Schlagwort: AfD

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme

  • RA-037/2026 Datenübermittlungen an die Bundeswehr

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme richtete am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die stattfindende Datenübermittlung an die Bundeswehr, damit diese den Menschen, die ihr 16.Lebensjahr vollendet haben, „Infomaterial“ zukommen lassen kann.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, über die Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr aufzuklären und diese Praxis zu hinterfragen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, den Umfang der weitergegebenen Daten in Erfahrung zu bringen. Konkret wurde gefragt:

    die Stadt Chemnitz übermittelt die Daten junger Staatsbürger, die im Jahr 2009 geboren wurden, an die Bundeswehr. Diese dienen zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten. Der Datenübermittlung konnte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen werden.

    Fragen:

    1. Wie viele Datensätze wurden/werden insgesamt an die Bundeswehr übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    2. Wie viele Personen widersprachen einer Datenübermittlung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    Die Antwort erreichte uns am 04.03.

    Sehr geehrter Herr Oehme,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zunächst muss beachtet werden, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen in Sachsen nicht durch die kommunalen Meldebehörden, sondern entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB durch das Sächsische Melderegister erfolgt. Insofern liegen der Meldebehörde Chemnitz auch keine Angaben zur Anzahl bislang übermittelter Datensätze vor.
    Aus dem Melderegister können nur Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr gezogen werden.

    1. Im Jahr 2026 vollenden 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das 18. Lebensjahr (Geburtsjahrgang 2008).
    2. Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung ist zum 01.01.2026 entfallen. Bisher eingelegte Widersprüche verlieren damit ihre Gültigkeit. Es kann dennoch ausgewertet werden, wie viele Personen bis zum 31.12.2025 einen Widerspruch eingelegt hatten. Dies betrifft insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen, davon 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen des Geburtsjahrgangs 2008.

    EINORDNUNG

    Die Antwort auf Frage 2 ist brisant. Bedeutet der Wegfall des Widerspruchsrechts, dass seit dem 01.01. 26 keine Datenübermittlung mehr stattfindet, oder dass man dieser Praxis einfach nicht mehr widersprechen darf? Und waren eingelegte Widersprüche zwecklos, weil sie nun ihre Gültigkeit verloren haben? Darf man nun ohne unsere Einwilligung alles an die Bundeswehr weitergeben, was es über unsere Kinder zu wissen gibt? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • RA-036/2026 Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zum Thema Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Fragen:

    1. Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)

    2. Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)

    3. Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?

    4. Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?

    Nico Köhler

    Antwort auf Ihre Anfrage RA-036/2026 – Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Die Ratsanfrage bezieht sich auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes und betrifft somit ausschließlich innere Schulangelegenheiten.
    Die Beantwortung kann demnach nur durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen.

  • RA/035-2026 Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen

    Unser Stadtrat Nico Köhler hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war, wie die Stadt Chemnitz die Ausgabe der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen umsetzt und wie hierzu der aktuelle Sachstand ist.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wird die Vorgabe zur Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen vom 06.12.24 nur schleppend umgesetzt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, wie viele Asylbewerber eine solche Karte haben, wie viele nicht und wann man die o.g. Vorgabe vollumfänglich umgesetzt hat.

    FRAGE:

    in einem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Landesdirektion Sachsen und die Landratsämter und Kreisfreien Städte vom 6. Dezember 2024 heißt es bzgl. der Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen (unter Punkt 8.):

    „Jeder volljährige Leistungsberechtigte, auch in Bedarfsgemeinschaften, erhält eine eigene Bezahlkarte. Sofern Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50%) und regelmäßig (nach drei Monaten) aus Erwerbseinkommen bestreiten, sollen die aufstockenden AsylbLG-Leistungen (weiterhin) auf ihr Giro-/Gehaltskonto überwiesen werden.“

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 2024 genannten Regelungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsseln nach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§ 60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtige zzgl. Familienangehörige sowie nach Volljährigkeit der Personen)?

    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?

    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?

    ANTWORT VOM 10.03.26

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 6. Dezember 2024 genannten Reglungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?
      Das Sächsische Staatsministerium des Innern evaluiert aktuell die Regelungen. Bis dahin bleiben diese bestehen.
    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsselnnach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtigen zzgl. Familienangehörigen sowie nach Volljährigkeit der Personen)?
      Zum Stichtag 31.12.2025 ergibt sich folgende Übersicht:
      Leistungsberechtigte AsylbLG insgesamt:
      1.510
      davon:
      a) im laufenden Asylverfahren
      1.084
      davon 381 minderjährig
      b) geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig
      426
      davon 81 minderjährig
    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungs-berechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?
      Zum Stichtag 25.02.2026 sind 130 Bezahlkarten ausgegeben worden.
    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?
      Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 08. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie z. B. der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.
      Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI).

