Schlagwort: AfD

  • Beschlussantrag: Mehr Geld für die „C3“

    Beschlussantrag: Mehr Geld für die „C3“

    Nachdem beim städtischen Veranstalter „C3“ Geldprobleme bekannt wurden und unter anderem das beliebte „Hutfestival“ auf der Kippe stand, formulierte unsere Fraktion einen Beschlussantrag, welcher weitere finanzielle Unterstützung für die „C3“ fordert.

    In einer Pressemitteilung erklärte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler die Beweggründe:

    „Die ständig wechselnden Beschränkungen der Corona-Notverordnung haben sich bis in die C³ hineingetragen. Die Unsicherheit der Veranstalter führt natürlich zu einem Rückgang der Mietanfragen und damit zu einer Schieflage der C³. Gerade die C³ stellt aber viele Veranstaltungen zum Allgemeinwohl zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Geldern geben wir ihr etwas Sicherheit für kommende Veranstaltungen zu Gunsten der Bürger und zum Wohle der Stadt Chemnitz, welche ja in drei Jahren auch Europäische Kulturhauptstadt ist.“

    Der vollständige Antrag BA-013/2022 lautet wie folgt:

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat beschließt:

    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob durch Umschichtungen im Ergebnishaushalt die finanziellen Zuweisungen an die C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH (C³) um mindestens 175.000,00 € erhöht werden können, um die Wahrnehmung der Aufgaben durch die C³ bei der vielfältigen Ausgestaltung des gesellschaftlichen Lebens zu sichern.

    Hierzu sind dem VFA zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten und es ist dort zu informieren,

    Begründung:

    Nach Informationen der C³ reichen die bisher geplanten Zuschüsse der Stadt Chemnitz nicht aus, um die übertragenen Aufgaben abzusichern. Im Haushaltplan der Stadt Chemnitz wurde für da Haushaltjahr 2022, unter der Annahme das die Auswirkungen der Corona-Krise überwunden seien, 1.000.000,00 € weniger Zuschüsse eingestellt als 2021. Da die Krise nicht überwunden ist, zeigt sich, dass die Zuschüsse nicht ausreichen. So ist unter anderen die Durchführung des „Hutfestivals“ nicht gesichert. Mit der Zuschusserhöhung soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben der C³ zur Daseinsvorsorge in der Stadt Chemnitz vollumfänglich auch unter den negativen Auswirkungen der Corona-Krise gesichert werden.

    Gemäß Hauptsatzung der Stadt Chemnitz ist der Oberbürgermeister für über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 250 T€ zuständig. Auch wenn der VFA einer Umschichtung nicht zustimmen muss, ist es jedoch erforderlich, die für die Stadtgesellschaft bedeutsame Thematik mit dem vorliegenden Beschlussantrag zu aktivieren und darüber Informationen einzufordern.

  • „C3″ reagiert auf Beschlussantrag/“Freie Presse“

    Nachdem unsere Fraktion einen Beschlussantrag zur Unterstützung der „C3“ eingereicht hat, reagierte die „C3“ in der „Freien Presse“. Fazit: Das „Hutfestival“ sei gesichert, sehr wohl fehlt aber Geld in anderen Bereichen.

    Unabhängig von dieser „linke Tasche, rechte Tasche“-Aussage des „C3“-Chefs werden wir unseren Antrag aufrechterhalten.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitzer-hutfestival-soll-auch-in-diesem-jahr-stattfinden-artikel11994541

  • Beschlussantrag: Versorgung in Medizin & Pflege sichern

    Beschlussantrag: Versorgung in Medizin & Pflege sichern

    Für den Stadtrat am 16.03.2022 hat unsere Fraktion den Beschlussantrag „Medizinische Versorgungssicherheit nach dem 15. März 2022“ schaffen. Das beinhaltet auch, die Impfpflicht im Bereich Medizin und Pflege nicht umzusetzen.

    An dieser Stelle dokumentieren wir unseren Antrag:


    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat beschließt:

    1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat über die
      vorliegende Datenlage zum Impfstatus beschäftigter Personen in den nach § 20a IfSG Abs. 1
      betroffenen Einrichtungen/Unternehmen in der Stadt Chemnitz in geeigneter Form zu informieren.
    2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich und kontinuierlich den Stadtrat in geeigneter
      Form zu informieren, inwieweit die jeweilige konkrete Versorgungssituation in den in § 20a Abs. 1
      IfSG genannten Einrichtungen nach dem 15. März 2022 in der Stadt Chemnitz gesichert ist bzw.
      gesichert werden kann.
    3. Der Stadtrat verpflichtet den Oberbürgermeister, keinerlei Betretungs- und Tätigkeitsverbote für
      nicht geimpfte bzw. nichtgenesene beschäftigte Personen allein aufgrund des Impfstatus
      auszusprechen.
    4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, sich an den Ministerpräsidenten des Freistaats
      Sachsen zu wenden und ihn aufzufordern, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass § 20a IfSG
      wieder aufgehoben wird.

    Begründung:

    Vorbemerkungen

    Die Stadt Chemnitz befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht nach §20a IfSG, eingeführt durch das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Anlage 1 Seite 2 zu A-011/2022 COVID-19-Pandemie“, ist ab dem 16. März 2022 mit massiven Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung sowie der pflegerischen Versorgung zu rechnen, wenn es zu Betretungs- und Tätigkeitsverboten ungeimpfter Beschäftigter kommen wird.

    In den letzten Tagen wurde immer deutlicher, dass es keinerlei Konzept gibt, wie die Versorgung der Patienten und Pflegebedürftigen gewährleistet werden kann. Es ist mit schwersten Schäden für die Versorgungslandschaft sowie für eine Vielzahl der Bürger zu rechnen, welche es mit dem vorliegenden Antrag zu verhindern gilt.

    Betrachtung zur Rechtslage

    Am 28.12.2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten:
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/2021-
    12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf

    Bis zum heutigen Tag gibt es keine Veröffentlichung über die Durchführungsbestimmungen zum § 20a IfSG der Sächsischen Staatsregierung. Vor dem Hintergrund des §20a IfSG und deren Umsetzung ab dem 15. März 2022, herrscht tiefe Verunsicherung bei den in der Stadt Chemnitz betroffenen Unternehmen/Einrichtungen und Beschäftigten.

    Das IfSG sieht eine Ausnahmeregelung dahingehend vor, dass die Bundesländer bestimmen können, dass die Benachrichtigung nicht durch die Einrichtungsleitung, sondern durch die in den Bundesländern bestimmte Stelle/Behörde zu erfolgen hat. Die dann zuständige Stelle/Behörde kann von den in der Einrichtung tätigen Personen die Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangen und ggf. ein entsprechendes Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot aussprechen, d.h. es steht in ihrem Ermessen, ob sie ein solches Verbot ausspricht.

    Jedoch sieht der Gesetzgeber keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Fall, dass bis zum Ablauf des 15. März 2022 kein entsprechender Nachweis vorgelegt worden ist. Erst wenn ein behördliches Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot tatsächlich auch ausgesprochen worden ist, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Weiterbeschäftigung von nicht geimpftem Personal ist also auch nach dem 15. März 2022 jedenfalls solange möglich, bis die zuständige Stelle/Behörde ein Betretungs- bzw. Beschäftigungsverbot ausspricht.

    Auswirkungen und Gegensteuern durch die Stadt Chemnitz

    Die ab 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wird erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Unterstützung betroffener Bürger haben. Im Gesundheitswesen herrscht bereits heute, auch ohne die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht, ein enormer Personalmangel. Ein weiterer Personalausfall in großem Umfang kann nicht kompensiert werden. Damit ist das Leistungsangebot vieler betroffener Bereiche derzeit akut gefährdet. Viele Leistungsangebote sind für die Gesundheit, die Versorgung und das alltägliche Leben von Patienten, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung essentiell und daher unbedingt aufrecht zu erhalten.

