in der KW 13 tauchten in verschiedenen Chemnitzer Jugendclubs, u.a. „EL ZWO“, „UK13“ etc.) Plakate zur Europawahl auf. Auf diesen Plakaten wurden Auszüge aus den Wahlprogrammen diverser Parteien abgedruckt, u.a. auch von der AfD.
Bei der Sichtung der Plakate wurden aber schwerwiegende, inhaltliche Fehler entdeckt, welche offensichtlichst die AfD im Meinungsbild benachteiligen sollten.
nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Betroffener gibt es aktuell große Probleme mit einer jugendlichen Gruppierung mit Migrations-Hintergrund, durch welche Übergriffe auf Schüler der „Oberschule am Flughafen“ durchgeführt wurden, ebenso wurden bedrohliche Situationen für die Lehrkräfte geschildert.
Weiterhin wurde von übergriffigen Aktionen dieser Gruppe im Umfeld des „Jugendhauses UK13“ berichtet.
Antwort:
Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Sind der Verwaltung und den zuständigen Stellen die Vorfälle bekannt?
Die Sachverhalte sind dem Schulamt und dem Jugendamt bekannt.
Welche Schritte wurden seitens der Verwaltung eingeleitet, um die Situation zu befrieden?
Hierzu gab es mehrere ämterübergreifende Abstimmungen zum Sachverhalt u.a. am 18.01.2024, des Weiteren am 08.02.2024 im Dezernat 3 unter Beteiligung des Landesamtes für Schule und Bildung, Schulamt und Polizeidirektion Chemnitz. Ebenso wurde die Thematik im Jour-Fix Sicherheit des Dezernates 3 am 14.03.2024 besprochen.
Mit welchen Sofort-Maßnahmen wurde reagiert, um die Schüler sowie die an der Schule eingesetzten Lehrkräfte vor weiteren Übergriffen zu schützen?
In den o.g. ämterübergreifenden Abstimmungen wurden umfangreiche Maßnahmen, wie u. a. Gesprächsangebote der Polizei gegenüber Eltern und Lehrern, des Weiteren der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler vor Ort in den Schulen, sowie der Einsatz des Modellprojektes „inpeos e.V. besprochen.
Wurde der Stadtordnungsdienst in eventuelle Schutzmaßnahmen eingebunden?
Zunächst ist festzustellen, dass Übergriffe (Körperverletzungen, Bedrohungen oder ähnliches) strafrechtsrelevante Tatbestände erfüllen, welche in die Zuständigkeit des Polizeivollzugsdienstes nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz und grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Polizeibehörde (hier des Gemeindlichen Vollzugsdienstes) fallen.
Ungeachtet dessen ist der Gemeindliche Vollzugsdienst in mehreren Formaten insbesondere zur Durchsetzung der in die Stadtverwaltung Chemnitz fallenden Aufgaben eingebunden. Hierzu zählen unter anderem Sicherheitsberatungen mit den beteiligten Akteuren wie dem Schulamt, dem Landesamt für Schule und Bildung und dem Polizeivollzugsdienst.
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Frage 4.
Wieviel tätliche Angriffe auf Lehrkräfte gab es in den Jahren 2022 und 2023 an Chemnitzer Schulen? (bitte nach Jahren und Schule aufschlüsseln)
Informationen laut dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Chemnitz:
Im Jahr 2022 gab es an Chemnitzer Schulen keine tätlichen Angriffe auf Lehrkräfte.
Im Jahr 2023 gab es nach Meldungen der Schulleitungen als „Besonderes Vorkommnis“ drei tätliche Angriffe auf Lehrkräfte:
Verweigerung der Herausgabe eines Handys, LK weggestoßen (Förderschule Lernen) Streitschlichtung der LK zwischen Schülern, dabei verletzt (Förderschule Lernen) Störung Schulbetrieb durch „massiv aggressives“ Verhalten, dabei zwei Pädagoginnen verletzt (Schule für geistig Behinderte) und eine Morddrohung gegen eine Lehrkraft durch S. mit psych. Instabilität im Affekt (Förderschule Lernen).
Welche Nationalitäten hatten die Verdächtigen bzw. Täter? (bitte nach Jahren, Schule und Vorfall zuordnen)
Zu o.g. Frage liegen dem Schulamt keinerlei Informationen vor.
Inwieweit werden die Chemnitzer Gästeführer in die Planungen für das Jahr 2025 einbezogen?
Gibt es für die Gästeführer auch Schulungen zu den Sehenswürdigkeiten im Umland, um auch auf diesem Themenfeld Rede und Antwort stehen zu können?
