Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Auf alle Beteiligten kommen mit der Reform viele gravierende Änderungen und zahlreiche
zusätzliche Aufgaben zu.
Wie allgemein bekannt arbeiten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in vielen Ämtern der Stadtverwaltung schon jetzt am oberen Leistungslimit.
- Wie ist die Behörde, vor allem personell, auf die zusätzlichen Aufgaben vorbereitet?
Die örtliche Betreuungsbehörde bereitet sich organisatorisch auf die zusätzlichen Aufgaben vor.
Hierzu gehört auch ein Personalkonzept, das derzeit ausgearbeitet wird. - Warum führt die Betreuungsbehörde gegenwärtig keine Beglaubigungen für Versorgungsvollmachten durch?
Beglaubigungen von Vorsorgevollmachten werden durchgeführt, es kann jedoch zu Terminwartezeiten kommen.
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin
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