Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-081/2023: Müllproblem Spielplatz Mühlenstraße

    RA-081/2023: Müllproblem Spielplatz Mühlenstraße

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Gibt es Planungen mit Integrationshelfern oder mit der Flüchtlingshilfe dort Abhilfe zu schaffen?

    Ist das Gespräch mit den dort ansässigen Unternehmen und Anwohnern schon gesucht wurden?

    Wie hoch belaufen sich die derzeitigen Kosten für die monatliche Reinigung?

    Wie viele Stunden werden monatlich an Personal aufgebracht, um diesen Standort zu einigen, und wieviel Kubikmeter Müll laufen dort monatlich an?


    Wie alle Spielplätze der GGG steht auch der Spielplatz an der Mühlenstraße allen Familien und Kindern zur Nutzung zur Verfügung. Aufgrund seiner innerstädtischen Wohngebietslage ist der Spielplatz sehr gut frequentiert. Einhergehend mit dieser intensiven Nutzung kann es zu Verschmutzungen des Spielplatzes kommen.

    Daher erfolgt, wie auch bei anderen Spielplätzen mit intensiverer Nutzung, eine regelmäßige Reinigung des Spielplatzbereiches. Zudem werden durch Gespräche der Mitarbeiter der GGG mit den Mietern sowie durch Unterstützung der ansässigen Vereine die Nutzer des Spielplatzes auf die Einhaltung der Regeln sowie dem Umgang mit Müll aufmerksam gemacht.

    Es kann nicht bestätigt werden, dass es sich bei dem beräumten Müll um größere erfasste Mengen handelt.

    Freundliche Grüße

    i.V. Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin

  • IA-165/2023: Volkshochschule Chemnitz

    IA-165/2023: Volkshochschule Chemnitz

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Am 06.06.2023 fand im „Weltecho“ die Veranstaltung „Wer demonstriert da eigentlich? Die´Chemnitzer Proteste im Fokus“ statt. Im Programm der Volkshochschule Chemnitz wurde der Abend als Kooperation zwischen der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der VHS Chemnitz bezeichnet.

    1. Wer war Veranstalter dieser Podiumsdiskussion?

      Veranstalter war die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die ursprünglich vorgesehene Kooperation mit der Volkshochschule Chemnitz wurde durch diese am 22.05.2023 formal gekündigt. Sämtliche bereits bei der Volkshochschule Chemnitz angemeldeten Teilnehmer wurden umgehend darüber informiert, dass die Volkshochschule Chemnitz nicht mehr Veranstalter ist und dass die Rosa-Luxemburg-Stiftung nunmehr als alleiniger Veranstalter die Durchführung plant. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Veranstaltung nicht mehr auf der Homepage der Volkshochschule Chemnitz angezeigt und war nicht mehr über die Volkshochschule Chemnitz buchbar.
    2. Wem oblag während der Veranstaltung das Hausrecht im „Weltecho“?

      Das Hausrecht bei Veranstaltungen obliegt grundsätzlich dem Veranstalter.
    3. Wie hoch waren die Kosten für die Veranstaltung und wie verteilten sich diese auf die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die VHS Chemnitz und u.U. das „Weltecho“?

      Da die Volkshochschule Chemnitz nicht Veranstalter war, kann zu den Gesamtkosten der Veranstaltung keine Aussage getroffen werden. Die Veranstaltungskosten sind grundsätzlich durch die Rosa-Luxemburg-Stiftung zu tragen. Für die Volkshochschule Chemnitz sind lediglich Kosten für den Entwurf eines Plakates i. H. v. 49,22 Euro angefallen, welcher bereits vor Beendigung der Kooperation beauftragt wurde.
    4. Wer hat seitens des Mitveranstalters VHS Chemnitz entschieden, unliebsame Personen am Eingang abzuweisen?
    5. Wie wird die Verweigerung des Zugangs zur Veranstaltung für den Stadtrat Nico Köhler begründet?

      Da die Volkshochschule Chemnitz zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht mehr Kooperationspartner war (siehe Antwort zu 1.), können die Fragen 4 und 5 durch die Volkhochschule Chemnitz nicht beantwortet werden.
    6. In welcher Höhe wird die Volkshochschule Chemnitz als Teil des Kulturbetriebs finanziell pro Jahr im städtischen Haushalt eingeplant (bitte für 2021, 2022 und den Planansatz 2023 in Euro angeben)?

