Kategorie: Ratsanfrage

  • IA-082/2026 offene Forderungen an die Stadt Chemnitz

    Am 03.07. richtete unsere Fraktion zum widerholten Male eine Informationsanfrage zu „offenen Forderungen an die Stadt Chemnitz“ an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit Blick auf die anstehenden Haushaltsverhandlungen war es aus Sicht der Franktion geboten in Erfahrung zu bringen, wie es mit dem Geld aussieht. Der Fokus lag dabei ausdrücklich nur auf jenen 1.Rechnungen, die nicht fristgerecht bedient werden konnten und warum. Am 14.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Ralph Burghart.

    Anfrage

    1.Gibt es offene Forderungen oder Rechnungen gegenüber der Stadt Chemnitz, deren Zahlungsziel nicht eingehalten werden konnte?

    2. Falls ja, aus welchem Grund konnte das Zahlungsziel nicht eingehalten werden?

    3. Seit wann ist die Stadt diese Forderungen schuldig?

    4. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge, die nicht zur geforderten Zahlungsfrist beglichen werden konnten?

    5. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    6. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    7. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    8. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Zu 1. – 8.
    Wie bereits in der Beantwortung zur IA-063/2026 ausgeführt, ist jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig und es existiert keine gemeinsame Datenlage. Die zentrale Datenerhebung würde immensen Aufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Selbst bei Inkaufnahme dieses Aufwands wäre der Aussagegehalt der so gelieferten Daten fragwürdig, da es sich um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt.

    Einordnung

    Wer eine solide Haushaltspolitik betreibt, hätte unsere Informationsanfrage einfach vom Tisch wischen können, indem er sinngemäß geantwortet hätte: „Unsere Haushaltspolitik ist solide, es sind keine Ausstände bekannt. Wenn eine Zahlungsfrist überschritten wird, greifen diese und jene Mechanismen. Es ist schlicht nicht vorgesehen, dass Rechnungen liegen bleiben und daher können wir ausschließen, dass es offene Forderungen an die Stadt gibt.“ Wie einfach könnte man das sagen?

    Genau das aber passiert nicht. Es wird eingeräumt, dass die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut und dass man über keine Tools oder Sicherheitsmechanismen zu verfügen scheint, um eine Überschreitung von Zahlungsfristen zu vermeiden. Niemand hat also eine Ahnung davon, ob und in welchem Maße die Stadt Chemnitz ihren Verpflichtungen nachkommt. Wie hoch diese „Hypothek“ ist, kann man nur mutmaßen. Es ist erschreckend zu erfahren, dass sich der Bürgermeister für Finanzen nicht in der Lage sieht zu sagen: „Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich und mir sind keine Ausstände bekannt.“

    Dabei wäre es sehr wichtig, über Ausstände zu informieren, so es denn über längere Zeiträume welche gibt, damit eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Kommune rechtzeitig erkannt wird.

  • RA-136/2026 Versorgungszentrum Südblick

    Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.

    2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.

    4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?

    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    EINORDNUNG

    Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.

    Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.

    Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.

  • RA-134/2026 Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4

    Am 18.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am selben Tag.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, ob die Finanzierung dieser Baumaßnahme in Gefahr ist. Alexander Dierks hatte im Zuge der Baustart-Feier in einem Nebensatz erwähnt, dass der Fördermittelbescheid noch gar nicht bewilligt sei. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    Am 18.06.2026 wurde mit dem Bau der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells feierlich begonnen: der Erste von insgesamt 5 Abschnitten der Ausbaustufe 4, deren Finanzierung zu 75% vom Bund, zu 15% vom Land, zu 5% von der Stadt und zu 5% vom VMS getragen wird. Ich bitte höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Ist die Finanzierung aller 5 Bauabschnitte gesichert?

