Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-115/2026 Drogenkonsum

    Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Thema Drogenkonsum an den Oberbürgermeister. Die aktuellen Abwasseranalysen der europäischen Drogenbeobachtungsstelle EUDA/EMCDDA sowie der TU Dresden weisen Chemnitz erneut als eine der am stärksten belasteten Städte Europas hinsichtlich Methamphetamin-Rückständen aus. Laut den veröffentlichten Daten stieg die durchschnittliche Konzentration von Crystal Meth im Chemnitzer Abwasser von 240 mg pro 1000 Einwohner und Tag im Jahr 2018 auf zuletzt 381 mg im Jahr 2025. Innerhalb Deutschlands liegt Chemnitz damit deutlich vor anderen untersuchten Städten wie Erfurt, Dresden oder Magdeburg.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Gleichzeitig erklären Stadtverwaltung und Polizei öffentlich, diese Ergebnisse würden sich nicht mit den eigenen Erkenntnissen zur Entwicklung der Crystal-Meth-Problematik decken. Für die Fraktion stellte sich daher die Frage, auf welche konkreten Datengrundlagen sich diese Einschätzung stützt, wenn unabhängige europaweite Messreihen seit Jahren eine gegenteilige Entwicklung dokumentieren. Am 17.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeisterin Dagmar Ruscheinsky.

    Anfrage

    1.Welche eigenen statistischen Erhebungen, Fallzahlen oder wissenschaftlichen Auswertungen liegen der Stadt Chemnitz vor, um die Aussage zu begründen, dasssich die hohe Belastung im Abwasser nicht mit der tatsächlichen Situation in Chemnitz decke?

    Hier ist eine differenziertere Betrachtung erforderlich: Die Studie liefert keine Belege dafür, dass Chemnitz (oder eine andere teilnehmende Stadt) die höchsten Werte in Europa aufweist. Dafür sind die Stichproben zu klein.
    An der genannten Abwasseranalyse hat Chemnitz erstmals 2017 neben nur sieben weiteren deutschen Städten teilgenommen. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Abwasser auf Spuren von insgesamt vier illegalen Stimulanzien (Kokain, Amphetamin, Methamphetamin, MDMA/Ecstasy) sowie Cannabis untersucht. Die Teilnahme an der Analyse ist nicht verpflichtend, weshalb Städte und Länder in den einzelnen Untersuchungsjahren auch variieren.
    Im Jahr 2025 wurde in der Studie beispielsweise ausgeführt, dass Methamphetamin-Missbrauch sich historisch auf Tschechien und die Slowakei konzentriert, dazu aber im Abwasser in Deutschland, Litauen, Norwegen, Türkei, Spanien, Zypern und den Niederlanden nachweisbar war. Im internationalen Vergleich lagen die Werte in Australien, Kanada und den Vereinigten Staaten höher.
    Die drei deutschen Städte mit den höchsten Werten von Methamphetaminen – die sich im Vergleich nur leicht unterscheiden – befinden sich im grenznahen Raum zu Tschechien, Polen und der Slowakei. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Städte vergleichbare oder höhere Werte aufweisen – nur haben diese an der Erhebung einfach nicht teilgenommen. Außerdem wäre es sinnvoll, z.B. die Kriminalitätsstatistik zu Rate zu ziehen, die nicht nur den Konsum betrachtet, sondern auch Herstellung und Verkauf einbezieht. Insgesamt sind nur 13 deutsche Städte vertreten, so dass von einer bundesweiten Vergleichbarkeit nicht gesprochen werden kann. Von 115 teilnehmenden Städten insgesamt gab es nur 63, von denen Daten aus 2024 und 2025 vorlagen, nur diese wurden betrachtet.
    Die Arbeitsberichte der drei Chemnitzer Suchtberatungsstellen (Amt für Gesundheit und Prävention, Stadtmission, Advent-Wohlfahrtswerk) weisen das Thema Alkohol seit Jahren und nach wie vor mit weitem Abstand als das am häufigsten gebrauchte Suchtmittel aus. Über die Arbeit der Akteure und Angebote der Suchtberatung in Chemnitz wurde zuletzt im Sozialausschuss im März 2026 umfassend berichtet.
    Methamphetamine sind hochproblematische Drogen, deren Missbrauch erhebliche gesundheitliche und gesellschaftliche Konsequenzen hat; für diese Einschätzung brauchte es jedoch nicht die genannte Studie.

    2. Wie bewertet die Stadtverwaltung den deutlichen Anstieg der Methamphetamin-Rückstände im Zeitraum 2018 bis 2025 konkret?

    Gar nicht, weil sich das Zustandekommen der Werte nicht bewerten lässt. Steigende Rückstände im Abwasser sagen nur aus, dass mehr Menschen, die sich in Chemnitz aufgehalten haben, Crystal Meth konsumiert haben oder alternativ größere Mengen konsumiert worden sind. Qualitative Einordnungen sind damit nicht verbunden.