    In der Stadt Chemnitz fehlt es sowohl an Daten zur Versorgungslage bei Umsetzung des § 20a IfSG sowie an Vorbereitungshandlungen zur Abwendung des zu befürchtenden gravierenden Versorgungsnotstandes. Hinzu tritt die Gefährdung der Gesundheitsversorgung durch die mittelbare Wirkung, welche von der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht ausgeht:

    Zum einen tritt für die in den Einrichtungen verbleibenden Beschäftigten eine Überlastung ein, welche zu weiterer Abwanderung aus dem Gesundheitswesen führt. Zum anderen wird die Bereitschaft, in Gesundheitswesen tätig zu werden, durch eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht massiv beeinträchtigt.

    Es besteht die begründete Vermutung, dass der, in wesentlichen Teilen des Gesundheitswesens bereits jetzt zu verzeichnende, Personalmangel sich in der Folge zu einem allgemeinen Gesundheitsnotstand entwickeln wird. Vor diesem Hintergrund kann die Stadt Chemnitz es nicht zulassen, dass, unter Abwägung der allgemeinen Entwicklung der epidemiologischen Situation mit den zu befürchtenden Auswirkungen, die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht ohne maximale Ausschöpfung des gesetzlich eröffneten Ermessensspielraumes umgesetzt wird.

    Um den betroffenen Bürgern und Beschäftigten Ängste und Unsicherheiten zu nehmen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu gewährleisten, ist unter Ausschöpfung des in § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG eröffneten Entscheidungsspielraumes von einem Betretungs- und Tätigkeitsverbot abzusehen. Die Regelungen des § 20a werden generell als für die Eindämmung der Sars-cov 2- Pandemie ungeeignet und darüber hinaus als verfassungswidrig angesehen.

    Die Abschaffung des § 20a IfSG würde einen wichtigen Schritt darstellen, um die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften und Gesundheitspersonal zu verbessern. Ferner ist die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Corona Impfpflicht wichtige Voraussetzung, um die Versorgungslandschaft in gesundheitlichen und pflegerischen Bereich dauerhaft zu gewährleisten.

    Die kreisfreien Städte erfüllen, soweit die Gesetze nichts Anderes bestimmen, alle Aufgaben in eigener Verantwortung. Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes als Pflichtaufgabe zu Erfüllung nach Weisung außerhalb der Zuständigkeit des Stadtrates liegen würde, wenn das Gesetz gerade dem örtlichen Gesundheitsamt einen Ermessensspielraum zuweist.



  • „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ & „Radio Chemnitz“ zu Geldproblemen bei der „C3“

    Der städtische Veranstalter „C3“ hat finanzielle Probleme, unter anderem steht das „Hutfestival“ auf der Kippe. Unsere Fraktion hat dazu einen Beschlussantrag eingereicht. Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ berichtet darüber.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/durch-corona-c3-in-finanznoeten-reicht-das-geld-fuers-hutfestival-2325679

    Auch „Radio Chemnitz“ griff das Thema auf.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.radiochemnitz.de/#!/beitrag/chemnitzer-veranstaltungszentren-erneut-in-finanziellen-noeten-713886/

  • „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ zur Unvereinbarkeitsliste

    Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ betrachtet die Auswirkungen auf den kommunalpolitischen Alltag, nachdem durch den Bundesvorstand der AfD die Vereinigung „ProChemnitz/Freie Sachsen“ auf die Unvereinbarkeitsliste gesetzt wurde.

    Hier geht es zum Artikel:

    https://www.tag24.de/chemnitz/politik-wirtschaft/freie-sachsen-auf-unvereinbarkeitsliste-gilt-das-auch-im-chemnitzer-stadtrat-2324594

  • IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    Hinweis: Da die Beantwortung der ursprünglichen Ratsanfrage mehrfach abgelehnt wurde, wählten wir das Mittel der „Informationsanfrage“. Diese muss, wenn ein Fünftel der Stadträte die Beantwortung einfordern, schlussendlich auch beantwortet werden. Daher wählten wir das Mittel „Informationsanfrage“ gemeinsam mit der Fraktion „ProChemnitz/Freie Sachsen“.

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen von Chemnitz nach

    a) Grundschulen
    b) weiterführenden Schulen

    Der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund1 in den Stadtteilen
    von Chemnitz nach Grundschulen und weiterführenden Schulen ist aus beigefügter Anlage (SAXSVS, Stand 01/2022) ersichtlich.

    Darin sind nur kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz berücksichtigt.

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin


  • RA-006/2022: Beräumung von Radwegen durch den Winterdienst

    RA-006/2022: Beräumung von Radwegen durch den Winterdienst

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1.: In welcher Taktung bzw. nach welcher Einstufung werden die Chemnitzer Radwege beräumt (bitte nach Fahrradweg angeben)?

    Die winterdienstliche Betreuungspflicht für innerhalb geschlossener Ortslage verlaufende Radwege mit VZ 237, 241 sowie 244 unterliegt Voraussetzungen, welche durch die Rechtsprechung analog der für Fahrbahnen definiert werden.

    Grundsätzlich wird dafür vorausgesetzt, dass ein Radweg unter winterlichen Witterungsbedingungen verkehrswichtig sein muss und zusätzlich gefährliche Stellen aufweist. Die Verkehrswichtigkeit ist anhand der Nutzung des Radweges im Winter einzuschätzen bzw. zu ermitteln.

    Die vorgenannte Regelung zugrunde gelegt, wurde in der Chemnitzer Radverkehrskonzeption ein sogenanntes Ganzjahresnetz definiert. Dieses wurde durch den Stadtrat am 19.06.2013 beschlossen. Die Definition des Ganzjahresnetzes im Radverkehrskonzept verfolgt das Ziel, die Achse UniCampus – Innenstadt sowie die Verbindung Bahnhofstraße, Zwickauer Straße bis Kappler Drehe für Radfahrer im Winter zuverlässig winterdienstlich zu betreuen.

    Diese Radwege werden im Winterdienst also vorrangig und mit erheblichem Aufwand betreut. Das jährlich vom Stadtrat zu beschließende Winterdienstkonzept sagt hierzu: „Die Organisation und Durchführung des Winterdienstes auf den als „Ganzjahresnetz“ durch das Amt 66 zu definierenden und mit den Verkehrszeichen Nr. 237 (Radweg) StVO, Nr. 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) StVO und Nr. 244.1 (Beginn einer Fahrradstraße) StVO gekennzeichneten Radwegen erfolgt mindestens in dem gesetzlich festgelegten bzw. durch die einschlägige Rechtsprechung präzisierten zeitlichen Rahmen (Sicherung des täglichen Haupt- und Tagesverkehrs) und, wenn notwendig, mit der entsprechenden Intensität (wiederholte Betreuungsumläufe).

    Als gemeinsamer Geh-/Radweg mit Zeichen 240 ausgeschilderte öffentliche Verkehrswege unterliegen den in der Straßenreinigungssatzung getroffenen Regelungen für den Winterdienst auf Gehwegen. Weit überwiegend gilt demnach die Anliegerpflicht.

    Auf Abschnitte, für die diese Pflicht nicht übertragen werden kann, muss die Stadt bzw. müssen von ihr beauftragte Firmen tätig werden. So wird z. B. der gesamte Chemnitztalradweg pflichtgemäß winterdienstlich so betreut, dass sowohl Fußgänger als auch Radfahrer diese Verkehrsfläche unter winterlichen Bedingungen sicher miteinander nutzen können. Gleiches gilt für den gemeinsamen Geh-/Radweg am Weißen Weg und entlang der Eubaer Straße.

    2.: Welche gesetzliche Verpflichtung besteht zur Räumung von Fahrradwegen bei Schneefall und können sich daraus Ansprüche durch Fahrradfahrer ableiten lassen?

    Winterdienstliche Pflichtaufgaben nach den unter 1.) aufgeführten Kriterien müssen wirksam für die Hauptverkehrszeit zwischen 07 – 20 Uhr wahrgenommen werden. Sonntags besteht diese Pflicht ab 09:00 Uhr. Nachts besteht keine Pflicht zur Durchführung von Winterdienst.