Gibt es für die Chemnitzer Gästeführer Fremdsprachen-Kurse, welche zum Erlernen oder Auffrischen besucht werden können?
Wie werden die Gästeführer der umliegenden Gemeinden und Kommunen in die Planungen der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH einbezogen?
Die Chemnitzer Gästeführer und Stadterzähler sind wichtige Multiplikatoren im Zusammenhang mit der KHS 2025. Daher werden diese intensiv in die touristischen Planungen und Maßnahmen im Rahmen regelmäßiger Informationsrunden eingebunden.
Gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 gGmbH und der IHK Chemnitz wurde im März 2024 eine Seminarreihe zu ausgewählten Themen rund um das Kulturhauptstadt-Projekt „Chemnitz 2025“ für Gästeführer der Stadt und der Region angeboten. Die Reihe bot ein Überblickswissen zum Thema „Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025“, leuchtete in die wichtigen Hauptprojekte in der Region und zog den Bogen zum zweiten Titel der Region, dem UNESCO-Welterbe. Zudem wurden Gästeführern, die über die CWE Führungen anbieten, gemeinsam mit der VHS ein vergünstigter Sprachkurs Englisch insbesondere zu Themen von Stadtführungen angeboten.
Dieser Kurs begann am 16.10.2023 und umfasste insgesamt 15 Termine. Außerdem wurden mit der Volkshochschule gemeinsam bereits zwei Stadterzähler-Kurse durchgeführt, bei denen es darum geht, niedrigschwellig Menschen dafür zu begeistern, anderen die Stadt zu zeigen und ihnen Tools dafür an die Hand zu geben.
Mit BA-045/2016 wurde auf Antrag der AfD-Fraktion folgender Beschluss gefasst: „Die Stadtverwaltung wird im Rahmen der Diskussion über eine Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt beauftragt, zusammen mit der CWE das Projekt „Entdeckertour“ wieder aufzugreifen, und mit geeigneten Akteuren zeitnah umzusetzen. Auf der Grundlage des „Entdeckertour“-Projektes sollen zunächst Hotelbetriebe sowie die Taxigenossenschaft Chemnitz und weitere Taxiunternehmen einbezogen werden. Teilnehmende am Projekt können dabei jedes (städtische) Museum einmal kostenlos besuchen und, soweit gegeben, an einer kostenfreien Führung teilnehmen. Hierfür erhalten sie jeweils einen Stempel oder anderweitige Bestätigung und bei Erfüllung einer Mindestanzahl einen geeigneten Nachweis, der es ihnen gegenüber Touristen und anderen Gästen ermöglicht, als „offizieller Ansprechpartner“ rund um das kulturelle Angebot der Stadt aufzutreten. Das Projekt soll nach einem geeigneten Zeitraum evaluiert und die Erweiterung auf weitere Akteure geprüft werden.“
Inwieweit wurde dieser Beschluss bisher umgesetzt? (bitte konkrete Maßnahmen benennen)
Wenn dieser Beschluss nicht umgesetzt wurde – was waren die Gründe dafür und ist eine Umsetzung noch geplant?
Der Beschlussantrag, der vor rund acht Jahren gefasst wurde, ist nach Recherche in der städtischen Beschlusskontrolle umgesetzt worden. In welcher Form die Umsetzung konkret erfolgte, lässt sich aufgrund einer Vielzahl an personellen Wechseln in den beteiligten Organisationseinheiten nicht mehr nachvollziehen. Die zukünftige Tourismuskonzeption für Chemnitz im Kulturhauptstadtjahr und den Folgejahren wird mit den touristischen Leistungsträgern, insbesondere Hoteliers der Stadt Chemnitz abgestimmt, um die zukünftige Zusammenarbeit zu präzisieren und Synergieeffekte zu generieren. Der Eintrittsfreie Freitag in den städtischen Museen besteht auch weiterhin und beinhaltet die Möglichkeit, an jedem ersten Freitag im Monat kostenfrei die städtischen Museen (Kunstsammlungen, Naturkundemuseum, Neue Sächsische Galerie und Industriemuseum) zu erkunden.
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wie schätzt die Verwaltung den aktuellen Zustand des Fußwegabschnittes ein?
Die Frage 1 entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. v. m § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates und wird deshalb nicht beantwortet.
Welche Instandsetzungen sind im genannten Bereich geplant?
