
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Anfrage, bezogen auf den Beschluss B-243/2024, teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Welche Nationalitäten haben die Empfänger der zusätzlich beschlossenen Sozialleistungen? Bitte schlüsseln sie diese Nationalitäten nach Empfängerzahlen und der Verteilung der Gelder auf.
Die überplanmäßige Mittelbereitstellung diente der allgemeinen Deckung von Mehraufwendungen im Budget Sozialhilfe, in dem die Leistungen nach dem SGB II, SGB IX und SGB XII verortet sind.
Die Mehraufwendungen resultieren aus verschiedenen Ursachen, die zum Zeitpunkt der Planung 2023/2024 nicht absehbar waren. Die Deckung erfolgte hauptsächlich aus einschlägigen Mehrerträgen, wie der Bundesbeteiligung für die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (KdU) und Zuweisungen des Landes.
Eine konkrete Aufteilung der zusätzlichen Mittel auf Nationalitäten war zu keiner Zeit vorgesehen und ist damit nicht bezifferbar.
Mit welchen Maßnahmen soll seitens der Stadt Chemnitz verhindert werden, dass es 2025 erneut zu einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in diesem Bereich kommt?
Die Planung des Haushaltes 2025/2026 erfolgte auf Grundlage der Finanzplanung und unter Einbeziehung von aktuellen gesetzlichen Regelungen, Entwicklungen in den Vorjahren sowie der Vorausschau auf absehbare Veränderungen.
Während der Haushaltsdurchführung steht eine zweckgerechte sparsame Erfüllung der Aufgaben jederzeit im Vordergrund und auf dem Prüfstand. Bei sich verändernden Bedingungen werden die Deckungsmöglichkeiten entsprechend den Bewirtschaftungsgrundsätzen der Haushaltssatzung geprüft und angewendet.
Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann ein Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung entsprechend § 79 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nicht ausgeschlossen werden.
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin

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