    3. Welche Maßnahmen wurden seit 2020 im Bereich Prävention, Frühintervention, Straßensozialarbeit und Suchthilfe zusätzlich geschaffen oder finanziell erweitert?

    Diese Frage lässt sich nicht abschließend beantworten, weil das Thema Prävention in der Arbeit verschiedener Ämter und Behörden inkludiert ist. Die städtische Förderung der Suchtberatungsstellen stieg allein zwischen 2020 und 2026 um 35,72 Prozent: Der städtische Zuschuss für die beiden Suchtberatungsstellen betrug 2020 599.787 Euro, in 2026 lag er bei 814.030,53 Euro.

    4. Wie viele Behandlungs- und Beratungsplätze stehen in Chemnitz aktuell speziell für Crystal-Meth-Abhängige zur Verfügung und hält die Stadt diese Kapazitäten angesichts der veröffentlichten Werte für ausreichend?

    Kapazitäten in der Suchtberatung, Ressourcen niedergelassener Ärzte bzw. Psychologen oder Klinikplätze werden nicht allein für eine bestimmte Substanz vorgehalten. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Crystal Meth aufgrund seiner besonderen Struktur sehr schnell und sehr viel stärker abhängig macht, so dass die auftretenden physischen und psychischen Folgeschäden häufig früher eintreten und erheblicher sind, so dass von Sucht betroffene Personen oft im stationären Setting behandelt werden müssen.

    5. Plant die Stadtverwaltung gemeinsam mit Kliniken, Suchthilfeeinrichtungen und dem Freistaat Sachsen eine Anpassung bestehender Konzepte oder Kapazitäten?

    Nein, die Erhebung liefert dafür keinen Anlass. Alle mit dem Thema befassten Institutionen, die sich zudem in verschiedenen Konstellationen austauschen, passen ihre Konzepte regelmäßig an die in der Realität auftretenden Probleme an. Die Frage tatsächlicher Kapazitäten ist immer auch eine Frage zur Verfügung stehender Ressourcen. In Suchtberatung und -behandlung gilt das Gleiche wie beim Umgang mit psychischen und psychiatrischen Belastungen: Der Bedarf übersteigt die Kapazitäten, so dass Beratungs- und Therapieeinrichtungen priorisieren müssen und Wartezeiten der Regelfall sind.

    6. Teilt die Stadtverwaltung die Einschätzung, dass Chemnitz aufgrund seiner geografischen Lage und der dokumentierten Belastungswerte mittlerweile einen besonderen regionalen Schwerpunkt der Crystal-Meth-Problematik in Deutschland darstellt? Falls nein, warum nicht?

    Diese Frage lässt sich nicht seriös beantworten, da aufgrund der Methodik der Erhebung keine Einschätzung vorgenommen werden kann, die Rückschlüsse auf die Situation in ganz Deutschland zulässt. Es ist bekannt, dass die Fallzahlen in der Regel in Großstädten und in grenznahen Gebieten höher sind.

    Einordnung

    Es werden mehr Fragen aufgeworfen als Antworten geliefert. Während die europäische Drogenbeobachtungsstelle EUDA sowie wissenschaftliche Untersuchungen der TU Dresden seit Jahren eine außergewöhnlich hohe Belastung für Chemnitz mit Methamphetamin-Rückständen dokumentieren, sieht die Stadtverwaltung offenbar keinen Anlass, dieser Entwicklung Bedeutung beizumessen.

    Besonders bemerkenswert ist die Aussage, man bewerte den deutlichen Anstieg der Methamphetamin-Rückstände zwischen 2018 und 2025 „gar nicht“, obwohl die gemessenen Rückstände Rückschlüsse auf einen erheblich gestiegenen Konsum zulassen. Ob der Anstieg auf mehr Konsumenten oder auf höhere Konsummengen zurückzuführen ist, mag offen sein. Auch dass die Studie aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl keine Aussagen über ganz Deutschland oder Europa zulasse, stimmt grundsätzlich. Die Tatsache, dass Chemnitz seit Jahren zu den am stärksten belasteten deutschen Städten gehört und regelmäßig Spitzenwerte aufweist, kann jedoch nicht einfach ignoriert werden. Wenn man die Aussagekraft der Daten grundsätzlich in Zweifel zieht und relativiert, muss man sich die Frage gefallen lassen, warum die Stadt überhaupt seit Jahren an der Untersuchung teilnimmt.

    Ebenso kritisch sehen wir die Tatsache, dass die Stadtverwaltung trotz steigender Belastungswerte keinerlei Anpassungsbedarf bei Präventions-, Beratungs- oder Behandlungskonzepten erkennt. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass die vorhandenen Kapazitäten in Suchtberatung und Therapie bereits heute nicht ausreichen und Wartezeiten der Regelfall sind. Diese beiden Aussagen stehen sich diametral entgegen.

