Ihre Anfrage IA-146/2024 – Bevollmächtigungen zur Kommunal- und Landtagswahl
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Wie viele Personen wurden bei der Kommunalwahl 2024 in Chemnitz bevollmächtigt, Wahlunterlagen abzuholen? (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen 1, 2, 3, 4 oder mehr Personen vertreten haben)
- Wie viele Personen wurden bei der Landtagswahl 2024 in den drei Chemnitzer Wahlkreisen bevollmächtigt, Wahlunterlagen abzuholen? (bitte aufschlüsseln, wie viele Personen 1, 2, 3, 4 oder mehr Personen vertreten haben)
zu 1. und 2.
Seitens der Stadt Chemnitz wurden weder für die Kommunalwahlen noch für die Landtagswahlen derartige Statistiken geführt. Abgesehen von der Prüfung der vom Gesetzgeber geforderten Vollmacht zur Abholung von Briefwahlunterlagen werden in den Einzelfallprüfungen nur Kontrollen diesbezüglich durchgeführt, die absichern, dass von einer bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Eine statistische Aufbereitung hierüber, insbesondere über die Zahl der vertretenen Wahlberechtigten, wird nicht vorgenommen. Von der Ermächtigungsvollmacht des Gesetzgebers, die in den einschlägigen Gesetzen ausdrücklich auch als optionale Bestimmung festgeschrieben ist, macht die Stadt Chemnitz derzeit keinen Gebrauch.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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