Schlagwort: Chemnitz

  • IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

    Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

    Die Fragen:

    1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


    2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


    3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


    4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


    5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


    6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


    7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


    8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

    9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


    10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


    11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


    12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


    13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


    14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


    15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


    16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


    17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


    18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


    19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


    20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

    21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

    Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

    Einordnung

    Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

    Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

  • Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

    Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

    Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

    Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

    Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

    Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

    Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

    Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

    Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

    #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

    zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

  • RA-102/2026 Sanierung Sportstätten Schwimmbäder

    Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.

    Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:

    1. Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
    2. Wenn nein, warum nicht?
    3. Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
    4. Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?

    Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
    Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.

    EINORDNUNG

    Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?

    Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.

    Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?

    Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“

    Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.

  • IA-048/2026 Theaterkonzept Besucherzahlen

    Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Besucherzahlen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Theater mit 36 Mio€ jährlich unterstützt werden müssen, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach dem Theaterkonzept und den Besucherzahlen allgemein zu fragen. Ein normaler Vorgang – denn diese Informationen wurden bis 2021 jedes Jahr erfragt. Die Antwort stellt eine Art Rechenschaftsbericht für das viele Geld dar, mit dem die Theater jedes Jahr bezuschusst werden.

    EINORDNUNG

    Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen wegen der vielen coronabedingten Schließzeiten nicht repräsentativ.

    Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Die Antwort auf die IA-049/2026 fokussierte sich auf das Schauspielhaus. Diese IA-048/2026 nimmt die ganze Sparte „Theater“ in den Blick.

    Hier wird genau die Transparenz hergestellt, die wir erwartet und erbeten haben: Etwa 36 Mio.€ städtische Zuschüsse für einen Kulturbetrieb mit mehr als 200.000 Gästen pro Jahr. Ob das angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass der Investitionsstau bei der technischen Ausstattung aller Theaterimmobilien auf 15Mio.€ beziffert wird, ist schon ein starkes Stück!

  • IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

    IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

    Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Auslastungen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    In der aufgeheizten und sehr dynamischen Debatte um die Zukunft des Schauspielhauses und dessen Standort halten wir es für geboten, konkret nach der Auslastung des Schauspielhauses seit dem Umzug in den Spinnbau zu fragen. Wir wollen damit klären, welche Bedeutung dem Schauspielhaus in der Kulturlandschaft unserer Stadt zukommt, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wieviel Geld der Stadt ein neuer Standort oder eine Sanierung politisch vertretbar wert sein kann.

    Am 15.05.2026 antwortete der Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    EINORDNUNG

    Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen nicht repräsentativ.

    Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Seit der Jahrtausendwende hat man nie mehr als 15% gegenfinanzieren können und das ist auch in Ordnung. Solche Kultureinrichtungen tragen sich überall nur mit erheblicher finanzieller Bezuschussung von Land und Kommune.

    Verwirrend ist hingegen ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 19.05., der für alle Bühnen (incl. Opernhaus) 209.000 Besucher in 2025 zählt und dies mit den Besuchern des Stadions an der Gellertstraße vergleicht. Laut Antwort auf unsere Informationsanfrage entfallen auf das Schauspielhaus 488 Veranstaltungen mit insgesammt 65.600 Besuchern in 2025. Der CFC lockte in 19 Spielen 122.300 Gäste ins Stadion. Wie will man das ernsthaft miteinander vergleichen? Täte man das, müsste man die Umbaukosten des Stadions (30 Mio.€) ins Besucherzahl-Verhältnis setzen, und dann wären schon 15 Mio.€ für das Schauspielhaus zuviel.

    Hinweislink: https://www.freiepresse.de/chemnitz/besucher-auslastung-zuschuesse-die-wichtigsten-zahlen-zur-theater-debatte-in-chemnitz-artikel14250208

    Uns ging es aber nicht nur um absolute Besucherzahlen sondern um die Auslastung, die im Spinnbau an den 90% kratzt. Und das ist bemerkenswert: unterstreicht es doch zum einen die Qualität, die das Ensemble trotz der Not- und Übergangslösungen auf die Bühne bringt und zum anderen wird das nach wie vor hohe Interesse des Publikums deutlich. Ausverkaufte Veranstaltungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel und das spricht in jeder Hinsicht FÜR das Chemnitzer Schauspielhaus. Obwohl sich seit dem Umzug in den Spinnbau die Rahmenbedingungen für Ensemble und Publikum deutlich verschlechtert haben, ist das Interesse hoch. Es ist offensichtlich, dass wir hier von einem unverzichtbaren Teil des Kulturangebots sprechen, der wegen knapper Kassen keinesfalls hinten runter fallen darf.