Beim sog. Schneckenweg handelt es sich nicht um einen gewidmeten Weg, sondern um einen Waldweg. Für einen Waldweg ist der derzeitige Wegezustand gut. Man kann den Ausbauzustand eines Waldweges nicht mit einem Weg in einer öffentlichen Grünanlage oder einem öffentlich gewidmeten Weg vergleichen.
Besteht die Möglichkeit einer Verfestigung des Fußweges zum Beispiel durch das Auftragen von Frostschutzgestein?
Das Aufbringen einer Frostschutzschicht (0/32 o. 0/45) bringt nicht die gewünschte, dauerhafte Wirkung einer spürbaren Verbesserung und wirkt nur sehr kurzfristig, da sich die Schicht nicht mit dem Unterboden verzahnt. Somit ist diese Möglichkeit nicht in Betracht zu ziehen.
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
1) In welcher Form kontrolliert die Stadt Chemnitz das Konzept der dezentralen Unterbringung im Zuständigkeitsbereich der GGG?
Die Entscheidung zur Anmietung von Wohnungen durch das Sozialamt erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Wohnungsangebote. Bei der Anmietung wird, je nach Bedarfslage, auf eine ausgewogene Bewohnerstruktur geachtet.
2) In welcher Form kann die Stadt Chemnitz bei privaten Vermietern intervenieren, wenn diese komplette Wohnblöcke fast ausschließlich mit Asylbewerbern füllen? Konkret wird auf die Situation im Wohnblock Liddy-Ebersberger-Straße 25 – 35 angesprochen. Hier sprechen Anwohner von einer „Erstaufnahmeeinrichtung durch die Hintertür“.
In diesem Wohnblock befinden sich keine angemieteten Wohnungen des Sozialamtes der Stadt Chemnitz. Eine Intervention beim Abschluss privatrechtlicher Mietverträge ist nicht möglich, da das Sozialamt der Stadt Chemnitz hier kein Vertragspartner ist.
3) Können Mietangebote von privaten Eigentümern durch die Stadt Chemnitz auch abgelehnt werden, wenn das Konzept der dezentralen Unterbringung nicht eingehalten werden kann?
Insoweit sich das Mietangebot an das Sozialamt der Stadt Chemnitz richtet, ist eine Ablehnung möglich.
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Vorab ist festzustellen, dass das Repowering der Windkraftanlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedarf, welche nicht Gegenstand der o. g. Beschlussvorlage ist. Der Beschluss beschränkt sich auf die Zustimmung zu einem Abstand von weniger als 1.000 m zur Wohnbebauung. Eine Genehmigung ist – bei positiver Entscheidung bzgl. des Abstandes – vom Umweltamt im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zu erteilen, wenn
sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und
andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
zu den Fragen 1 bis 5:
Gab es im Vorfeld eine aktive Bürgerbefragung durch die Verwaltung bzw. durch den Ortschaftsrat?
Es wurde keine Bürgerbefragung durchgeführt.
Wenn ja, wie fiel das Stimmungsbild im Ortsteil aus?
entfällt
Wenn nein, wurden andere Wege der Bürgerbeteiligung gewählt?
Es wurde auch keine anderweitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Wenn ja, wie fiel das Stimmungsbild im Ortsteil aus?
entfällt
Wenn nein, warum wurde keine Form der Bürgerbeteiligung in Betracht gezogen?
Das hier durchgeführte Verfahren entspricht § 84 Absatz 4 SächsBO. Dort ist Folgendes geregelt:
„Vorhaben des Repowering nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind bei Windenergieanlagen auch mit einem geringeren Abstand als dem Mindestabstand nach Absatz 2 Satz 1 zulässig, wenn
die Gemeinde, auf deren Gebiet das Vorhaben geplant ist, sowie
die Gemeinde, auf deren Gebiet Wohngebäude im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 mit einem Abstand von weniger als 1.000 m zum Vorhaben stehen oder zulässig sind, dem geringeren Abstand zustimmt. Die Zustimmung der Gemeinde erfolgt jeweils durch Beschluss des Gemeinderates im Einvernehmen mit den Ortschaftsräten der Ortschaften, auf deren Gebiet das Vorhaben geplant ist, sowie mit den Ortschaftsräten der Ortschaften, auf deren Gebiet Wohngebäude im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 3 mit einem Abstand von weniger als 1.000 m zum Vorhaben stehen oder zulässig sind.“
Im vorliegenden Fall sind der Ortschaftsrat Wittgensdorf sowie der Stadtrat zuständig.
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Die Fragen 1, 4 und 5 sowie die Fragen 2 und 3 werden zusammenfassend beantwortet.