      Erträge:

      2021: 1.366.998 Euro
      2022: 1.505.698 Euro
      2023: 2.350.515 Euro

      Aufwendungen:

      2021: 3.403.895 Euro
      2022: 3.460.399 Euro
      2023: 4.212.090 Euro
    7. Wie stellten sich in den Jahren 2021 und 2022 die Einnahmen und Ausgaben der VHS im
      Gesamten dar?


      Erträge:

      2021: 1.206.397,83 Euro
      2022: 1.688.471,96 Euro

      Aufwendungen:

      2021: 3.157.869,19 Euro
      2022: 3.985.796,44 Euro
    8. Sollte ein Defizit bestehen, wie wird diesem künftig entgegengewirkt?

      Die Volkshochschule Chemnitz arbeitet mit einem geplanten Kostendeckungsgrad i. H. v. 50 bis 51 Prozent für die Jahre 2023 bis 2025. Dieser wurde im Zuge der Überarbeitung der Entgeltordnung der Volkshochschule im Jahr 2022 durch den Stadtrat bestätigt. Aufgrund der positiven Entwicklung der Teilnehmerzahlen im ersten Halbjahr 2023 könnte sogar noch ein höherer Kostendeckungsgrad erreicht werden. Im Jahr 2025 erfolgt die nächste Überarbeitung der Entgeltordnung.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • IA-148/2023: Sicherung des Kappelbachradweges im Bereich Walthergasse 6

    IA-148/2023: Sicherung des Kappelbachradweges im Bereich Walthergasse 6

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wann wurde das Bestandsgebäude Walthergasse 6 abgerissen?

      Mit den Abrissarbeiten wurde am 13.03.2023 begonnen.
    2. Gab es verbindliche Abstimmungen und Zusagen an den Bauherren des Grundstücks Walthergasse 6 im Rahmen des genehmigten Neubaus auf dem Grundstück und dem in diesem Zusammenhang genehmigten Abbruch der alten Bestandsgebäude?

      Es erfolgen Abstimmungen zwischen dem Bauherrn und dem Tiefbauamt, diese waren vorbehaltlich der Haushaltssituation 2023/2024.
    3. Seit wann beschäftigt sich die Verwaltung mit der notwendigen Sicherung des Eichelbergweges und wer ist für die Verkehrssicherung verantwortlich?

      Mitte März 2023 wurde von der Baustellenüberwacherin der Verkehrsbehörde eine Kontrolle der Örtlichkeit durchgeführt und dabei festgestellt, dass öffentlicher Verkehrsraum in Anspruch genommen wurde. Nach Aufforderung an den Bauherren setzte er diese auf die Grundstücksgrenze zurück.

      Für die Verkehrssicherung ist aktuell der Bauherr Waltergasse 6 zuständig. Durch den Teilabriss ist dieser Zustand entstanden.
    4. Liegen bauliche Lösungsvorschläge vor und wenn ja, warum wurden diese nicht umgesetzt?

      Durch das VTBA wurde eine Vorplanung für eine Stützwand beauftragt. Die Umsetzung war abhängig von der Einordnung der finanziellen Mittel im HH 2023/2024. Die Maßnahme konnte auf Grund der Budgetvorgaben nicht eingeordnet werden.
    5. Stehen Fördermittel zur Sicherung der Radwegefunktion zur Verfügung, bzw. wann erfolgte eine entsprechende Prüfung oder Beantragung?

      Das VTBA wird eine Prüfung veranlassen, ob eine Förderung für den Bau einer Stützwand
      möglich ist.
    6. Wie wird mit dem Kappelbachradweg umgegangen, wenn absehbar ab Mitte 2023 der
      Streckenabschnitt gesperrt werden muss?


      Im Zuge der Vorplanung wurde bereits eine Umleitung geprüft. Diese könnte dann aktiviert
      werden.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-152/2023: Pflege von Grünflächen entlang der Straßen

    IA-152/2023: Pflege von Grünflächen entlang der Straßen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Nach welchen Kriterien werden die städtischen Grünflächen bestimmt, welche vorrangig
      gepflegt werden?


      Zunächst ist zwischen öffentlichen Grünflächen („Parkanlagen“), die nach B-178/2009,
      „Grünpflegekonzeption“ und dem zur Straße gehörenden „Verkehrsgrün“ zu unterscheiden.

