Schlagwort: Chemnitz

  • Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des Bundes

    Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des Bundes

    Keine Fördermittel für Chemnitz aus der sogenannten „Sportmilliarde“ des Bundes – das ist ein fatales Signal für unsere Stadt und unsere Sportinfrastruktur.

    Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ wurden bundesweit 333 Millionen Euro verteilt. Dem gegenüber standen jedoch 3.684 Projektanträge mit einem Volumen von über 7,5 Milliarden Euro. Die Folge: eine 23-fache Überzeichnung – und zahlreiche Kommunen gehen leer aus.

    Auch Chemnitz. Trotz fünf eingereichter Projekte erhielt unsere Stadt keinen einzigen Zuschlag.

    „Das zeigt deutlich, wie realitätsfern diese Förderpolitik ist. Der Bedarf in den Kommunen ist riesig, aber der Bund stellt nur einen Bruchteil der notwendigen Mittel bereit“, erklärt Nico Köhler, Fraktionsvorsitzender der AfD Stadtratsfraktion Chemnitz.

    Die eingereichten Projekte betreffen zentrale Bereiche des Breitensports:

    • Sportplätze in Röhrsdorf und an der Jahnbaude
    • das Jutta-Müller-Eissportzentrum
    • die Sporthalle in Adelsberg
    • sowie die Mehrfeldhalle am Schloßteich

    Allesamt Maßnahmen, die für Vereine, Schulen und den Nachwuchssport von großer Bedeutung sind.

    „Es geht hier nicht um Luxusprojekte, sondern um grundlegende Infrastruktur, die vielerorts längst sanierungsbedürftig ist“, so Köhler weiter. „Dass keines dieser Vorhaben berücksichtigt wurde, ist für Chemnitz schlicht nicht akzeptabel.“

    Gleichzeitig konnten andere Städte in Sachsen Fördermittel erhalten – insgesamt 11,3 Millionen Euro für sechs Projekte. Auch das verdeutlicht: Es entscheidet nicht allein der Bedarf, sondern ein intransparentes Auswahlverfahren.

    Die AfD-Fraktion fordert daher Klarheit über die Prioritäten der Stadt: „Wir müssen jetzt ehrlich beantworten, welche dieser Projekte dringend umgesetzt werden müssen – unabhängig von Bundesförderung“, betont Köhler. „Und wenn nötig, müssen diese Vorhaben auch bei der Verwendung der neuen Bundesschulden berücksichtigt werden.“

    Für die AfD ist klar: Kommunale Infrastruktur darf nicht vom Ausgang eines Förderwettbewerbs abhängen.

    „Unsere Sportstätten sind keine Verhandlungsmasse. Chemnitz braucht eine verlässliche Finanzierung – keine Förderlotterie“, so Köhler abschließend.

    #Chemnitz #Sport #Infrastruktur #Kommunalpolitik #AfD

  • RA-081-2026 Bezahlkarte für Asylbewerber – Ausnahmen

    Nach erhaltener Antwort auf die Ratsanfrage RA-035/2026 hakte unser Stadtrat Nico Köhler am 26.03. in einer weiteren Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz nach.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Man hatte jede Menge Ausnahmen aufgelistet, um zu begründen, warum so wenige Bezahlkarten an Asylbewerber ausgegeben werden. Nach welcher Rechtsgrundlage hier vorgegangen wird und wie häufig man von den jewiligen Ausnahmen Gebraucht macht, waren Ziel und Inhalt der erneuten Anfrage.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister (kursiv) wie folgt:

    Sie haben in ihrer Antwort auf meine Ratsanfrage RA-035/2026 unter Punkt 4b aufgeführt, welche Personengruppen bis auf Weiteres zwar leistungsberechtigt sind, aber von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen werden. … (Zitat aus der RA-035/2026 ausgelassen) … Ich bitte darum, mir folgende Fragen zu beantworten:

    1.Auf welcher Rechtsgrundlage werden o.g. Personengruppen von der Ausgabe der Bezahlkarte ausgenommen?

    Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 8. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie zum Beispiel der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.

    Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI). Das Ermessen wurde, wie in der Fragestellung aufgeführt, ausgeübt.