Wo sollen die „ausgelagerten“ Schulkinder im Schuljahr 2024/2025 unterrichtet werden?
Ist es angedacht, die „ausgelagerten“ Kinder ein weiteres Schuljahr am jetzigen Standort „Grundschule am südlichen Sonnenberg“ zu unterrichten?
Wenn nein, warum kommt diese Variante nicht in Betracht?
Mit der Beschlussvorlage B-062/2023 (Standortentscheidung Kooperationsschule Chemnitz i. V. m. Verlegung der Annenschule -Grundschule-) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 10. Mai 2023 die temporäre Auslagerung der Annenschule -Grundschule- mit Schuljahresbeginn 2023/2024 für maximal zwei Schuljahre an den Standort der Grundschule „Südlicher Sonnenberg“, Jakobstraße 20 in 09130 Chemnitz beschlossen.
Damit werden die Schülerinnen und Schüler der Annenschule -Grundschule- auch im kommenden Schuljahr 2024/2025 am Schulstandort Jakobstraße 20 beschult.
Gab es bereits Gespräche mit den Eltern bzw. deren Vertretern über die künftige Planung?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Am 14. Dezember 2023 fand eine Gesprächsrunde mit der Elternvertretung der Annenschule -Grundschule- im Schulamt statt, in welcher „Meilensteine“ der aktuellen Fortschreibung zur Schulnetzplanung vorgestellt wurden. Weitere Abstimmungen sind mit der endgültigen Standortentscheidung geplant.
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wie wird der aktuelle Zustand dieses Straßenabschnittes durch die Verwaltung eingeschätzt?
Nach aktueller Straßenbefahrung hat der betroffene Abschnitt die Zustandsnote 4.
Welche Straßeninstandsetzungen sind im genannten Bereich geplant?
Eine Instandsetzung des betroffenen Bereiches ist in diesem Jahr geplant. Ein genaues Bauzeitfenster hierfür kann jedoch aufgrund anderer Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz und damit verbundener Umleitungen beziehungsweise notwendiger Entlastungsstrecken noch nicht benannt werden.
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wie schätzt die Verwaltung den aktuellen Zustand des Straßenabschnittes ein?
Nach aktueller Straßenbefahrung wird der betroffene Abschnitt mit Zustandsnote 4 bewertet.
Welche Straßeninstandsetzungen sind im genannten Bereich geplant?
Eine koordinierte Baumaßnahme gemeinsam mit Medienträgern befindet sich in Vorbereitung. Der erste Bauabschnitt zwischen Frankenberger Straße und Hausnummer 12 wird nach derzeitigem Planungsstand in 2025 realisiert. Im Folgejahr wird der zweite Bauabschnitt bis Hausnummer 74 umgesetzt.
Welche Möglichkeit sieht die Stadtverwaltung, die Lärmbelästigung vor allem in der Abend- und Nachtzeit zu reduzieren?
Der betrachtete Abschnitt der Glösaer Straße wurde bereits im Jahr 2022 als Tempo 30-Zone ausgewiesen, wodurch bereits eine gewisse Verkehrsberuhigung erzeugt wurde. Aufgrund der Verbindungsfunktion dieser Straße ist es jedoch ausgeschlossen, ein allgemeines LKW-Verbot anzuordnen.
Um weitere Maßnahmen aus Lärmschutzgründen gem. § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO anordnen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der zulässige Lärmpegel tatsächlich überschritten ist.
Nach Fertigstellung der oben genannten Baumaßnahme ist jedoch eine maßgebliche Verringerung der Lärmbelästigung zu erwarten, da Erschütterungen dann ausgeschlossen werden können.
Wieviel der vorhandenen Tafeln sind mit aktuellen Motiven rund um die „Kulturhauptstadt 2025“ mittlerweile versehen?
Wer hat über die Motive der vier städtischen Unterrichtungstafeln entschieden?
Wurde ein Entscheidungsverfahren mit einer breiten Beteiligung der Bevölkerung in Erwägung gezogen?
Wenn ja, woran scheiterte die Umsetzung der Bürgerbeteiligung? Wenn nein – warum war das keine Option?
teile ich Ihnen Folgendes mit:
In Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH werden in den kommenden Monaten drei touristische Autobahnschilder ausgetauscht und mit dem Verweis auf die Europäische Kulturhauptstadt 2025 versehen. Die Entscheidung für die Motive hat die Verwaltung getroffen, da es sich um ein reines Verwaltungshandeln handelt.