Kategorie: Ratsanfrage

  • RA 556/2019: Einfluss der Verwaltung auf Pflege der Bahngebäude

    Sehr geehrter Herr Steuer,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Mit Ausnahme des Hauptbahnhofs erscheinen die Gebäude der Bahn AG im Stadtbild teilweise in einem katastrophalen Zustand. Diese Außenwirkung ist vor allem für Touristen eine Zumutung.

    1. Gibt es seitens der Verwaltung Gespräche mit der Bahn AG über den Zustand ihrer Gebäude?

    2. Wie kann die Stadt Chemnitz auf die Bahn AG einwirken, diese unzumutbaren Anblicke zu beseitigen?

    3. Wäre es möglich, die Bahn AG mit städtischer Mittelbeteiligung bei der Beseitigung zu unterstützen?

    Die dargestellte Thematik ist ein bundesweites Problem, da die DB AG, so auch in Chemnitz, bis auf den Hauptbahnhof die kleineren Bahnhöfe an Privatpersonen veräußert wurden.

    Die DB AG hat sich in diesen Immobilien Grunddienstbarkeiten bzw. Baulasten, z. B. ein Wegerecht zu den Bahnsteigen, gesichert.

    Hinsichtlich der Bahnhöfe in Siegmar, Schönau und Mitte sind die Aktivitäten der neuen privaten Eigentümer bzgl. des baulichen Erhalts der Immobilien unbefriedigend.

    Das Baugenehmigungsamt musste deshalb bereits bauaufsichtlich und denkmalschutzrechtlich beim Bahnhof Mitte und Hilbersdorf einschreiten.

    Entsprechend des Gebiets- und/oder des Gebäudestatus steht die Stadt im Rahmen der Fördermöglichkeiten den Eigentümern unterstützend zur Seite.

    Eine diesbezügliche Denkmalschutzförderung wurde bereits für ein Objekt bewilligt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 557/2019: Sanierung Ruine Limbacher Straße 167

    RA 557/2019: Sanierung Ruine Limbacher Straße 167

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Das Objekt Limbacher Straße 167, 09116 Chemnitz, Gemarkung Altendorf, Flurstück 212/7 (Koordinaten 50°50’00.4″N 12°52’45.0″E), verfällt immer weiter. Für Anwohner und ansässige Gewerbetreibende ist die Außenwirkung an dieser zentralen Kreuzung zur Rudolf-Krahl-Straße durch das verfallende Gebäude ein großes Problem.

    1. Seit wann steht das Gebäude unter Denkmalschutz?

    Das Wohn- und Kontorhaus der ehemaligen Firma Richard Graßmann wurde 1997 durch

    das Landesamt für Denkmalpflege unter Denkmalschutz gestellt.

    2. Gab es schon Bauanträge, um das Objekt zu erhalten? Falls ja, warum wurden diese abgelehnt?

    Es gab noch keine Bauanträge für eine Nachnutzung und Erhaltung des Objektes. Eine

    Genehmigung zum Abbruch eines unmittelbar angebauten Fabrikgebäudes wurde 2017

    erteilt. Bei den genehmigten Abbrucharbeiten vernachlässigte der Bauherr bzw. dessen

    beauftragtes Abbruchunternehmen die durch Prüfstatik beauflagte vorherige bautechnische Trennung der Fabrik von dem zu erhaltenden Kontorhaus, so dass die heute sichtbaren Schäden am Kontorhaus selbst verursacht worden sind.

    Daraufhin stellte der Grundstückseigentümer den Abbruchantrag für das beschädigte Kontorhaus. Dieser wurde vom Baugenehmigungsamt abgelehnt, ebenso wurde der daraufhin eingelegte Widerspruch von der Landesdirektion Sachsen zurückgewiesen. Derzeit ist eine Klage des Eigentümers gegen die Stadt beim Verwaltungsgericht Chemnitz anhängig.