    Wie viel uns das Schauspielhaus konkret kosten und wo es seinen Standort haben sollte, können Sie in unserer Bürgerbefragung mitteilen. Vielen Dank.

  • Migration bringt Schulen an ihre Belastungsgrenzen

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-045/2026 zu Schulverweisen und Verhaltensauffälligkeiten an Chemnitzer Schulen als unzureichend. Dass weder Stadt noch das Landesamt für Schule und Bildung belastbare Daten zu Ordnungsmaßnahmen, Schulwechseln oder sozialen Hintergründen erfassen, offenbare nach Ansicht der Fraktion eine politische Realitätsverweigerung.

    Dazu erklärt Stadtrat Nico Köhler:

    „Lehrer, Schüler und Eltern erleben täglich, dass viele Schulen durch mangelnde Sprachkenntnisse, Integrationsprobleme und zunehmende Disziplinlosigkeit an ihre Grenzen geraten. Wenn Unterricht kaum noch störungsfrei möglich ist, leidet darunter das gesamte Bildungsniveau.“

    Weiter führt Köhler aus:

    „Es ist nicht akzeptabel, dass Behörden die offensichtlichen Probleme nicht wahrnehmen und keine statistischen Grundlagen schaffen wollen, aus denen sich Lösungen ergäben.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht die Ursachen dieser Entwicklung in der jahrelangen Massenzuwanderung und fordert eine grundlegende politische Kurskorrektur.

    „Die Belastungen für uner Bildungssystem werden nur dann nachhaltig sinken, wenn Deutschland wieder Kontrolle über Migration gewinnt und konsequente Remigration betrieben wird. Unsere Schulen müssen Orte des Lernens, der Sicherheit und der Zukunftschancen bleiben.“, so Köhler abschließend.

  • Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

    Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

    Wie geht es weiter mit dem Chemnitzer Schauspielhaus?

    Die Zukunft des Chemnitzer Schauspielhauses ist eine wichtige kulturpolitische und finanzielle Entscheidung für unsere Stadt. Es geht nicht nur um die Frage, an welchem Ort künftig Theater gespielt wird, sondern auch um Baukosten, Folgekosten, Erreichbarkeit, städtebauliche Wirkung und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Steuergeld.

    Unter https://afdfraktionchemnitz.de/aktuelles/millionen-fuers-schauspielhaus-chemnitz-soll-mitreden/ haben wir online eine Bürgerbefragung zur weiteren Entwicklung des Schauspielhauses geschaltet und möchten im Rahmen eines öffentlichen Bürgerdialoges mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen.

    Tag: 21.05.2026
    Zeit: 14:00 – 15:30 Uhr
    Ort: Neumarkt Chemnitz am Rathaus

    AfD Stadtratsfraktion Chemnitz
    Markt 1 • 09111 Chemnitz
    0371 488 13 17
    afd.fraktion@stadt-chemnitz.de
    www.afdfraktionchemnitz.de

  • IA-047/2026 Versorgungssicherheit

    Nachdem die Ratsanfrage 028/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf die sächsische Gemeindeordnung unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es mit Blick auf die zunehmende Zahl linksextremer Anschläge auf die Versorgungsinfrastruktur geboten, kritische Punkte der Versorgungssicherheit, wie das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße, in den Blick zu nehmen. Wie groß ist die Bedeutung dieses Umspannwerks, was wäre, wenn dieses ausfiele und ist man für einen solchen Fall vorbereitet? Die Fragen wurden am 17.04. gestellt und am 13.05. 2026 beantwortet.

    Frage:
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    der Anschlag der linksextremistischen Vulkangruppe in Berlin ging bundesweit durch die Medien. Und der Anschlag auf die Ampelanlage Augustusburger Straße/Martinstraße am 10.12.2025, der Kosten in Höhe von 85.000 € verursachte, zeigt, dass auch unsere Chemnitzer Infrastruktur nicht sicher ist. Zweifelsohne ist das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße/Südring von zentraler Bedeutung für die Energieversorgung des Chemnitzer Südens. Zu diesem Umspannwerk bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Wie viele Haushalte werden von dort mit Strom versorgt?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    2.Welche Stadtteile wären betroffen, wenn dieses Umspannwerk „ausfällt“?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    3.Wie lange würde es dauern, dieses Umspannwerk im Fall der Fälle zu überbrücken?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    4.Greifen Notfallpläne, wenn die Stadt Chemnitz sich mit einem länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfall konfrontiert sieht?

    Die Stadt Chemnitz verfügt über einen Besonderen Alarm- und Einsatzplan Stomausfall.

    EINORDNUNG

    Ist denn die Versorgungssicherheit durch kritische Infrastruktur wie dem Helbersdorfer Umspannwerk so brisant, dass dies eine solche Nicht-Antwort durch Herrn Bürgermeister Kunze rechtfertigt? Dessen Antwort geht über ein: „Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen, es ist alles gut!“ nicht hinaus. Dabei wird zur Beantwortung von Anfragen oft auf interne Informationen des jeweiligen Unternehmens zurückgegriffen, wie folgende Beispiele beweisen:

    (RA-093/2021 Flemmingkrankenhaus; RA-214/2025 CVAG; RA095/2025 ASR; RA194/2024 EinS-Energie)

    Es ist doch ungewöhnlich, dass man auf die INetz GmbH verweist, und die Fragen unbeantwortet lässt. Wir werden hier weiter im Unklaren gelassen und ob das so in Ordnung ist, werden wir prüfen.

  • IA-045/2026 Schulverweise bei Verhaltensauffälligkeiten

    Nachdem die Ratsanfrage 036/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Menge an zu integrierenden Schülern unmöglich, die Güte des flächendeckenden Schulunterrichts zu gewährleisten, da aufgrund fehlender Deutschkenntnisse den Anweisungen der Lehrkräfte nicht gefolgt werden kann und dies dem ganzen Schulbetrieb schadet. Ziel der Anfrage ist es, das Ausmaß der Probleme nachzuvollziehen, welche die Inklusion mit sich bringt und Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob und wie sehr das Schulsystem bei dieser Aufgabe überfordert ist.

    Am 13.05.2026 antwortete der Bürgermeister Burghart wie folgt:

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), zusammenfassend für alle Fragen, Nachfolgendes mit.
    1.Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)
    2.Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)
    3.Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?
    4.Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?


    Die Zuständigkeiten der Stadt Chemnitz als Schulträger liegen gemäß § 21 i.V. mit § 23 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in den äußeren Schulangelegenheiten, das heißt in der Errichtung von Schulgebäuden und Schulräumen sowie deren entsprechender Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Darüber hinaus stellt der Schulträger die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und unterhält Genanntes in einem ordnungsmäßen Zustand.
    Im Gegensatz hierzu ist das LaSuB für die inneren Schulangelegenheiten zuständig.


    Soweit mit „Schulverweisen“ Ordnungsmaßnahmen nach § 39 SächsSchulG, insbesondere die Überweisung in eine andere Schule gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 SächsSchulG, gemeint sind, werden diese Daten durch das LaSuB statistisch nicht erfasst.
    Hinzu kommt, dass die zugrunde liegenden Ordnungsmaßnahmen schulische Verwaltungsakte darstellen und insoweit datenschutzrechtlich besonders sensibel zu behandeln sind. Dem Landesamt liegen hierzu daher auch keine auswertbaren Datensätze vor, aus denen sich die angefragten Entwicklungen, Aufgliederungen nach Klassenstufen, Schularten oder einzelnen Schulen ableiten ließen. Auch zu möglichen sozialen Merkmalen, Herkunft, sozialem Status oder anderen Markern können keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Daten weder erhoben, noch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen statistisch ausgewertet werden.


    Eine Beantwortung der vier Einzelfragen ist schlussendlich nicht möglich.

    EINORDNUNG

    Der Status der Informationsanfrage ist höher zu werten als eine Ratsanfrage, weshalb es schwieriger ist, die Antwort abzublocken. Abermals wird darauf verwiesen, dass die Stadt Chemnitz nicht zuständig ist, und und dass sie ihre sonstigen Aufgaben als Schulträger ordnungsgemäß erfülle. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gäbe es keine Datensätze, die man zur Antwort unserer Fragen heranziehen und auswerten könne.

    Dies ist nicht hinnehmbar, da die Massenmigration erhebliche Belastungen für unser Bildungswesen mit sich bringt und man offensichtlich die Augen davor verschließt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Auch wenn wir die Beobachtungen nicht mit Zahlen untermauern können, so bleiben die tatsachen doch Tatsachen:

    Die Inklusion von Schülern aus nicht-deutschen Sprachräumen ist im erforderlichen Maße nicht leistbar. Wir sehen, wie Schüler, Lehrer und der Bildungsgrad unserer Schulen unter der Massenmigration leidet. Wir sehen, dass vermehrt kein zielführender Unterricht mehr möglich ist, weil Sprachkenntnis und Respekt vor der Lehrkraft erodieren. Wir sehen, dass die „Schule“ als sicherer Ort für Bildung und soziales Wachstum in Verruf gerät. Es darf nicht so weit kommen wie in manchen Teilen Westdeutschlands, wo einheimische Kinder bereits zur Minderheit geworden sind und sich den Zugewanderten anpassen müssen, um den Schultag irgendwie zu überstehen!

  • IA-044/2026 Straftäter wegen zu langer Ermittlungen entlassen

    Am 17.04.2026 richteten wir eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister, da unsere Ratsanfrage 027/2026 zuvor mit Verweis auf die Sächsische Gemeindeordnung abgelehnt worden war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anlass war ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 03.02.206, aus dem hervorging, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird und sich von 17.500 in 2021 auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht hat. Wir wollten wissen, wie sich diese Situation für Chemnitz darstellt.

    Am 12.05.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht inChemnitz?
    2.Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
    3.Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
    4.Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristigeDuldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
    5.Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

    In Bezug auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 entspricht die vorliegende Informationsanfrage nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 5 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Informationsanfragen nach § 28 Abs. 5 SächsGemO sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Dies umfasst nach Maßgabe des § 28 Abs. 5 SächsGemO sämtliche Aufgaben im Sinne von § 2 SächsGemO.
    Ihre Fragen unter der Kurzbezeichnung „Straftäter wegen zu langer Ermittlungen entlassen “ beinhalten keine Informationen, die diesem Aufgabenkreis zuzuordnen sind.
    Frage 4 kann nicht beantwortet werden. Die Fragestellung ist unschlüssig, teils inkosistent und vermischt v.a. verschiedenste Rechtsinstitute des Asyl- und Aufenthaltsrecht derart, dass eine Beantwortung unmöglich ist.
    Ausweisung und Abschiebung sind zwei verschiedene Instrumente des Ausländerrechts, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse ander Ausreise überwiegt.
    Unabhängig davon ist jeder Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eineAusreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Entsprechend der ausländerrechtlichen Bestimmungen ist bei jeder Abschiebung zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die die Aussetzung der Abschiebung rechtfertigen. Solange diese etwaigen Gründe dann vorliegen, ist der Vollzug der Abschiebung untersagt.
    Die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist im Freistaat Sachsen unterteilt. Gemäß § 1 der Sächsischen Aufenthalts- und Asylzuständigkeitsverordnung – SächsAAZuVO ist die Landesdirektion Sachsen zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließlich ihrer ausreisepflichtigen Familienangehörigen, auch wenn diese keinen Asylantrag gestellt haben, für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung ausreisepflichtiger Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Asylverfahren wegen Antragsrücknahme, Verzicht oder Nichtbetreibens eingestellt worden ist, einschließlich ihrer ausreisepflichtigen Familienangehörigen.
    Soweit die Fragesteller auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen abzielen sollten, wäre die Frage bereits unzulässig, da sie sich dann (wie bei den Fragen 1, 2, 3 und 5) auf keine Angelegenheit der Stadt Chemnitz bezieht.