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen (aufgeschlüsselt nach den o. g. Personengruppen) erhalten die Bezahlkarte nicht?

    Leistungsberechtigte, die …
    – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung erhalten 699

    ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen – 155

    – aufgrund von Beeinträchtigungen die Bezahlkarte nicht nutzen können – 0

    – über kein notwendiges Legitimationsdokument verfügen – 7
    sich in einer JVA aufhalten – 0

    – über einen gerichtlich bestellten Betreuer mit Vermögensfür-sorge verfügen – 3

    – in Pflegeheimen leben – 1

    – nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte erhalten dürfen – 0
    – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben – 1
    – die minderjährig sind – 496

    EINORDNUNG

    Es spricht Bände, wenn Ausnahmen angeführt werden, unter die kein einziger Asylbewerber fällt. Von nennenswerter Relevanz bei den Ausnahmen von Bezahlkarten sind Minderjährige, Ayslbewerber, die ihre Leistungsansprüche überwiesen bekommen und solche, die ergänzende Leistungen erhalten oder über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Ferner zieht man sich darauf zurück, dass die Bezahlkarte eines von merheren Leistungsformen sei, für die kein Vorrang gelte.

    Die Vergabe der Bezahlkarte bringt also keine personelle oder gar finanzielle Entlastung, sondern ist in jedem Fall eine knifflig abzuwägende Einzelfallentscheidung. Das System wird also nicht vereinfacht oder vereinheitlicht, sondern im Gegenteil: es wird noch komplizierter, es dauert noch länger, es bindet noch mehr Verwaltung und es wird noch teurer.

  • Polizeiliche Kriminalstatistik – Gefühl und Wirklichkeit

    Pressekommentar auf die Wortmeldung von Andre Bochow, Freie Presse vom 20.04.2026 Seite 4:

    Sie fragten sich, warum trotz weniger Kriminalität in Deutschland keiner „hurra!“ schreit. Sie begründen den Rückgang mit der Cannabis-Legalisierung, betonen aber auch, dass Deutschland ein sehr sicheres Land sei. Das stimmt. Aber Sie verkennen die Entwicklungen der letzten 11 Jahre.

    Vor 2015 war es nicht nötig, Volksfeste oder Weihnachtsmärkte mit Betonbarrikaden zu schützen. Sie verkennen das gestiegene Maß an Brutalität, mit der die immer jüngeren Täter ihre Opfer zurichten. Sie verkennen die Hilflosigkeit der Bürger, wenn sie sich Asylbewerbern in „psychischen Ausnahmesituationen“ gegenübersehen, die völlig unbegreifliche Dinge tun. Sie verkennen, dass Australien, Kanada, die USA, China und andere Länder auf die gewachsene Terrorgefahr hinweisen. Das kommt zwar keiner offiziellen Reisewarnung gleich, sollte uns aber sehr zu Denken geben.

    Wie kommen diese Länder darauf, die Sicherheitslage so einzuschätzen, wenn Deutschland doch immer sicherer geworden ist?  Sie nennen sogar den Elefanten im Raum: Syrer und Afghanen, die 10fach überrepräsentiert sind. Das ist die Wirklichkeit und doch ziehen Sie einen gegenteiligen Schluss und sagen in Ihrem Fazit, dass nur ein sehr kleiner und schrumpfender Teil der Gesellschaft, unabhängig von der Herkunft kriminell sei. Wie kommen Sie darauf?

    Wenn Migranten in Chemnitz 14,7 Prozent der Bewohnerschaft ausmachen und 44% aller Straftaten auf deren Konto geht, dann spielt die Herkunft sehr wohl eine Rolle. Hören Sie doch auf, den Integrationswillen bei jedem Migranten vorauszusetzen. Wer bleiben will, muss sich an unsere Regeln halten! Warum können wir uns nicht auf diese Bedingung einigen?

    Hier zu leben ist ein Privileg und dieses Privileg haben sich im letzten Jahr auch wieder 168.000 Menschen einfach so genommen. Wo steuern wir hin, wenn nicht einmal schwere Straftaten dazu führen, dass dieses an sich gerissene Privileg entzogen wird? Es wird befremdlicher, gefährlicher und unsicherer. Und das ist kein Gefühl, sondern beschreibt die Wirklichkeit.