      Ihre Anfrage bezieht sich auf das Verkehrsgrün.

      Das Verkehrsgrün wird in Chemnitz vollständig in Vergabe durch Dienstleister gepflegt, wobei derzeit i.d.R. 2 Mahdgänge jährlich vorgesehen sind. Wichtige Bereiche wie Hauptstraßen werden 3x jährlich gemäht.

      Diese Pflegeintensität ist das Ergebnis betriebswirtschaftlicher Vorgaben.

      Eine Prioritätensetzung innerhalb dieses Rahmens kann nicht erfolgen, da alle Tätigkeiten im Verkehrsgrün verkehrssicherungsrelevant sind.

      Zum konkreten Beispiel Südring/Wladimir-Sagorski-Straße ist die 1. Mahd zum 11.05.2023 vertragsgemäß geleistet und abgenommen worden. Der nächste Arbeitsgang (von drei Arbeitsgänge pro Jahr) wird im Zeitfenster von der 26.KW – 30. KW geleistet werden.
    2. Gibt es Vorgaben, städtische Grünflächen, welche sich an Straßen und Kreuzungenbefinden, regelmäßiger zu pflegen und zu mähen?

      Es ist derzeit nicht geplant, die Pflegeintensität zu verändern. Für extreme Situationen erfolgt kurzfristig eine punktuelle Mahd durch eigenes kommunales Personal.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-153/2023: Reparatur Spielplatz Stelzendorfer Straße

    IA-153/2023: Reparatur Spielplatz Stelzendorfer Straße

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wieso mussten die vorhandenen Spielgeräte gesperrt werden?

      Die Sperrung erfolgte aufgrund gebrochener Tragbalken am Aufgang zum Rutschenturm. Die Feststellung erfolgte bei der wöchentlichen Sichtkontrolle.
    2. Für wann sind die Reparaturen vorgesehen?

      Aufgrund des Alters der Spielgeräte (Baujahr 2000) muss hinsichtlich einer Reparatur die Gesamtsituation des Spielplatzes betrachtet werden. Dazu wird durch einen Mitarbeiter des Grünflächenamtes eine genaue Inspektion erfolgen, die unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und der künftigen Platzentwicklung die Basis für die Entscheidung für eine Reparatur bildet. Dieser Abwägungsprozess wird vom Grünflächenamt sehr ernst genommen, da eine Reparatur auf Basis des Altgerätes nur eine zeitlich stark befristete Option der Weiterbespielbarkeit des Platzes darstellt. Nach einer Lösung im Sinne der spielenden Kinder wird in jedem Fall gesucht.
    3. Mit welchen Kosten wird für die Reparaturen gerechnet?

      Eine belastbare Benennung der Reparaturkosten ist erst nach der in Frage 2 erwähnten Inspektion möglich. Grob geschätzt muss, angesichts des Alters der Spielkombination, mit Aufwendungen um 50 T€ gerechnet werden.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-067/2023: Ampelschaltung Zwickauer Straße

    RA-067/2023: Ampelschaltung Zwickauer Straße

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Besteht die Möglichkeit die Ampelschaltung Zwickauerstraße Ecke Jaenickestraße in Richtung stadteinwärts um eine verlängerte Fahrzeit zu prüfen und diese auch neu einzustellen?

    Es ist keine Umverteilung von Grünzeiten an der Ampelschaltung Zwickauer Straße Ecke Jaenickestraße geplant.

    Die vorhandene Freigabezeit („GRÜN“) an dieser Kreuzung ist wie folgt verteilt:
    Ein Grundkontingent für ca. 400 Kfz/ h auf der Zwickauer Str. stadteinwärts und die übrige Zeit für die landwärtige Umleitung der Neefestr. (Linksabbieger aus der Zwickauer Str. in die Jaenikestr.) und für die Abfahrtsmöglichkeit aus dem Wohngebiet Guerickestr./ Dieselstr. jeweils in bedarfsgerechter Länge.