    Richtig ist, dass Alkohol weiterhin das am häufigsten verbreitete Suchtmittel darstellt. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Crystal-Meth-Problematik zu relativieren ist. Gerade Methamphetamin verursacht erhebliche gesundheitliche, soziale und sicherheitspolitische Folgen.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wäre es daher geboten, die vorliegenden Daten ernst zu nehmen. Die Entwicklung ist fortlaufend zu beobachten. Polizei, Suchthilfe, Gesundheitswesen, Stadt und Freistaat müssen an einem Strang ziehen, um die Schäden durch den Konsum von Methamphetaminen so gering wie möglich zu halten. Die steigenden Belastungswerte über Jahre hinweg schulterzuckend zur Kenntnis zu nehmen und nichts zu tun, ist in höchsem Maße verantwortungslos!

    Wir erwarten von der Stadtverwaltung eine sachliche Auseinandersetzung mit den vorliegenden Erkenntnissen. Für die AfD-Stadtratsfraktion bleibt klar: Drogenprävention, konsequente Strafverfolgung des Drogenhandels und ausreichende Hilfsangebote für Betroffene müssen gleichermaßen gestärkt werden. Die vorliegenden Daten sollten Anlass sein, genauer hinzusehen – nicht wegzuschauen.

  • IA-055/2026 Puraglobe

    Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

    Anfrage

    1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
    1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
    Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
    Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

    -pH-Wert
    -Abwassertemperatur
    -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    -CSB/BSB5 im Verhältnis
    -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    -Cyanid, leicht freisetzbar
    -Sulfid
    -AOX
    -Kupfer
    -Blei
    -Nickel
    -Chrom, gesamt
    -Cadmium
    -Zink
    -Kohlenwasserstoffe
    -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    -Phosphor, gesamt
    -Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

    1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

    Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

    1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

    Siehe Punke 1.1. und 1.2

    2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
    2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

    Siehe Punke 1.1.

    2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

    Siehe Punke 1.1.

    3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
    3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

    Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

    3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

    Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

    3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

    Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

    4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
    4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

    Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

    4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

    Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
    Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

    4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

    5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
    5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

    Ja.

    5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

    Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
    Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

    5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

    -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
    -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

    7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
    7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

    Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
    Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
    -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


    Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
    Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

    7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

    -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
    -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
    -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
    -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
    -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
    -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
    -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

  • RA-108/2026 Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes

    Am 11.05.2026 stellte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Kapazitätsgrenzen des Chemnitzer Stromnetzes.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da der Strombedarf im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität stark zunehmen wird, stellt sich für die Fraktion die Frage, wie viele E-Ladesäulen unser Stromnetz verkraftet und inwieweit man beim Zubau von Kapazitäten koordiniert vorgeht. Für besonders problematisch hält die Fraktion die Umsetzung der E-Mobilität in den Gründerzeitvierteln unserer Stadt. Am 09.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Burghardt.

    Zur Anfrage:

    1.In welchen Stadtteilen ist die Kapazitätsgrenze für Ladesäulen bereits erreicht?

    Generell müssen alle Verbrauchsstrukturen und Erzeugeranlagen im entsprechenden
    Versorgungsnetz gemeinsam betrachtet werden. In Wohn- und Gewerbegebieten kann die
    Anmeldung hoher Leistungen aller Technologien, einschließlich von Ladeleistungen und
    besonders bei mehrfachen Anmeldungen punktuell zu Engpässen führen. Die bisher
    eingetretenen Engpässe wurden durch Netzausbaumaßnahmen im Kabelnetz gezielt
    beseitigt. Lokale Überlastungen im Netz konnten damit verhindert werden. Trafokapazitäten
    sind derzeit ausreichend und werden bei Bedarf durch Netzverdichtungen zugebaut.

    2.In welchen Stadtteilen kann noch zugebaut werden, ohne die Netzkapazitäten zu
    überlasten?

    Bisher gibt es keine konkreten Stadtteile mit flächendeckenden Engpässen. Die Errichtung
    geplanter Ladeinfrastruktur kann daher prinzipiell jederzeit beantragt werden. Es ist je
    Anschlussvorhaben eine netztechnische Prüfung notwendig. Liegt kein Engpass vor, kann
    sofort angeschlossen werden. Bei negativem Ausgang der netztechnischen Prüfung erfolgt
    Netzausbau. Die Ladeinfrastruktur kann mit zeitlich befristeter Leistung im Regelfall über ein
    Lademanagementsystem an das Verteilnetz angeschlossen werden.

    3.Was sieht die eins energie vor, um die Kapazitätsgrenzen in den betroffenen Stadtteilen zu erhöhen?

    Es werden auf Grundlage des Regionalszenarios der Planungsregion Ost für die Stützjahre
    2030, 2035 und 2045 die Auslastung der verschiedenen Spannungsebenen des Verteilnetzes
    prognostiziert. Daraus abgeleitet entstehen entsprechende Netzausbaumaßnahmen, welche
    vorausschauend im gesamten Verteilnetz umgesetzt werden. Die in den nächsten Jahren umzusetzenden Netzausbaumaßnahmen sind in der detaillierten Netzausbauplanung auf der BDEW-Plattform www.vnbdigital.de veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt aller zwei Jahre entsprechend §14d EnWg.