  • RA-033/2026 – Einsturzgefahr Gerätehaus FFW Siegmar

    Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Siegmar wurden die Gäste des Stadtrats über die Einsturzgefahr des denkmalgeschützten Gerätehauses informiert. Fraktionsübergreifend stellte man schnelle und unbürokratische Hilfe in Aussicht. Am 06.02. formulierte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, wie weit man damit ist.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, mit der Anfrage Handlungsdruck zu erzeugen und an das parteiübergreifend gegebene Versprechen der schnellen und unbürokratischen Hilfe zu erinnern, dass den Kameraden zur JHV gegeben wurde.

    Am 16.04. anwortete Bürgermeister Kütter (kursiv) wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    am 9. Januar 2026 fand die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr in Chemnitz Siegmar statt.
    Vor Ort wurde … auf einen gebrochenen Trägerbalken im Gerätehaus hingewiesen. Dieser musste bereits mit einer Trägerstange abgesichert werden, weil sonst Einsturzgefahr besteht. Alle anwesenden Vertreter des Stadtrates waren sich einig, dass die Reparatur höchste Priorität hat. Wir haben den Kameraden der FFW in Siegmar fraktionsübergreifend alle notwendige Hilfe und Unterstützung zugesagt.
    Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie ist hier der aktuelle Stand der Begutachtung?

    Am 20.02.2026 fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar die Begutachtung der vorhandenen Holzkonstruktion im Dachgeschoss statt. Hauptaugenmerk waren hier die Rissbildungen am Dachtragwerk. Der Dachboden wurde beräumt, so dass in der 17. KW (20.04. – 26.04.) ein Holzschutzgutachten erstellt werden kann. Nach dem Ergebnis des Holzschutzgutachtens wird das Amt Gebäudemanagement- und Hochbau ein komplettes Sanierungskonzept erstellen.

    2. Wann kann der Austausch des defekten Trägerbalkens bzw. die Instandsetzung erfolgen?

    Sobald das Sanierungskonzept erstellt ist und das Budget für die erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen zur Verfügung steht, wird eine Fachfirma für die Ausführung der Leistungen beauftragt.

    3. Mit welchen Kosten ist die Instandsetzung/Reparatur verbunden?

    Mit dem Sanierungskonzept wird ein Kostenangebot eingeholt.

    4. Wann können die Räume im Obergeschoss durch die FFW Siegmar wieder vollumfänglich genutzt werden?

    Nach der Instandsetzung.

    5. Ist die Einsatzbereitschaft bzw. der Ablauf in der FFW Siegmar durch die fehlende Nutzung des Obergeschosses beeinträchtigt?

    Die Einsatzbereitschaft ist nicht beeinträchtigt. Der normale interne Ablauf ist beeinträchtigt, wird aber durch Umplanungen (z. B. Ausbildungen) trotzdem gewährleistet.

    EINORDNUNG

    Wie dringend muss der Handlungsbedarf eigentlich noch sein? In dieser Kalenderwoche ging es bereits um das seit einem Jahr undichte Dach der FFW in Klaffenbach, aber hier sind wir in Siegmar, dessen denkmalgeschütztes Gerätehaus mit Trägerstangen vor dem Einsturz bewahrt werden muss! Seit Jahren wird über einen Neubau an anderer Stelle nachgedacht, ohne dass es bisher konkret geworden wäre. Die Einsturzgefahr muss ein Weckruf an alle Verantwortlichen sein, dass hier nicht das übliche Prozedere gegangen werden kann. Wie wir in Klaffenbach sehen, ist es unmöglich, so in unter einem Jahr Abhilfe zu schaffen. Mal abgesehen davon, dass die Beantwortung dieser Ratsanfrage mit 48 Werktagen mehr als doppelt so lange wie sonst üblich gedauert hat, wird niemandem unterstellt, aktiv auf der Bremse zu stehen. Aber es scheint kein Verantwortlicher mutig genug, das ewige Prozedere aus Begutachtung, Holzschutzgutachten, Sanierungskonzept, Ausschreibung, Kostenangebot, Budgetfindung, Vergabe, Instandsetzung und Abnahme abzukürzen. Dieses strukturelle, scheibar unlösbare Problem ist dafür verantwortlich, dass es hier wie dort einfach nicht voran geht.

    Das die Einsatzbereitschaft der Wehr noch nicht beeinträchtigt ist, ist dem selbstlosen Einsatz der Kameraden vor Ort zu verdanken. Wir fordern Mut von den verantwortlichen Entscheidern: Macht schneller, bevor hier etwas Undenkbares geschieht!

  • Besucherzahlen Schauspielhaus – Stadtverwaltung mauert

    Besucherzahlen Schauspielhaus – Stadtverwaltung mauert

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die wiederholte Verweigerung der Stadtverwaltung, aktuelle Besucherzahlen und wirtschaftliche Kennzahlen der Chemnitzer Theater offenzulegen. Gleich zwei Ratsanfragen (RA-075/2026 und RA-076/2026), eingebracht durch Stadtrat Nico Köhler, wurden unter Verweis auf formale Gründe zurückgewiesen – obwohl die Stadtverwaltung vergleichbare Anfragen in der Vergangenheit, zuletzt 2018, unbeanstandet beantworte.

    „Es ist völlig unverständlich, warum Zahlen, die früher auf Nachfrage herausgegeben wurden, heute nicht mehr mitgeteilt werden. Gerade angesichts möglicher Investitionen in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro braucht es eine solide und faktenbasierte Entscheidungsgrundlage.“ erklärt Stadtrat Nico Köhler.

    Im Zentrum der Debatte steht die Zukunft des Schauspielhauses. Diskutiert wurden zwei Szenarien: die Sanierung des Altbaus an der Zieschestraße oder ein Neubau hinter dem Spinnbau in der Altchemnitzer Straße. Zuletzt sorgte Detlef Müller (SPD) mit einem dritten Vorschlag für Furrore: der dauerhaften Integration der Schauspielbühnen im Opernhaus. Alle Optionen sind mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Stadt verbunden, auch wenn Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes etwa 3/4 der Kosten abdecken könnten.

    „Ohne belastbare Zahlen zu Besucherentwicklung, Auslastung und Kostendeckungsgrad ist keine verantwortungsvolle Entscheidung möglich.“, so Köhler weiter. „Wir müssen wissen, wie sich das Interesse des Publikums seit 2018 entwickelt hat. Nur dann lässt sich beurteilen, ob eine Investition dieser Größenordnung überhaupt gerechtfertigt ist.“

    Besagte Anfrage aus dem Jahr 2018 weist für das Schauspielhaus etwa 71.000 Ticketverkäufe pro Jahr und einen Kostendeckungsgrad zwischen 12,2 und 13% aus. Die AfD-Fraktion sieht in der jüngsten Verweigerung der Auskünfte einen besorgniserregenden Mangel an Transparenz. Insbesondere stellt sich die Frage, warum selbst eine auf das Schauspielhaus beschränkte Anfrage abgelehnt wurde.

    „Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier bewusst Informationen zurückgehalten werden.“, so Köhler. „Sollte sich herausstellen, dass die Auslastung seit 2018 rückläufig und der Kostendeckungsgrad weiter gesunken ist, wäre eine Investition in dreistelliger Millionenhöhe politisch nicht vertretbar. Genau deshalb brauchen wir diese Zahlen jetzt! – Warum werden sie nicht herausgegeben?“

    Die Fraktion prüft derzeit weitere Schritte, um die benötigten Informationen auf anderem Wege zu erhalten.

    „Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie ihr Steuergeld eingesetzt werden soll.“, betont Köhler abschließend. „Wir werden nicht lockerlassen, bis Transparenz hergestellt ist und eine ehrliche, faktenbasierte Debatte geführt werden kann.“

    Chemnitz, 16. April 2026

  • RA-076/2026 Schauspielhaus Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar eifrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber keine aktuellen Besucherzahlen für das Schauspielhaus vorliegen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario zur Zukunft des Schauspielhauses an der 100Millionen€ Marke kratzt. Wenn soviel Geld in die Hand genommen werden muss, ist zu klären, wie sich Auslastung, Personalaufwand und Kostendeckungsgrad des Schauspielhauses zuletzt entwickelten, besonders seit der Verlegung der Bühnen in den Spinnbau an der Altchemnitzer Straße.