    3. Gab es bisher bereits Fördermittelzusagen seitens der Stadt Chemnitz oder des Freistaates Sachsen für dieses Objekt?

    Die von der Denkmalschutzbehörde Chemnitz für 2019 bereitgestellten Landesdenkmal-Fördermittel zur Substanzsicherung des Denkmalobjektes in Höhe von 33.315 EUR wurden vom Eigentümer als nicht ausreichend angesehen und abgelehnt. Der eingereichte Förderantrag wurde als dann vom Eigentümer zurückgezogen.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.V. Ralph Burghart

    Bürgermeister

  • RA 553/2019: Erweiterung Schallschutzwand Neefestraße

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Die Anwohner im Bereich Bahnstraße/Semmelweisstraße/Pettenkoferstraße (Stadtteil Schönau) klagen seit Jahren über Lärmbelästigung durch verstärktes Verkehrsaufkommen im Bereich Neefestraße/Südring/Überflieger.

    1. Gibt es seitens der Stadt Überlegungen, die bereits bestehende Schallschutzwand an der Bahnstraße in Richtung Südring zu verlängern?

    Nein, solche Überlegungen gibt es derzeit nicht.

    2. Gibt es Überlegungen, die bereits bestehende Schallschutzwand am Überflieger in Richtung Stollberger Straße zu verlängern?

    Nein, solche Überlegungen gibt es derzeit nicht.

    3. Welche Maßnahmen wurden bisher getroffen, um die Lärmbelastung der Anwohner in diesem Bereich zu senken?

    Die Lärmschutzwand entlang des Südverbundes bis zur Bahnstraße (parallel zur Bahnstraße) wurde 2016 neu gebaut. Sie wurde mit Höhen bis 5,50 m als hochabsorbierende Wand auf einer Länge von 209 m realisiert. Die vorhandene reflektierende, kürzere und niedrigere Lärmschutzwand (L=140 m, H=3,00 / 3,50 m) wurde dabei ersetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 542/2019: Ersatzneubau Brücke Erzberger Straße

    Sehr geehrter Herr Steuer,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie ist der Planungsstand?

    Die Stadtverwaltung bearbeitet derzeit mit Frist bis März 2020 den Beschlussantrag BA-020/2019. Inhalt dieses Beschlussantrages ist „zu prüfen, wie eine Ersatzlösung für die abgerissene Brücke „Erzberger Straße“ aussehen kann.“

    2. Wurde sich bereits für eine Variante entschieden?

    Nein.

    3. Wenn ja, wann soll hier ein Baubeginn erfolgen?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 544/2019: Prüfung weiterer Optionen zum Ausbau der Grundschule Adelsberg

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Der in der Beschlussvorlage B-174/2019 vorgeschlagene Grundstückskauf an der Adelsbergstraße 298 (Flurstück 757) an die Stadt Chemnitz sowie der gleichzeitige Verkauf des Flurstücks 736 der Gemarkung Adelsberg wirft Fragen auf.

    1. Wurde die Option, die anliegenden, auf städtischem Grund befindlichen Kleingärten des Kleingartenvereins „Am Schulberg e.V.“ für die Erweiterung der Grundschule zu nutzen, geprüft?

    Die Option wurde geprüft. Für die Verwaltung entscheidend war der Sachverhalt, dass die fragliche Fläche im rechtskräftigen B-Plan 94/39/60 als Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingarten ausgewiesen ist.

    2. Gab es hierzu Gespräche mit den Kleingärtnern, ob diese bereit gewesen wären, ihre Pachtgärten aufzugeben?

    Es sind alle Parzellen verpachtet. Es besteht seitens des Stadtverbandes der Kleingärtner und der Vereinsleitung nicht die Auffassung, Gärten für die Schule abgeben zu können.

    3. Wurde geprüft, ob eine Erweiterung auf die Fläche der Kleingärten weitaus geringere Kosten als der Ankauf des Nachbargrundstücks verursacht hätte?