    4.Was für Maßnahmen sind vorgesehen, um in den Gründerzeitvierteln die Ladeinfrastruktur so auszubauen, dass das Stromnetz mithält?

    Der Ausbau in Gründerzeitvierteln ist in der oben genannten Netzausbauplanung
    entsprechend berücksichtigt. Punktuelle Engpässe werden durch Netzverstärkung bzw.
    Netzverdichtung beseitigt. In den Gründerzeitvierteln findet die Dekarbonisierung des
    Wärmesektors im Stromnetz (Einsatz von Wärmepumpen) nicht flächendeckend statt. In
    diesen eng besiedelten Gebieten wird die Wärmeversorgung zum Großteil über Fernwärme
    realisiert. Es kommt dabei nur zu einer moderaten Leistungserhöhung.

    5. Wie werden die Anwohner und Hausbesitzer hieran beteiligt?

    Wenn die Netzanschlusskapazität des Grundstückes nicht erhöht wird, werden die Anwohner
    bzw. Hausbesitzer nicht am Netzausbau in Form des Baukostenzuschusses beteiligt. Im
    Eigenheimbereich besteht eine Leistungsgrenze von 34 kVA, die baukostenzuschussfrei und in
    der Praxis völlig ausreichend ist. Im Mehrfamilienhaus- und Gewerbebereich werden
    Leistungserhöhungen entsprechend berechnet und netztechnisch geprüft. Anwohner bzw.
    Hausbesitzer können durch gezielte Maßnahmen im Haus (Energiemanagementsystem,
    dynamisches Lastmanagement, Batteriespeicher usw.) die vorhandene Netzanschlusskapazität optimal ausnutzen und somit die Baukostenzuschüsse einsparen.

    Einordnung

    Punktuell aufgetretene Engpässe habe man beseitigt. Man sagt nicht wann und man sagt auch nicht wo gezielte Netzverdichtungen Engpässe beseitigt haben sollen. Generell könne überall zugebaut werden, wenn ein Lademanagementsystem die Ladung der E-Autos überwacht. Will heißen: Die Ladung wird extern gedrosselt oder sogar ganz abgebrochen, bevor das überlastete Netz durchschmoren kann. Natürlich gibt man hier Entwarnung, denn die Deutschen sollen sich ja bis zu 800.000 E-Autos staatlich fördern lassen.

    Das die Wärmeversorgung auf dem Kassberg zum Großteil mit Fernwärme realisiert wird, ist schlicht und einfach nicht wahr. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und der Anteil des Gasnetzes an der Wärmeversorgung schwindet. Aber 55-70% der Kassberger Wohnungen werden mit Gas beheizt. Der Anteil an Fernwärme liegt bei 20-40% und ist weit davon entfernt, Gas als Haupt-Wärme-Lieferant abzulösen – mal abgesehen davon dass auch die Fernwärme ihre Energie aus der Gasverbrennung gewinnt. Weniger als 10% der Wohnungen auf dem Kassberg verfügen über alternative Heizungsmodelle, wie etwa Wärmepumpen.

    Als wäre das nicht absurd genug, werden Anwohner und Eigentümer in die Pflicht genommen, Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher nachzurüsten, um Baukostenzuschüsse zu erhalten. Dieser grüne Irrsinn wird von vorne bis hinten staatlich mit Milliardensummen subventioniert, weil ohne diese Subventionen kein normal denkender Mensch, der das Einmaleins beherrscht, zu dem Schluss kommen kann, dass sich diese Investiotionen jemals ammortisieren.

  • RA-116/2026 offene Kommunikation

    Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister. Unter dem Eindruck der öffentlichen Kommunikation zum Thema „kommunaler Wärmeplan“ hielt sie es für geboten, nach der grundsätzlichen Kommunikations- und Informationsstrategie der Stadtverwaltung zu fragen. Die Nicht-Ladung von Ulrich Oehme zum Europa-Empfang, obwohl er gewählter Vertreter des EURO-CITIES-Netzwerks ist, offenbarte auch Probleme in der Kommunikation mit den Stadträten. Die Wahl von Frau Loose an die Spitze des Chemnitzer Jugendamtes verstärkte den Eindruck nochmals, dass die offene Kommunikation in nicht mehr hinnehmbarem Maße erodiert.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wachsende Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte sähten Zweifel an der Transparenz der Vorgänge in der Stadtverwaltung. Frau Rasch gab dem OB mit den Fragen die Gelegenheit, die Zweifel aus der Welt zu schaffen, sich öffentlich zu erklären und Werkzeuge zu benennen, wie die Kommunikation mit den Bürgern der Stadt verbessert werden kann. Am 11.06. ging uns die Antwort des Oberbürgermeisters Schulze zu.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zunehmend entsteht bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei politischen Entscheidungsträgern der Eindruck, dass wichtige Informationen, Veranstaltungen, Gespräche, Planungen und Entscheidungen der Stadt Chemnitz nicht offen, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.


