Schlagwort: Chemnitz

  • IA-047/2026 Versorgungssicherheit

    Nachdem die Ratsanfrage 028/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf die sächsische Gemeindeordnung unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es mit Blick auf die zunehmende Zahl linksextremer Anschläge auf die Versorgungsinfrastruktur geboten, kritische Punkte der Versorgungssicherheit, wie das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße, in den Blick zu nehmen. Wie groß ist die Bedeutung dieses Umspannwerks, was wäre, wenn dieses ausfiele und ist man für einen solchen Fall vorbereitet? Die Fragen wurden am 17.04. gestellt und am 13.05. 2026 beantwortet.

    Frage:
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    der Anschlag der linksextremistischen Vulkangruppe in Berlin ging bundesweit durch die Medien. Und der Anschlag auf die Ampelanlage Augustusburger Straße/Martinstraße am 10.12.2025, der Kosten in Höhe von 85.000 € verursachte, zeigt, dass auch unsere Chemnitzer Infrastruktur nicht sicher ist. Zweifelsohne ist das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße/Südring von zentraler Bedeutung für die Energieversorgung des Chemnitzer Südens. Zu diesem Umspannwerk bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Wie viele Haushalte werden von dort mit Strom versorgt?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    2.Welche Stadtteile wären betroffen, wenn dieses Umspannwerk „ausfällt“?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    3.Wie lange würde es dauern, dieses Umspannwerk im Fall der Fälle zu überbrücken?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    4.Greifen Notfallpläne, wenn die Stadt Chemnitz sich mit einem länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfall konfrontiert sieht?

    Die Stadt Chemnitz verfügt über einen Besonderen Alarm- und Einsatzplan Stomausfall.

    EINORDNUNG

    Ist denn die Versorgungssicherheit durch kritische Infrastruktur wie dem Helbersdorfer Umspannwerk so brisant, dass dies eine solche Nicht-Antwort durch Herrn Bürgermeister Kunze rechtfertigt? Dessen Antwort geht über ein: „Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen, es ist alles gut!“ nicht hinaus. Dabei wird zur Beantwortung von Anfragen oft auf interne Informationen des jeweiligen Unternehmens zurückgegriffen, wie folgende Beispiele beweisen:

    (RA-093/2021 Flemmingkrankenhaus; RA-214/2025 CVAG; RA095/2025 ASR; RA194/2024 EinS-Energie)

    Es ist doch ungewöhnlich, dass man auf die INetz GmbH verweist, und die Fragen unbeantwortet lässt. Wir werden hier weiter im Unklaren gelassen und ob das so in Ordnung ist, werden wir prüfen.

  • IA-045/2026 Schulverweise bei Verhaltensauffälligkeiten

    Nachdem die Ratsanfrage 036/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Menge an zu integrierenden Schülern unmöglich, die Güte des flächendeckenden Schulunterrichts zu gewährleisten, da aufgrund fehlender Deutschkenntnisse den Anweisungen der Lehrkräfte nicht gefolgt werden kann und dies dem ganzen Schulbetrieb schadet. Ziel der Anfrage ist es, das Ausmaß der Probleme nachzuvollziehen, welche die Inklusion mit sich bringt und Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob und wie sehr das Schulsystem bei dieser Aufgabe überfordert ist.

    Am 13.05.2026 antwortete der Bürgermeister Burghart wie folgt:

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), zusammenfassend für alle Fragen, Nachfolgendes mit.
    1.Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)
    2.Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)
    3.Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?
    4.Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?


    Die Zuständigkeiten der Stadt Chemnitz als Schulträger liegen gemäß § 21 i.V. mit § 23 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in den äußeren Schulangelegenheiten, das heißt in der Errichtung von Schulgebäuden und Schulräumen sowie deren entsprechender Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Darüber hinaus stellt der Schulträger die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und unterhält Genanntes in einem ordnungsmäßen Zustand.
    Im Gegensatz hierzu ist das LaSuB für die inneren Schulangelegenheiten zuständig.