    Am 31.03.2026 antwortete die Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

    1. Wie viele Aufführungen gab es insgesamt seit 2021 und wie teilten sich diese auf Bühne im Ostflügel, Figuren und Großen Saal auf? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
    2. Wie gut waren die Aufführungen des Schauspielhauses besucht? (Bitte den Durchschnittswert pro Jahr für jede Bühne gemessen ihrer maximal möglichen Zuschauerzahl
    3. Wie hat sich in den letzten 5 Jahren der Anteil ausverkaufter Veranstaltungen entwickelt?
    4. Wie viele Personen sind durchschnittlich an einer Aufführung beteiligt? (Von Garderobe, oder Licht bis hin zur Bühne)
    5. Wie hoch sind die Kosten für eine durchschnittliche Aufführung mit durchschnittlicher Auslastung und zu wie viel Prozent federn die Tickets diese Kosten ab? (Kostendeckungsgrad)

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach Besucherzahlen und Auslastung des Schauspielhauses drängender denn je. Fragten wir in der RA-075/2026 allgemein nach allen Theaterbühnen, beschränkten wir uns hier lediglich auf das Schauspielhaus, um dessen Entwicklung seit Corona nachzuvollziehen. Doch auch diese Anfrage wurde mit der gleichen Begründung abgelehnt. Dabei hätte man hier die Möglichkeit besessen, den Bedarf für einen Umbau oder einen Neubau valide zu untermauern. Warum man die Auskunft wirklich verweigert, bleibt, wie die Auswirkungen des Umzugs in den Spinnbau auf den Kostendeckungsgrad, spekulativ.

    Solange keine aktuellen Besucherzahlen vorliegen, die mit denen aus dem Jahr 2018 verglichen werden können, fehlt uns jede seriöse Diskussionsgrundlage zur Zukunft des Schauspielhauses.

  • RA-075/2026 theater Besucherzahlen

    Am 25.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage, weil zwar einfrig über die Zukunft des Schauspielhauses diskutiert wird, aber die letzte Anfrage nach den Besucherzahlen der Chemnitzer Theaterbühnen aus dem Jahr 2018 stammt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die AfD-Stadtratsfraktion hielt es für geboten, die emotionalisierte Debatte mit Fakten zu füttern, da jedes diskutierte Szenario an der 100Millionen€ Marke kratzt. Bei soviel Geld ist zu klären, wie sich der Kostendeckungsgrad zuletzt entwickelte. Erst mit diesen Informationen kann man derart hohe Ausgaben rechtfertigen oder eben nicht.

    Am 01.04.2026 antwortete der Bürgermeister Burghardt wie folgt:

    1. Wie haben sich die Kartenverkäufe und Besucherzahlen der Theater Chemnitz (Opern- und Schauspielhaus, und falls möglich differenziert nach Sparten) seit 2021 jährlich entwickelt?
    2. Wie hoch waren der jährliche kommunale Zuschuss absolut und durchschnittlich pro Besucher sowie der Kostendeckungsgrad in Prozent?
    3. Mit welchen Besucherzahlen und Zuschussbedarfen wird im Doppelhaushalt 2025/2026 gerechnet?
    4. Wie hoch ist darüber hinaus der aktuelle Investitions- und Instandhaltungsrückstau?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.

    EINORDNUNG

    Nach dem Vorstoß von Detlef Müller (SPD), die Bühnen von Schauspiel und Oper im Opernhaus zusammenzulegen, ist die Frage nach den Besucherzahlen und der Auslastung der Chemnitzer Theater drängender denn je. Umso verwunderlicher ist es, dass eine Ratsanfrage, die regelmäßig gestellt (zuletzt 2018) und auch beantwortet wurde, nun mit Verweisen auf § 28 Abs.6 Sächsische Gemeindeordnung und §5 Geschäftsordnung des Stadtrats abgewiesen wird. Solange valide Zahlen zur Auslastung der Theaterbühnen unter Verschluss gehalten werden, fehlen der Diskussion die belastbaren Argumente. Eine wortgleiche Informationsanfrage wird geprüft.