    Im Gegensatz zu diesen beiden hier priorisierten Verkehrsströmen, besteht für den stadteinwärts fahrenden Verkehr eine alternative Fahrtroute über die Neefestraße. Über diese Verbindung kann der Ampelknoten Zwickauer Straße, Jaenickestraße stadteinwärts umfahren werden. Diese Strecke wird z.B. von einer Navigations-App ab einem Stau auf der Zwickauer Str. von etwa 5 Minuten als Fahrtroutenempfehlung aus Richtung Grüna/ Reichenbrand/ Siegmar in Richtung Innenstadt angezeigt.

    Das Verkehrslagebild zeigt derzeit außerdem Vollauslastung bzw. Überlastung der „Autobahnzubringer“ Limbacher Str. und Leipziger Str. in landwärtige Richtung, wodurch die Absicht bekräftigt wird die Neefestr. (auf der landwärtigen Umleitung Zwickauer Str.) an der LSA Zwickauer Str./ Guerickestr. nicht in ihrer Leistungsfähigkeit einzuschränken.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • IA-122/2023: Kontrolle des Vergaberechts in gemeinnützigen Vereinen

    IA-122/2023: Kontrolle des Vergaberechts in gemeinnützigen Vereinen

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. In welcher Form werden die Auftragsvergaben der Vereine, welche durch städtische Fördermittel unterstützt werden, durch die Stadt Chemnitz begleitet bzw. im Nachgang überprüft?

      Werden Fördermittel seitens der Stadt Chemnitz an Vereine und freie Träger ausgereicht, so erfolgt das auf der Grundlage eines Verwaltungsverfahrens wie z. B. einer kommunalen Förderrichtlinie. An die Vereine ergeht ein Zuwendungsbescheid, in dem die Einhaltung der Vergabevorschriften und Förderbedingungen nach den entsprechenden gesetzlichen und spezifischen Vorgaben (z. B. Sächsisches Vergabegesetz sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A), Bezug auf weitere Förderrichtlinien, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung etc.) verpflichtende Auflage ist.

      Je nach Förderrichtlinie kann es bereits zur Antragstellung erforderlich sein, dass drei Vergleichsangebote unterschiedlicher Anbieter einschließlich eines Entscheidungsvermerkes für das wirtschaftlichste und sparsamste Angebot vorgelegt werden müssen. Eingereichte Maßnahmen, die nicht allen Förderkriterien entsprechen, werden nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

      Bei der Förderung von Bauvorhaben werden die Maßnahmen von den Vereinen und freien Trägern in der Bauherrenfunktion realisiert. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen, insbesondere bei größeren investiven Vorhaben, werden die Vereine und freien Träger durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter als auch gezielt durch externe Planungsbüros
      (Architekten / Fachplaner) unterstützt und begleitet.

      Nach Abschluss der Maßnahme und des Bewilligungszeitraums ist durch die Vereine und freien Träger ein Nachweis über die Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) einzureichen. Der Verwendungsnachweis wird im entsprechenden Amt hinsichtlich des zweckentsprechenden Mitteleinsatzes geprüft. Dabei kann auch die Einhaltung von Vergabeauflagen Prüfungsgegenstand sein. Für Nachfragen der Träger stehen die Fachabteilungen auch unterjährig zur Verfügung, sodass eine enge inhaltliche Begleitung stattfindet.
    2. Hat die Stadt Chemnitz Kenntnisse davon bzw. ist sie Hinweisen nachgegangen, dass das geltende Vergabe-Recht bei den Vereinen Weltecho e.V., Subbotnik e.V und Solitaer e.V. mutmaßlich missachtet worden sein soll?

      Bisher gab es keine Hinweise, dass durch die genannten Vereine gegen das Vergaberecht verstoßen wurde.
    3. Wurden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 bei den in Punkt 1 definierten Vereinen Verstöße gegen geltendes Vergaberecht bekannt? Wenn ja, wieviele (bitte nach Jahren aufschlüsseln).

      In den genannten Jahren wurden keine Verstöße gegen geltendes Vergaberecht bekannt.
    4. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz bei Verstößen Konsequenzen bei der Zuweisung öffentlicher Mittel in Form von gekürzten Fördergeldern in den Folgejahren bzw. wurden Rückforderungen von Fördermitteln geprüft?