    Dies betrifft unter anderem Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern, Landtagsabgeordneten oder Mitgliedern der Staatsregierung – beispielsweise Besuche an Schulen oder öffentliche Austauschformate – bei denen zuständige Ausschussmitglieder teilweise weder informiert noch einbezogen werden. Gerade Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse sollten jedoch die Möglichkeit erhalten, an solchen Gesprächen teilzunehmen, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Anregungen aus der Praxis einzubringen.


    Darüber hinaus entsteht auch bei anderen Entscheidungen und Vorgängen innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur eingeschränkt, verspätet oderselektiv weitergegeben werden. Dadurch fehlt vielen Beteiligten die notwendige Transparenz über tatsächliche Abläufe, Hintergründe und Entscheidungsprozesse.
    Fehlende Offenheit und unzureichende Kommunikation führen zwangsläufig dazu, dass Unsicherheit, Spekulationen und Gerüchte entstehen, weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger Informationen selbst zusammenreimen müssen. Dies sorgt zunehmend für Unmut, Misstrauen und einen Vertrauensverlust gegenüber Verwaltung und politischen Prozessen.


    Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

    1. Welche grundsätzliche Kommunikations- und Informationsstrategie verfolgt die Stadt Chemnitz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern?
    2. Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen, Gespräche oder Termine mit politischen Entscheidungsträgern organisiert und kommuniziert?
    3. Warum werden zuständige Ausschussmitglieder über bestimmte Veranstaltungen, Gespräche oder relevante Vorgänge teilweise nicht informiert oder einbezogen?
    4. Aus welchen Gründen erhalten Ausschussmitglieder und politische Gremien nicht grundsätzlich die Möglichkeit, an relevanten Austauschformaten mitzuwirken, Fragen zu stellen oder Anregungen einzubringen?
    5. Sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit in einer frühzeitigen und offenen Einbindung der zuständigen Ausschüsse bei wichtigen Themen und Entscheidungen?
    6. Ist der Stadtverwaltung bewusst, dass mangelnde Transparenz und eingeschränkte Kommunikation dazu führen, dass Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte entstehen?
    7. Warum entsteht zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, den Bürgerinnen, Bürger oder Entscheidungsträger „wissen dürfen“, anstatt offen und nachvollziehbar über tatsächliche Abläufe und Hintergründe zu informieren?
    8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Chemnitz, um Gerüchtebildung, Missverständnisse und Unmut durch fehlende oder unzureichende Kommunikation zu vermeiden?
    9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation im Interesse aller Beteiligten liegen sollte, um Vertrauen, Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu stärken?
    10. Welche konkreten Schritte plant die Stadtverwaltung künftig, um die Transparenz und Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern deutlich zu verbessern?

    Zu Ihrer Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass Ratsanfragen ausschließlich konkrete Sachverhalte betreffen und in Form von Fragen – ohne Bewertungen – gestellt werden müssen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein formuliert und enthält keine konkreten Beispiele oder Bezugnahmen auf spezifische Austauschformate oder Vorgänge. Insbesondere die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf allgemeine Sachverhalte, während die Fragen 3 und 4 keine konkreten Fälle benennen.


    Aus diesen Gründen kann Ihre Ratsanfrage leider nicht in der vorliegenden Form beantwortet werden.


    Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Chemnitz eine transparente, bürgerorientierte und medienoffene Kommunikationsstrategie verfolgt. Die Verwaltung informiert umfassend über ihr Handeln, aktuelle Projekte und geplante Vorhaben, sowohl direkt gegenüber den Bürger:innen als auch über die Medien. Dies entspricht dem Selbstverständnis einer modernen Verwaltung und den Vorgaben des Grundgesetzes, des Sächsischen Pressegesetzes sowie der Sächsischen Gemeindeordnung. Journalisten werden aktiv unterstützt, um eine schnelle und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen.
    Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen der Stadt Chemnitz verschiedene Kommunikationsmittel zur Verfügung, zum Beispiel Pressemitteilungen, Website, Amtsblatt, verschiedene Social Media Kanäle, Newsletter sowie unterschiedliche Publikationen.
    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

    Einordnung

    Bedauerlicherweise hat Oberbürgermeister Schulze die Chance nur unzureichend genutzt, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren, zu erklären oder Potentiale für Verbesserungen zu formulieren. Gerade vor dem Hintergrund der eingangs genannten Vorkommnisse war der Eindruck entstanden, dass Politiker der AfD-Stadtratsfraktion ausgegrenzt und in der parlamentarischen Arbeit aktiv isoliert werden. Wenn Schulze dem auch widerspricht, so bleiben die Zweifel.