    Die Organisation und Durchführung dieser Aufgaben unterliegen dem Grundsatz der Leistungsfähigkeit. Räum- und Streutätigkeiten müssen nach Ende des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen von Glätte in einem der Organisation zumutbarem Zeitraum aufgenommen werden. Weiterhin sind diese Aufgaben so zu planen, dass ein Betreuungsumlauf für mehrere technologisch sinnvoll zusammengefassten Objekten ca. 3 Stunden dauern darf.

    Praktisch kann dies dazu führen, dass nach morgendlichem Ende des Schneefalls um etwa 06:30 Uhr die letzten Objekte eines Betreuungsplanes erst um ca. 09:30/10:00 Uhr betreut werden können. Bei mit anhaltendem Schneefall, gefrierender Nässe oder Eisregen einhergehenden gefährlichen Bedingungen auf den Radwegen erlischt die Benutzungspflicht für den Radfahrenden. Er darf dann die unter Umständen sicherer befahrbare Fahrbahn benutzen.

    Ganz allgemein gilt aber dennoch die Eigenverantwortung des Verkehrsteilnehmers. Kann er sein Fahrzeug nicht sicher bewegen bzw. beherrschen, ist auch der Verzicht auf dessen Benutzung eine Alternative. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf ein Fahren wie im Sommer.

    Das Chemnitzer Winterdienstkonzept hat in diesem Sinn das gesamte ÖPNV-Liniennetz als vorrangig zu betreuendes Netz in die Stufen 1 (auch nachts betreut) und 2 kategorisiert.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister







  • Offenbarungseid im Stadtrat: Grüne lehnen Sacharbeit ab

    Offenbarungseid im Stadtrat: Grüne lehnen Sacharbeit ab

    Die Grünen, ihr Demokratieverständnis und ein beschädigter Amts-Eid: In der Stadtratssitzung vom 02.02.2022 offenbarte Stadtrat Volkmar Zschocke, was er von sachbezogener Kommunalpolitik hält – nichts! Von der Ausgrenzung und Diffamierung politischer Mitbewerber hingegen hält er sehr viel.

    Nach der Rede unseres Stadtrats Lars Franke, welcher ein Konzept zum Ausbau von Ladesäulen für E-Bike-Fahrer forderte, hielt Volkmar Zschocke die Gegenrede. In dieser lobte er die „gute Sache“, um dann aber völlig sachfremd seine Ablehnung zu „begründen“.

    Sehen Sie hier den grünen Offenbarungseid, welcher jegliche sachliche Kommunalpolitik mit Füßen tritt, im Video:

    Halten wir fest: Den Grünen geht es nicht um Inhalte. Die Grünen agieren nur nach dem „Absender“. Sie grenzen politische Mitbewerber aus, immer mit dem Ziel, ihre Endzeit-Sekten-Ideologie in die Gesellschaft hineinzuzwingen.

    Dieses Verhalten wiederspricht allen Pflichten eines gewählten Bürgervertreters. Denn Kommunalpolitik sollte sich immer (!) an der Sache orientieren.

    Das Gelöbnis eines Stadtrats beinhaltet folgende Passage (Geschäftsordnung, Par. 4, Absatz 5):

    „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.  Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Chemnitz gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

    Dieses Gelöbnis hat Volkmar Zschocke in diesem Moment gebrochen. Und im Übrigen das bestätigt, was er in seiner Ansprache bereits selbst erkannte: Ja, die Demokratiefeinde sind grün.

    Pressemitteilung


    Wir haben zu diesem Vorgang eine Pressemitteilung herausgegeben, in welcher sich unser Fraktiosnvorsitzender Dr. Volker Dringenberg wie folgt äußert:

    „Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat Chemnitz, erklärt: „Herr Zschocke benutzte in seiner Ausführung weiterhin sachfremde Argumente, auf welche unsere Fraktion keinen Einfluss hat. Ich nenne so etwas Sippenhaft und unredliches Verhalten.

    Wie man sich sachlich-kritisch mit Beschlussanträgen beschäftigen kann, bewies in der gleichen Diskussion Kollege Schinkitz von der Linkspartei. Wie sachorientierte Stadtratsarbeit zu definieren ist, zeigte auch die Diskussion um die Petition zum Thema Oberschule Gablenz. Hier engagierten sich die Fraktion der Linkspartei und unsere Fraktion trotz aller ideologischen Unterschiede Seite an Seite für das berechtigte Anliegen der Bürger.

    Wenn Herr Zschocke also nicht in der Lage ist, seine Arbeit als Stadtrat an der Sache zu orientieren, sondern sachfremde Gründe für sein Verhalten anführt, ist er des Mandats als gewählter Bürger nicht würdig und sollte es zurückgeben.

    Ich habe im Spätsommer 2019 in meiner ersten Fraktionserklärung alle politischen Mitbewerber im Stadtrat eingeladen, gemeinsam hart, aber fair an der Sache zu arbeiten und um gemeinsame Lösungen zu ringen. Bis heute ist es den Fraktionen, vor allem auf der roten und grünen Seite des Stadtrats, nicht gelungen, diesen sachlichen Weg mitzugehen.

    Natürlich gelingen nicht immer alle Wortmeldungen. Diffamierung und Ausgrenzung schlägt unserer Fraktion aber seit Beginn der Wahlperiode entgegen und entlarvt das tatsächliche demokratische Verständnis der angesprochenen Fraktionen.

    Wir stehen weiterhin für sachliche Auseinandersetzungen zur Verfügung und orientieren uns an Inhalten.“

  • Rückblick Stadtrat 02.22.2022

    Rückblick Stadtrat 02.22.2022

    Mit weit über fünf Stunden Sitzungszeit startete Chemnitz ins neue Stadtrats-Jahr.

    Zu Beginn hielten die Fraktionen ihre obligatorischen Fraktionserklärungen.

    Unseren Beitrag sehen Sie hier:

    Petition Oberschule Gablenz

    Petitionen sind wichtige Mittel für Bürger, ihre Anliegen direkt ins Parlament zu tragen. In diesem Fall in den Stadtrat: Die Oberschule Gablenz ist von Schimmelbefall bedroht, außerdem ist der Sportplatz durch Nässe schwer beschädigt.

    Im Vorfeld schien die Sache klar: Der Stadtrat stimmt der Petition zu und macht somit den Weg frei zur schnellen Sanierung. Weit gefehlt: Plötzlich fanden CDU, FDP, SPD und Grüne einen Weg, das dringende Vorhaben nach hinten zu schieben. Mit ihrer Mehrheit wurde zwar die Planung der Arbeiten angeschoben, die Ausführung kann aber erst erfolgen, wenn das notwendige Geld im Haushalt 2023/24 eingeplant wird. Die Chaos-Zustände in der Oberschule Gablenz werden durch diese Hinhalte-Taktik vermutlich erst Ende 2024 ein Ende haben.

    Beachtenswert: Unsere Fraktion und die Linkspartei kämpften trotz aller ideologischen Differenzen Seite an Seite für das Anliegen der Lehrer, Schüler und Eltern – ein gutes Beispiel für Sachpolitik.

    Erhöhung der Müllgebühren

    Jeder weiß: Wenn es im Stadtrat um Müll geht, dauert es lange. Diesmal waren es knapp zwei Stunden. Die Stadt hatte zwölf Jahre lang die Gebühren nicht erhört. Der ASR hatte in dieser Zeit seine kompletten Rücklagen aufgebraucht. Statt aber bereits vor vier, fünf Jahren zu reagieren, wurde das Problem ausgesessen. Eine teure Angelegenheit für die Chemnitzer: So sollten die Beiträge um bis zu 30 Prozent und mehr steigen, um das drohende Minus abzufedern.

    Bei unserer Fraktion stieß das auf großen Widerstand – unsere Forderung besagte, die Erhöhung der Grundgebühr auf 5 Prozent pro Jahr zu deckeln. Das drohende Minus sollte mit Mitteln der Städtischen Theater ausgeglichen werden. Diese kassieren pro Jahr 34 Millionen Euro aus dem Stadtsäckel – davon jährlich rund eine Million Euro einzusparen, um hunderttausenden Chemnitzer unzumutbar höhere Müllgebühren zu ersparen, schien uns angemessen.

