Sehr geehrte Herren Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wie viele Ukrainer, welche in der Stadt Chemnitz als Flüchtlinge gemeldet sind, sind
pflegebedürftig?
Vom Sozialamt Chemnitz beziehen 48 ukrainische Flüchtlinge Leistungen der Hilfe zur Pflege
nach dem SGB XII. - Wie viele von diesen Personen erhalten Pflegesachleistungen?
- Wie viele von diesen Personen erhalten finanzielle Leistungen im Rahmen ihrer
Pflegestufe?
Hiervon erhalten neun Personen Pflegesachleistungen, eine Person Leistungen in einer
vollstationären Pflegeeinrichtung und 38 Personen Pflegegeld. - Wurden die zuständigen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes in der ukrainischen
Sprache geschult bzw. bei der Begutachtung durch Dolmetscher unterstützt?
Diese Frage ist mangels Zuständigkeit nicht durch die Stadtverwaltung Chemnitz zu
beantworten. - Wie wird kontrolliert, ob ukrainische Flüchtlinge mit Pflegeleistungs-Bezug bereits in der
Ukraine Pflegeleistungen beziehen, um doppelte Zahlungen zu verhindern?
Der Bezug vorrangiger und gleichartiger Leistungen wird mit dem Sozialhilfeantrag erfragt.
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin
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