    Für das Chemnitzer Modell liegt ein bestätigter Rahmen-Fördermittelantrag vor. Für die Stufe 4 des Chemnitzer Modells (CM4) liegen Fördermittelbescheide für die Planung vor:
    -Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 vom 27. April 2020, zuletzt geändert mit Bescheid vom 16. Oktober 2024
    -PFA 2 vom 15. Oktober 2024, zuletzt geändert mit Bescheid vom 5. November 2025
    -PFA 3 vom 15. Oktober 2024
    Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des PFA 1 wurde am 29. Februar 2024 gestellt. Der zugehörige Fördermittelbescheid steht aktuell noch aus und wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.

    2.Sind die Fördermittel von Bund und Land bereits in voller Höhe geflossen?

    Die o. g. Fördermittel werden durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zur Deckung der jeweils aufgetretenen Kosten anteilig abgerufen. Gemäß Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen können die Fördermittel nach Vorlage des Bescheides nur für bereits geleistete Ausgaben oder für in den folgenden sechs Monaten erwartete Ausgaben abgerufen werden. Eine vorfällige Bereitstellung der Fördermittel ist nicht zulässig.

    3.Falls nicht, warum nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 2.

    4.Ist bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln die Fertigstellung in Gefahr?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    5.Müssen bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln Kredite aufgenommenwerden, um den Weiterbau zu finanzieren und wer käme in diesem Fall für die Zinslast auf?

    Aktuell werden die tatsächlich anfallenden Kosten zur Realisierung von CM4, PFA1 über eine Projektfinanzierung der Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) GmbH zwischenfinanziert, um die planmäßige und zügige Projektumsetzung zu gewährleisten. Die Zinsen berechnet die VMS GmbH an den ZVMS weiter, der diese abschließend trägt.

    Einordnung

    Es ist unglaublich, dass der Fördermittelantrag des ersten Bauabschnitts bereits im Februar 2024 gestellt wurde, der Fördermittelbescheid aber noch immer aussteht. Eine Bearbeitungsdauer von mehr als zwei Jahren ist völlig inakzeptabel!

    Während Politik und Verwaltung seit Jahren von Digitalisierung, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung sprechen, sind Kommunen mit einer ganz anderen Realität konfrontiert. Fördermittelverfahren ziehen sich, wie in diesem Fall, über mehrere Jahre hin. In dieser Zeit ändern sich technische Vorschriften, Baupreise steigen, Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden ganz vom Markt. Wenn Ausschreibungen oder oder ganze Planungen wiederholt werden müssen, kann dies im schlimmsten Fall auch zum endgültigen Abbruch einer Baumaßnahme führen. (Siehe Südring) Von einer modernen, leistungsfähigen Verwaltung sind wir Lichtjahre entfernt.

    Besonders kritisch sehen wir zudem die Finanzierung der Zwischenzeit. Zwar erklärt die Stadt, dass die Zinsen für die Vorfinanzierung zunächst von der VMS GmbH an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht werden. Verschwiegen wird jedoch, dass sich die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des ZVMS beteiligt. Damit trägt sie über Bande auch einen Teil dieser zusätzlichen Zinskosten. Letztlich ist es ein Ding der Unmöglichkeit zu beziffern, wie teuer den Bürger die überlange Bearbeitungszeit der Fördermittelanträge zu stehen kommt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von Bund und Freistaat endlich funktionierende und zügige Genehmigungs- und Förderverfahren. Infrastrukturprojekte dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie künstlich verteuert und verzögert werden. Wer ernsthaft von Planungs- und Investitionsbeschleunigung spricht, muss Förderanträge innerhalb weniger Monate bearbeiten können, und nicht erst nach Jahren.

    Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass die größte Bremse für wichtige Infrastrukturvorhaben längst nicht mehr auf den Baustellen, sondern in den Amtsstuben von Bund und Land sitzt.

  • RA-152/2026 – Nachfrage zur RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.


    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,


    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche tatsächlichen Kosten sind im Zuge des Winterdienstes im Winter 2025/2026 angefallen?

