



Auszug aus der Wortprotokoll der Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2024:
Meine Frage schließt sich an die Anfrage von den Kollegen Bader. Bei mir betrifft es die Salzstraße im kompletten Bereich, von der Bergstraße über die Hechtstraße bis hin zur Einmündung Kirchwaldstraße. Dort haben wir zwar schöne, breite Grünflächen geschaffen und Parkplätze eingespart, aber diese sind verwildert und beeinträchtigen die Sichtverhältnisse vor allem beim Straßenverkehr.
Sehr geehrter Herr Stoltze,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet erfolgt die Verkehrsgrünpflege seit Jahren zu festen Pflegeintervallen mit festgelegten Terminen für die einzelnen Arbeitsgänge. Diese resultieren aus langjährigen Erfahrungswerten auch von anderen deutschen Kommunen. Je nach Witterung im Frühjahr beim Austrieb und auch während der Vegetationsperiode, können sich daher unterschiedliche Situationen von Jahr zu Jahr darstellen.
Die Anzahl der Arbeitsgänge ist abhängig von der Verkehrserwartung, der Vegetationsart und dem Rang des Straßenabschnittes.
Grundsätzlich erfolgt die Pflege des Verkehrsgrüns nach Aspekten der Verkehrssicherheit. Die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Chemnitz von Januar 2023 definiert zudem die Pflichten der Anlieger. Gem. §3 i.V.m der ‚Anlage Straßenverzeichnis‘ definiert sie die anliegerpflichtige Pflege an der Salzstraße (Straßennummer 01530.0).
Für die Reinigung der Gehwege sind demnach die Anlieger pflichtig. Die Reinigung umfasst gem. Absatz 5 Trennstreifen, unbefestigte Randstreifen zwischen Fahrbahn und Gehweg oder Gehweg und Grundstück, Böschungen, Stützmauern, Straßenbegleitgrün, gärtnerisches Grün, Baumscheiben oder -streifen sowie sonstige Grünflächen.
Mit freundlichen Grüßen
‚
Michael Stötzer
Bürgermeister


Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Auszug aus dem Wortprotokoll der Sitzung des Stadtrates vom 19.06.2024:
Ja, in der Geschäftsordnung des Stadtrates unter Paragraph 13 Absatz vier ist vermerkt, dass sozusagen die Aufzeichnungen der letzten Stadtratssitzung bis zur nächsten zur Verfügung stehen. Das ist öfters mal nicht der Fall. Das ist die Frage, wer das steuert, wer aufpasst? Das passiert, heute zum Beispiel wieder gewesen. Deswegen die Frage Wer hat das kontrolliert und wann, wer das auf oder rausnimmt?
Die Aufzeichnungen des Stadtrates werden im Normalfall am Tag nach der Stadtratssitzung hochgeladen und sind dann auf der Internetseite der Stadt aufrufbar. Am Tag der nächsten Stadtratssitzung sind sie ab morgens nicht mehr aufrufbar, da dann der Live-Stream der neuen Sitzung vorbereitet wird. Sollte es mehrere Sitzungen innerhalb von vier Wochen geben, werden diese parallel zum Abruf auf der Seite bereitgehalten.
Freundliche Grüße
Sven Schulze


Hinweis: Es wurde auch die Höhe der monatlichen Miete beantwortet. Diese Antwort ist aber als nichtöffentlich deklariert.
Sehr geehrte Herren Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:


Anfrage:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der KW 13 tauchten in verschiedenen Chemnitzer Jugendclubs, u.a. „EL ZWO“, „UK13“ etc.) Plakate zur Europawahl auf. Auf diesen Plakaten wurden Auszüge aus den Wahlprogrammen diverser Parteien abgedruckt, u.a. auch von der AfD.
Bei der Sichtung der Plakate wurden aber schwerwiegende, inhaltliche Fehler entdeckt, welche offensichtlichst die AfD im Meinungsbild benachteiligen sollten.
Antwort:


