Kategorie: Ratsanfrage

  • IA-046/2024: Umgang mit dem Gesteck der AfD am Friedenstag

    IA-046/2024: Umgang mit dem Gesteck der AfD am Friedenstag

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    die von Ihnen gestellte Anfrage beantworte ich wie folgt der Reihe nach:

    1. Wer erteilte dem Stadtordnungsdienst die Anweisung zur Ablage unseres Gestecks auf dem Fußweg?

    Nach Schilderungen mehrerer anwesender Personen stellt sich mir die Situation wie folgt dar:

    Der Blumenhändler brachte sowohl den Kranz der Stadt Chemnitz als auch das Gesteck der AfD-Fraktion vor der Veranstaltung zum Veranstaltungsort, an dem der Stadtordnungsdienst die Einweisung übernahm. Da zu der Zeit kein Mitglied der AfD-Fraktion anwesend war, ebenso wenig wie von der Abteilung Protokoll, wurden beide Kränze in ein Fahrzeug des Stadtordnungsdienstes geladen, um sie da vor der Witterung / dem starken Regen zu schützen.

    Mit Beginn der Formation des Trauerzugs an der Sammelstelle wurden die Kränze durch zwei Vollzugsbedienstete aus dem Fahrzeug entnommen. Die Mitarbeiterinnen der Protokollabteilung übernahmen den Kranz der Stadt Chemnitz. Das Gesteck der AfD-Fraktion wurde vom Protokoll nicht übernommen, da es dazu keine Absprachen mit der Fraktion gab.

    Die Vollzugsbediensteten legten das Gesteck an den Rand des Gehwegs sorgsam ab. Es handelte sich bei dem Weg um einen verdichteten Kiesweg. Das Gesteck wurde somit, entgegen den Aussagen aus der Informationsanfrage, nicht auf einem verschmutzten Weg abgelegt. Es wurde bei der Ablage eine möglichst trockene Stelle mit vorrangig steinigem Belag gewählt und darauf geachtet, dass insbesondere die helle Schleife nicht verschmutzt wurde.

    Währenddessen suchten die Mitarbeiterinnen des Protokolls nach Mitgliedern der AfD-Fraktion, um sie über den Ablageort zu informieren, da sie bis dahin nicht von selbst Ihren Kranz entgegengenommen hatten.

    2. Sehen Sie dieses Vorgehen als würdevollen Umgang im Sinne der oben genannten Veranstaltung?

    Um einen würdevollen Umgang mit Gestecken, Blumen und Kränzen zu gewährleisten, sollte jeder, so wie es die anderen Fraktionen bereits tun, sich selbst um das Mitbringen oder die Anlieferung an den Veranstaltungsort kümmern.

    3. Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus dieser Anweisung?

    Ohne die Eigeninitiative der Stadtbediensteten wäre das Gesteck der Fraktion von der Witterung beschädigt worden und dafür gilt es Ihnen zu danken.

    Es ergeben sich darüber hinaus keine rechtlichen Folgen. Die Stadtverwaltungsmitarbeiter werden zukünftig informiert, dass die Entgegennahme von Kränzen und Blumen nur nach vorheriger Absprache mit der Protokollabteilung erfolgt.

    Freundliche Grüße
    Sven Schulze


  • RA-016/02024: Wirtschaftsförderung

    RA-016/02024: Wirtschaftsförderung

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Anfrage

    Uns ist bekannt, dass Möbel Boss auf seinem Standort nicht bauen darf. Sind sie mit denen in Verhandlung getreten? Haben sie denen eventuell Ausweichgrundstücke angeboten?

    Wir sehen ja zum Beispiel, dass heute auch vieles leer steht. Gucken Sie sich den Neefepark, die Trabantpassage und das Vita-Center an.

    Vielleicht gehen die auch dort rein oder haben die ihr eigenes Konzept?

    Das sind alles Fragen, die ich gerne mal beantwortet hätte.


    teile ich Ihnen mit, dass diese nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates entspricht. Demnach kann jedes Stadtratsmitglied in einzelnen Angelegenheiten der Stadt an den Oberbürgermeister schriftliche oder in einer Sitzung des Stadtrates mündliche Anfragen stellen.

    Ihre Ausführungen beinhalten mit der Frage „ob Möbel Boss ein eigenes Konzept hat“ einen Sachverhalt, welcher durch die Verwaltung nicht beantwortet werden kann.

    Die Ratsanfrage ist somit als Ganzes nicht zulässig und wird nicht beantwortet.

    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

  • RA-015/2024: Ratskeller

    RA-015/2024: Ratskeller

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Und zwar geht es mal wieder mal um unseren Ratskeller. Da hatten sie ja vor geraumer Zeit gesagt, dass es da Investoren gibt.

    Wie weit ist es denn mit Investoren?

    Der Ratskeller wurde von mehreren Investoren und Mietinteressenten in den vergangenen Jahren besucht. Der letzte Termin fand im Januar 2024 statt. Es gibt aktuell keinen Interessenten, welcher verbindlich eine Nutzung des Ratskellers zusagt.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • IA-014/2024: Aktuelle und anstehende Reparaturen im Neuen & Alten Rathaus etc.

    IA-014/2024: Aktuelle und anstehende Reparaturen im Neuen & Alten Rathaus etc.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche Reparaturen/Sanierungen werden aktuell im Alten Rathaus, Neuen Rathaus, Technischen Rathaus, BVZ Moritzhof und im Bürgerhaus Am Wall durchgeführt, bis wann werden diese beendet sein? (bitte nach Objekt aufschlüsseln)
    2. Welche Kosten entstehen bei den jeweiligen Maßnahmen? (bitte nach Maßnahme aufschlüsseln)
    3. Sind die entstehenden Kosten im Haushaltsplan gedeckt?
    4. Falls nein, aus welchen Deckungsquellen werden die finanziellen Mittel bereitgestellt?

      Zu den Fragen 1. bis 4.:

    Hinweis zur Übersicht:
    In der Übersicht wurden nur Maßnahmen aufgeführt, welche einen großen Einfluss auf die Nutzer der Objekte und/oder auf den städtischen Haushalt haben. Schönheitsreparaturen oder übliche Wartungen wurden nicht berücksichtigt.

    1. Im Neuen Rathaus ist der Fahrstuhl defekt. Bis wann wird er repariert sein? Mit welchen Kosten wird gerechnet? Wie wird die Barrierefreiheit in der Zeit des Ausfalls gewährleistet?

      Der Aufzug wurde am 26.01.2024 repariert. Die Havarie hat Kosten in Höhe von 2.500 €
      verursacht. Barrierefreiheit konnte zur Zeit des Ausfalls nicht gewährleistet werden.
    2. Welche Reparaturen/Sanierungen sind in den unter 1. genannten Objekten in den Jahren 2024, 2025 und 2026 künftig geplant? (bitte nach Objekten aufschlüsseln)
    3. Mit welchen Kosten wird bei diesen geplanten Maßnahmen gerechnet?

      Zu den Fragen 6 und 7 kann keine Übersicht zugearbeitet werden. Die geplanten Maßnahmen für die kommenden Haushaltsjahre werden aktuell noch erfasst und die Kosten ermittelt. Das Rathaus, als Eigentumsobjekt der Stadt Chemnitz, wird in dieser Planung eine höhere Priorität besitzen. Weiterhin werden die Kosten für Maßnahmen im Ratskeller für die kommenden HH-Jahre entsprechend der finanziellen Möglichkeiten eingeplant.

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-005/2024: Unterrichtsausfall und Ersatzangebote an Chemnitzer Schulen

    IA-005/2024: Unterrichtsausfall und Ersatzangebote an Chemnitzer Schulen

    Hintergrund zu dieser Anfrage ist eine Anfrage im Sächsischen Landtag,
    welche man hier nachlesen kann:

    https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14975&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), Folgendes mit:

    1. Wieviel Unterrichts-Stunden fielen in den weiterführenden Chemnitzer Schulen seit
      Beginn des Schuljahres 2023/2024 aus? (bitte nach Schulen aufschlüsseln)


      Über den Link https://www.schule.sachsen.de/datenbank-unterrichtsausfall-7943.html kann die
      „Datenbank Unterrichtsausfall“ des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) aufgerufen werden. Eine Aktualisierung der Datenbank für das erste Schulhalbjahr 2023/2024 wird erfolgen und nach den Winterferien 2024 verfügbar sein.
    2. Welche Fächer waren von den Ausfällen betroffen (bitte nach Schulen, Fächern und Ausfallzeit aufschlüsseln)

      In o. g. Datenbank wird der prozentuale Unterrichtsausfall je Schule angezeigt. Es erfolgen Angaben zum planmäßigen Ausfall, tatsächlichen außerplanmäßigen Ausfall und zu den Vertretungsstunden in einem anderen Fach.

      Die Fragen 3 bis 5 werden nachfolgend zusammenfassend beantwortet.
    3. Wie oft waren Projekte im Rahmen des „SouL“-Programms an Chemnitzer Schulen zu Gast? (bitte nach Schulen, Klassenstufen und Projekten samt deren angebotener Inhalte und Träger-Vereinen aufschlüsseln)
    4. Welche Besuche von „SouL“-Projekten sind im restlichen Schuljahr 2023/2024 an Chemnitzer Schulen geplant? (bitte nach Schulen, Klassenstufen und Projekten samt deren angebotener Inhalte und Träger-Vereinen aufschlüsseln)
    5. In welcher Form erfolgte eine Kontrolle der Anbieter und Projekte, um eine seriöse pädagogische Qualität sicherstellen zu können?

      Die Alexander-von-Humboldt-Oberschule Chemnitz entwickelte intern das Projekt SOUL im Rahmen der Eigenverantwortung der Schulen und der Schulprogrammarbeit. In einem turnusmäßigen Rhythmus werden bspw. die nachfolgenden Wochenstunden realisiert:

      MOJA: alltags- und lebenspraktische Fähigkeiten, Berufsorientierung, Medienkompetenz
      IKL: politische und interkulturelle Bildung, Demokratieförderung, Vielfalt, Rassismus, Kommunikation
      AHC: sexuelle Gesundheit und Bildung, sexualisierte Gewalt, Vielfalt und Toleranz

      Das Projekt MOJA dient hierbei nicht als „Stundenplanauffüller“, sondern stellt einen wertvollen Bestandteil des Schulprogramms hinsichtlich des Erziehungs- und Bildungsauftrages nach § 1 SächsSchulG dar.

      Ob andere Oberschulen mit ähnlichen Projekten zusammenarbeiten, ist dem LaSuB, STOC nicht bekannt, da solche Initiativen weder gemeldet noch genehmigt werden müssen.
    6. Welche Schritte werden seitens der Stadt Chemnitz aktuell unternommen, den Freistaat Sachsen bei der Suche nach geeigneten Lehrkräften zu unterstützen?

      In einem gemeinsamen Eckpunktepapier zwischen der TU Chemnitz sowie dem Wissenschafts- und Kultusministerium wurde im September vergangenen Jahres vereinbart, ab dem Wintersemester 2024/25 den Masterstudiengang „Primarstufe Plus“ anzubieten. Damit können weitere Lehrkräfte für Oberschulen gerade auch für die Stadt Chemnitz bzw. den Chemnitzer Raum gewonnen werden. Hinzu kommt der neue Bachelorstudiengang „Mint“ und ab 2026/27 das Staatsexamen „Mint Lehramt an Oberschulen“.

      Die Stadt Chemnitz hat auf verschiedenen Ebenen intensiv auf die Einrichtung der Oberschullehrerausbildung hingewirkt. Zudem verweise ich auf Ergänzungsangebote wie „Wirtschaft trifft Schule“, wo bspw. durch den Einsatz von Ingenieuren hiesiger Unternehmen der Unterrichtsausfall in den MINT-Fächern an städtischen Oberschulen und Gymnasien wenigstens teilweise kompensiert wird. Auch hier war die Stadt Chemnitz maßgeblich am Zustandekommen dieses Unterrichtsangebotes beteiligt.

      Die Fragen 7 bis 9 werden nachfolgend zusammenfassend beantwortet.
    7. Hat die Stadt Chemnitz Schulen angeboten, frei gewordene Unterrichtsstunden mit Exkursionen in städtische Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Tierpark/Wildgatter oder bei städtischen Töchtern wie CVAG, Eins oder C3 sinnvoll zu füllen?
    8. Falls ja, wurde dies angenommen?
    9. Falls nein, warum wurde dieser Schritt noch nicht unternommen?

      Die Bereitstellung außerschulischer Lernorte und die Unterstützung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages über das verpflichtende Maß hinaus wird seitens des LaSuB, STOC, sowie der Stadt Chemnitz geschätzt und gewürdigt.

      Die Wahrnehmung von Exkursionen erfordert eine Beaufsichtigung der Schülerinnen und
      Schüler durch die jeweiligen Lehrkräfte. Die gegenwärtige Realität knapper Lehrerressourcen steht hierbei der Aufforderung zur Durchführung von Exkursionen zum Nutzen des Unterrichtsausfalls zur Bildung der Schülerschaft über das schulische Maß hinaus entgegen.

      Das Projekt „Budgetierung von Lehrerarbeitsvermögen“ ermöglicht es den beteiligten Schulen jedoch, innerhalb des zugewiesenen Budgets eigenverantwortlich zusätzliche pädagogische Angebote zu schaffen. Nach Kenntnisstand des LaSuB, STOC wird dieses Angebot von den beteiligten Schulen aktiv genutzt.

      Freundliche Grüße

      Ralph Burghart
      Bürgermeister


  • IA-236/2023: Umsetzung BA-056/2018 „Beleuchtung Küchwald“

    IA-236/2023: Umsetzung BA-056/2018 „Beleuchtung Küchwald“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wie viele neue Beleuchtungen (Lampen) wurden infolge der Annahme dieses BA im Küchwald installiert?

      Bei einer Vor-Ort-Begehung am 04.04.2019 mit verschiedenen Interessenvertretern des Küchwaldparkes sowie Vertretern der Stadtverwaltung wurde eine Neuerrichtung der öffentlichen Beleuchtung im Bereich Schaftreibeweg/Irrbornweg im Einvernehmen mit allen Teilnehmern als nicht prioritär eingestuft. Die Gründe hierzu liegen im rechtlichen (Straßengesetz), kulturhistorischen (Kulturdenkmal) und naturschutzfachlichen (Schutz von Insekten) Bereich.

      Im Ergebnis der Beratung wurde stattdessen derzeit eine Beleuchtung auf dem Weg Bahnbetriebswerk Parkeisenbahn – Schullandheim im Zusammenhang mit dem Bau der Abwasserleitung installiert.
    2. Welche Kosten entstanden der Stadt Chemnitz durch die Installation?

      Die Kosten werden im Rahmen der bestehenden Betreiberpauschalen verrechnet.
    3. Wurden bei den Leuchtmitteln LED-Lampen verwendet?

      Alle Leuchten sind auf LED-Basis errichtet und ganznächtig im Betrieb.
    4. Gibt es seitens der Verwaltung weitere Planungen, die Beleuchtung im Küchwald entlang der Wege auszubauen?

      Derzeit gibt es keine Pläne, die Beleuchtung weiter auszubauen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • IA-260/2023: Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen seit 2015

    IA-260/2023: Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen seit 2015

    2) In welcher Höhe wurden diese Kosten durch den Bund erstattet?

    Der Bund erstattet diese Kosten nicht unmittelbar an die Kommune.

    3) Ist für die Neuschaffung von Flüchtlingsunterkünften notwendig, das 2015 erstellte Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen zu ändern?

    Bei der Unterbringung von Geflüchteten handelt es sich nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 3 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) um eine Pflichtaufgabe nach Weisung.

    Die unteren Unterbringungsbehörden sind verpflichtet, die ihnen zugeteilten Geflüchteten zu übernehmen. Die notwendigen Kapazitäten sind dafür vorzuhalten.

    Eine Änderung des Konzeptes zur Unterbringung von Geflüchteten ist nicht erforderlich.

    4) Mit welcher Berechtigung wurde die Umnutzung der Immobilie Glösaer Straße 36 zur Flüchtlingsunterkunft umgesetzt, obwohl diese im aktuell vorliegenden Konzept nicht aufgeführt ist?

    siehe Antwort zu Frage 3)

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin

  • IA-267/2023: Nachfrage zu IA-245/2023: Instandhaltungsrückstau

    IA-267/2023: Nachfrage zu IA-245/2023: Instandhaltungsrückstau

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Wieviel Ingenieurbauwerke des Verkehrs sind derzeit in Chemnitz verzeichnet?

      Derzeit sind 504 Ingenieurbauwerke verzeichnet.
    1. Welcher Erneuerungs- und Instandsetzungsaufwendungen ergeben sich aus dieser Zustandsbeschreibung?

      Erneuerungsaufwendungen ca. 19 Mio. EUR
      Instandsetzungsaufwendungen ca. 42 Mio. EUR

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-169/2023: Bauzaun Carl-Hertel-Straße

    RA-169/2023: Bauzaun Carl-Hertel-Straße

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 15.11.2023:

    Auf der Carl-Hertel-Straße 17 in Schönau in Richtung Schönauer Kirche ist ein riesengroßer Bauzaun am ehemaligen vorgesehenen Gebiet vom Südring aufgestellt.

    Warum wurde der Bauzaun aufgestellt?


    Der mobile Bauzaun auf dem Grundstück Carl-Hertel-Straße 17 wurde zum Schutz vor Fremdeintritt und Müllablagerungen errichtet.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-171/2023: Boxhalle im Sportforum

    RA-171/2023: Boxhalle im Sportforum

    Sehr geehrter Herr Stadtrat Stoltze,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wie lange bleibt das Provisorium der Boxhalle im Sportforum noch so weiter bestehen und wann bekommt der Boxclub dann endlich wieder die Trainingsverhältnisse?

    Aktuell wird der Aufwand der Reparatur der Polycarbonatplatten sowie der Zwischendecke ermittelt. Es wird angestrebt, dass die Reparaturen im I. Quartal 2024 erfolgen. Diese sind jedoch von Materialverfügbarkeiten und Lieferzeiten sowie den Kapazitäten der Firmen abhängig.

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin