Kategorie: Ratsanfrage

  • RA-046/2026 Keine online-Funktionen

    Unser Stadtrat Nico Köhler bezog sich am 24.02.26 auf eine Ratsanfrage der LINKEN, als er sich mit einer Ratsanfrage zu den online-Dienstleistungen des Chemnitzer Standesamts an den Oberbürgermeister wandte.

    Aus der Antwort auf die Anfrage der LINKEN ging hervor, dass die Funktion, seine Hochzeit online zu beantragen, derzeit in einer Testphase und deswegen nicht nutzbar sei. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion warf dies die Frage auf, welche Online-Funktionen es noch gibt, die zurzeit vom Bürger nicht in Anspruch genommen werden können.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten sämtliche Online-Funktionen des Standesamts erfragt werden, die dysfunktional sind und wann diese an den Start gehen.

    ZUR FRAGE:

    Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

    Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
    Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
    -Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    -Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    -Eheschließung beim Standesamt anmelden
    -Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    -Sterbefall anzeigen
    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

    Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

    Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden. Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

    EINORDNUNG

    Wir begrüßen die Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamts und der Verwaltung allgemein. Die Bearbeitungszeit für das Ausstellen von Sterbeurkunden beträgt derzeit bis zu drei Wochen, was eine unzumutbare Bürde für die Hinterbliebenen ist und bei den Bestattern regelmäßig für Unmut sorgt. Den Sterbefall online anzeigen zu können, könnte das etwas beschleunigen. Dass man diese notwendige Funktion nicht priorisiert, sondern lieber mit dem Antrag auf Geschlechtsänderung zuerst an den Start geht, offenbart eine verschobene Prioritätensetzung.

  • RA-048/2026 Einwände zur kommunalen Wärmeplanung

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch stellte am 25. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage war die Zahl an Einwänden, die es im Zuge der Einwandsfrist zum kommunalen Wärmeplan gab.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für die langfristigen Kosten des Heizens.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage erfragt werden, um Schwerpunktthemen sowie besonders strittige Gebiete zu erfassen.

    Zur Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Chemnitz, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorgestellten Planungsunterlagen online und in Präsenz einzusehen und bis einschließlich 22.02.2026 Einwände einzureichen. Dieses Beteiligungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil transparenter und bürgernaher Kommunalpolitik, welche ich als sehr wichtig erachte.Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Wurde das eingerichtete Beteiligungsportal von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen? Wie viele Einwände sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt eingegangen?

    Der Entwurf des KWP wurde – neben der Auslage im neuen Technischen Rathaus – im Portal digital zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass Interessenten nahezu ausschließlich diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt haben. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich auf den AGENDA-Beirat, 5 Interessenverbände sowie 26 Bürgerinnen und Bürger auf. Die benannten Sachverhalte wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag (berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt) versehen. Teilweise handelt es sich auch um Statements. Das Abwägungsprotokoll wird Teil der Beschlussvorlage und damit (Bürgerschaft wurde anonymisiert) öffentlich.

    In welcher Form wurden die Einwände eingereicht (z. B. über das Online-Portal, per E-Mail postalisch oder persönlich vor Ort)? Ich bitte um eine entsprechende Aufschlüsselung.

    Die Einwände wurden mit einer Ausnahme (nur per Post) per E-Mail eingereicht, einzelne Akteure haben zusätzlich den Postweg gewählt.

    Lassen sich die eingegangenen Einwände bestimmten Stadtteilen zuordnen? Falls ja, bitte ich um eine Übersicht nach Stadtteilen.

    Der AGENDA-Beirat sowie die Interessenverbände differenzieren nicht nach Stadtteilen. Aus der Bürgerschaft liegen nur 9 Adressangaben vor, eine davon aus einer Nachbarstadt. Im Übrigen handelt sich um zwei Einwendungen aus Grüna und jeweils eine aus Mehrfamilienhäusern in Altendorf, Ebersdorf, Helbersdorf, Kappel, Kaßberg und Lutherviertel. Auch diese Einwendungen beziehen sich nicht auf die konkrete Zuordnung ihres Stadtteils zu Eignungs- oder Prüfgebieten, sondern betreffen die unter 4. genannten Grundthemen.