      Nach Vorlage der Nachweise über die Verwendung der Zuwendungen und Zuschüsse (Sachbericht und zahlenmäßiger Nachweis) werden diese im Rahmen des regulär üblichen Verwaltungsverfahrens geprüft. Sofern dabei Feststellungen getroffen werden, die auf eine nicht sachgemäße Verwendung hinweisen, erfolgt die Anhörung nach § 28 VwVfG und abhängig vom Ergebnis im Anschluss die Entscheidung, ob und in welchem Maße die Zuwendung für die Vergangenheit widerrufen wird, was zu einer Rückforderung von Fördermitteln führen kann.

      Die Nichteinhaltung der Auflage kann sich auch negativ auf die Höhe der Zuwendung in den Folgejahren auswirken. Je nach Schwere des konkreten Einzelfalls entscheidet die Verwaltung nach pflichtgemäßem Ermessen.

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin
  • IA-108/2023: Mülltrennung an Chemnitzer Schulen

    IA-108/2023: Mülltrennung an Chemnitzer Schulen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele Müllbehälter sind Stand März 2023 an den Chemnitzer Schulen aufgestellt? (Bitte nach
      Art – blau, gelb, braun & schwarz – und jeweiliger Anzahl aufschlüsseln)


      Die Ausstattung (A 40) mit Mülleimern im Klassenraum regeln die Schulen im Sinne des § 3 b SächsSchulG (Eigenverantwortung der Schulen) für sich selbst.

      Eine Statistik bzw. Übersicht, an welcher Schule welche Behälter aufgestellt sind, wird nicht
      geführt.
    2. Gibt es Überlegungen seitens der Stadt Chemnitz, an den Chemnitzer Schulen ein konkretes Konzept zur Mülltrennung – auch in Zusammenarbeit mit den Schülern – zu entwickeln?

      Nach unseren Erfahrungen, sind die einzelnen Schulen sehr engagiert, die Mülltrennung umzusetzen. Neben der durch die Schulen eigenverantwortliche Ausstattung der Klassenräume mit Müllbehältern werden insbesondere zusätzliche Sammelaktionen (bspw. von Altpapier) häufig in Eigenregie organisiert.

      Ein Konzept zur Mülltrennung, welches für alle Schulen gelten würde, war somit bisher noch nicht erforderlich. Gern setzen wir uns aber hierzu mit den Schulen in Verbindung.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-100/2023: Offene Rechnungen der Stadt Chemnitz

    IA-100/2023: Offene Rechnungen der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie hoch sind die Verbindlichkeiten der Stadt Chemnitz für externe Aufträge mit
      Stichtag 28.02.2023?


      Bei der Ermittlung wurden nur die Verbindlichkeiten aus Rechnungen einbezogen. Zum Stichtag
      28.02.2023 waren Verbindlichkeiten aus Rechnungen in Höhe von 1.368.273,84 € vorhanden.
    2. Wie verteilen sich diese Forderungen auf die Dezernate (bitte Aufschlüsselung nach
      Dezernaten und Art der Forderung: Handwerker, Dienstleister, Rechts- und
      Steuerberatung, Lieferanten)?


      Die Verteilungen der offenen Verbindlichkeiten aus Rechnungen auf die einzelnen Dezernate
      gestaltet sich wie folgt:

      SVC gesamt: 1.482 im Wert von 1.386.273,84 Euro
      davon OB: 11 im Wert von 893,00 Euro
      davon D1: 18 im Wert von 17.081,64 Euro
      davon D3: 23 im Wert von 10.923,42 Euro
      davon D5: 25 im Wert von 21.960,44 Euro
      davon D6: 1.405 im Wert von 1.217.412,34 Euro

      Bei dem Stichtagsprinzip werden auch Forderungen erfasst, die gerade fällig geworden sind und kein Zeitverzug vorliegt. Eine weitere Differenzierung bzw. Aufschlüsselung nach Handwerker, Dienstleister, Lieferanten, etc. bzw. Auswertungsmöglichkeit ist technisch nicht möglich, da dieses Kriterium nicht erfasst wird.

    3. In wieviel Fällen (und in welcher (Gesamt-)Höhe (pro Fall > 5.000 Euro) besteht aktuell
      (Stichtag 28.02.2023) Schuldnerverzug nach 286 BGB?


      Eine technische Erfassung bzw. Auswertung der genannten Merkmale ist nicht möglich.
    4. In wieviel Fällen und in welcher Gesamthöhe (pro Fall >5.000 Euro) wurden in den Jahren 2020, 2021 und 2022 außergerichtliche Kosten (Rechtsanwälte, Inkasso) gegenüber der Stadt Chemnitz geltend gemacht?