  • RA-065/2026 Daten an die Bundeswehr

    Am 23.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine ergänzende Frage zur RA-037/2026, denn die Antwort war brisant – behauptete doch die Stadtverwaltung unter Punkt 2, dass das Wiederspruchsrecht gegen die automatisierte Datenweitergabe an die Bundeswehr zum 01.01.26 entfallen sei und bereits eingelegte Widersprüche ihre Gültigkeit verlieren.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die gesetzliche Grundlage sowie die Transparenz dieser Praxis zu hinterfragen.

    Am 08.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1. Aufgrund welcher Grundlage ist das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung entfallen?

    Mit Inkrafttreten des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) zum 01.01.2026 wurde die Widerspruchsmöglichkeit gestrichen. Die Änderung ist unter Artikel 12 des genannten Gesetzes zu finden.

    2. Wurden die betroffenen Bürger darüber informiert?

    Über die Neustrukturierung der Wehrpflicht in Deutschland wurde umfassend in den Medien berichtet. Dazu gehört auch die verpflichtende Datenübermittlung und der Wegfall von Widerspruchsmöglichkeiten.

    EINORDNUNG

    Der genannte Artikel 12 des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) bezieht sich auf eine Änderung des Bundesmeldegesetzes. (BMG) §36, Abs. 2, welcher das Widerspruchsrecht gewährte, ist tatsächlich ersatzlos weggefallen. Was jedoch weiterhin möglich ist, ist das Recht auf die Einrichtung einer Übermittlungssperre. (§42 Absatz 3 und §50 Absatz 5) Das wird in der Antwort auf beide Fragen unterschlagen.

    Unser Stadtrat Nico Köhler ist persönlich betroffen und wurde nicht darüber informiert, dass sein eingelegter Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr seine Gültigkeit verloren hat.

    Zwar ist ein Widerspruchsrecht etwas anderes als eine Übermittlungssperre, die aktiv beantragt werden muss. Es ist anzuzweifeln, dass die Bürger über dieses Recht hinreichend informiert worden sind.

    Hier wurde nicht nur das Widerspruchsrecht beschnitten. Auch hat man bestehende Widersprüche faktisch entwertet, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt und darüber hinaus ist man seiner Informationspflicht nicht nachgekommen. Dieses Vorgehen wirft erhebliche Fragen auf. Verlassen Sie sich darauf: Wir werden diese Fragen sachlich und kritisch stellen!

  • Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

    Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

    Es fällt ins Auge, dass die PKS mit den Zahlen von Statista arbeitet und für Chemnitz 245.618 Bewohner (Stand 31.12.24) angibt, während die Stadt offiziell von 251.699 zum selben Stichtag spricht. Da fragt man sich, wie diese Differenz zustande kommt.

    Die Zahl der erfassten Straftaten ist um 1.007 gestiegen, während die Aufklärungsquote um annähernd die gleiche Zahl an Fällen gesunken ist. (Seite 3) Hier zeigt sich, dass unsere Polizei und die Justiz an der absoluten Belastungsgrenze arbeiten und sich steigende Fallzahlen unmittelbar auf die Zahl der aufgeklärten Straftaten auswirkt.

    Seit Jahren weisen wir auf die negativen Auswirkungen der unkontrollieren Zuwanderung hin, welche sich einmal mehr durch valide Zahlen untermauern lässt: Bei etwa 9.000 ermittelten Tatverdächtigen haben 5.000 die Deutsche Staatsbürgerschaft und 4.000 nicht. (Seite 6) Bei einem Ausländeranteil von 14,7 % (Stand 31.12.2024) ergibt sich eine dreifache Überrepräsentation! 14,7% stellen 44% aller Tatverdächtigen! Das bedeutet, die Zahl der Straftaten wäre deutlich geringer, wenn straffällig gewordene Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden würden. Das halten wir nach wie vor für dringend geboten, damit die Aufklärungsquote wieder steigt, sich die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt und Straftäter von einer weniger überlasteten Justiz für ihr Fehlverhalten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.

