Ihre Anfrage IA-137/2024 – Kooperation Stadt Chemnitz & „Subbotnik e.V.“
Interventionsfläche Vettersstraße 34
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Am 13.09.2024 wurde eine Interventionsfläche zur Kulturhauptstadt 2025 an der Vettersstraße 34 eröffnet. Während der Veranstaltung wurde zur Betreibung der Interventionsfläche eine Zusammenarbeit mit dem benachbarten „Subbotnik e.V.“ verkündet.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
- Welche konkrete Zusammenarbeit mit der Stadt Chemnitz bzw. mit der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH wurde mit dem „Subbotnik e.V.“ vereinbart?
Für die Konzeption und den Bau der Interventionsflächen ist die Stadt Chemnitz zuständig, nicht die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH. In einem demokratischen Prozess, welcher durch die Bürgerplattform Mitte initiiert wurde, konnte sich das Projekt „Vettersstraße“ als sogenannter Öffentlicher Platz (eine von 30 Interventionsflächen, welche im Zuge der europäischen Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 in der Stadt Chemnitz entstehen) durchsetzen. Hier ist im Jahr 2024 eine Veranstaltungs- und Kulturfläche entstanden, welche in Abstimmung mit der Bürgerplattform Mitte im Rahmen eines Leihvertrages von der Stadt Chemnitz an den Subbotnik e.V. übergeben wurde. - Welche finanziellen Konditionen wurden für das Mitwirken zugunsten des „Subbotnik e.V.“ vereinbart?
Die Stadt Chemnitz fungiert als Verleiher der Interventionsfläche und überlässt dem Entleiher den Vertragsgegenstand unentgeltlich und unterstützt somit das gemeinwohlorientierte Wirken im Quartier. - Wie wird sichergestellt, dass betreuende Personen vor allem im sozialpädagogischen Bereich eine fachliche Eignung für eine derartige Betreuung von Besuchern und Gästen vorweisen können?
Eine sozialpädagogische Betreuung von BesucherInnen und Gästen ist kein Bestandteil des Leihvertrages. - Wem obliegt das grundsätzliche Hausrecht für diese Interventionsfläche und wer ist weisungsbefugt für Hausverbote, Platzverweise oder ähnliches?
Das Hausrecht obliegt dem Entleiher der Fläche, dem Subbotnik e.V.
Der Subbotnik e.V. erstellt eine Benutzerordnung für die Interventionsfläche, in der die Regeln für Ordnung, Verhalten und Sicherheit, die Öffnungszeiten, Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner festgelegt sind. An der Interventionsfläche ist eine Informationstafel mit der Benutzungsordnung zu errichten, welche vorab mit der Stadt Chemnitz abzustimmen ist. - Dem „Subbotnik e.V.“ wurde im Mai 2024 das Grundstück Vettersstraße 34a für 35 Jahre zur Erbpacht überlassen. Bedingung war, innerhalb von 5 Jahren ein Investitionsvolumen von 199.500 Euro für die Sanierung des dortigen Gebäudes einzubringen. Sind für diese Summe auch durch „Subbotnik“-Mitglieder und -Helfer selbst erfasste und für Außenstehende schwer nachvollziehbare Eigenleistungen wie erbrachte Arbeitsstunden etc. anrechenbar?
Eine Regelung, dass Eigenleistungen (wie Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern/-helfern) auf die Investitionssumme anrechenbar sind, ist im abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag nicht verankert. Die Investitionen (Material- und Fertigungskosten) werden bspw. durch Rechnungen zu Material, Handwerkerfirmen etc. nachgewiesen.
Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister
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