    Soweit mit „Schulverweisen“ Ordnungsmaßnahmen nach § 39 SächsSchulG, insbesondere die Überweisung in eine andere Schule gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 SächsSchulG, gemeint sind, werden diese Daten durch das LaSuB statistisch nicht erfasst.
    Hinzu kommt, dass die zugrunde liegenden Ordnungsmaßnahmen schulische Verwaltungsakte darstellen und insoweit datenschutzrechtlich besonders sensibel zu behandeln sind. Dem Landesamt liegen hierzu daher auch keine auswertbaren Datensätze vor, aus denen sich die angefragten Entwicklungen, Aufgliederungen nach Klassenstufen, Schularten oder einzelnen Schulen ableiten ließen. Auch zu möglichen sozialen Merkmalen, Herkunft, sozialem Status oder anderen Markern können keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Daten weder erhoben, noch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen statistisch ausgewertet werden.


    Eine Beantwortung der vier Einzelfragen ist schlussendlich nicht möglich.

    EINORDNUNG

    Der Status der Informationsanfrage ist höher zu werten als eine Ratsanfrage, weshalb es schwieriger ist, die Antwort abzublocken. Abermals wird darauf verwiesen, dass die Stadt Chemnitz nicht zuständig ist, und und dass sie ihre sonstigen Aufgaben als Schulträger ordnungsgemäß erfülle. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gäbe es keine Datensätze, die man zur Antwort unserer Fragen heranziehen und auswerten könne.

    Dies ist nicht hinnehmbar, da die Massenmigration erhebliche Belastungen für unser Bildungswesen mit sich bringt und man offensichtlich die Augen davor verschließt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Auch wenn wir die Beobachtungen nicht mit Zahlen untermauern können, so bleiben die tatsachen doch Tatsachen:

    Die Inklusion von Schülern aus nicht-deutschen Sprachräumen ist im erforderlichen Maße nicht leistbar. Wir sehen, wie Schüler, Lehrer und der Bildungsgrad unserer Schulen unter der Massenmigration leidet. Wir sehen, dass vermehrt kein zielführender Unterricht mehr möglich ist, weil Sprachkenntnis und Respekt vor der Lehrkraft erodieren. Wir sehen, dass die „Schule“ als sicherer Ort für Bildung und soziales Wachstum in Verruf gerät. Es darf nicht so weit kommen wie in manchen Teilen Westdeutschlands, wo einheimische Kinder bereits zur Minderheit geworden sind und sich den Zugewanderten anpassen müssen, um den Schultag irgendwie zu überstehen!

  • IA-044/2026 Straftäter wegen zu langer Ermittlungen entlassen

    Am 17.04.2026 richteten wir eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister, da unsere Ratsanfrage 027/2026 zuvor mit Verweis auf die Sächsische Gemeindeordnung abgelehnt worden war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anlass war ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 03.02.206, aus dem hervorging, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird und sich von 17.500 in 2021 auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht hat. Wir wollten wissen, wie sich diese Situation für Chemnitz darstellt.

    Am 12.05.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht inChemnitz?
    2.Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
    3.Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
    4.Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristigeDuldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
    5.Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

    In Bezug auf die Fragen 1, 2, 3 und 5 entspricht die vorliegende Informationsanfrage nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 5 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Informationsanfragen nach § 28 Abs. 5 SächsGemO sind nur dann zulässig, wenn sie sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Dies umfasst nach Maßgabe des § 28 Abs. 5 SächsGemO sämtliche Aufgaben im Sinne von § 2 SächsGemO.
    Ihre Fragen unter der Kurzbezeichnung „Straftäter wegen zu langer Ermittlungen entlassen “ beinhalten keine Informationen, die diesem Aufgabenkreis zuzuordnen sind.
    Frage 4 kann nicht beantwortet werden. Die Fragestellung ist unschlüssig, teils inkosistent und vermischt v.a. verschiedenste Rechtsinstitute des Asyl- und Aufenthaltsrecht derart, dass eine Beantwortung unmöglich ist.
    Ausweisung und Abschiebung sind zwei verschiedene Instrumente des Ausländerrechts, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

    Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse ander Ausreise überwiegt.
    Unabhängig davon ist jeder Ausländer abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist, eineAusreisefrist nicht gewährt wurde oder diese abgelaufen ist, und die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint. Entsprechend der ausländerrechtlichen Bestimmungen ist bei jeder Abschiebung zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die die Aussetzung der Abschiebung rechtfertigen. Solange diese etwaigen Gründe dann vorliegen, ist der Vollzug der Abschiebung untersagt.
    Die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen ist im Freistaat Sachsen unterteilt. Gemäß § 1 der Sächsischen Aufenthalts- und Asylzuständigkeitsverordnung – SächsAAZuVO ist die Landesdirektion Sachsen zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber einschließlich ihrer ausreisepflichtigen Familienangehörigen, auch wenn diese keinen Asylantrag gestellt haben, für die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung ausreisepflichtiger Asylbewerberinnen und Asylbewerber, deren Asylverfahren wegen Antragsrücknahme, Verzicht oder Nichtbetreibens eingestellt worden ist, einschließlich ihrer ausreisepflichtigen Familienangehörigen.
    Soweit die Fragesteller auf aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Zuständigkeit der Landesdirektion Sachsen abzielen sollten, wäre die Frage bereits unzulässig, da sie sich dann (wie bei den Fragen 1, 2, 3 und 5) auf keine Angelegenheit der Stadt Chemnitz bezieht.

  • AfD`ler unter Generalverdacht!

    Der Erlass des sächsischen Innenministeriums, von dem am 08.05.26 in der Freien Presse zu lesen war, markiert einen gefährlichen Wendepunkt für den „Rechtsstaat Deutschland“. Wo sind wir hingekommen, wenn jetzt schon offen darüber verhandelt wird, eine „Regelvermutung“ anzuwenden? Damit verrät man die Unschuldsvermutung als fundamentales Prinzip unseres Rechtsstaates.

    Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz, dass der Staat dem Bürger sein Fehlverhalten zweifelsfrei nachweisen muss. Nun wird hier die Axt angelegt: Der Bürger soll auch ohne strafrechtliche Auffälligkeiten seine Verfassungstreue beweisen müssen. In diesem Erlass wird nichts anderes als eine Beweislastumkehr beschrieben!

    Bereits der wiederholte Besuch von Stammtischgesprächen, das Aufsuchen von Infoständen oder Wahlkampfunterstützung kann zukünftig ausreichen, um als Inhaber eines Waffenscheins ins Visier der Behörden zu geraten. Da muss man noch nicht einmal AfD-Mitglied sein. Dass dabei einmal mehr Björn Höcke als angeblicher „geistiger Vater“ einer demokratiezersetzenden Bewegung genannt wird, entbehrt spätestens nach dem vielbeachteten Interview bei „Ben ungeskriptet“ jeder Grundlage. Das Verlangen, diesem Mann einfach mal zuzuhören, ohne dass er unterbrochen oder mit Fangfragen auf dem Konzept gebracht wird, ist riesengroß. Man sieht, dass Höcke keineswegs dem medialen Zerrbild des demokratiefeindlichen Agitators entspricht. Er durfte ruhig, sachlich, differenziert und selbstkritisch seine politischen Positionen erläutern und sie argumentativ untermauern. Der enorme öffentliche Impact dieses Gesprächs zeigt, wie groß die Diskrepanz zwischen öffentlich-rechtlicher Darstellung und Wahrnehmung der Bürger geworden ist.

    Wer Menschen heute wegen ihrer Nähe zur umfragestärksten Partei in diesem Land per „Regelvermutung“ entrechtet, verlässt den Boden der Demokratie und gibt Herrn Höcke ironischerweise sogar Recht. Wenn waffenrechtliche Zuverlässigkeit zum Instrument politischer Gesinnungsprüfung wird, dann ist der Umbau unserer Demokratie zu einem Unrechtsstaat in vollem Gange: „Meinung“ wird zur Straftat, politische Teilhabe wird zum Verbrechen. Und der Erlass des sächsischen Innenministeriums offenbart, wie weit dieser Umbau bereits fortgeschritten ist.