      Die Stadtverwaltung Chemnitz setzt die Regelungen bis auf Weiteres wie folgt um:
      a) Einführung der Bezahlkarte für alle:
      – Neuzuweisungen der Landesdirektion Sachsen mit vorhandener Bezahlkarte
      – Leistungsempfänger, welche monatlich eine Kassenkarte erhalten (sog. Barzahler)
      b) Keine Bezahlkarte erhalten bis auf Weiteres Leistungsberechtigte, die u. a.:
      – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung auf ein Girokonto erhalten
      – nur ergänzende Leistungen erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 %) und regelmäßig (länger als drei Monate) aus eigenem Einkommen aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beziehen („Aufstocker“), BAFöG erhalten
      – aufgrund von Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit) die Bezahlkarte nicht nutzen können
      – über kein notwendiges Legitimationsdokument für die Ausstellung einer Bezahlkarte verfügen
      – sich in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) aufhalten
      – über einen gerichtlich bestellten Betreuer verfügen, der die Vermögenssorge innehat
      – Personen in Pflegeheimen
      – Personen, für die nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte ausgestellt werden darf
      – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben
      – minderjährige Leistungsberechtigte
  • Otto-Wels-Saal

    Karlsruhe hat geurteilt: Die SPD muss den sog. Otto-Wels-Saal nicht für die AfD-Fraktion räumen. Dazu am 06.02.2026 ein Kommentar von Ulrich Oehme, der selbst von 2017-2021 für die AfD Mitglied des deutschen Bundestages war:

    „Seit der Wiedervereinigung war es gängige und unstrittige Praxis, dass der zweitgrößte Fraktionssaal im Reichstag auch der zweitgrößten Fraktion zur Verfügung steht. Es ist daher bedauerlich, dass die SPD mit dieser Praxis gebrochen hat und die AfD-Bundestagsfraktion weiterhin nicht in einem ihrer Größe angemessenen Saal arbeiten kann.“

    Oehme ordnet das Urteil in ein größeres Gesamtbild politischer Ungleichbehandlung ein. Er erklärt:

    „Der AfD werden das Amt eines Bundestagsvizepräsidenten ebenso wie Ausschussvorsitze verweigert, und nun auch ein angemessen großer Fraktionssaal. Die Frage stellt sich, welchen Wert Gleichbehandlung hat, wenn Mehrheiten grundsätzlich zulasten von Minderheiten entscheiden und bestehende parlamentarische Gepflogenheiten aufkündigen.“

    Zwar akzeptiere Oehme das Urteil des BVG, aber:

    „Dennoch bleibt festzustellen, dass diese Entscheidung die politische Fairness nachhaltig beschädigt.

    Mag die SPD vor Gericht auch gewonnen haben: ein Sieg für die Genossen war das nicht. Die Debatte über dieses Urteil, die jetzt entbrennt, kann sie nicht gewinnen.“

  • Spielplatz am Gerhard-Hauptmann-Platz eröffnet

    Die AfD-Fraktion Chemnitz begrüßt die angekündigte Freigabe eines Teilbereichs des Spielplatzes am Gerhard-Hauptmann-Platz. Nach fast einjähriger Sperrung können Kinder und Familien den Platz nun zumindest teilweise wieder nutzen.

    Der Spielplatz ist für rund 285.000 Euro saniert worden. Trotz erheblicher Bauverzögerungen konnte das Projekt im vorgesehenen Kostenrahmen abgeschlossen werden, was aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion positiv zu bewerten ist.

    Dazu erklärt Stadtrat Ulrich Oehme:

    „Es ist erfreulich, dass die Kinder unserer Stadt den lange gesperrten Spielplatz endlich wieder nutzen können. Besonders positiv ist, dass die Sanierung trotz Verzögerungen im vorgesehenen finanziellen Rahmen geblieben ist.

    Oehme ergänzt:

    „Wir hoffen, dass die verbleibenden Arbeiten zügig abgeschlossen werden und insbesondere der noch gesperrte Kleinkindbereich möglichst bald freigegeben werden kann, damit alle Familien den Spielplatz vollständig nutzen können.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion wünscht dem zuständigen Fachcenter Garten aus Hauptmannsgrün gutes Gelingen bei den weiteren Arbeiten und hofft auf eine baldige vollständige Fertigstellung der Anlage.

  • RA-028/2026 Kritische Chemnitzer Infrastruktur im Visier

    Am 04.Februar stellte unser Stadtrat Nico Köhler folgende Ratsanfrage:

    Der Anschlag der linksextremistischen Terrorvereinigung „Vulkangruppe“ in Berlin hat gezeigt, wie verletzlich die kritische Infrastruktur, wie Stromtrassen, Telekommunikationsleitungen und Gasleitungen sind.
    Dazu möchte ich Folgendes wissen:

    1. Wie hoch und auf welcher Grundlage wird die Gefährdung für die Chemnitzer Infrastruktur eingeschätzt und greifen im Falle eines wie auch immer gearteten Ausfalls Von Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas entsprechende Notfallpläne?
    2. Kann eine ununterbrochene Versorgung mit Gas sichergestellt werden, im Anbetracht der bedrohlich niedrigen Gasspeicherstände?
    3. Wenn nicht, welche Gegenmaßnahmen sind von der Stadt vorgesehen, wenn die Leitungen kein Gas mehr liefern und die Menschen in unserer Stadt ihre Wohnungen nicht mehr heizen können?
    4. Falls es zu einem Gasausfall kommt, ist dann die Versorgung mit Fernwärme auch in Gefahr?

    Dazu antwortete der Stadtrat am 19.02. Folgendes:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
    Freundliche Grüße

    Knut Kunze

  • RA-027/2026 Straftäter werden wegen zu langer Ermittlungen entlassen

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    aus der Freien Presse des 3.2.2026 ging hervor, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird. So hat sich die Zahl seit 2021 um 17.500 Verfahren auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht.

    Dazu möchte ich Folgendes wissen:

    1. Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht in Chemnitz?
    2. Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
    3. Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
    4. Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristige Duldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
    5. Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

    Hierzu antwortete der Oberbürgermeister Folgendes:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V.m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Zu 5. möchte ich noch ausführen, dass die Stadt hierbei keine Einflussnahmemöglichkeit hat.
    Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
    Bitte beschränken Sie sich in Zukunft auf Fragen, welche in Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegen.

  • RA-018/2026 Überflüssiger Ampelbetrieb an Augustusburgerstr./Martinstr.

    Am 29.01. stellte unser Stadtrat Ulrich Oehme oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:

    Frage:
    Bei der Sanierung des Bahn-Bogens Augustusburger Straße ist an der Kreuzung Augustusburger-/Martinstraße eine Behelfsampelanlage installiert worden. Die Baumaßnahme ist seit 08. September 2024 beendet.
    Wie lange wird diese Ampelanlage noch Mietkosten verursachen?

    Antwort:
    Die in den letzten Wochen an der Kreuzung Augustusburger Straße/Martinstraße vorhandeneBehelfsampelanlage hatte nichts mit der Sanierung des Bahnbogens zu tun. Vielmehr wurde am10. Dezember 2025 die Elektronik im Steuergerät der stationären Ampelanlage durch Vandalismus(vermutlich Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt. Die stationäre Ampelanlage war nicht mehrfunktionsfähig. Daher wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Behelfsampelanlageaufgebaut.
    Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Ampelanlage mit einem neuen Steuergerät wieder inBetrieb genommen werden. Es ist der Stadt Chemnitz ein Schaden von etwa 85 T€ entstanden(neues Steuergerät 35 T€, Behelfsampelanlage 50 T€). Die Stadtverwaltung hat Strafanzeigeerstattet.

  • Windkraft in Euba? Nein Danke!

    Windkraft in Euba? Nein Danke!

    Unsere Fraktion steht an der Seite der Bürger von Euba beim Kampf gegen unerwünschte Windräder, welche die Lebens-Qualität in der Ortschaft massiv verschlechtern würden.

    Daher sind wir seit Beginn an diesem Thema dran, sei es im Ortschaftsrat, im Stadtrat oder direkt vor Ort. Im Kontakt mit der Initiative und den Bürgern.

    Dass die Grünen auf kein einziges Schreiben der besorgten Einwohner geantwortet haben, ist wenig überraschend: Diese Partei lebt auch in Chemnitz völlig abgehoben in ihrer ideologischen Blase und möchte den Menschen einfach nur die eigene Agenda überstülpen. Bürgerbeteiligung ist da nicht vorgesehen, schon gar nicht eine Arbeit, welche sich am Bürgerwillen orientiert.

    Wir werden weiter die Einwohner von Euba unterstützen, damit sie in einer Umgebung nach ihren Vorstellungen leben können. Das gilt auch für das Thema Talsperre, welche unser Fraktionsmitglied Günter Boden erst Anfang Februar besichtigte, um den aktuellen Stand zu erfahren.

    So berichtet die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24 zu diesem Thema:

    https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/zoff-um-windraeder-in-chemnitz-euba-raete-sind-gespraechsbereit-3098103