Schlagwort: Chemnitz

  • RA-178/2026 Baustelle Annaberger Straße

    Am 21.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Baustelle auf der Annaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass auf der Baustelle scheinbar monatelang nicht gearbeitet zu werden schien.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, was diese Baumaßnahme konkret umfasst, warum die Arbeiten so lange ruhen, ob das so geplant war und ob man im Zeitplan liege.Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    1.Wer ist Bauherr bzw. Antragsteller der unter dem Aktenzeichen TB 2026/0164 geführten Baumaßnahme?

    Auftraggeber der Baumaßnahme ist das Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Chemnitz.

    2. Welchem konkreten Zweck dient die Maßnahme „Sonstiges – Rückbau Gehweg“ auf derAnnaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße?

    Entsprechend der Maßnahmenbezeichnung wird der Gehweg entlang der Annaberger Straße landwärts rechts zwischen dem Viadukt und der Treffurthstraße zurückgebaut. Auf Grund desdesolaten Zustands des Kragarms, auf dem der Geh- und Radweg entlang des Viadukts führt,musste dieser Bereich bereits 2023 gesperrt werden. Ein Ersatzneubau des Kragarms würde finanzielle Mittel im siebenstelligen Bereich erfordern. Dies ist im Haushalt in absehbarer Zeit nicht darstellbar, auf die Ausführungen in der Antwort auf die Ratsanfrage RA-162/2026 wird verwiesen.Verkehrsplanerische Untersuchungen ergaben zudem, dass der Fußgängerverkehr auf diesem Gehwegabschnitt seit jeher sehr gering ist. Daher wurde entschieden, den Gehweg zurückzubauen und als Grünfläche zu entwickeln. Das ausgebaute Pflaster konnte teilweise in einer koordinierten Baumaßnahme mit der Inetz und dem ESC auf der Bernsdorfer Straße wiederverwendet werden.

    3. Welche baulichen Arbeiten wurden seit Beginn der Maßnahme tatsächlich ausgeführt und welche Arbeiten stehen noch aus?

    Der Fokus lag bisher auf dem Rückbau des Betonpflasters und wird bis Mitte August 2026 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt noch eine Oberbodenandeckung mit Rasenansaat.

    4. Liegen der Stadt Hinweise vor, weshalb die Bauarbeiten so lange ruhen?

    Da mit dem Rückbau keine bedeutenden Einschränkungen des Verkehrs verbunden sind, wurde mit dem rahmenvertraglich gebundenen Auftragnehmer eine längere Bauzeit vereinbart. Dies erfolgte hauptsächlich auf Grund des Leistungszeitraums in der Urlaubssaison und der damit verbundenen geringen Personalkapazitäten, also mit dem Wissen, dass die Arbeiten nicht ohne Unterbrechungen durchgeführt werden können.

    5. Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung überwacht die Einhaltung der genehmigten Bauzeiten sowie den Baufortschritt bei dieser Maßnahme und welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn Baustellen über längere Zeit ohne erkennbare Bautätigkeit bestehen bleiben und dabei das Abschlussdatum nicht eingehalten werden kann?

    Ob die vertraglich vereinbarten Bauzeiten und Baufortschritte eingehalten werden, wird durch dasVerkehrs- und Tiefbauamt überwacht. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann gemäß VOB/B§5 (4) Schadenersatz verlangt oder eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt werden. Fruchten diese Maßnahmen nicht, so kann der Vertrag gekündigt werden. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Gesonderte Maßnahmen müssen daher nicht ergriffen werden.

    6. Die Maßnahme soll nach derzeitigem Planungsstand am 31.08.2026 abgeschlossen sein und bis zu welchem Zeitraum soll die vollständige Nutzbarkeit von Gehweg und Fahrbahn wiederhergestellt werden?

