Schlagwort: AfD

  • Corona-Krise! AfD-Forderung: Verwaltung entlasten

    Corona-Krise! AfD-Forderung: Verwaltung entlasten

    „AfD-Fraktion: Verwaltung entlasten – Fraktionen sollten Beschlussanträge aussetzen

    Angesichts der aktuell wirklich wichtigen Probleme im Rahmen der Corona-Krise möchte die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz folgenden Vorschlag einbringen:

    Alle Fraktionen setzen ihre Beschlussanträge für die Stadtrats-Sitzung vom 25.03.2020 aus.

    Zwar wurde diese Sitzung vorläufig abgesagt, ein Nachholtermin dürfte aber bereits im April stattfinden. Bis dahin ist aber nicht unbedingt mit einer Beruhigung der Situation zu rechnen.

    Weiterhin sollten nur noch dringend notwendige Ratsanfragen gestellt, weniger dringliche Anfragen ebenfalls verschoben werden.

    Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Volker Dringenberg, erklärt den Vorstoß: „Jeder Beschluss zieht eine Vielzahl an verwaltungstechnischen Prozessen nach sich. Das bindet personelle Ressourcen in einem Maß, welches derzeit nicht angebracht ist. Aus unserer Sicht sind bis auf die Anträge der Stadtverwaltung keine Beschlussanträge auf der Tagesordnung, welche aktuell dringlich diskutiert und abgestimmt werden müssen.

    Wir müssen den engagierten Mitarbeitern der Stadt Chemnitz den Rücken freihalten, damit sie sich weitestgehend auf die aktuelle Lage konzentrieren können. Dafür sollten wir auch politische Interessen hintenanstellen.

    Der stellvertretende Vorsitzende, Sven Bader ergänzt: „Es wird seitens der Verwaltung immer wieder betont, wieviel Aufwand das Beantworten von Ratsanfragen mit sich bringt. Hier wollen wir ebenfalls dafür sorgen, dass dieser Aufwand zeitweise heruntergefahren werden kann.“

  • RA-047/2020: Verkehrsanbindung Neefepark

    RA-047/2020: Verkehrsanbindung Neefepark

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Mit Beschluss B-301/2019 wurde am 18.12.2020 unter Beschlusspunkt 1. die Instandsetzung der Brücke Neefestraße, BW 60.15 einschließlich von Umbauten an der Einfädelspur der Abfahrt Neefepark in stadtwärtiger Richtung und Fahrbahnerneuerungen beschlossen. In der Anlage 3.9 wird in Bauphasenplänen die bauzeitliche Verkehrsführung beschrieben. In der Bauphase 2A wird eine temporäre Verkehrsführung des stadtwärtigen Verkehrs über die Tuchschererstraße dargestellt.

    Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wurde die Verbindung zwischen Tuchschererstraße und der Straßen im Neefepark als öffentliche Straße hergestellt?

    Gemäß Bebauungsplan Nr. 95/04 Industrie- und Gewerbegebiet „An der JagdschänkenstraßeSW-Quadrant“ ist diese Straße als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung für Radverkehr, Fußgänger und Busse festgesetzt worden. Die Wegeverbindung wurde im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans 2006-2010 hergestellt.

    Die sogenannte Busschleuse ist eine bedeutende und besonders nachhaltige Maßnahme zur Verbindung des Einkaufszentrums Neefepark und dem Gewerbegebiet an der Tuchschererstraße.

    2. Welche verkehrsrechtliche Benutzungsregelung besteht im Normalbetrieb und wie begründen sich vorhandene Verkehrseinschränkungen?

    Aus Richtung Tuchschererstraße steht der Straßenzug nur für Linienverkehr, Radfahrer, Fußgänger und landwirtschaftlichen Verkehr zur Verfügung, in Gegenrichtung ist der landwirtschaftliche Verkehr ausgenommen. Die Verkehrseinschränkungen begründen sich aus Festsetzungen im B-Plan. Verkehrsrechtliche Anordnungen dürfen nicht entgegen der straßenrechtlichen Festsetzungen angeordnet werden.

    4. Wurde bei den Untersuchungen über die Verlängerung der Einfädelspur an der Neefestraße die alternative Verkehrsführung (Ausfahrt aus dem Neefepark in stadtwärtiger Richtung) über die Tuchschererstraße als „sicher Abfahrtslösung“ in Betracht gezogen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

    Die Öffnung wurde durch das Tiefbauamt geprüft. Neben den o.g. Gründen spielen auch verkehrsplanerische und sicherheitsrelevante Aspekte eine Rolle, die gegen eine Öffnung sprechen: – Beibehaltung ÖPNV-Bevorrechtigung – Sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs – Vorhandene, maßgebende Engstelle unter der Autobahnbrücke, wodurch kein Gehweg angebaut werden kann, um die Fußgängersicherheit zu gewährleisten. – der Abschnitt zwischen Autobahnbrücke und Neefepark ist Privatfläche Die alternative Verkehrsführung für die Ausfahrt Neefepark über die Tuchschererstraße wird als dauerhafte Lösung deshalb nicht in Betracht gezogen. Für Umleitungszwecke während der Bauzeit ist eine zwischenzeitliche Verkehrsführung über die Tuchschererstraße in einer Richtung geplant.

    5. Ist es möglich bis zur Durchführung der Baumaßnahmen einen Verkehrsversuch für eine alternative Ausfahrtsregelung durchzuführen, welche bei erfolgreicher Annahme in eine Dauerlösung überführt werden kann?

    Nein (sh. 1., 2., und 4.)

    6. Wie hoch wären die Kosten für eine Umbeschilderung/ dauerhafte Signalisierung einer alternativen Ausfahrtslösung über die Tuchschererstraße (einschließlich Anpassung Signalknoten Neefestraße/Carl-von-Bach-Straße/Mauersbergerstraße)?

    Bei Freigabe der Verbindungsstraße für den Individualverkehr wäre der Bau eines Gehweges notwendig. Unter der Autobahnbrücke würde dabei eine Engstelle entstehen, für die eine Wechselrichtungs-LSA einzurichten wäre. Die Kosten allein für die Signalisierung (Neubau Wechselrichtungs-LSA, inkl. Planung) würden mindestens etwa 50 T€ betragen. Hinzu käme eine Anpassung der Steuerung an der LSA Neefestraße/Mauersbergerstraße mit Kosten in Höhe von etwa 10 T€. Die Umbeschilderung würde etwa 2 T€ kosten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    RA-065/2020: Förderung der EFC GmbH

    Sehr geehrter Herr Steuer, sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage:

    1. Gibt es Überlegungen, die kommunalen Zuschüsse für die EFC GmbH zu erhöhen?

    2. Wenn ja, wie hoch sollen diese ausfallen?

    3. Wenn nein, warum sind keine Erhöhungen geplant?

    4. Wodurch werden die seit 2013 um 25 Prozent gestiegenen Gebühren, welche für die Vereine anfallen, durch die EFC GmbH gerechtfertigt?

    5. Beabsichtigt die EFC GmbH, zukünftig von den Einnahmen ihrer Vertragspartner (in diesem Fall: eingemietete Vereine), welche diese im Rahmen ihrer Veranstaltungen generieren, prozentuale Anteile einzufordern?

    6. Gibt es Überlegungen, die Kosten der Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche zu senken oder diese sogar kostenlos zu gewähren und als Ausgleich die Trainingsgebühren im Erwachsenenbereich zu erhöhen?


    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • „Filmnächte Chemnitz“ müssen bleiben!

    „Filmnächte Chemnitz“ müssen bleiben!

    Wie heute einem Bericht des „BLICK“ zu entnehmen ist, stehen die „Filmnächte Chemnitz“ auf dem Theaterplatz vor einer ungewissen Zukunft.

    Im Sog der unsicheren Situation könnte sogar das beliebte Kinder-Filmfestival „Schlingel“ in Mitleidenschaft gezogen werden.

    AfD-Stadtrat Lars Franke sitzt im Kulturausschuss. Er fordert: „Die Filmnächte als wirtschaftliches Unternehmen müssen weitergeführt werden. Es ist eine Frechheit, wenn sich hier die Stadt mit ihrem Theater in ein gemachtes Nest setzen möchte. Die Filmnächte-Macher haben über Jahre hinweg auf eigenes Risiko eine beliebte, tragfähige und bewährte Veranstaltungsreihe etabliert. Das soll auch so bleiben.“

    Franke weiter: „Es wäre ein fatales Signal für zukünftige Investoren, wenn man ihnen das Risiko in der Startphase überlässt und dann, wenn ein Konzept funktioniert, das Wasser abgräbt. Die Theater sollten eigene Ideen entwickeln, gern auf Augenhöhe mit den Filmnächten zusammen. Aber so, wie es derzeit geplant ist, ist das eine Katastrophe für die Kulturszene in der Stadt Chemnitz. Weiterhin schadet diese Vorgehensweise massiv der Bewerbung als Kulturhauptstadt 2025.“

    Auch AfD-Stadtrat Ronald Preuß, ebenfalls Mitglied im Kulturausschuss, beobachtet die Entwicklung mit Sorge: „Es sollten schnellstens alle an einen Tisch kommen und nach einer Lösung suchen. So eine Veranstaltungsreihe muss in der Stadt gehalten werden.“

    Hier geht es zum Pressebericht:

    https://www.blick.de/chemnitz/filmnaechte-veranstalter-bitten-stadt-um-hilfe-zur-zukunftssicherung-artikel10745781

    Foto: Filmnächte Chemnitz/Archiv

  • Brühl-Diskussion: Kommunikation und Karten auf den Tisch!

    Brühl-Diskussion: Kommunikation und Karten auf den Tisch!

    Seit Wochen wird über die Situation auf dem Brühl und die Zukunft des Wohngebiets diskutiert. Erste Gespräche zwischen städtischen Vertretern, Stadträten, Anwohnern und Gastronomen gab es bereits. Dort nahm auch unser Stadtrat Nico Köhler teil.

    Jetzt ist auch für die „Coffee Art Bar“ endgültig Schluss (Quelle: https://www.tag24.de/chemnitz/chemnitz-coffee-art-bar-schliessung-bruehl-volker-beyer-facebook-update-1452518 )

    Im Kulturausschuss beschäftigt sich unser Stadtrat Lars Franke mit dem Thema rund um den Brühl. Er fordert: „Die Kommunikation zwischen Investoren, Mietern und Stadt muss dringend verbessert werden. Wer auf den Brühl gezogen ist, wollte preiswert einer ruhigen Gegend wohnen. Es müssen endlich die Karten auf den Tisch, damit Bestandsmieter, Neumieter und Investoren ehrliche und offene Gespräche führen können. Ein Anfang ist bereits gemacht – genug ist das aber noch lange nicht.“

    Franke beschäftigte sich in einer Ratsanfrage mit dem Thema, zum kompletten Dokument geht es hier:

    https://bit.ly/2Irza0h

  • Neues AfD-Konzept für Außengastronomie: Sondernutzung ist nur Stückwerk

    Neues AfD-Konzept für Außengastronomie: Sondernutzung ist nur Stückwerk

    AfD-Fraktion: Sondernutzung Außengastronomie ist nur Stückwerk

    Die jährlich neu abzustimmende Befreiung innerstädtischer Gastronomen von der Sondernutzungs-Gebühr ist aus Sicht der AfD-Fraktion im Stadtrat Chemnitz nur Stückwerk.

    Aus diesem Grund reicht unsere Fraktion zum kommenden Stadtrat am 25. März 2020 einen Beschlussantrag ein.

    Im A-012/2020 soll die Regelung komplett überarbeitet, langfristiger ausgelegt und vor allem gerechter werden. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Auf jeden Fall soll die Befreiung auf das ganze Stadtgebiet ausdehnt werden. Kein Betreiber eines Lokals am Stadtrand soll schlechter gestellt sein als ein Gastronom in der Innenstadt. Wir brauchen eine einheitliche Lösung für die ganze Stadt.“

    Im Detail bedeutet das: Jeder Gastronom soll ein Jahr lang gebührenfrei testen dürfen, ob sich Außennutzung im öffentlichen Raum rentiert. Nach dem Testlauf soll der Unternehmer dann entscheiden, ob er die Nutzung – dann mit einer Gebühr versehen – weiterbetreiben will. Diese Regelung soll ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.

    Gastronomen im Innenstadtbereich, welche bereits 2019 durch die damalige Sonderregelung keine Gebühren zahlen mussten, sollen 2020 zumindest für zusätzliche hinzukommende Außenflächen nicht zur Kasse gebeten werden.

    Köhler: „Damit stellen wir das Prinzip der Gleichbehandlung wieder her. Die Einnahmeverluste mit der jetzigen Regelung der Sonderbefreiung sind für die Stadt sowieso zu hoch. Wir müssen aber zeitnah in die Diskussion gehen, wie angemessen die aktuellen Gebühren noch sind. Da sehen wir große Chancen, die Gebühren spürbar auf ein vernünftiges Niveau zu senken.“

    Der Vorstoß der AfD-Fraktion beruht neben den seit Jahren andauernden Bemühungen, Stadtteile wie den Sonnenberg attraktiver zu gestalten, auch auf der Diskussion um die Belebung des Brühl. Die neue Regelung würde auch den dort ansässigen Gastronomen – im Gegensatz zum jetzigen Konstrukt – zugute kommen.

  • Gefällte Bäume und rot-grüne Krokodilstränen

    Gefällte Bäume und rot-grüne Krokodilstränen

    Im Jahr 2016 beschloss der Stadtrat mit großer rot-rot-grüner Mehrheit sowie den Stimmen der CDU, den Parkplatz des Kulturkaufhauses „Tietz“ zu bebauen. Dass dabei auch Bäume gefällt werden müssen, war den rot-rot-grünen Klima-Ikonen schon damals klar.

    Jetzt, als sich Empörung über das Fällen von 14 gesunden Bäumen breit macht, weinen die damaligen Ja-Sager in der heutigen Lokalpresse Krokodilstränen.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-johannisvorstadt-baeume-rohdung-strasse-bahnhofstrasse-1400220

    Gestern Nachmittag zogen dann knapp 100 Klima-„Aktivisten“ samt Antifa-Fahne im Gepäck im Rahmen der unpolitischen „Fridays for Future“-Bewegung durch die Stadt. Ob die rapide sinkenden Teilnehmerzahlen mit der immer mehr schwindenden Glaubwürdigkeit der „FFF“-Bewegung zu tun haben?

    Ex-Aktivist Clemens Traub rechnet öffentlich mit der Bewegung ab.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://ze.tt/fridays-for-future-ist-die-rebellion-der-privilegierten/?fbclid=IwAR2XtlyprkWck8T5__WNzy-Tcpposyu7QoOYN3MEgIgVyXDeKy-UAzlI1BU

    Auch der Streit um die Finanzen innerhalb von „FFF“ dürfte den Klima-Hysterikern nicht ins Konzept passen.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.welt.de/vermischtes/article206154061/Fridays-for-Future-Streit-wegen-intransparenter-Finanzen.html

  • Beschlussantrag: Fahrstuhl für die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf

    Beschlussantrag: Fahrstuhl für die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf

    Für die Stadtratssitzung am 25. März 2020 hat unsere Fraktion einen weiteren Beschlussantrag eingereicht. Wir fordern, dass an oder in der Kirchner-Grundschule Wittgensdorf endlich ein Fahrstuhl installiert wird (BA-019/2020)

    Die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf stellt im Ortsteil eine wichtige Lern- und Begegnungsstätte dar. Neben dem normalen Unterricht werden hier in der Aula des Gebäudes in der 3. Etage viele Veranstaltungen durchgeführt, welche die Einwohner des Ortsteils ansprechen. Kunst-Ausstellungen, Kinoabende, Faschingsfeiern und Konzerte sind nur ein Teil der Projekte, welche hier stattfinden.

    Im Rahmen der gewünschten Barrierefreiheit und Inklusion ist es aber derzeit für gehbehinderte nur sehr schwerlich oder auf den Rollstuhl angewiesene Menschen faktisch gar nicht möglich, daran teilzunehmen.

    Und: Der Fahrstuhl ist seit Jahren quasi versprochen – konkret war aber nie das Geld dafür da.

  • RA-026/2020: Schulsozialarbeit an der G.-Weerth-Oberschule

    RA-026/2020: Schulsozialarbeit an der G.-Weerth-Oberschule

    Ihre Ratsanfrage RA-026/2020 – Schulsozialarbeit an der Georg-Weerth-Oberschule

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie haben sich die in Rede stehenden dokumentierten Fallzahlen von Anfang 2015 bis Ende 2019 in der Georg-Weerth-Schule entwickelt?

    In den Jahren 2015 bis 2017 war die Zahl an Einzelfallhilfen, die durch die Schulsozialarbeiter/-in geleistet wurden, relativ konstant. Monatlich betrugen diese durchschnittlich 6 bis 10 Einzelfallhilfen. Im Jahr 2018 stieg die Belastung auf bis zu 24 Einzelfallhilfen im Monat, der Durchschnittswert betrug 15,7. Im Jahr 2019 stieg dieser Wert nochmals erheblich an. Die Fallzahlen verliefen über das gesamte Jahr 2019 konstant hoch. Es wurde ein Durchschnittswert von einer monatlichen Fallbelastung von 27,7 erreicht. Die monatliche Fallzahl schwankt zwischen 15 und 42 Hilfen. Die Schülerzahl entwickelte sich von 236 im Schuljahr 2014/2015 auf 304 im Jahr 2018/2019. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Anzahl der Einzelfallhilfen seit zwei Jahren auf einem beständig hohen Niveau bewegt.

