Sehr geehrte Herren Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wie hoch ist die Zahl der Exponate, welche sich Stand 31.12.2022 im Besitz der Kunstsammlungen Chemnitz befinden?
Die Gesamtzahl der Objekte im Eigentum der Museen der Kunstsammlungen Chemnitz liegt bei ca. 170.000, wobei sich hierunter zum Beispiel auch zahlreiche noch nicht bearbeitete archäologische Funde befinden.
‚ - Wie hoch wird der Wert dieser Exponate beziffert?
Der Bilanzwert der im Eigentum der Stadt Chemnitz stehenden Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler zum 31.12.2021 insgesamt betrug 29.803.527,52 Euro. Von einer Veröffentlichung von Einzelbilanzwerten wird aus Sicherheitsgründen abgesehen. - Wieviel dieser Exponate sind konkret für zukünftige Ausstellungen vorgesehen?
Das Ausstellen ist nur eine der klassischen Kernaufgaben des Museums, neben dem Sammeln, dem Bewahren, Erforschen und Vermitteln. Das heißt, selbst wenn Kunst nicht ausgestellt wird, hat das Museum die Aufgabe, diese für die Nachwelt zu sammeln, zu bewahren und zu erforschen. Im Übrigen können verschiedene Werkearten wie beispielsweise Arbeiten aus Papier oder Textilien aus konservatorischen Gründen nicht dauerhaft ausgestellt werden. - Wieviel Exponate wurden durch die Kunstsammlungen in den Jahren 2019, 2020, 2021
und 2022 erworben und welche Kosten entstanden dabei (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Finanzierung der Ankäufe erfolgte zum überwiegenden Teil durch Drittmittel. - Wieviel Exponate wurden durch die Kunstsammlungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 veräußert und welche Einnahmen konnten dabei verzeichnet werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wurden keine Exponate veräußert.
Die Erzielung von Einnahmen durch die Veräußerung von Kunst ist nicht Aufgabe des Museums. Kunst und Kultur gehören nach der Befriedigung der materiellen Bedürfnisse zur geistigen und ideellen Menschwerdung generell.
Die Kunst ist mit öffentlichen Mitteln, durch öffentliche und private Fördermittel, aus Spenden oder im Wege der Schenkung für das Museum und für die Allgemeinheit in dem Vertrauen auf den Verbleib und die Bewahrung im Museum erworben. Kunstsammlungen werden seit ihrer Entstehung nicht gewinnorientiert angelegt, sondern entsprechend dem bürgerlichen Aufklärungsethos. Die klassischen Aufgaben des Museums – insbesondere auch eines kommunalen Museums und einer kommunalen Sammlung – sind Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln (siehe Frage 3).
Eine Veräußerung verbietet sich schon aus diesen Gründen. Auch der Deutsche Museumsbund und ICOM Deutschland haben festgelegt: „Die Objekte der musealen Sammlungen sind bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren.“ (Positionspapier der Vorstände des Deutschen Museumsbundes und von ICOM Deutschland, 2004). Im Übrigen wird auf den Appell des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages zur Veräußerung von Kunstgegenständen in öffentlichem Besitz (13./14. November 2014) und die ICOM-Standards verwiesen (vgl. Anlage).
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin
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