
Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Von wann bis wann galt konkret die Regelung des kostenlosen Eintritts für ukrainische Flüchtlinge in Einrichtungen der Kunstsammlungen Chemnitz?
Die Regelung galt vom 23.03.2022 bis 30.06.2022.
Warum wurde auf der Homepage der Kunstsammlungen der Eindruck vermittelt, die Regelung wäre immer noch gültig?
Eine technische Störung auf der Website der Kunstsammlungen Chemnitz sorgte dafür, dass alte Einträge nicht eindeutig als solche datiert waren.
Wieso wurden statt einer aufklärenden Darstellung viele Seiten der Homepage einfach nur gelöscht?
Die Seiten der Homepage wurden nicht gelöscht, sondern bis zur Behebung der technischen Störung offline geschalten.
Wie viele ukrainische Flüchtlinge nutzten das Angebot des kostenlosen Besuchs?
Die ukrainischen Geflüchteten, die die Museen der Kunstsammlungen im Rahmen dieses Angebotes besuchten, wurden nicht separat erfasst, sondern im Rahmen der Freikarten verbucht.
Welche Einnahmen entgingen den Kunstsammlungen durch diese Regelung?
Da keine separate Erfassung erfolgte, können wir die Einnahmeausfälle nicht beziffern.
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin

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