    Können aus den Rückmeldungen inhaltliche Schwerpunkte oder besondere Bedenken in einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der vorgestellten Wärmeplanung festgestellt werden? Wenn möglich, bitte ich um eine kurze Darstellung der wesentlichen Anliegen.

    Es werden zwei Kernthemen angesprochen:
    Zum einen die zu erwartenden Kosten und damit die Bezahlbarkeit der Wärmewende,
    zuum zweiten der (sofortige) Ausschluss von „Prüfgebieten mit offener Entscheidung zum Energieträger, dezentrale EE-Anlagen, Wasserstoff“.
    Insbesondere in einer Einwendung wurden umfängliche Prüfungen und Ergänzungen gefordert, welche den Rahmen des Kommunalen Wärmeplanes sprengen würden.


    EINORDNUNG

    32 Stellungnahmen scheint nicht viel bei einem so wichtigen Thema. Aber bedeutet das, dass die Bürger keine Fragen haben und der kommunale Wärmeplan auf breite Zustimmung stößt? Mit Nichten! Selbst bei dieser kleinen Zahl an Einwendungen zeigt sich einmal mehr die Achillesverse der aktuellen Klimapolitik: Sozialverträglichkeit und Kosten! Man hat das Thema totgeschwiegen und nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz zugelassen. Ehrliche Kommunalpolitik sieht anders aus! Um die 180.000€ hat Chemnitz die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gekostet. Als Ende Februar 2026 die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, von der Bundesregierung gestrichen wurde, war der Chemnitzer Wärmeplan ein Fall für den Schredder. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber Kosten und Sozialverträglichkeit der „Energiewende“ bleiben ein Problem. Denn der Handel mit CO2-Zertifikaten, der sich ab Januar 2027 öffnet, dürfte das Heizen mit Gas enorm verteuern. Die Preisspirale dreht sich immer weiter, solange die Politik die Utopie einer klimaneutralen Welt umzusetzen versucht. Das muss endlich aufhören! Angebot und Nachfrage haben den Preis zu bestimmen und nicht die selbsternannten Klimaretter.

  • RA-052/2026 Europabüro im Tietz

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 26. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war das neu eröffnete Europa-Büro im Tietz.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um eine unnötige Ausgabe im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy, die weder einen Mehrwert für die Bürger bietet noch für die Stadt notwendig war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten die am Tag der Eröffnung unbeantwortet gebliebenen Sachverhalte wie Kosten, Öffnungszeiten und Sanitäreinrichtungen geklärt werden. Am 17.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    1. Es wurde gesagt, dass die ursprünglichen Pläne aus 2021 einen Standort im Garagencampus vorgesehen haben. Warum wurde das Büro letztendlich im Tietz eingerichtet?
      Es gab keine Planungen zur Einrichtung eines EUROPE DIRECT im Garagen-Campus. Im Rahmen verschiedener Förderüberlegungen wurde der Garagen-Campus perspektivisch als möglicher Ort für eine „Embassy of Europe“ benannt. Die programmatische Ausgestaltung dieses Vorhabens liegt jedoch nicht bei der Stadt Chemnitz. Die Einrichtung im Tietz erfolgte, da die Stadt Chemnitz der Projektträger ist und der Standort im Tietz alle nötigen Voraussetzungen zu den kosteneffizientesten Konditionen erfüllte.
    2. Sind die Öffnungszeiten dieser Anlaufstelle um „Europa zu erleben“ mittlerweile bekannt und wenn ja, wie lauten diese?
      Ja, das EUROPE DIRECT bietet feste Sprechzeiten dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr an. Darüber hinaus verfolgt das EUROPE DIRECT entsprechend seinem Förderkonzept einen mobilen Ansatz der aufsuchenden Beteiligung und ist regelmäßig bei Veranstaltungen und Formaten im Stadtgebiet präsent.
    3. Gibt es einen Mietvertrag für die Fläche und wenn ja: wie lange läuft dieser Vertrag?
      Ein neuer Mietvertrag wurde für die Fläche nicht abgeschlossen. Die Räumlichkeiten sind Bestandteil eines bestehenden Mietvertrages des Kulturbetriebs, der derzeit bis Ende 2027 läuft.
    4. Was hat der Ausbau und die Einrichtung dieses Büros gekostet?
      Für den Ausbau und die Einrichtung des Büros sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Räumlichkeiten, sowie die grundlegende Büroausstattung bereits vorhanden waren. Es wurden lediglich Technik (Soft- und Hardware) für zwei Büroarbeitsplätze für ca. 4.000 Euro beschafft.
    5. Welche Geldsummen wird die Stadt Chemnitz jährlich für den Betrieb dieses Büros aufwenden? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Arbeitsmaterialien, Miete, Nebenkosten, Arbeitsverträge
      Die Personalkosten des EUROPE DIRECT werden vollständig aus Fördermitteln des entsprechenden EU-Programms getragen. Zusätzliche Miet- oder Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten nicht, da diese bereits zuvor angemietet waren. Die Büroausstattung war bereits vorhanden. Übliche Büromaterialien werden aus vorhandenen Beständen genutzt. Informationsmaterialien stellt die Europäische Kommission kostenfrei zur Verfügung.
    6. Eine Sanitäreinrichtung sucht man in den teuer hergerichteten Räumen vergebens. Wo verrichten die Mitarbeiter des Büros ihre Notdurft?
      Sanitäranlagen für die Mitarbeitenden befinden sich auf dem Flur gegenüber dem Büro im Tietz. Die Mitarbeitenden und die Besucher haben Zugang zu diesen Einrichtungen.

    EINORDNUNG

    Es wird beteuert, dass die Stadt lediglich Kosten in Höhe von 4.000€ zu tragen hatte, um zwei Büroarbeitsplätze auszustatten. Arbeitsplätze, die an ganzen 4 Stunden pro Woche genutzt werden! Wenn auch alle anderen Kosten durch entsprechende EU-Fördermittel getragen werden, so ist das immernoch Steuergeld, welches in sinnloser Beschäftigungstherapie versickert. Denn der „mobile Ansatz der aufsuchenden Beteiligung“, von dem in der Aufgabenbeschreibung des Europa-Büros die Rede ist, bleibt schwammig und wenig konkret. Die EU war nach dem Krieg als Freihandelszone gleichberechtigter Nationalstaaten gedacht. Sie hat sich aber zu einem Werkzeug entwickelt, welches die Souveränität der einzelnen Mitgliedsländer in bedenklicher Weise aushöhlt. Dieser Verlust an nationaler Souveränität ist nun auch in Chemnitz sichtbar. Für nichts anderes steht dieses weitgehend unbesetzte Büro im Tietz.

  • RA-037/2026 „Datenübermittlungen an die Bundeswehr“

    Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 11. Februar 2026 die Ratsanfrage RA-037/2026. Gegenstand war die Datenübermittlung junger deutscher Staatsbürger an die Bundeswehr (zur Zusendung von Informationsmaterial) sowie Fragen zum Umfang der Übermittlungen und zur Zahl der Widersprüche.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Die Stadtverwaltung antwortete mit Schreiben vom 4. März 2026 (Dezernat 3, Recht, Sicherheit und Umweltschutz) im Auftrag des Oberbürgermeisters.

    Die Verwaltung führt aus, dass die Datenübermittlung in Sachsen nicht durch die kommunale Meldebehörde, sondern über das Sächsische Melderegister erfolge (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB). Deshalb lägen der Meldebehörde Chemnitz keine Angaben zur Gesamtzahl bereits übermittelter Datensätze vor; möglich seien lediglich Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr.

    Für 2026 nennt die Verwaltung als Größenordnung der betroffenen Personen: 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2026 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2008).