    Der Oberbürgermeister sieht offenbar keinen Bedarf für Verbesserungen, da man sich an Recht und Gesetz halte. Journalisten werden umfassend über die internen Entscheidungen informiert und für die Öffentlichkeitsarbeit zählt er eine ganze Reihe zur Verfügung stehender Kommunikationsmittel auf.

    Diese wurden aber nur sehr sparsam genutzt, als es um die Kürzungen im ÖPNV ging, um Details aus dem kommunalen Wärmeplan, um die Unstimmigkeiten in der Buchhaltung der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH, die Kürzungen bei den Kitas und so weiter….

    Die Bürger sollen nur erfahren, was sie unbedingt erfahren müssen. Dieser Eindruck drängte sich zuletzt immer stärker auf und Herr Schulze hat diesen Eindruck mit seiner Antwort nicht zerstreuen können.

  • RA-113/2026 ungleiche Ticketkontrollen

    Am 21.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Thema Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen an den Oberbürgermeister. Fahrgäste hatten bei der Ticketkontrolle eine Ungleichbehandlung einheimischer Fahrgäste gegenüber Migranten beklagt. Dies sei eine Anweisung von oben, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm sich dessen an und wollte wissen, ob es eine solche Anweisung gibt, um Gefahrensituationen zu vermeiden und wie sich dies mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbaren lässt. Am 11.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kütter:

    Anfrage

    1.Besteht eine offizielle Anweisung, bei der Ticketkontrolle von Fahrgästen in irgendeiner Weise differenziert vorzugehen, um Gefahrensituationen zu vermeiden?

    Es gibt keine Dienstanweisung bzgl. differenzierter Ticketkontrollen. Die Fahrausweisprüfpersonale werden im Umgang mit der Fahrausweiskontrolle bei Gefahrensituationen geschult.

    2.Falls ja, wie stellt man sicher, dass nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird?

    Siehe Frage 1.

    3.Falls nein, wie sind die Beobachtungen, dass Migranten und Migrantengruppen bei der Fahrscheinkontrolle ausgespart werden, zu erklären und gibt es hierfür Lösungen?

    Die geschilderten Beobachtungen kann die CVAG als Auftraggeber dieser Dienstleistung nicht bestätigen. Nach deren Beobachtungen werden alle Kunden bei der Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen gleichbehandelt.

    Einordnung

    Eine Ungleichbehandlung wird dementiert. Auch eine von uns durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Kontrolleuren konnte die Hinweise auf Differenzierung bei der Ticketkontrolle nicht verdichten. Vielmehr sei es so, dass Kontrolleure als solche erkennbar sind und potentielle Schwarzfahrer bereits vor Kontrollbeginn das Fahrzeug verlassen.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • IA-063/2026 offene Forderungen an Chemnitz

    Am 01.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister. Die Diskussionen um die Vergabe der Sonderschulden und die Finanzierung der Eigenanteile drängte die Frage nach der Liquidität der Stadtkasse auf, ob und in welchem Umfang offene Forderungen an die Stadt Chemnitz bestehen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Fraktion sah es als notwendig an, nach den Ausständen zu fragen, bevor mit vollen Händen das Geld der Sonderschulden ausgegeben wird und nachher die Schulden noch viel größer sind als jetzt schon. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik muss in der Lage sein, wenigstens die Ausstände zu benennen, wenn sie sie schon nicht begleichen kann. Am 08.06. erreichte uns die Antwort.

    Anfrage

    1. Welche offenen Forderungen oder Rechnungen bestehen derzeit gegenüber der Stadt Chemnitz?

    2. Seit wann bestehen die jeweiligen offenen Forderungen oder Rechnungen?

    3. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge?

    4. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    5. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    6. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    7. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt beantwortet:
    Im Moment besteht hierfür keine Datengrundlage, da jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig ist. Somit würde die zentrale Erhebung der Daten immensen Arbeitsaufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Sofern hinter der sehr generellen Anfrage ein konkretes Anliegen steht, bittenwir um eine zielgerichtete Nachfrage.

    EINORDNUNG

    Zugegeben: so unmittelbar vor der Sommerpause nach einem „Kassensturz“ zu fragen, ist vielleicht nicht der beste Zeitpunkt. Jedoch werden diese Fragen umso dringlicher zu beantworten sein, wenn es im Herbst darum geht, einen neuen Finanzhaushalt für die Jahre 2027/2028 auszuhandeln. Hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.

  • IA-046/2026 Messwerte Abwasser im Bereich Puraglobe

    Am 17.04. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen transparent zu machen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze.

    Anfrage

    1.Welche Messungen und Untersuchungen wurden im Zeitraum November 2025 bis einschließlich Februar 2026 im Bereich des Baufeldes der Firma Puraglobe, im Umfeld der Kläranlage Heinersdorf sowie durch bzw. im Auftrag der Landesdirektion und des ESC durchgeführt?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (11.11.2025, 08.12.2025, 21.01.2026 und 16.02.2026)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH im Auftrag des Entsorgungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ESC) (24.11.2025, 16.12.2025, 07.01.2026 und04.02.2026)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen der Stadt keine Informationen vor)
    Am 24.11.2025, 05.12.2025, 16.12.2025, 30.12.2025 und 07.01.2026 fanden im Auftrag des ESC außerdem Schwefelwasserstoffmessungen in einem öffentlichen Abwasserschacht direkt unterhalb der Einbindung von Baufeld statt.

    2.Welche konkreten Messwerte liegen für diesen Zeitraum vor (z. B. Emissionen, Immissionen, Boden-, Wasser- oder Luftmessungen)?

    Für Abwasser liegt der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung über den genannten Zeitraum vollständig vor:
    pH-Wert
    Abwassertemperatur
    Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    CSB/BSB5 im Verhältnis
    Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    Cyanid, leicht freisetzbar
    Sulfid
    AOX
    Kupfer
    Blei
    Nickel
    Chrom, gesamt
    Cadmium
    Zink
    Kohlenwasserstoffe
    Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    Phosphor, gesamt
    Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen. Weitere Messwerte liegen der Verwaltung nicht vor.

    3. Welche Auswertungen, Bewertungen oder Prüfberichte wurden zu diesen Messungen erstellt?

    Die Messwerte des Abwassers werden mit den Grenzwerten der Entwässerungssatzung abgeglichen.

    4. Liegen der Verwaltung Grenzwertüberschreitungen, Auffälligkeiten oder besondere Ereignisse in diesem Zeitraum vor? Wenn ja, welche und welche Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?

    Die Schwefelwasserstoffmessungen waren komplett unauffällig.
    Von jeweils 8 Messungen an der Probenahmestelle im Betriebsgelände wurde der Grenzwert für Ammonium-Stickstoff dreimal geringfügig überschritten, der pH-Wert fünfmal geringfügig überschritten und es lag eine Überschreitung für Kohlenwasserstoffe vor.
    Weiterhin wurde der Grenzwert für chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) jedes Mal signifikant überschritten.
    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung:
    Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch die Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern, wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.

  • RA-103/2026 Sonderabo CVAG

    Am 29.04. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zu einem möglichen Sonderabo der CVAG an den Oberbürgermeister,.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm konkret Bezug auf einen Artikel der Freien Presse vom 07.04.2026, aus dem hervorgeht, dass die Kosten steigen, wenn man das Angebot von Bus und Bahn ausdünnt. Im Anbetracht der zur Debatte stehenden Kürzungen, über die der Stadtrat am 27.05. zu entscheiden hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, die Idee eines neuen Sonderabos ins Spiel zu bringen. Nicht die geplanten Kürzungen, sondern ein Sonderticket zur Neukundengewinnung soll die Mehrkosten auffangen. Am 21.05. wurde unsere Ratsanfrage durch die Bürgermeister Kütter wie folgt beantwortet:

    Anfrage

    Wie aus einem Presseartikel (https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitz-plant-drastische-einschnitte-bei-der-cvag-artikel14201006 ) hervorgeht, soll das Angebot von Bus und Bahn in der Stadt ausgedünnt werden, da die Kosten steigen. Als einzige Maßnahme wird die Kostendämpfung durch Einschnitte gesehen, welche dafür sorgen könnten, dass noch mehr Nutzer dem ÖPNV den Rücken kehren. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

    1.: Gibt es aus Sicht der CVAG die Möglichkeit der Einführung eines befristeten Sonderaboszur Neukundengewinnung und wenn ja, wurde diese Möglichkeit schon genutzt?
    2.: Wenn nein, welche Tatsachen sprechen dagegen?

    Kundengewinnung erreicht man über die Preis- oder über die Leistungskomponente. Kunden, die über die Preiskomponente bei bestehendem Angebot bereit sind, neu den ÖPNV zu nutzen, dürften im Wesentlichen über das Deutschlandticket oder das Bildungsticket bereits akquiriert worden sein. Das zeigen die seit der Einführung steigenden Nutzerzahlen. Beim Deutschlandticket ist darüber hinaus bei inzwischen steigendem Preis der Kundenrückgang marginal und oft nur unmittelbar nach einer Preiserhöhung spürbar. In der Folge steigen die Nutzerzahlen weiterhin im niedrigen Bereich an. Diejenigen Potenziale, die trotz günstigem Preis noch keine Abokunden sind, finden in aller Regel nicht das für ihre Lebenssituation passende Leistungsangebot bei der CVAG.


    Darüber hinaus obliegt die Tarifhoheit dem Verkehrsverbund Mittelsachsen und die CVAG kann nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne die Zustimmung der anderen Verbundunternehmen, ein neues Aboprodukt einführen, denn das Aboprodukt würde im gesamten VMS-Gebiet gelten und müsste insofern von den Verbundunternehmen akzeptiert sein. Mögliche Sonderrabatte auf bestehende Aboprodukte würden der CVAG eher wirtschaftlich schaden, weil der Rabatt sehr hoch sein müsste, um das Deutschlandticket zu unterbieten (ein Rabatt auf das Deutschladticket selbst widerspricht den Tarifbestimmungen des Produkts). Dieser Rabatt würde zudem voll zu Lasten der CVAG gehen, da die CVAG weiterhin die volle Einnahme des Produkts in die Einnahmeaufteilung des Verbundes einbringen müsste. Eine Befristung des Rabatts würde nach deren Ende den vollen Abopreis auf den Kunden wirken lassen und bei dem dann eintretenden Preissprung voraussichtlich wieder zu einer Kündigung führen. Darüber hinaus wäre bei einem deutlichen Preisvorteil davon auszugehen, dass vor allem im Bereich des Deutschlandtickets, welches monatlich kündbar ist, ein Wechsel zum rabattierten Aboprodukt entsteht, was widerum zu Einnahmeverlusten bei der CVAG führt.

    EINORDNUNG

    Bedauerlicherweise erweist sich die Einführung eines Sonderabos, anlässlich der explosionsartig gestiegenen Spritpreise schwieriger als gedacht. Die Verflechtungen der CVAG mit dem VMS machen es unmöglich, ein anlassbezogenes Sonderabonnement aus der Traufe zu heben, weil auch der VMS ein Wörtchen mitzureden hätte. Bildungs- und Deutschlandticket haben bereits zu einer höheren Fahrgastzahl beigetragen und zusätzliche Rabatte müssten von der CVAG allein getragen werden, was eine Abwanderung aus bereits bestehenden Abonnements zur Folge hätte. Das kann durch gleichzeitige Neukundengewinnung rein rechnerisch nicht aufgefangen werden. Bevor die Ticketpreise wirklich sinken können, um Neukunden zu gewinnen, müsste die ganze Unternehmensstruktur der CVAG auf den Prüfstand und das ist aktuell weder möglich noch gewollt.

  • RA-111/2026 Europaempfang Hartmannfabrik

    Am 11.05.26 fand der Europa-Empfang mit Gästen aus Liepaja in der Hartmannhalle statt. Die Auslastung dieser Veranstaltung warf Fragen auf, die unser Stadtrat Ulrich Oehme am 13.05. in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister richtete.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ulrich Oehme war am 11.05.26 persönlich zugegen. Er berichtete der Fraktion später von sehr vielen freien Plätzen sowie einem Buffet, das für die Zahl der Gäste viel zu groß zu sein schien. Offensichtlich hatte der Veranstalter mit deutlich mehr Resonanz gerechnet, was Fragen nach Planung und Kosten des Europaempfangs aufwarf. Wurde hier Steuergeld verschwendet, um die kommunale Präsenz Europas größer aussehen zu lassen, als sie tatsächlich ist? Am 27.05. antwortete der Oberbürgermeister persönlich Folgendes:

    Antwort

    1.Für wie viele Gäste war diese Veranstaltung geplant?

    Die Veranstaltung wurde für ca. 100 Personen geplant. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung mit künftigen Kulturhauptstädten wie Liepāja (Lettland) und Nikšić (Montenegro). Wir haben uns außerdem über den Besuch der lettischen Botschafterin, des Europaabgeordneten Matthias Ecke und von Gästen aus unserer Partnerstadt Usti nad Labem freuen können. Die Vernetzung an dem Abend mit lokalen und internationalen Akteuren ist sehr gut gelungen. Aus den Rückmeldungen, die wir erhalten haben, wurde die Veranstaltung nicht als überdimensioniert wahrgenommen, sondern hat dazu geführt, dass Ideen und Projektinhalte ausgetauscht werden konnten.

    2.Wie viele Anmeldungen hat es insgesamt gegeben?

    Es haben sich 87 Personen für die Veranstaltung angemeldet. In dieser Zahl sind noch nicht unsere Ehren- und Podiumsgäste, Künstler und das Personal enthalten.

    3.Für wie viele Personen war das aufgefahrene Buffet vorgesehen?

    Das Buffet war für 85 Personen bestellt.

    4.Welche Kosten sind für das Buffet an diesem Abend entstanden?

    Das Buffet hat ca. 20 Euro pro Person gekostet.

    5.Welches Budget wurde hier belastet? Wer trägt die Kosten, die der Abend allgemein und das Buffet im Besonderen verursacht hat?

    Die Veranstaltung wurde in Kooperation von der Stadt Chemnitz, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz gGmbH durchgeführt. Die Kosten für den Abend allgemein wurde unter den Partnern aufgeteilt. Die Kosten für das Buffet hat die Stadt Chemnitz (Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Abteilung Europäische und internationale Beziehungen, Protokoll) übernommen.