    Mit Bezug auf Frage 1. und 2. wurden die Kosten nicht errechnet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer Bürgermeister

  • RA 538/2019: ÖPNV-Situation Weideweg

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Gibt es Überlegungen, die betreffenden Linienführungen auszubauen bzw. so zu verändern, dass oben genannte Gebiete dauerhaft mit angeschlossen werden können?

    Nachdem die Baumaßnahmen an der Wendestellte Rottluff abgeschlossen sind, ist die bau-stellenbedingte Bedienung der provisorischen Haltestelle am Weideweg nicht mehr erforderlich. Die Busse der CVAG fahren wieder entsprechend der Linienführung des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplanes (NVP, B-002/2016).

    Die Bedienung des Gebietes Kalkstraße/Weideweg ist im aktuellen NVP nicht vorgesehen. Während der Bearbeitung der 3. Fortschreibung des NVP erfolgte eine Analyse der Gebiete im Stadtgebiet, die nicht vom ÖPNV erschlossen waren sowie der hiervon betroffenen Ein-wohner. Im Ergebnis konnte für das in Rede stehende Gebiet kein betriebswirtschaftlich sinn-stiftendes Fahrgastpotenzial festgestellt werden. Darüber hinaus wurde bislang seitens der ansässigen Gewerbetreibenden, deren Angestellten oder von Anwohnern kein Bedarf an ÖPNV-Leistungen gegenüber der Stadt Chemnitz kommuniziert.

    Das geringe Fahrgastpotenzial zeigt sich auch an den Ein- und Aussteigerzahlen der bauzeitlich eingerichteten Haltestelle Weideweg. Durchschnittlich wurde je 1 Ein- bzw. Aussteiger pro Fahrt gezählt. Das Maximum von 22 Aussteigern wurde am 29.05.2019, 09:27 Uhr gezählt. Hierbei handelte es sich um eine Gruppe von Schülern, die den hier ansässigen Verkehrsgar-ten „Kid-Car-City“ besuchten. Innerhalb der Bauzeit von 5 Monaten konnten in Summe 320 Fahrgäste gezählt werden.

    2. Wäre ein stündlicher Pendelverkehr, mit einem kleinen Zubringerbus möglich bzw. finanziell darstellbar?

    In der ab Ende 2019 anstehenden 4. Fortschreibung des NVP für den Verkehrsverbund Mit-telsachsen (VMS) wird das Gebiet Kalkstraße/Weideweg erneut zum Fahrgastpotenzial be-trachtet werden. Mit Blick auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte des ÖPNV ist anzumerken, dass eine ÖPNV-Erschließung meist dann sinnstiftend ist, wenn im 300 m Einzugsbereich einer Haltestelle mindestens 1.000 Einwohner/Beschäftigte ansässig sind, um eine hinreichende Nutzung des ÖPNV-Angebotes zu ermöglichen.

    Sollte ein Fahrgastpotenzial eruiert werden, würde durch die Stadt Chemnitz in Zusammenarbeit mit der CVAG ein Verkehrsangebot inklusive Finanzierungsvorschlag entwickelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 539/2019: Fußwegsituation Unritzstraße

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Im Stadtteil Rabenstein bemängeln Anwohner rund um die Pelzmühle einen fehlenden Fußweg. Konkret handelt es sich um die Unritzstraße zwischen Rabensteiner Mühlweg und „Am alten Weinberg“. Auf diesem 300 Meter langen Teilstück müssen Fußgänger am Straßenrand laufen. Das ist angesichts vieler schulpflichtiger Kinder und Senioren in dieser Gegend ein unzumutbarer Zustand.

    1. Gibt es Überlegungen, das Teilstück der Unritzstraße mit einem Fußweg zu erweitern?

    Die Anlage eines durchgängigen Gehwegs zwischen der Riedstraße und der Pelzmühlenstraße ist bereits in Planung. Es ist vorgesehen, einen Gehweg an der östlichen Seite der Unritzstraße anzulegen.

    2. Falls ja, gibt es hierfür bereits einen zeitlichen Rahmen?

    Derzeit erfolgt die Entwurfsplanung. Eine Umsetzung ist im nächsten Jahr vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 530/2019: Radwegkonzept Dresdner Straße

    Sehr geehrter Herr Bader,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Planungen, die Dresdner Straße bis zum Stadtrand zu erneuern oder auszubauen?

    Die Dresdner Straße befindet sich bis ca. 20 m östlich des Knotenpunktes Dresdner Straße / Weißer Weg in der Baulast der Stadt Chemnitz.

    Seitens des Tiefbauamtes bestehen langfristige Pläne, Teilabschnitte der Dresdner Straße im Bestand in Stand zu setzen. Eine konkrete Zeitplanung liegt nicht vor.

    2. Sind in diesen Planungen konkrete Konzepte zur Einbindung eines Radwegs – einseitig oder beidseitig – enthalten?

    Aus dem Jahr 2013 liegt eine verkehrsplanerische Studie „Radverkehrsführung in Chemnitz, Dresdner Straße“ zur Einordnung von Radverkehrsanlagen im Zuge der Dresdner Straße im Abschnitt zwischen Margaretenstraße und Weißer Weg vor.

    Im Ergebnis arbeitete die Studie heraus:

    „[…] Von der Frankenberger Straße bis zur Margaretenstraße ist bergauf ein Radfahrstreifen

    einzuordnen und bergab ein breiter Fahrstreifen vorzusehen, welche dem Radfahrer auch bei Überholvorgängen durch den Pkw – Verkehr genügend Raum lässt. Von der Margaretenstraße bis in Höhe der Tankstelle sind beidseitig Schutzstreifen anzulegen und der Gehweg landwärts für Radfahrer freizugeben. Im Bereich der vorhandenen Parkstreifen ober- und unterhalb der Wilhelm-Weber-Straße ist ein Schutzstreifen stadtwärtig und gemeinsamer Geh-/Radweg landwärtig bis in Höhe Zufahrt Krankenhaus anzuordnen.

    Von der Zufahrt Krankenhaus bis zum Grenzweg ist eine beidseitige Schutzstreifenlösung zu bevorzugen. […]“

    3) Gibt es für die Ausführung bereits einen vorgesehenen zeitlichen Rahmen?

    Nein. Die erforderlichen Finanzmittel konnten bislang nicht im Haushalt gesichert werden. Zwischenzeitlich wären die Studienergebnisse auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 533/2019: Reinigung von Schulen und Kitas

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    In diesem Schuljahr besuchen in Chemnitz knapp 26.000 Schüler und Schülerinnen die Schulen in dieser Stadt. Im Jahr 2014 waren es noch knapp 18.000. Hinzu kommen die Kinder in den Kitas im Stadtgebiet.

    Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Par. 36) werden die Schulen und Kitas nach einem vom Land Sachsen vorgegebenen Hygieneplan gereinigt. So ist unter anderem vorgesehen, die Toiletten täglich sowie die Zimmer 2,5 Mal wöchentlich zu reinigen.

    1. Kann die Stadt Chemnitz die vorgeschriebenen Reinigungsintervalle derzeit aufrechterhalten?

    Die Stadt Chemnitz orientiert sich bei der Planung der Gebäudereinigungsleistungen in Schulen der Stadt Chemnitz weitestgehend an der DIN 77400 (Reinigungsleistungen-Schulgebäude) sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen.

    Demnach werden in den Chemnitzer Schulen folgende Standards zur Fußbodenreinigung gesetzt:

    • Sanitärbereiche täglich
    • Umkleidebereiche täglich
    • Unterrichtsräume 2,5 x pro Woche
    • Unterrichtsräume in Doppelnutzung täglich
    • Speiseräume täglich
    • Eingangsbereiche, Flure bis 1. OG täglich
    • Flure ab 1.OG 2,5 x pro Woche
    • Flure ab 2.OG 2,0 x pro Woche
    • Sporthallen täglich

    Diese Standards sind generelle Vertragsbestandeile jeder Vergabe von Reinigungsdienstleistung von Schulgebäuden.