    Zum Widerspruch teilt die Verwaltung mit, das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung sei zum 01.01.2026 entfallen — eingelegte Widersprüche verlören damit ihre Gültigkeit. Auswertbar sei die Zahl der bis 31.12.2025 eingegangenen Widersprüche: insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen; davon im Geburtsjahrgang 2008: 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen.

  • zu RA-038/2026 „PKW-Brände“

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme hat am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gestellt. Anlass waren wiederkehrende PKW-Brände im Stadtgebiet, die aus Sicht der Fraktion ein relevantes Thema für öffentliche Sicherheit, Eigentumsschutz und Brandschutzvorsorge darstellen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, Transparenz und eine belastbare Faktenlage zu schaffen. Konkret wurde um Auskunft zu folgenden Punkten gebeten:

    1. Umfang der PKW-Brände
      Anzahl der in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer beschädigten PKW in Chemnitz, nach Möglichkeit getrennt nach Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und Elektroantrieb.
    2. Ursachen und Einordnung
      Anzahl der Fälle von Brandstiftung sowie derjenigen Brandereignisse, die durch die zuständigen Behörden als politisch motiviert bewertet wurden.
    3. Brandschutz und Elektromobilität
      Vorhandensein oder Nichtvorhandensein angepasster Brandschutzvorgaben für Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen in Tiefgaragen, insbesondere vor dem Hintergrund bekannter Besonderheiten von Batteriebränden.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um legitime Fragen im öffentlichen Interesse, da sie sowohl die Sicherheit der Bürger als auch den verantwortungsvollen Umgang mit technologischem Wandel betreffen.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 20. Februar 2026 teilte die Stadtverwaltung Chemnitz im Auftrag des Oberbürgermeisters mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die Ratsanfrage nicht den formalen Anforderungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung entspreche.

    Nach Auffassung der Verwaltung bezieht sich die Anfrage nicht auf eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde, sondern verlange die Zusammenstellung einer Vielzahl von Daten und Sachverhalten. Aus diesem Grund sei das kommunalrechtliche Fragerecht überschritten.

    Einordnung

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die Anfrage aus formalen Gründen nicht beantwortet hat. Gleichzeitig wird festgestellt:

    • Die gestellten Fragen betreffen konkrete Vorgänge im Stadtgebiet Chemnitz.
    • Sie berühren Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sowie kommunale Vorsorgepflichten.
    • Eine inhaltliche Befassung mit diesen Themen hätte zur Versachlichung der öffentlichen Diskussion beitragen können.

    Die Fraktion hält es weiterhin für notwendig, dass Fragen zu Brandereignissen, möglicher politischer Motivation und Brandschutzstandards transparent und nachvollziehbar beantwortet werden.

  • zu RA-036/2026 „Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten“

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Entwicklung von Schulverweisen und daraus resultierenden Schulwechseln in Chemnitz in den vergangenen fünf Jahren.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für Schulfrieden, Unterrichtsqualität und die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage geschaffen werden. Konkret wurden folgende Aspekte abgefragt:

    1. Entwicklung von Schulverweisen und Schulwechseln
      Anzahl und Entwicklung in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Klassenstufen und Schulformen.
    2. Betroffene Schulen
      Welche Schulen in Chemnitz vorwiegend Schulverweise ausgesprochen haben.
    3. Aufnehmende Schulen
      Welche Schulen wie viele Schüler infolge eines Schulverweises aufgenommen haben.
    4. Soziale und strukturelle Faktoren
      Ob messbare Hinweise auf eine überproportionale Betroffenheit bestimmter sozialer Hintergründe, Herkunftsmerkmale oder anderer Faktoren vorliegen.

    Ziel der Anfrage war es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und eine fundierte Diskussion über schulische Ordnung, Prävention und Unterstützung zu ermöglichen.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 teilte die Stadt Chemnitz mit, dass die Anfrage nicht durch die Stadtverwaltung beantwortet werden kann. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich die Anfrage auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 39 des Sächsischen Schulgesetzes beziehe und damit innere Schulangelegenheiten betreffe. RA_036_2026_Antwort_Anfrage_D1

    Die Zuständigkeit liege demnach nicht bei der Stadt Chemnitz, sondern beim Landesamt für Schule und Bildung.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die Zuständigkeit für diese Fragestellung verneint. Gleichzeitig wird festgestellt:

    • Schulverweise und Schulwechsel haben konkrete Auswirkungen auf den kommunalen Schulbetrieb.
    • Die Stadt ist als Schulträger unmittelbar von den Folgen solcher Maßnahmen betroffen.
    • Eine transparente Darstellung der Entwicklung wäre geeignet gewesen, Problemlagen offen zu benennen und sachlich zu bewerten.

    Aus Sicht der Fraktion besteht weiterhin ein berechtigtes öffentliches Interesse an belastbaren Zahlen und strukturellen Erkenntnissen zu diesem Themenkomplex.

  • zu RA-026/2026 „Gendern in der Stadtverwaltung Chemnitz“

    Unser Stadtrat Nico Köhler richtete am 2. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die regelmäßige Verwendung sogenannter gendersensibler Sprache in Veröffentlichungen der Stadtverwaltung, insbesondere in Pressemitteilungen.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, Transparenz über Umfang, Grundlagen und Verbindlichkeit dieser Sprachregelungen herzustellen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, Klarheit über die verwaltungsinterne Praxis zu schaffen. Konkret wurde gefragt:

    1. Anwendungsbereiche der Gendersprache
      In welchen Veröffentlichungen der Stadt Chemnitz (z. B. Pressemitteilungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Amtsblatt) eine gendersensible Sprache zulässig ist.
    2. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
      Auf welcher rechtlichen oder dienstlichen Grundlage die Verwendung der Gendersprache innerhalb der Stadtverwaltung geregelt ist.

    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht hierin eine Frage der Verwaltungskultur, Verständlichkeit und Neutralität staatlicher Kommunikation.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 16. Februar 2026 beantwortete der Oberbürgermeister die Anfrage inhaltlich.

    Dabei wurde Folgendes ausgeführt:

    • In Publikationen, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträgen der Stadt Chemnitz wird auf eine gendersensible Sprache geachtet, überwiegend in der Kurzform mit Doppelpunkt (z. B. Bürger:in).
    • Im Amtsblatt sowie in Beschlussvorlagen wird die sogenannte Paarform verwendet (z. B. „Chemnitzerinnen und Chemnitzer“).
    • Die Verwendung gendersensibler Sprache ist verwaltungsintern in der Dienstanweisung DA 1001 geregelt.
    • Ziel ist eine möglichst geschlechterneutrale Sprache; wenn dies nicht möglich ist, kann der Doppelpunkt genutzt werden.
    • Zwingend vorgeschrieben ist eine geschlechtergerechte Sprache dort, wo eine gesetzliche Grundlage besteht, insbesondere bei Stellenausschreibungen nach dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz stellt fest:

    • Die Stadtverwaltung verfolgt eine aktive Sprachregelung, die über gesetzlich zwingende Vorgaben hinausgeht.
    • Die Nutzung gendersensibler Sprache ist verwaltungsintern normiert, jedoch nicht ausschließlich rechtlich vorgeschrieben.
    • Damit handelt es sich um eine bewusste Entscheidung der Verwaltung, die Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation gegenüber allen Bürgern hat.

    Aus Sicht der Fraktion bleibt festzuhalten, dass staatliche Kommunikation klar, verständlich und politisch neutral sein sollte und sprachliche Vorgaben regelmäßig überprüft werden müssen.

  • zu RA-018/2026 „Behelfsampelanlage Augustusburger-/Martinstraße“

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 28. Januar 2026 im Rahmen der Stadtratssitzung eine mündliche Anfrage zur an der Kreuzung Augustusburger Straße / Martinstraße installierten Behelfsampelanlage. Anlass war die Wahrnehmung, dass die dortige Baumaßnahme am Bahnbogen bereits seit September 2024 abgeschlossen ist, die Behelfsampel jedoch weiterhin betrieben wurde.

    Ziel der Anfrage war es, Klarheit über Dauer und Kosten der Maßnahme zu erhalten.

    Inhalt der Anfrage

    Konkret wurde gefragt:

    • Wie lange die Behelfsampelanlage noch Mietkosten verursacht, nachdem die eigentliche Baumaßnahme beendet ist.

    Die Frage richtete sich damit ausdrücklich auf wirtschaftliche Verantwortung und sparsamen Umgang mit Steuermitteln.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 16. Februar 2026 beantwortete die Stadtverwaltung Chemnitz die Anfrage inhaltlich. Dabei wurde klargestellt, dass die Behelfsampelanlage nicht mehr im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnbogens stand.

    Stattdessen führte die Verwaltung aus:

    • Am 10. Dezember 2025 wurde die Elektronik des Steuergeräts der stationären Ampelanlage durch Vandalismus (mutmaßlich durch Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt.
    • Die stationäre Ampel war dadurch außer Betrieb und aus Gründen der Verkehrssicherheit musste eine Behelfsampelanlage installiert werden.
    • Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Anlage mit einem neuen Steuergerät wieder in Betrieb genommen werden.
    • Der Stadt Chemnitz entstand ein Schaden von rund 85.000 Euro, davon etwa
      • 35.000 Euro für das neue Steuergerät und
      • 50.000 Euro für die Behelfsampelanlage.
    • Die Stadtverwaltung hat Strafanzeige erstattet.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz stellt fest:

    • Die Anfrage hat zur Aufklärung eines konkreten Kosten- und Schadensfalls beigetragen.
    • Der entstandene Schaden ist nicht Folge der ursprünglichen Baumaßnahme, sondern Ergebnis von Vandalismus.
    • Der Vorfall zeigt, dass Sachbeschädigung im öffentlichen Raum erhebliche finanzielle Folgen für die Allgemeinheit hat.

    Aus Sicht der Fraktion ist es wichtig, solche Sachverhalte transparent darzustellen, um Kostenursachen nachvollziehbar zu machen und Verantwortlichkeiten klar zu benennen.

  • zu RA-027/2026 „Straftäter werden wegen zu langer Ermittlungen entlassen“

    Unser Stadtrat Nico Köhler stellte am 3. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass waren Presseberichte über stark anwachsende Zahlen offener Strafverfahren in Sachsen sowie die daraus resultierenden Risiken für den Rechtsstaat und die öffentliche Sicherheit.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion berührt dieses Thema zentrale Fragen von innerer Sicherheit, Rechtsdurchsetzung und staatlicher Handlungsfähigkeit.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage hatte das Ziel, Klarheit über die Situation in Chemnitz zu erhalten. Konkret wurde gefragt:

    1. Dauer von Strafverfahren
      Durchschnittliche Verfahrensdauer am Amtsgericht Chemnitz im Jahr 2025.
    2. Entwicklung offener Verfahren
      Entwicklung der Zahl offener Strafverfahren seit 2021.
    3. Aufhebung von Haftbefehlen
      Ob es in Chemnitz Fälle gab, in denen Haftbefehle wegen überlanger Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten.
    4. Nicht vollstreckte Abschiebungen
      Anzahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ohne Abschiebung sowie mögliche Folgen langer Verzögerungen.
    5. Einflussmöglichkeiten der Stadt
      Ob und wie die Stadt Chemnitz auf eine Beschleunigung von Ermittlungsverfahren hinwirkt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht hierin ein berechtigtes Informationsinteresse, da Verzögerungen im Straf- und Ausländerrecht das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung unmittelbar beeinträchtigen.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 6. Februar 2026 teilte die Stadt Chemnitz mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Fragen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechen. RA_027_2026_Antwort_Anfrage_D3

    Die Verwaltung führte aus:

    • Die Anfrage betreffe eine Vielzahl von Sachverhalten, die nicht als einzelne kommunale Angelegenheiten einzustufen seien.
    • Strafverfahren, Ermittlungsdauer, Haftbefehle und Abschiebungen lägen überwiegend außerhalb der Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
    • Zur Frage der Verfahrensbeschleunigung wurde ausdrücklich erklärt, dass die Stadt Chemnitz keine Einflussnahmemöglichkeiten habe.
    • Die Fraktion wurde aufgefordert, sich künftig auf Fragen zu beschränken, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt die formale Ablehnung zur Kenntnis, stellt jedoch fest:

    • Die angesprochenen Themen haben unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit und Ordnung in der Stadt Chemnitz.
    • Verzögerte Strafverfahren und nicht vollstreckte Abschiebungen wirken sich konkret auf das kommunale Umfeld aus, unabhängig von formalen Zuständigkeiten.
    • Eine inhaltliche Auseinandersetzung hätte zur Versachlichung einer öffentlich intensiv geführten Debatte beitragen können.

    Aus Sicht der Fraktion bleibt es notwendig, strukturelle Defizite im Zusammenspiel von Justiz, Verwaltung und Sicherheit offen anzusprechen.

  • RA-028/2026 „Versorgungssicherheit durch kritische Infrastruktur“

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 3. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Hintergrund der Anfrage war die zunehmende öffentliche Sorge um die Sicherheit und Stabilität kritischer Infrastruktur, insbesondere nach bekannt gewordenen Anschlägen auf Versorgungsnetze in anderen deutschen Städten.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich dabei um eine zentrale kommunale Aufgabe, da Ausfälle bei Energie- und Wasserversorgung unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürger haben.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Ratsanfrage sollte geklärt werden, wie gut die Stadt Chemnitz auf mögliche Ausfälle vorbereitet ist. Konkret wurden folgende Punkte angesprochen:

    1. Gefährdungseinschätzung und Notfallvorsorge
      Wie hoch wird die Gefährdung der Chemnitzer Infrastruktur eingeschätzt und auf welcher Grundlage erfolgt diese Bewertung? Zudem wurde gefragt, ob bei Ausfällen von Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas entsprechende Notfallpläne greifen.
    2. Gasversorgungssicherheit
      Ob angesichts niedriger Gasspeicherstände eine durchgehende Versorgung mit Gas gewährleistet werden kann.
    3. Maßnahmen bei Versorgungsunterbrechungen
      Welche konkreten Gegenmaßnahmen vorgesehen sind, falls es zu einem Gasausfall kommt und Wohnungen nicht mehr beheizt werden können.
    4. Auswirkungen auf die Fernwärmeversorgung
      Ob ein Gasausfall auch die Versorgung mit Fernwärme gefährden würde.

    Die AfD-Stadtratsfraktion verfolgte damit das Ziel, Transparenz über Risiken und Vorsorgemaßnahmen zu schaffen und eine sachliche Information der Bevölkerung zu ermöglichen.

    Antwort der Stadtverwaltung

    Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 teilte die Stadt Chemnitz mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Zur Begründung wurde erneut auf die Regelungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Stadtrates verwiesen.

    Nach Auffassung der Verwaltung überschreitet die Anfrage den zulässigen Rahmen, da sie sich nicht auf eine einzelne kommunale Angelegenheit beschränke, sondern die Zusammenstellung mehrerer Sachverhalte und Daten verlange. Aus diesem Grund sei das Ratsfragerecht hier nicht anwendbar.

    Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt die formale Ablehnung zur Kenntnis, stellt jedoch fest:

    • Die Anfrage betrifft konkrete Versorgungsleistungen der Stadt Chemnitz.
    • Die angesprochenen Themen haben unmittelbare Bedeutung für die Sicherheit und Lebensqualität der Bürger.
    • Gerade in Krisen- und Ausnahmesituationen besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an klaren Informationen zur kommunalen Vorsorge.

    Aus Sicht der Fraktion wäre eine inhaltliche Beantwortung geeignet gewesen, Verunsicherung in der Bevölkerung zu reduzieren und Vertrauen in die kommunale Krisenvorsorge zu stärken.