    Die Maßnahme wird vertragsgerecht bis zum 31.08.2026 abgeschlossen sein. Damit werden auch die derzeit gering bestehenden Einschränkungen auf der Fahrbahn aufgehoben. Einen nutzbaren Gehweg wird es in diesem Abschnitt langfristig nicht mehr geben, da der Ersatzneubau des Kragarms am Viadukt derzeit nicht finanziert werden kann.

    EINORDNUNG

    Was zunächst nur eine Nachfrage wegen der langen Ruhezeit war, offenbart ein grundlegendes Problem der Chemnitzer Infrastruktur: Die Stadt kann den bestehenden Geh- und Radweg nicht mehr erhalten und baut ihn deshalb ersatzlos zurück, da es einen Millionenbetrag kosten würde, den Kragarm am Viadukt wieder herzurichten, um diesen Gehweg zu erhalten, der wohl auch nur wenig benutzt wird.

    Das ist aus unserer Sicht kein normaler Rückbau, sondern der Rückzug des Staates aus seiner Verantwortung für bestehende Infrastruktur. Wir haben in Deutschland, in Sachsen und auch in Chemnitz für vieles Geld. Wenn aber ein bestehender Geh- und Radweg aufgegeben werden muss, obwohl man das Radwegenetz massiv ausbaut, dann stimmt etwas Grundsätzliches nicht. Der Rückbau mag in diesem Fall sie sinnvollste Lösung sein, aber müssen wir uns daran gewöhnen, dass wir nicht mehr darüber reden, wann saniert wird, sondern ob wir bestehende Infrastruktur überhaupt noch erhalten können?

  • RA-185-2026 Zustand der Reineckerstraße

    Am 28.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen des schlechten baulichen Zustandes der Reineckerstr. zwischen Dürer- und Charlottenstraße an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Anwohnern, welche den ausufernden Verschließ beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, wie die Verwaltung selbst den Zustand des fraglichen Straßenabschnitts bewertet, ob eine grundhafte Sanierung in Aussicht ist und wenn ja wann. Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    1.Wie beurteilt die Stadtverwaltung den aktuellen baulichen Zustand der Reineckerstraße im Abschnitt zwischen Dürerstraße und Charlottenstraße?

    Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht.

    2.Welche Schäden an der Fahrbahn (z. B. Risse, Aufbrüche, Setzungen, Verdrückungen oder Schlaglöcher) sind der Stadtverwaltung in diesem Straßenabschnitt bekannt?

    Da die gebundene Deckschicht nur wenige Zentimeter dick ist, weist die Fahrbahn viele Flickstellen,Risse und kleinere Aufbrüche auf.

    3.Wann wurde der Zustand dieses Straßenabschnitts zuletzt erfasst und in welche Straßenzustandsklasse bzw. Erhaltungspriorität wurde er eingestuft?

    Der Gesamtwert wird mit einer Zustandsnote 4,3 entsprechend der Straßenzustandserfassung vom 25. Juni 2022 bewertet. Die letzte Kontrolle durch die Straßenaufsicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes fand am 8. Juli 2026 statt. Schäden mit unmittelbarem Gefahrenpotenzial wurdendabei nicht festgestellt.

    4.Ist für diesen Abschnitt der Reineckerstraße eine grundhafte Sanierung, Erneuerung oder andere bauliche Instandsetzungsmaßnahme geplant? Falls ja, wann soll diese umgesetzt werden und aus welchen Haushaltsmitteln soll die Finanzierung erfolgen?

    Bislang bestehen diesbezüglich keine konkreten Planungen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird den Straßenabschnitt jedoch im August 2026 im Rahmen der Tiefbaukoordinierung mit den Medienträgern ansprechen. Hierbei soll geprüft werden, ob seitens der Medienträger mittelfristig Erneuerungsbedarf besteht. Ist dies der Fall, wird weiterhin geprüft, ob für eine gleichzeitige Instandsetzung der Fahrbahn als koordinierte Baumaßnahme ausreichend Mittel beim Verkehrs-und Tiefbauamt zur Verfügung stehen.

    5. Sofern derzeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen ist, aus welchen Gründen wurde der Straßenabschnitt bislang nicht in die Investitions- oder Erhaltungsplanungaufgenommen?

    Der betroffene Straßenabschnitt hat ausschließlich Erschließungsfunktionen. Die Verkehrsbedeutung im gesamtstädtischen Kontext ist gering. Da die in den vergangenen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel nie auskömmlich waren, um alle Bedarfe zu decken, wurde dem Straßenhauptnetz mit hoher Verkehrsbedeutung Vorrang in der Instandsetzung gegeben. Das Nebennetz mit Erschließungsfunktion musste bisher nachgelagert betrachtet werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltlage wird sich vermutlich auch in den kommenden Jahren an dieser Verfahrensweise nichts Grundlegendes ändern.

    6.Welche Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 in diesem Straßenabschnitt durchgeführt bzw. sind bis zu einer möglichen grundhaften Sanierungvorgesehen?

    Es erfolgten ausschließlich partielle Reparaturen von Schadstellen in der Deckschicht (Flickung)sowie die Instandsetzung eines Straßenablaufs.

    7.Liegen der Stadtverwaltung seit dem Jahr 2023 Hinweise, Beschwerden oder Meldungen –beispielsweise über den Mängelmelder oder auf anderem Wege – zum Zustand dieses Straßenabschnitts vor? Falls ja, wie viele Meldungen gingen ein und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

    Seit 2023 liegen eine schriftliche Beschwerde und eine Meldung aus dem Mängelmelder vor. Zudemwurden bei der letzten Kontrolle durch die Straßenaufsicht (siehe Punkt 3) drei Fahrbahnschädengeringerer Priorität erfasst.

    EINORDNUNG

    Die Antwort ist ernüchternd und bestätigt, was die Anwohner beklagen: Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht und mit einer Note von 4,3 nahe dran an „Mangelhaft.“ Umso trauriger ist, dass es konkrete Planungen für eine grundhafte Sanierung derzeit nicht gibt.

    Die Begründung für den Sanierungsstau ist dabei grundsätzlich nachvollziehbar: Die Reineckerstraße besitzt lediglich Erschließungsfunktion. Weil die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, konzentriert sich die Stadt auf das Straßennetz, welches den täglichen Durchgangsverkehr zu tragen hat. Das nachgelagerte Netz muss warten und die Verwaltung geht davon aus, dass sich daran nichts ändern wird.

    Genau darin liegt für uns das eigentliche Problem. Deutschland, Sachsen und auch Chemnitz finden für zahllose neue Projekte und politische Vorhaben immer wieder Geld. Gleichzeitig fehlt es an den Mitteln, um bestehende Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Eine Straße, die mit der Zustandsnote 4,3 bewertet wird und für die gleichzeitig keine konkrete Sanierungsperspektive besteht, ist ein Beispiel für einen Staat, der seine Kernaufgaben aus den Augen verliert. Wenn notwendige und seit Jahren aufgeschobene Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können, ist dies das Ergebnis eines jämmerlichen Staatsversagens. Unser Steuergeld gehört nicht ins Ausland, sondern in unsere Straßen!

    Die Reineckerstraße gehört nicht zu den großen Verkehrsachsen. Und doch wird sie für die Anwohner gebraucht. Diese Nebenstraße darf nicht so lange vernachlässigt werden, bis ihre Benutzung gefährlich wird.

  • Kein Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach

    Kein Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz sieht ihre Zweifel am geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach bestätigt. Anlass einer Informationsanfrage war die Aussage in einer Beschlussvorlage, wonach im Umfeld des geplanten Wohngebietes keine Emissionsproblematik mehr bestehe.


    „Die Antwort der Verwaltung ist bemerkenswert: Die vermeintliche Entwarnung stammt nicht aus einer fachlichen Bewertung des Umweltamtes, sondern vom Vorhabenträger selbst. Konkrete Gutachten zum Umfeld des Plangebietes lagen und liegen der Stadt nach eigener Aussage nicht vor“, erklärt Stadträtin Susanne Rasch.


    Gleichzeitig bestätigt die Verwaltung, dass die unmittelbar angrenzende Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt ist und als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung unterliegt. Auch eine ausdrückliche Bestätigung durch Landesdirektion oder andere Fachbehörden, dass der Standort für ein Allgemeines Wohngebiet geeignet ist, liegt der Stadt nicht vor.


    „Es kann nicht sein, dass zunächst von einer fehlenden Emissionsproblematik gesprochen wird, obwohl dafür offenbar keine fachliche Grundlage existiert. Wer Wohnbebauung unmittelbar neben einem Störfallbetrieb ermöglichen will, muss den Schutz der künftigen Anwohner zweifelsfrei nachweisen können. Für uns ist klar, dass ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück und die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) nach aktueller Rechtslage nicht koexistieren können, weil der Schutz künftiger Anwohner im Störfall nicht gewährleistet werden kann.“ so Susanne Rasch abschließend.

  • IA-072/2026 Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach

    Am 30.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Stadt Chemnitz in einer Stellungsnahme verlautbaren ließ, es liege mit der unmittelbar angrenzenden Firma Puraglobe keine Emmissionsproblematik mehr vor, fragten wir nach, worauf sich diese Einschätzung gründet. Am 29.07. beantwortete Thomas Kütter unsere Fragen:

    Anfrage

    1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

    2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

    Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Das in der Informationsanfrage aufgegriffene Zitat aus der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025 ist aus der Stellungnahme des Umweltamtes nicht ableitbar. Es stammt vom Vorhabenträger. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen zum Zeitpunkt der ersten Beteiligung der städtischen Fachämter und liegen gegenwärtig nicht vor.

    3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

    Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Dieser Umstand wurde in der Stellungnahme des Umweltamtes berücksichtigt. Daraus sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechende Schritte abzuleiten. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Anlage der Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).

    4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

    5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

    6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

    7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

    8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

    Die Fragen 4., 5., 6., 7. und 8. werden gemeinsam beantwortet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 04.12.2025 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes hat insofern keinen Stand erreicht, dass eine Prüfung nach § 50 BImSchG hätte durchgeführt werden müssen/sollen. Die inhaltlich/fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema (auch hinsichtlich der Fragen 5 und 6) bleibt späteren Schritten im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes vorbehalten, sollte das Vorhaben nochmal aufgegriffen werden.

    9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

    Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immis-sionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Etwaige Änderungen an der Anlage sind der Stadt Chemnitz nicht bekannt.

    10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    Dem Umweltamt liegen keine Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen (LDS) oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigt.

    EINORDNUNG

    Das ist interesannt: Anlass der Anfrage war die Aussage in der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025, wonach im Umfeld des geplanten Wohngebietes keine Emissionsproblematik mehr bestehe. Die Verwaltung stellt nun klar: Diese Aussage stammt gar nicht aus einer fachlichen Bewertung des Umweltamtes, sondern vom Vorhabenträger selbst. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen und liegen nach Angaben der Stadt nicht vor. Gleichzeitig bestätigt die Verwaltung, dass die unmittelbar angrenzende Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin nach dem BImSchG genehmigt ist und als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt. Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen, liegen der Stadt ebenfalls nicht vor.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass der Bebauungsplan im Dezember 2025 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität abgelehnt wurde und die fachliche Prüfung erst bei einer erneuten Aufnahme des Vorhabens erfolgen solle. Für uns ist klar, dass ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück und die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) nach aktueller Rechtslage nicht koexistieren können, weil der Schutz künftiger Anwohner im Störfall nicht gewährleistet werden kann.

  • Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert, wie Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Um das Bodenniveau auf Fahrzeughöhe zu bringen, wird häufig aufgefüllt, was zur Folge hat, dass die Sitzhöhen an den barrierefrei ausgebauten Haltestellen das vorgegebene Maß von 46-48 cm deutlich unterschreiten. So wurde von Anwohnern an der Haltestelle Morgenleite eine Sitzhöhe von gerade einmal 41cm gemessen.

    Die Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler bestätigt die vorgegebenen Sitzhöhen und verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem zuständigen Dienstleister Ströer. Eine Kontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird nach Angaben der Verwaltung nur bei konkreten Beschwerden anlassbezogen geprüft und gegebenenfalls eine Nachbesserung in Auftrag gegeben. Nico Köhler äußert sein Unverständnis darüber, warum beim barrierefreien Ausbau nicht auch die Sitzhöhen angeglichen werden und sich der Bürger erst beschweren muss, bevor man tätig wird.

    „Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten an den Haltestellen auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern mag auf dem Papier unproblematisch aussehen. Für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann das aber eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Wie kann es sein, dass man gerade jenen mit dem barrierefreien Ausbau einen solchen Bärendienst erweist?“

    Nach Angaben der Verwaltung wurden nach Beschwerden aus dem Jahr 2024 an den Haltestellen Südring und Dr.-Salvador-Allende-Straße insgesamt vier Fahrgastunterstände innerhalb weniger Wochen korrigiert. Aus der Morgenleite sei der Stadt bislang allerdings keine entsprechende Meldung bekannt, was für die Fraktion die Frage aufwirft, an wie vielen Haltestellen die Sitzhöhen noch zu niedrig sind. Auch der Hinweis der Verwaltung, bei Haltestellen mit starker Längsneigung oder in Gefällesituationen könne die exakte Einhaltung der Sitzhöhe baulich erschwert sein, unterstreicht nach Auffassung der AfD-Fraktion die Notwendigkeit einer Kontrolle vor Ort.

    „Wir erwarten keine Vermessung jedes einzelnen Sitzplatzes. Aber wenn die Stadt bei der Schaffung von Barrierefreiheit vergisst, die Sitzhöhen anzugleichen, wäre eine Bestandsaufnahme und eine flächendeckende Korrektur dieses Versäumnisses sinnvoll, um nicht erst dann tätig zu werden, wenn sich beschwert wird. Vor allem aber erwarten wir, dass die entsprechenden Verträge umgehend überarbeitet werden. Es ist doch ein Schildbürgerstreich, und die Sitze im Zuge des weitergehenden barrierefreien Ausbaus gleich mit angeglichen werden.“  

    so Köhler abschließend.

  • RA-145/2026 Sitzhöhe Fahrgastunterstände

    Am 30.06. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen zu niedriger Sitzhöhen in Fahrgastunterständen an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Fahrgästen aus der Morgenleite, die eine zu niedrige Sitzhöhe beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt, herauszufinden, ob die zu niedrig montierten Sitzgelegenheiten bekannt sind, ob Abhilfe geschaffen werden soll und wer sich dafür verantwortlich zeichnet Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Nach Hinweisen aus Morgenleite zu niedrigen Sitzhöhen in Fahrgastunterständen (stellenweise nur 41 cm) ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Ist bekannt, dass einige Bänke eine zu niedrige Höhe haben?

    In sehr seltenen Fällen werden uns von Fahrgästen zu niedrige Sitzgelegenheiten inFahrgastunterständen (FGU) gemeldet. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eineHaltestelle barrierefrei ausgebaut wurde, der Fahrgastunterstand jedoch nicht entsprechendangepasst wurde. Diese Meldungen werden jeweils an den Dienstleister weitergegeben. Dort wirdgeprüft, ob die Sitzbank im Fahrgastunterstand angepasst werden kann. Bis auf sehr wenigeAusnahmen ist dies bisher auch entsprechend umgesetzt worden.

    2.Liegen der Behindertenbeauftragten Beschwerden aus der Bevölkerung vor und wenn ja,wurden diese zur Prüfung weitergeleitet und bearbeitet?

    Im Jahr 2024 wurde uns über die Inklusionsbeauftragte eine entsprechende Anfrage übermittelt. Damals ging es um die Straßenbahnhaltestellen „Südring“ sowie „Dr.-Salvador-Allende-Str.“ entlangder Trasse Stollberger Straße mit insgesamt vier FGU. Diese Hinweise wurden an den Dienstleisterweitergegeben und innerhalb von wenigen Wochen korrigiert. Neuere entsprechende Meldungensind uns nicht bekannt beziehungsweise wurden, wie unter Punkt 1 beschrieben, nachgebessert. Aus dem Stadtteil Morgenleite wurde bisher nichts gemeldet.

    3.Wer ist für die Errichtung zuständig?

    Für die Errichtung und Wartung von FGU sowie der zugehörigen Sitzbänke ist in Abstimmung mitder Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) der Dienstleister Ströer zuständig.

    4.Wer prüft die Einhaltung der Vorgaben nach DIN 18040-3?

    In der HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) sowie in der DIN 18040-3 (BarrierefreiesBauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) wird eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm angegeben.Diese Regelungen sind auch in den vertraglichen Vereinbarungen enthalten.
    Eine regelmäßige Nachmessung jedes einzelnen FGU ist jedoch nicht leistbar. Bei konkretenHinweisen oder Beschwerden erfolgt wie unter 1) beschrieben eine anlassbezogene Prüfung undwenn möglich Nachbesserung. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die exakte Einhaltung derSitzhöhe an Haltestellen mit starker Längsneigung beziehungsweise in Gefällesituationen baulicherschwert sein kann. Hier kann es zu möglichen Abweichungen kommen.

    5.Wie viele Haltestellen in Chemnitz sind mit speziellen „Seniorenbänken“ mit Höhen von 50 cm bis 56 cm ausgestattet?

    Zu speziellen „Seniorenbänken“ wurden uns bisher keine Bedarfe gemeldet. Innerhalb eineseinzelnen Fahrgastunterstandes wäre es zudem kaum umsetzbar, verschiedene Sitzhöhenanzubieten. Ein FGU verfügt in der Regel über eine Sitzbank mit drei Sitzflächen, die entsprechendder DIN-Vorgaben mit einer Standardhöhe ausgestattet wird.

    EINORDNUNG

    Die Antwort der Verwaltung bestätigt, dass die nach DIN 18040-3 vorgesehene Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, räumt aber auch ein, dass eine regelmäßige Kontrolle der einzelnen Fahrgastunterstände nicht stattfindet. Die Verwaltung verweist darauf, dass entsprechende Meldungen in der Vergangenheit in aller Regel an den zuständigen Dienstleister Ströer weitergegeben worden sind. Für den Stadtteil Morgenleite habe es bislang allerdings keine entsprechende Meldung gegeben. Damit bleibt die Frage bestehen, wie viele tatsächlich zu niedrige Sitzgelegenheiten es in Chemnitz gibt.

    Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten im Fahrgastunterstand auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern kann für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Einschränkung darstellen.

    Bei der Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wäre auch die tatsächliche Nutzbarkeit für die Bürger im Blick zu behalten. Die Antwort der Verwaltung zeigt zudem, dass bestehende Fahrgastunterstände einer systematischen Überprüfung unterzogen werden sollten, anstatt ausschließlich auf Beschwerden zu reagieren.

  • Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz den zunehmenden Schulleitermangel an öffentlichen Schulen in den Fokus gerückt. Mit einer Ratsanfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch unter anderem erfahren, wie viele Schulleiterstellen derzeit unbesetzt sind, an welchen Schulen mit reduziertem Unterricht gerechnet werden muss und welche Maßnahmen zur langfristigen Besetzung der Stellen ergriffen werden.


    Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch bereits einen Tag nach Eingang der Anfrage die Beantwortung. Begründet wurde dies damit, dass sich die Fragen nicht auf eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ bezögen und die Zuständigkeit beim Landesamt für Schule und Bildung liege. Für die AfD-Fraktion greift diese Argumentation zu kurz.


    „Eltern interessiert nicht, welche Behörde für ein Problem zuständig ist. Sie wollen wissen, ob ihre Kinder zum Schuljahresbeginn regulären Unterricht erhalten oder ob erneut Stunden ausfallen. Wenn uns Bürger auf Missstände aufmerksam machen, ist es unsere Pflicht, nachzufragen – und nicht, die Verantwortung zwischen Behörden hin- und herzuschieben“, erklärt Stadträtin Susanne Rasch.


    Anlass der Anfrage waren zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern über vakante Schulleiterstellen und verkürzte Unterrichtszeiten. Die Fraktion wollte deshalb auch wissen, ob Förderprogramme des Freistaates genutzt werden und ob Kooperationen mit Berufsschulzentren dazu beitragen können, Unterrichtsausfälle abzufedern.


    „Schon in zwei Wochen beginnt das neue Schuljahr. Erfahrungsgemäß wird sich dann zeigen, wie angespannt die Personalsituation an vielen Schulen tatsächlich ist. Statt erst zu reagieren, wenn Stundenpläne gekürzt werden, müssen Probleme frühzeitig benannt und Lösungen gefunden werden“, so Rasch weiter.


    Die AfD-Stadtratsfraktion lässt sich von der Ablehnung ihrer Ratsanfrage nicht entmutigen. Die Fragen wurden inzwischen erneut als Informationsanfrage eingereicht. Ziel bleibt es, Transparenz über die Personalsituation an Chemnitzer Schulen zu schaffen und Eltern, Schülern sowie Lehrkräften verlässliche Informationen zu geben.

  • Grundschule Borna: Eltern kämpfen, Verwaltung beschwichtigt!

    Grundschule Borna: Eltern kämpfen, Verwaltung beschwichtigt!

    Die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Ratsanfrage zur Situation an der Grundschule Borna bestätigt vor allem eines: Die Sorgen der Eltern werden nicht ernst genommen.

    Während der Elternrat in einem eindringlichen Schreiben an das Landesamt für Schule und Bildung über Unterrichtsausfall, überfüllte Klassen, fehlende Fachlehrer, ständig wechselnde Lehrkräfte und mangelnde Fördermöglichkeiten berichtet, beschränkt sich die Verwaltung weitgehend auf Quadratmeterangaben und formale Zustandsbeschreibungen.

    Susanne Rasch, bildungspolitische Sprecherin der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz, erklärt:

    „Wenn Eltern in einem offenen Brief eindringlich schildern, dass Unterricht nicht mehr verlässlich stattfinden kann und die Qualität der Bildung ihrer Kinder leidet, dann erwarten sie Lösungen – keine Verwaltungstexte. Die eigentlichen Probleme werden schlicht ausgeblendet. Wer Bildungspolitik ernst nimmt, muss auch die Realität in den Klassenzimmern zur Kenntnis nehmen.“

    Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die Entwicklung der Klassenstärken. Laut Antwort der Stadtverwaltung soll es im kommenden Schuljahr in der ersten Klassenstufe nur noch eine Klasse mit 27 Kindern geben. Gleichzeitig fordern die Eltern ausdrücklich kleinere Klassen und mehr individuelle Förderung.

    Der unsanierte Gebäudeflügel bleibt weiterhin ungenutzt, obwohl die Schule unter erheblichem Platzmangel leidet. Auch dieses Problem wird von der Verwaltung lediglich festgestellt, ohne eine Perspektive für eine Sanierung aufzuzeigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt:

    „Die Antwort der Verwaltung zeigt exemplarisch, weshalb das Vertrauen vieler Eltern schwindet. Statt sich mit Unterrichtsausfällen, Lehrermangel und fehlenden Räumen auseinanderzusetzen, wird erklärt, dass die Klassenräume rechnerisch groß genug seien. Das hilft keinem einzigen Kind. Die Verantwortlichen dürfen die berechtigten Sorgen der Eltern nicht länger verwalten – sie müssen endlich handeln.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz fordert, die Hinweise des Elternrates ernst zu nehmen und gemeinsam mit dem Freistaat tragfähige Lösungen für die Grundschule Borna zu erarbeiten. Dazu gehören kleinere Klassen, ausreichend Lehrkräfte, verlässlicher Unterricht sowie eine zügige Perspektive für die bauliche Erweiterung der Schule. Denn gute Bildung beginnt nicht mit schönen Statistiken, sondern mit funktionierenden Schulen.

  • Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Erneut sieht sich die AfD Stadtratsfraktion durch den Umgang der Stadtverwaltung mit ihrer Anfrage zur Waschbärenpopulation bestätigt. Nachdem eine Ratsanfrage von Stadtrat und stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme mit der Begründung zurückgewiesen wurde, sie betreffe keine Angelegenheit der Gemeinde, beantwortete die Stadtverwaltung dieselben Fragen wenige Wochen später als Informationsanfrage – nachdem sie von nahezu allen Fraktionen, teils wortgleich, übernommen worden waren.
    Anlass für die Waschbären-Posse waren zahlreiche Hinweise von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, die über Schäden durch diese invasive Art berichteten. Die Antworten der Stadt offenbaren jedoch ein erstaunliches Bild: Die Verwaltung kann weder Aussagen zur Entwicklung der Bestände treffen noch das Ausmaß des Problems bewerten, da es keine Zahlen erhoben werden.
     
    „Der Vorgang zeigt, wie mit Anfragen der Opposition umgegangen wird. Zunächst werden unsere Fragen aus formalen Gründen nicht beantwortet. Sobald andere Fraktionen sie übernehmen, ist eine Antwort problemlos möglich. Das entlarvt die vorgeschobene Begründung der Verwaltung“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme.
     
    Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des invasiven Waschbären schließt die Stadt ausdrücklich aus. Sie verweist auf die reguläre Jagdausübung nach dem Sächsischen Jagdgesetz sowie die bestehenden Möglichkeiten für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig existieren im Freistaat Sachsen mit dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten und dem Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt Nr. 1143/2014 bereits fachliche Grundlagen für den Umgang mit der Art.
     
    Immerhin werden tote Tiere kostenfrei auf der Feuerwache 3 in der Jagdschänkenstraße entgegengenommen.  Dafür gab die Stadt 939 Euro (2023), 1.275 Euro (2024) und 972 Euro (2025) aus.
     
    „Wie wir bereits in der ersten Anfrage geschrieben hatten, ist das Problem zu groß, als dass man es ignorieren kann. Gut, dass das nun auch von anderen Fraktionen erkannt und aufgegriffen wurde. Es reicht nicht, auf Maßnahmeblätter zu verweisen und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen. Gehört der Waschbär erst zum Stadtbild, reden wir von ganz anderen Schäden, die durch diese Tiere entstehen.“, so Oehme abschließend.

  • AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    Durch eine erneute Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion liegt erstmals die Gesamtsumme der Winterdienstkosten für die Saison 2025/2026 vor. Nachdem bereits bekannt war, dass im ersten Quartal 2026 Kosten in Höhe von 2,56 Millionen Euro entstanden, ergab die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler nun weitere 1,39 Millionen Euro für das vierte Quartal 2025. Damit beliefen sich die Kosten des Winterdienstes in der vergangenen Saison auf insgesamt 3,95 Millionen Euro.


    „Die Stadt erfasst die Winterdienstkosten nur nach Kalenderjahren. Erst durch unsere Ratsanfragen lässt sich nachvollziehen, was eine komplette Wintersaison tatsächlich gekostet hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Wir werden diese Zahlen auch in den kommenden Jahren erheben, um die Kostenentwicklung transparent zu machen und vergleichen zu können, ob und wie sich der finanzielle Aufwand für den Winterdienst verändert.“