      Die Kostenbetrachtung und die Budgetbetrachtung betreffen immer Kalenderjahre und keine Wintersaison (Oktober bis März).
      Für das gesamte Jahr 2025 sind 3,7 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen. Für das erste Quartal 2026 sind 2,56 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen.
    2. Ist bei übersteigenden Kosten eine Mittelbereitstellung geplant und wenn ja, zu welchemZeitraum?

      Die Mehrkosten für das Kalenderjahr 2025 wurden an den ASR gezahlt.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. RA-130/2026 Wohngebiet am Eisenweg

      Am 15.06. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister. Im Beschluss „B-208/2025“ heißt es, dass die Fläche bislang nicht als Wohnbauland dargestellt worden sei, um den westlich der Chemnitzer Straße liegenden Gewerbebetrieb hinsichtlich seiner Emissionen nicht zu beschränken. Weiter heißt es: „Nach einer Umstrukturierung des Unternehmens ist die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben.“

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung gelangt ist. Da die Baufeld-Mieralölraffinerie GmbH (Puraglobe) in unmittelbarer Nähe liegt, gelten bei der Ausschreibung von Wohngebieten besondere Vorschriften der Störfallverordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück kann bei Einhaltung der geltenden Vorgaben nur schwer genehmigungsfähig sein. Deswegen die Fragen nach Gutachten, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen. Potentielle Bauherren müssen wissen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft potentiell gefährliche Chemikalien verarbeitet werden. Am 25.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Knut Kunze.

      Anfrage

      1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

      2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

      3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

      4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

      5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

      6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

      8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

      9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

      10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

      11.Warum wird in der Begründung zur Beschlussvorlage lediglich auf die entfallene Emissionsproblematik verwiesen, nicht jedoch auf mögliche immissionsschutzrechtliche und störfallrechtliche Auswirkungen der benachbarten Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      Ich bitte um vollständige Beantwortung unter Angabe sämtlicher zugrunde liegender Gutachten, Fachstellungnahmen, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen.

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      EINORDNUNG

      Diese Einschätzung können wir nicht nachvollziehen. Das ein Wohngebiet an der Chemnitzer Straße in unmittelbarer Nähe zu „Puraglobe“ geplant ist, ist sehr wohl eine konkrete Angelegenheit der Gemeinde. Die Anwohner haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage dort zukünftig gebaut werden darf. Wenn eine Ratsanfrage nicht das richtige Werkzeug ist, dann stellen wir diese Fragen als „Informationsanfrage“ erneut.

    2. RA-112/2026 Chemnitzer Straße in Klaffenbach

      Am 21.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Instandsetzung der Chemnitzer Straße im Stadtteil Klaffenbach von „Würschnitztalstraße“ bis „Am Silberbach“ an den Oberbürgermeister. Im Ortschaftsrat Klaffenbach hatte man die Instandsetzung ab Mai 2027 in Aussicht gestellt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung den Gesamtzustand des fraglichen Straßenabschnitts inclusive des Kanalsystems einschätzt und wann mit der grundhaften Sanierung gerechnet werden kann. Die jüngsten Wasserrohrbrüche zeigen, wie marode die Chemnitzer Straße in Klaffenbach ist. Es galt, die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs zu unterstreichen. Am 24.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

      Anfrage

      1.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand der Chemnitzer Straße ingenanntem Bereich eingeschätzt?

      Die Fahrbahn der Chemnitzer Straße ist im betroffenen Abschnitt in schlechtem Zustand. Auch der Gehweg hat abschnittsweise Instandsetzungsbedarf.

      2.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand des Kanalsystems unter der Chemnitzer Straße in genanntem Bereich eingeschätzt?

      Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) als Eigentümer und die inetz als Betreiber des Kanalsystems sehen dringenden Sanierungsbedarf bei dem vorhandenen Entwässerungssystem.

      3.Ist von Seiten der Stadtverwaltung eine koordinierte Baumaßnahme vorgesehen und wenn ja, ab wann?