    Im Detail sehen wir einen Anstieg um fast 50% bei Taschendiebstählen (Seite 12) und Verstößen gegen das Waffengesetz. (Seite 16) Auch wenn die Zahl der Ladendiebstähle zurückgegengen ist, so ist doch das Niveau unverändert hoch. (Seite 12) Hier sieht man die gestiegene Unsicherheit unserer Stadt schwarz auf weiß und dass dies mehr als nur ein Gefühl ist. Wem will man es verdenken, wenn er die Innenstadt meidet, Kulturveranstaltungen nicht besucht, sich an Einwohnerversammlungen nicht beteiligt?

    Was wir hier sehen, gefährdet das kulturelle Leben, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und unser ganzes gesellschaftliches Miteinander. Und darum werden wir nicht müde, mit Nachdruck das Naheliegende einzufordern: Straffällig gewordene Asylbewerber sind abzuschieben!

  • St. Petri friert!

    Die Kirche St.-Petri am Theaterplatz ist nicht irgendein Gebäude. Sie ist ein Gotteshaus, ein zentraler Bestandteil der städtischen Identität, ein Ort des Gebets, der Besinnung, der Erinnerung, der Musik und der Begegnung – ein kulturelles Herzstück, indem unzählige Taufen und Hochzeiten stattgefunden haben. Dass es zum höchsten christlichen Fest hier keinen Gottesdienst geben wird, zeigt ganz konkret die bitteren Konsequenzen der Klimaschutzpolitik auf. St. Petri friert:

    • weil man das Heizkraftwerk Chemnitz Nord viel zu früh auf Gas umgestellt hat,
    • weil man die noch intakte Nordstream-2-Pipeline geschlossen hält,
    • weil die Regierung an der CO2-Bepreisung festhält
    • und gegenüber den Golfstaaten auf die Einhaltung des Lieferkettengesetzes besteht.

    Wie weit sollen sich politische Entscheidungen noch von den Bedürfnissen der Menschen entfernen?

    Besonders alarmierend ist dabei nicht nur der unmittelbare Verlust an christlicher Identität und Gemeinschaft. Durch die Entscheidung, die Kirche künftig nicht mehr zu beheizen, wird es unweigerlich zu Folgeschäden an der Bausubstanz und dem Inventar kommen. Zwar kann die Gemeinde neben der Heizung auch ihre sanitären Einrichtungen stilllegen, um Frostschäden vorzubeugen. Aber was macht man mit der Ladegast-Jehmlich-Orgel? Sie ist das größte Instrument unserer Stadt und man nimmt erheblichen Schaden durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen in Kauf.

    Da die EINS-Energie als staatlich regulierter Versorger mit einem starren Preismodell keinerlei Rücksicht auf das besondere Nutzungsverhalten von Kirchen zu nehmen scheint, ist zu befürchten, dass es nicht bei St.Petri bleibt. Wenn sich eine so große und bedeutsame Gemeinde zu diesem radikalen Schritt genötigt sieht, wie lange wird es dauern, bis weitere Gemeinden diesem Beispiel folgen?

    Wir sind ehrlich schockiert über diese traurige Entwicklung und bedauern diese Maßnahme zutiefst. Wohin entwickelt sich unsere Stadt, wenn nicht nur das diesjährige Osterfest in St.Petri ausfällt, sondern darüber hinaus in diesen Mauern perspektivisch immer weniger gebetet, musiziert und der Glaube an Gott gelebt wird? So ist das also, wenn Klimaschutz und moralische Überheblichkeit ein Stück der Chemnitzer Seele einfordern.

    Es muss aber dabei nicht bleiben. wenn Politik und Versorger endlich umdenken. In der Jahreslosung für 2026 heißt es: „Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21 Vers 5) Wer weiß: Beten hat noch nie geschadet und soll bekanntermaßen helfen. Vielleicht lächeln Sie jetzt, aber wenn St. Perti „gegen Russland und für die Ukraine“ friert, dann sind die Zeiten wohl zu ernst, als dass man weiter glaubt, auf göttlichen Beistand verzichten zu können.

    Pressekommentar zum FP-Artikel „Zu teuer: Kirche kündigt Fernwärme“ vom 25.03.26