    2. Wie stellt sich die Problemlage im Vergleich (ggf. Ranking) zu anderen Oberschulen dar?

    Die monatliche Fallbelastung ist nur ein Kriterium für das Abbild der umfassenden Aufgaben und Arbeitsbelastung von Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien, wie Schülerzahl, Anzahl der Schüler mit Förderbedarf und Anteil der Migranten ist die Georg-Weerth-Oberschule in der Prioritätenliste der Stadt Chemnitz auf Rang 4 eingeordnet. Insgesamt gibt es an 14 Oberschulen Schulsozialarbeit.

    3. Welche Schritte hat die Stadtverwaltung bislang eingeleitet, um dem Mehrbedarf Rechnung zu tragen?

    Lt. SächsSchulG § 6 Absatz 5 besteht für alle Oberschulen ein Anspruch auf 1,0 VzÄ. Diese Forderung wird an der Georg-Weerth-Oberschule umgesetzt. Der Mehrbedarf an Schulsozialarbeit wird durch den freien Träger und/oder die Schule im Jugendamt angezeigt und durch das Fachamt jugendhilfeplanerisch geprüft. Mit der Prüfung wurde der Bedarf bestätigt und im Maßnahmeplan zur Förderung 2020 entsprechend dargestellt (vgl. B-328/2019). Aufgrund nicht ausreichender Haushaltsmittel konnten in keinem Leistungsbereich (§§ 11 – 16 SGB VIII) Stellenerweiterungen in 2020 beschlossen werden.

    4. Welche Maßnahmen (kurz und mittelfristig) sind aus Sicht der Stadt erforderlich, um eine Verbesserung zu erreichen?

    Die für das Jahr 2020 beantragten und jugendhilfeplanerisch befürworteten Stellenerweiterungen werden im Rahmen der dezentralen Mittelanmeldung für den Zweijahreshaushalt 2021/2022 vom Jugendamt berücksichtigt. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erst nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021/2022 im Stadtrat feststehen und diese von der ursprünglichen Mittelanmeldung abweichen können. Darüber hinaus könnte dem Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit entsprochen werden, wenn im Haushaltsplan des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein wesentlich höheres Budget veranschlagt werden würde.

    Derzeit reichen die Erträge vom Land nicht aus, um alle Leistungsangebote der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln auszustatten. Um die erforderliche Kontinuität im Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, können Stellenerweiterungen für ein Förderjahr nur bewilligt werden, wenn bereits feststeht, dass in den nächsten Haushaltsjahren ebenfalls die notwendigen kommunalen Mittel und Landesmittel zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird das Fachamt inhaltliche Neuausrichtungen prüfen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • AfD fordert Seniorenbeauftragten für Chemnitz

    AfD fordert Seniorenbeauftragten für Chemnitz

    Die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz hat für die nächste Stadtratssitzung am 25. März 2020 einen Beschlussantrag zur Schaffung einer hauptamtlichen Stelle eines Seniorenbeauftragten eingereicht (A-019/2020).

    Zur Begründung sagte AfD-Stadträtin Diana Rabe, Mitglied im Sozialausschuss: „Der Anteil der über 60-zigjährigen Einwohner in Chemnitz verharrt seit Jahren auf einem Niveau von ca. 35 % (Statistisches Jahrbuch der Stadt Chemnitz 2017/2018). 87.436 Einwohner waren das z.B. im Jahr 2017. Der Altenquotient, welcher das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter abbildet, wird zuletzt in der Bevölkerungsvorausberechnung 2016 mit 39,6 für 2015 festgestellt und für das Jahr 2030 mit ca. 42,0 prognostiziert.“

    AfD-Stadtrat Günter Steuer, Mitglied im Seniorenbeirat, fordert: „Die/der Seniorenbeauftragte der Stadt Chemnitz soll die Interessen der älteren Menschen gegenüber Stadtrat und Verwaltung vertreten, den Seniorenbeirat bei seiner Arbeit unterstützen und Ansprechpartner für ältere Einwohner von Chemnitz sein.“

    Die/der Seniorenbeauftragte soll nach Willen der Fraktion seine Arbeit zum 01. Januar 2021 aufnehmen.