf privaten Grundstücken?
Denn wir haben ja einige neuralgische Punkte wie in Einsiedel auf der Pappel. Das sind Landwirtschaftsflächen und die sind dann immer verunreinigt. Aber nicht von den Besitzern, sondern die werden als private Flächen genutzt.
Inwieweit ist eine Handhabe dagegen möglich oder wer ist dafür zuständig?
Die Verordnung des Freistaates verbietet auch das Mitführen von Pyrotechnik. Damit dürfte Feuerwerk auf Landwirtschaftsflächen nicht möglich und zulässig sein. Eine Kontrolle wird durch die Landespolizei, sofern möglich, erfolgen.
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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