      In den genannten Jahren gab es keine Klagen, mit denen Rechtsanwaltskosten oder Inkassokosten in einem isolierten Klageverfahren geltend gemacht wurden.
    5. In wieviel Fällen und in welcher Gesamthöhe sind aktuell (Stichtag 28.02.2023) gerichtliche Verfahren/Mahnverfahren zur Schuldenbeitreibung gegen die Stadt Chemnitz anhängig?

      Zum Stichtag waren keine gerichtlichen Verfahren wegen Schuldenbeitreibung gegen die Stadt Chemnitz anhängig.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister
  • IA-101/2023: Inventar Städtische Kunstsammlungen

    IA-101/2023: Inventar Städtische Kunstsammlungen

    Sehr geehrte Herren Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie hoch ist die Zahl der Exponate, welche sich Stand 31.12.2022 im Besitz der Kunstsammlungen Chemnitz befinden?

      Die Gesamtzahl der Objekte im Eigentum der Museen der Kunstsammlungen Chemnitz liegt bei ca. 170.000, wobei sich hierunter zum Beispiel auch zahlreiche noch nicht bearbeitete archäologische Funde befinden.
    2. Wie hoch wird der Wert dieser Exponate beziffert?

      Der Bilanzwert der im Eigentum der Stadt Chemnitz stehenden Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler zum 31.12.2021 insgesamt betrug 29.803.527,52 Euro. Von einer Veröffentlichung von Einzelbilanzwerten wird aus Sicherheitsgründen abgesehen.
    3. Wieviel dieser Exponate sind konkret für zukünftige Ausstellungen vorgesehen?

      Das Ausstellen ist nur eine der klassischen Kernaufgaben des Museums, neben dem Sammeln, dem Bewahren, Erforschen und Vermitteln. Das heißt, selbst wenn Kunst nicht ausgestellt wird, hat das Museum die Aufgabe, diese für die Nachwelt zu sammeln, zu bewahren und zu erforschen. Im Übrigen können verschiedene Werkearten wie beispielsweise Arbeiten aus Papier oder Textilien aus konservatorischen Gründen nicht dauerhaft ausgestellt werden.
    4. Wieviel Exponate wurden durch die Kunstsammlungen in den Jahren 2019, 2020, 2021
      und 2022 erworben und welche Kosten entstanden dabei (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?


      Die Finanzierung der Ankäufe erfolgte zum überwiegenden Teil durch Drittmittel.
    5. Wieviel Exponate wurden durch die Kunstsammlungen in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 veräußert und welche Einnahmen konnten dabei verzeichnet werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

      Es wurden keine Exponate veräußert.

      Die Erzielung von Einnahmen durch die Veräußerung von Kunst ist nicht Aufgabe des Museums. Kunst und Kultur gehören nach der Befriedigung der materiellen Bedürfnisse zur geistigen und ideellen Menschwerdung generell.

      Die Kunst ist mit öffentlichen Mitteln, durch öffentliche und private Fördermittel, aus Spenden oder im Wege der Schenkung für das Museum und für die Allgemeinheit in dem Vertrauen auf den Verbleib und die Bewahrung im Museum erworben. Kunstsammlungen werden seit ihrer Entstehung nicht gewinnorientiert angelegt, sondern entsprechend dem bürgerlichen Aufklärungsethos. Die klassischen Aufgaben des Museums – insbesondere auch eines kommunalen Museums und einer kommunalen Sammlung – sind Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln (siehe Frage 3).

      Eine Veräußerung verbietet sich schon aus diesen Gründen. Auch der Deutsche Museumsbund und ICOM Deutschland haben festgelegt: „Die Objekte der musealen Sammlungen sind bewusst und endgültig dem Wirtschaftskreislauf entzogen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
      und sie für nachfolgende Generationen zu bewahren.“ (Positionspapier der Vorstände des Deutschen Museumsbundes und von ICOM Deutschland, 2004). Im Übrigen wird auf den Appell des Kulturausschusses des Deutschen Städtetages zur Veräußerung von Kunstgegenständen in öffentlichem Besitz (13./14. November 2014) und die ICOM-Standards verwiesen (vgl. Anlage).

      Freundliche Grüße

      Dagmar Ruscheinsky
      Bürgermeisterin