    2. Wurden die Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen an die gestiegenen Schülerzahlen angepasst?

    Liegen rechtfertigende Gründe vor, die eine Änderung der Standards gem. Antwort zu Frage 1 rechtfertigen, erfolgt eine Anpassung des Reinigungsturnus. Rechtfertigende Gründe liegen auch vor, wenn sich Schülerzahlen deutlich erhöhen. Aber auch die Beschaffenheit der Außenanlagen, wenn diese einen erhöhten Schmutzeintrag begünstigen, ist beispielhafter Grund zur Anpassung des Reinigungsturnus.

    In Fällen, in denen eine Erhöhung des Reinigungsturnus nicht mehr möglich ist, da dieser bereits bei „täglich“ festgesetzt ist, müssen die Zeitvorgaben den aktuellen Bedarfen angepasst werden. D.h. die Reinigungszeit wird erhöht.

    Da jegliche Änderungen unweigerlich Kostenerhöhungen mit sich bringen, müssen diese maßvoll vorgenommen werden.

    3. Wenn ja – wann ist das zuletzt erfolgt?

    In jüngster Zeit wurden die Leistungen in den Schulen Auslagerungsobjekt Georg-Weerth-OS (August 2019) sowie OS Annenschule (April 2019) angepasst. Aber auch in anderen Schulen wurden Änderungen zugunsten der Reinigungsqualität vorgenommen. Dies erfolgte beispielsweise in den Schulen GS Gablenz, GS Adelsberg, OS Reichenbrand, Terra Nova Campus.

    4. Wenn nein – warum ist dies nicht erfolgt?

    Siehe Antwort Frage 3.

    5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Ausschreibungen?

    Die Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung sowie der Vergabeverordung bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).

    6. Gibt es Mehrkosten, weil Aufgaben des Freistaats (Reinigung von Unterrichtsmaterial, u.a. Tastaturen in Computer-Kabinetten) auf dem „kurzen Dienstweg“ durch Schuldirektoren den städtischen Mitarbeitern beziehungsweise den von der Stadt engagierten Dienstleistern regelrecht aufs Auge gedrückt werden?

    Grundsätzlich werden Unterrichtsmittel sowie sonstige schulische Ausstattungsgegenstände nicht durch die gebundenen Dienstleister bzw. städtischen Beschäftigten gereinigt. Lediglich die klassische Gebäudeausstattung (Tische, Stühle, Schränke usw.) wird durch Dienstleistungsunternehmen gepflegt.

    7. Werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung auch die Heizkörper der betreffenden Gebäude, vor allem in den Kitas, regelmäßig innen und außen gesäubert?

    Die Heizkörper werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung gereinigt. Dabei werden die Ansichtsfläche sowie einfach zugängliche Elemente vom Schmutz befreit. Intensive Heizkörperreinigungen werden im Bedarfsfall gesondert durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen Michael Stötzer

  • RA 536/2019: Fußwegsanierung Elisenstraße

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Der Fußweg entlang der Elisenstraße 1 bis 5 (Flurstücke CZ 2373c, CZ 2374, CZ 2375) befindet sich in einem desolaten Zustand. Für die Gewerbetreibenden (Fotostudio, Café, Nagelstudio) sowie Anwohner (vor allem ältere Chemnitzer mit Rollator) ist das Begehen der Strecke kaum noch möglich.

    1. In welchem zeitlichen Abstand werden die Fußwege in der Stadt Chemnitz auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft?

    Im Rahmen der Straßenkontrollen ca. aller 6 bis 7 Wochen.

    2. Sind im oben genannten Fall bereits Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen angedacht?

    3. Wenn ja, wann sollen diese erfolgen?

    Der Abschnitt wurde bereits ausgeschrieben und der Bauzeitraum ist vom 16.09.2019 bis 30.10.2019.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister