Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-131/2024: Verkehrsbehinderungen

    RA-131/2024: Verkehrsbehinderungen

    Auszug aus der Wortprotokoll der Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2024:
    Meine Frage schließt sich an die Anfrage von den Kollegen Bader. Bei mir betrifft es die Salzstraße im kompletten Bereich, von der Bergstraße über die Hechtstraße bis hin zur Einmündung Kirchwaldstraße. Dort haben wir zwar schöne, breite Grünflächen geschaffen und Parkplätze eingespart, aber diese sind verwildert und beeinträchtigen die Sichtverhältnisse vor allem beim Straßenverkehr.


    Sehr geehrter Herr Stoltze,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet erfolgt die Verkehrsgrünpflege seit Jahren zu festen Pflegeintervallen mit festgelegten Terminen für die einzelnen Arbeitsgänge. Diese resultieren aus langjährigen Erfahrungswerten auch von anderen deutschen Kommunen. Je nach Witterung im Frühjahr beim Austrieb und auch während der Vegetationsperiode, können sich daher unterschiedliche Situationen von Jahr zu Jahr darstellen.

    Die Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der Verkehrserwartung, der Vegetationsart und dem Rang des Straßenabschnittes.

    Grundsätzlich erfolgt die Pflege des Verkehrsgrüns nach Aspekten der Verkehrssicherheit. Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz von Januar 2023 definiert zudem die Pflichten der Anlieger. Gem. §3 i.V.m der ‚Anlage Straßenverzeichnis‘ definiert sie die anliegerpflichtige Pflege an der Salzstraße (Straßennummer 01530.0).

    Für die Reinigung der Gehwege sind demnach die Anlieger pflichtig. Die Reinigung umfasst gem. Absatz 5 Trennstreifen, unbefestigte Randstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg oder Gehweg und Grundstück, Böschungen, Stützmauern, Straßenbegleitgrün, gärtnerisches Grün, Baumscheiben oder -streifen sowie sonstige Grünflächen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-130/2024: Geschäftsordnung

    RA-130/2024: Geschäftsordnung

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Auszug aus dem Wortprotokoll der Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2024:
    Ja, in der Geschäftsordnung des Stadtrates unter Paragraph 13 Absatz vier ist vermerkt, dass sozusagen die Aufzeichnungen der letzten Stadtratssitzung bis zur nächsten zur Verfügung stehen. Das ist öfters mal nicht der Fall. Das ist die Frage, wer das steuert, wer aufpasst? Das passiert, heute zum Beispiel wieder gewesen. Deswegen die Frage Wer hat das kontrolliert und wann, wer das auf oder rausnimmt?


    Die Aufzeichnungen des Stadtrates werden im Normalfall am Tag nach der Stadtratssitzung hochgeladen und sind dann auf der Internetseite der Stadt aufrufbar. Am Tag der nächsten Stadtratssitzung sind sie ab morgens nicht mehr aufrufbar, da dann der Live-Stream der neuen Sitzung vorbereitet wird. Sollte es mehrere Sitzungen innerhalb von vier Wochen geben, werden diese parallel zum Abruf auf der Seite bereitgehalten.

    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

  • IA-101/2024: Sicherheitsbüro an der Zentralhaltestelle

    IA-101/2024: Sicherheitsbüro an der Zentralhaltestelle

    Hinweis: Es wurde auch die Höhe der monatlichen Miete beantwortet. Diese Antwort ist aber als nichtöffentlich deklariert.

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    1. Wer ist Mieter der Immobilie?
      Mieter der Immobilie ist die Stadt Chemnitz.
    2. Für welchen Zeitraum wurde der Mietvertrag unterschrieben?
      Der Mietvertrag läuft bis 30.09.2028.
    3. Welche Konditionen wurden im Mietvertrag vereinbart?
      Der Mietvertrag enthält Regelungen zur Laufzeit des Mietverhältnisses, zur Höhe der Miet- und Betriebskosten sowie zum Kündigungsrecht.
    4. Sollte der Mieter nicht die Stadt Chemnitz sein – welche Kosten kommen auf die Stadtverwaltung für das Mitbetreiben des Sicherheitspunktes zu?
      Entfällt
    5. Wieviel Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes werden den Sicherheitspunkt besetzen?
      Es werden zwei Bedienstete des Stadtordnungsdienstes im Sicherheitspunkt tätig sein.
    6. Wie flexibel sind die Öffnungszeiten des Anlaufpunkts gestaltet?
      Der Sicherheits-Punkt ist von montags bis samstags von 15 Uhr bis 22 Uhr geöffnet. Bei
      Veranstaltungsformaten werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst bzw. ausgeweitet.

      Freundliche Grüße
      Sven Schulze
  • IA-085/2024: Band mit indizierten Texten beim „Kosmos“

    IA-085/2024: Band mit indizierten Texten beim „Kosmos“

    Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Auftrittsplan zum diesjährigen Kosmos ist die Band „102 Boyz“ aufgeführt. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz hat eine große Anzahl von Liedern dieser Band indiziert und in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen.

    Antwort:

  • IA-062/2024: Verbreitung von Falschinformationen über die AfD in Chemnitzer Jugendclubs, Finanzierung und Verantwortlichkeit

    IA-062/2024: Verbreitung von Falschinformationen über die AfD in Chemnitzer Jugendclubs, Finanzierung und Verantwortlichkeit

    Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    in der KW 13 tauchten in verschiedenen Chemnitzer Jugendclubs, u.a. „EL ZWO“, „UK13“ etc.) Plakate zur Europawahl auf. Auf diesen Plakaten wurden Auszüge aus den Wahlprogrammen diverser Parteien abgedruckt, u.a. auch von der AfD.

    Bei der Sichtung der Plakate wurden aber schwerwiegende, inhaltliche Fehler entdeckt, welche offensichtlichst die AfD im Meinungsbild benachteiligen sollten.

    Antwort: