Nachdem beim städtischen Veranstalter „C3“ Geldprobleme bekannt wurden und unter anderem das beliebte „Hutfestival“ auf der Kippe stand, formulierte unsere Fraktion einen Beschlussantrag, welcher weitere finanzielle Unterstützung für die „C3“ fordert.
In einer Pressemitteilung erklärte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler die Beweggründe:
„Die ständig wechselnden Beschränkungen der Corona-Notverordnung haben sich bis in die C³ hineingetragen. Die Unsicherheit der Veranstalter führt natürlich zu einem Rückgang der Mietanfragen und damit zu einer Schieflage der C³. Gerade die C³ stellt aber viele Veranstaltungen zum Allgemeinwohl zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Geldern geben wir ihr etwas Sicherheit für kommende Veranstaltungen zu Gunsten der Bürger und zum Wohle der Stadt Chemnitz, welche ja in drei Jahren auch Europäische Kulturhauptstadt ist.“
Der vollständige Antrag BA-013/2022 lautet wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Umschichtungen im Ergebnishaushalt die finanziellen Zuweisungen an die C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH (C³) um mindestens 175.000,00 € erhöht werden können, um die Wahrnehmung der Aufgaben durch die C³ bei der vielfältigen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu sichern.
Hierzu sind dem VFA zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten und es ist dort zu informieren,
Begründung:
Nach Informationen der C³ reichen die bisher geplanten Zuschüsse der Stadt Chemnitz nicht aus, um die übertragenen Aufgaben abzusichern. Im Haushaltplan der Stadt Chemnitz wurde für da Haushaltjahr 2022, unter der Annahme das die Auswirkungen der Corona-Krise überwunden seien, 1.000.000,00 € weniger Zuschüsse eingestellt als 2021. Da die Krise nicht überwunden ist, zeigt sich, dass die Zuschüsse nicht ausreichen. So ist unter anderen die Durchführung des „Hutfestivals“ nicht gesichert. Mit der Zuschusserhöhung soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der C³ zur Daseinsvorsorge in der Stadt Chemnitz vollumfänglich auch unter den negativen Auswirkungen der Corona-Krise gesichert werden.
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Chemnitz ist der Oberbürgermeister für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 250 T€ zuständig. Auch wenn der VFA einer Umschichtung nicht zustimmen muss, ist es jedoch erforderlich, die für die Stadtgesellschaft bedeutsame Thematik mit dem vorliegenden Beschlussantrag zu aktivieren und darüber Informationen einzufordern.
Wolfgang K. meint
Ich begrüße alle Möglichkeiten, dass junge Leute vor allem wieder gemeinsam und unbeschwert feiern können. Dazu gehört auch das Hutfestival.
Was wird aber mit diesem Beschlussantrag geschehen?
Ich erwarte, dass es genau so ausgehen wird, wie Micheal Klonovsky es im Video seines YouTube-Kanals „Klonovsky“ aufzeigt.
„Grüner Extremist verweigert im Bundestag Auskunft über steigende Benzinpreise“
https://youtu.be/amlxyAk9lOE