    Am Ende kassierte die Verwaltung für ihre Vorlage die Quittung: Die Erhöhung der Müllgebühren wurde abgelehnt, vor allem dank der Stimmen von AfD, ProChemnitz und der Linkspartei.

    Mehr Ladesäulen für E-Bikes in Chemnitz

    Ein Antrag unserer Fraktion forderte, ein dichteres Netz von Ladesäulen für E-Bikes in Chemnitz aufzubauen.

    Was dahintersteckt, erklärte unser Stadtrat Lars Franke in seiner Rede:

    Ehrung für Karl Clauss Dietel

    Der bekannte „Alltags-Designer“ Karl Clauss Dietel war Anfang des Jahres verstorben. Seine kreativen Ideen waren Bestandteil des DDR-Alltags, Dietel ein positiver Botschafter unserer Stadt.

    In unserem Antrag forderten wir, eine Straße oder einen Platz nach Karl Clauss Dietel zu benennen.

    Stadtrat Roland Preuß brachte die Idee in seiner Rede in die Diskussion:

    Weitere Beschlüsse

    Die Beyerstraße und die dort befindliche Brücke werden saniert.
    Der Friedhof der sowjetische Soldaten am Richterweg in Schönau wird mit Wegweisern und Informationstafeln aufgewertet.
    Die Taxigebühren in Chemnitz wurden mit einer leichten Erhöhung angepasst.
    Martin Reinhold wurde zum neuen Leiter des Tiefbauamts gewählt. Vorgänger Bernd Gregorzyk geht in den Ruhestand.

    Die komplette Sitzung kann in der Aufzeichnung hier angeschaut werden:

    https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html

    Der nächste Stadtrat findet am 16. März 2022 (15 Uhr) statt.

  • RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz

    RA-293/2021: Umbenennungsurkunde der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Gibt es eine offiziell rechtskräftige Umbenennungsurkunde der Stadt von 1953 und wenn ja, wo kann diese eingesehen werden?

    Die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt im Jahr 1953 ist mehrfach publiziert worden.

    Dazu gehören:

    1983 erschien die Broschüre „Karl-Marx-Stadt 1953“ als Band 26 der Reihe „Beiträge zur Heimatgeschichte von Karl-Marx-Stadt“, in dem auch zahlreiche Dokumente der Öffentlichkeit präsentiert wurden.

    Zuletzt wurden die Umbenennung im „Album der Chemnitzer Geschichte“ thematisiert, ein Buch, welches als Sonderband 2018 vom Stadtarchiv herausgegeben wurde. Vorausgegangen war ein Vorschlag des Politbüros des Zentralkomitees der SED. Dem Vorschlag folgend beschloss am 30.04.1953 die Regierung der DDR auf ihrer 124. Sitzung die Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx-Stadt.

    Das Protokoll dieser Sitzung befindet sich im Bundesarchiv, Bestand DC 20-I/3 Ministerrat der DDR, Signatur 186. Auf Seite 5 ist unter dem Punkt 1, Nr. 2 der Tagesordnung der Beschluss zur Umbenennung von Chemnitz in Karl-Marx Stadt zu finden. Dort ist auch festgelegt, dass am 10. Mai 1953 durch einen Staatsakt in Anwesenheit des Ministerpräsidenten Otto Grotewohl die Umbenennung zu vollziehen ist.

    Diese Archivale sind online über die Internetpräsenz des Bundesarchivs verfügbar und können abgerufen werden unter:

    http://www.argus.bstu.bundesarchiv.de/DC20-I-3-
    20614/mets/DC20I3_0186/index.htm?target=midosaFraContent&backlink=/DC20-I-3-
    20614/index.htm-kid-660d6ede-46df-4a44-813a-dd2941393d84&sign=DC%2020-I/3/186#9

    Ob es eine Urkunde zur Umbenennung gegeben hat, ist nicht bekannt, im Stadtarchiv Chemnitz ist
    nichts überliefert.

    Freundliche Grüße
    Sven Schulze