      4.Was ist im Zuge der Baumaßnahme konkret vorgesehen?

      Ursprünglich war eine koordinierte Maßnahme des ESC und des Verkehrs- und Tiefbauamtes für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Dieses Vorhaben konnte jedoch aufgrund unterschiedlicher Abhängigkeiten und verkehrlicher Belange nicht umgesetzt werden.
      Der ESC wird das Kanalsystem nun im Jahre 2027 erneuern.

      Dem Verkehrs- und Tiefbauamt stehen derzeit für 2027 jedoch leider keine Mittel für eine vollumfängliche Beteiligung an der Baumaßnahme zur Verfügung. Daher erfolgen im Auftrag des Straßenbaulastträgers vorerst ausschließlich die unabdingbaren Maßnahmen an defekten Straßenabläufen im Zuge dieser Kanalnetzerneuerung, jedoch keine flächendeckende Erneuerung der Fahrbahn und des Gehweges.


      Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird auf Grundlage der vorliegenden Planung und in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung eine Instandsetzung der Fahrbahn ab 2028 anstreben.

      EINORDNUNG

      Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Instandsetzung besser gestern als heute angegangen werden muss. Die jüngsten Wasserrohrbrüche machen offensichtlich, wie beschämend verschlissen das Kanalsystem ist. Die notdürftige Beseitigung dieser Havarien verursacht Kosten und lässt die Anwohner mit teils unterspülten Straßenabschnitten bis zur nächsten Havarie zurück. Eine grundhafte Sanierung des Kanalsystems war für 2024/2025 vorgesehen, ist aber bis heute nicht umgesetzt. Als Begründung nennt die Stadt unterschiedliche Abhängigkeiten und verkehrliche Belange. Wer für den Aufschub verantwortlich ist, erfährt man nicht. Nur, dass es in 2026 keine Baumaßnahmen geben wird.

      Selbst wenn der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz eine Sanierung des Kanalsystems in 2027 in Angriff nimmt, so stehen dem Verkehrs- und Tiefbauamt keine Mittel zur Verfügung, um sich an der Finanzierung einer grundhaften Erneuerung des Kanalsystems zu beteiligen, geschweige denn in diesem Zuge die verschlissene Fahrbahn zu erneuern.

      Es bleibt also Flickwerk weil das Geld fehlt. Die Katze beißt sich in den Schwanz: 2027 könnte das Kanalsystem auf das Nötigste beschränkt repariert werden, 2028 kommt vielleicht die neue Fahrbahndecke, die 2029 wieder aufgeschlagen werden muss, weil die nächste Havarie die neue Straße unterspült hat. – keine guten Nachrichten für die Klaffenbacher.

    3. RA-126/2026 Waschbären

      Aus Glösa und Ebersdorf erreichten uns Meldungen von Bürgern, die sich mit den negativen Auswirkungen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Da der Waschbär eine invasive Art ist und nicht unter Naturschutz steht, wurden wir gefragt, was konkret gegen dessen Ausbreitung unternommen wird. Am 09.06. reichte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme diese Frage in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister weiter.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 22.06. erreichte uns eine Antwort von Bürgermeister Kunze:

      Anfrage

      1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?
      2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?
      3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Einordnung

      Diese Einschätzung teilen wir nicht, denn einleitend haben wir uns sehr wohl auf einen konkreten Lebenssachverhalt bezogen und auch die Frage nach der Entwicklung in den letzten Jahren ist eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde. Und erst recht ist es das, wenn die Gemeinde konkrete Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären angeordnet hat. Der Bürger hat durch das Fragerecht einen Anspruch darauf, das zu erfahren! Aber oft ist es so, dass unsere Ratsanfragen aus fadenscheinlichen Gründen abgewiesen werden. Hätten die LINKEN diese Fragen gestellt, wären diese, so wie 2017 auch, beantwortet worden. Damals war Anlass nahezu der Gleiche, die Fragestellung komplexer aber die Antwort eben auch ergiebig.