    Dabei wäre es höchste Zeit, das Augenmerk auf die Träger illegaler Waffen zu richten. Laut BKA hat der Waffenschmuggel aus den Balkanstaaten in den letzten Jahren besorgniserregend zugenommen und es ist zu befürchten, dass auch im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg viele unregistrierte Waffen ihren Weg nach Deutschland finden.

    Unregistrierte Waffen in den Händen von Menschen ohne Waffenschein und häufig illegal eingewandert…. Egal! Höcke ist böse!

    Wer das noch glaubt, hat den sprichwörtlichen Schuss nicht gehört!

  • Presseanfrage Nilgänse in Chemnitz: Unsere komplette Antwort

    Presseanfrage Nilgänse in Chemnitz: Unsere komplette Antwort

    Uns erreichte folgende Presseanfrage:

    Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Nilgänse gewinnt in Chemnitz zunehmend an Bedeutung. Wir haben dazu bereits einen Artikel veröffentlicht. Wir möchten dazu gern den Standpunkt Ihrer Fraktion erfragen. Wie sollte Chemnitz mit diesem Thema umgehen.

    Den Beitrag finden Sie hier: https://www.tag24.de/chemnitz/was-tun-mit-den-problem-gaensen-in-chemnitz-das-sagen-die-politiker-3494001

    Unsere Antwort auf die Presseanfrage im Gesamten:

    Sehr geehrter Herr …, in Absprache mit den Mitgliedern unserer Fraktion darf ich Ihnen im Namen unseres stellvertretenden Vorsitzenden Ulrich Oehme folgendes mitteilen:

    Wir sehen mit wachsamen Augen auf die unkontrollierte Ausbreitung der Nilgans im Chemnitzer Stadtgebiet. Auch wenn bislang offiziell noch keine Verdrängung einheimischer Arten festgestellt wurde, ist das ist nur eine Frage der Zeit.

    Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme: „Man wird ja wohl noch vorausschauend denken dürfen. Nur weil heute noch alles ruhig wirkt, heißt das nicht, dass morgen nicht schon die erste einheimische Ente ihren angestammten Platz räumen muss. Wir kennen solche Entwicklungen.“

    Weiter führt Oehme aus: „Die Nilgansküken auf der Schlossteichinsel mögen auf den ersten Blick niedlich und harmlos erscheinen. Sie werden aber langfristig ein Problem, denn es gibt hier keinerlei natürliche Feinde. Wo keine Regulierung stattfindet, kommt es zwangsläufig zu Konflikten. Das gilt in der Natur ebenso wie in anderen Bereichen.“

    Die Fraktion mahnt daher ein frühzeitiges Handeln an: „Wir sprechen uns klar für eine konsequente Remigration dieser Population aus – selbstverständlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Wer erst reagiert, wenn es zu spät ist, hat seine Verantwortung nicht verstanden.“

    Abschließend betont Oehme mit einem Augenzwinkern: „Chemnitz soll auch für unsere heimischen Tierarten eine sichere Heimat sein und bleiben. Wer das nicht ernst nimmt, wird später erklären müssen, warum er die Zeichen der Zeit ignoriert hat.“

  • So wenig Kinder wie seit 1946 nicht

    Diese Schlagzeile der Freien Presse vom 28.04. ist ein bereits wieder vergessener Schock, dokumentierte aber einen langsamen und tiefgreifenden Wandel, der seine Ursache in dem seit Jahrzehnten propagierten Selbstverständnis der Frau hat:

    Unabhängig und emanzipiert hat die selbstbewusste Frau heute zu sein. Der Kinderwunsch verschiebt sich nach hinten, weil aus der Freiheit, sich für die Karriere zu entscheiden, eine wirtschaftliche Notwendigkeit wurde. Ein Gehalt reicht immer seltener, um den Lebensunterhalt einer Familie zu finanzieren. Also stehen beide Elternteile wie selbstverständlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und verdienen zwei Gehälter, die Vater Staat besteuern kann, was die bisherigen Rekordsteuereinnahmen erklärt. Und wenn Frau sich Mitte 30 endlich den Kinderwunsch erfüllt, bleibt es zu oft bei Einem und hierfür gibt es zahlreiche Gründe:

    • Die Geburtsvorbereitung ist oft mangelhaft,
    • die Versorgung im Kreissaal zu oft unangenehm,
    • die Partnerschaft mit dem Kindsvater zu oft instabil,
    • die Furcht vor der Verantwortung und den Kosten für das Kind sind zu groß
    • und das Stigma, für den Arbeitsmarkt nicht mehr zu taugen, ist zu omnipräsent.
    • Dazu kommt noch, dass Abtreibungen zu oft als Lösung für das „Problem“ angeboten werden.
    • Und als wäre das nicht schon destruktiv genug, wird man nicht müde, schwule und lesbische Partnerschaften zu propagieren, den queeren Lebenswandel zu feiern und alles zu unterstützen, was den traditionellen Schutzraum „Familie“ zersetzt.

    All das macht, dass die Geburtenrate ist, wie sie ist. Wohin soll das führen? Denkt man diesen Weg der Überalterung immer weiter, läuft es am Ende auf den Kollaps unseres Landes hinaus.

    Es fehlt nicht an finanziellen Anreizen, eine Familie zu gründen. Es ist das gesellschaftliche Klima, dass besagt:

    „Queer ist cool! Hausfrau und Mutter sein ist schrecklich!“

    Kinder werden als teuer, lästig und karriereschädigend empfunden. Und das muss endlich anders werden!

    Wir finanzieren Werbekampagnen für diverse Impfungen, für die Bundeswehr und für das „bunt-sein“. Warum nicht mal eine Werbekampagne darüber, dass Kinder etwas Wunderbares sind?

    • Schluss mit der Propaganda zu queerer Partnerschaft, die weder nachhaltig noch zielführend ist.
    • Ja zu kostenfreien Geburtsvorbereitungskursen,
    • Begrüßungsgeld für Neugeborene,
    • Vergünstigungen für Mütter bei der Nutzung des ÖPNV,
    • stärkere Berücksichtigung der Kinderanzahl für die Rentenberechnung
    • Wegfall von Essengeld und Kita-Gebühren!

    Das sind unsere Maßnahmen, damit sich wieder mehr junge Paare für Kinder entscheiden.

    Mal abgesehen davon, dass unser Sozialsystem nur mit einer Geburtenrate von 2,1 gesichert werden kann, so sind Kinder etwas Herrliches! Es ist menschenverachtend, das zu bestreiten.

    Jede Frau, die sich für ihre Kinder aufopfert, ist eine Heldin! Sie sind die Bewahrer des größten Schatzes unserer Nation! Das zu vergessen wäre der sichere Untergang unseres Landes.

  • CVAG – Sondertickets jetzt!

    CVAG – Sondertickets jetzt!

    Die Stadt Chemnitz plant drastische Einschnitte beim ÖPNV – und verkauft das als „Maßnahmenpaket zur Kostendämpfung“. Konkret bedeutet das: weniger Busse, weniger Bahnen, weniger Angebot.

    Doch genau hier liegt das Problem.

    Statt den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und neue Fahrgäste zu gewinnen, setzt die Stadtverwaltung auf Ausdünnung. Weniger Angebot führt aber nicht zu mehr Effizienz, sondern zu weniger Fahrgästen – besonders in den Ortschaften, wo das Angebot ohnehin schon knapp ist. Wer noch seltener fahren kann, steigt, den hohen Spritpreisen zum Trotz, am Ende wieder ins Auto.

    Gerade in Zeiten steigender Kosten braucht es andere Ideen: mehr Einnahmen statt weniger Leistung.

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat deshalb eine Ratsanfrage gestellt. Ziel ist es, neue Wege zur Kundengewinnung zu prüfen – zum Beispiel ein befristetes Sonderabo für Neu- und Rückkehrer.

    Aktuell kostet die Abo-Monatskarte 74 Euro – also 888 Euro im Jahr. Ein vergünstigtes Jahresabo für 777 Euro könnte ein echter Anreiz sein, wieder auf Bus und Bahn umzusteigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler macht deutlich, dass Einsparungen allein keine nachhaltige Lösung sind. Stattdessen brauche es Konzepte, die den ÖPNV wieder attraktiver machen und mehr Menschen überzeugen, ihn regelmäßig zu nutzen.

    Denn klar ist: Wer das Angebot kaputtspart, verliert am Ende nicht nur Fahrgäste – sondern auch Zukunft.

    Wir sind gespannt, wie die Stadt auf diese Vorschläge reagiert.

  • RA-089/2026 – Straßenbaulast Leipziger Straße

    Nach einem Bürgergespräch stellte unser Stadtrat Nico Köhler am 07.04. eine Ratsanfrage zur Straßenbaulast der Leipziger Straße.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus dem Bürgergespräch nahmen wir die Frage mit, ob sich die Straßenbaulast der Leipziger Straße in Röhrsdorf in den letzten Jahren verändert hat und wer für die Verbreiterung einer Zufahrt zustänig war.

    Am 29.04.2026 antwortete der Bürgermeister Thomas Kütter wie folgt:

    Hat sich die Straßenbaulast auf der Leipziger Straße von der Nordstraße stadtauswärts bis zum Kreisverkehr Richtung Hartmannsdorf in den letzten 4 Jahren verändert und wenn ja, wer hat die Straßenbaulast wann und an wen übertragen?

    Nein. Die Baulast der Stadt Chemnitz endet für die Leipziger Straße seit jeher an der Grenze der Ortsdurchfahrt Röhrsdorf, welche sich auf Höhe der Einmündung Heinrich-Heine-Straße befindet. Ab dieser Grenze befindet sich die Leipziger Straße in Richtung Hartmannsdorf in Baulast des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Der Freistaat Sachsen hat die Unterhaltung der Straße an den Landkreis Mittelsachsen übertragen.

  • Überhastete Abstimmung zum kommunalen Wärmeplan – AfD fassungslos

    Überhastete Abstimmung zum kommunalen Wärmeplan – AfD fassungslos

    Obwohl Habecks Heizungsgesetz im Kern vom Tisch ist, steht der kommunale Wärmeplan der Stadt Chemnitz auf der nächsten Stadtratssitzung zur Abstimmung, wie aus einer Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion hervorgeht. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler übt scharfe Kritik an der Eile und dass den hohen Energiepreisen zum Trotz keine Änderungen am Wärmeplan vorgesehen sind.

    „Es soll ein Plan beschlossen werden, der überholt ist. Ich bin fassungslos, dass die Stadtverwaltung ohne jede erkennbare Notwendigkeit ihre Vorstellungen einer „Wärmewende“ vorantreibt. Der Entwurf ist neu zu bewerten, weil die Rahmenbedingungen jetzt grundlegend anders sind und sich die Frage nach der Sozialverträglichkeit verschärft hat.“

    Ende Februar hatte die Bundesregierung die umstrittene 65% Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen gekippt. Ferner ist es weiterhin möglich, Öl- und Gasheizungen zu verbauen. Warum der Chemnitzer Wärmeplan davon unberührt zur Abstimmung kommen soll, ist für Köhler nicht nachvollziehbar:

    „Ist das Heizen nicht schon teuer genug? Das zur Abstimmung stehende Konzept sieht eine Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes vor, den Umbau auf Fernwärme, die ihre Energie zu 100% aus der Gasverbrennung gewinnt! Niemand hat eine Ahnung, was für Preissteigerungen uns hier blühen, wenn das angenommen und umgesetzt wird!“

    Die Stadtverwaltung räumt selbst ein, dass keine Sanktionen drohen, wenn man verspätet oder gar nicht über die kommunale Wärmeplanung abstimmt. Die Fraktion warnt davor, Fakten zu schaffen, die langfristig zu unabsehbar teuren Fehlentwicklungen führen – insbesondere im Hinblick auf die Energieversorgungssicherheit.

    „Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Ideologie unsere Bürger ruiniert! Bezahlbare und sichere Energieversorgung kommt vor dem Klimaschutz!“ betont Köhler abschließend.

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, sich in der Stadtratssitzung am 27. Mai klar gegen den vorliegenden Wärmeplan zu positionieren und dafür zu kämpfen, dass dieser keine Mehrheit findet.

    Zur Antwort der Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-086-2026-kommunaler-waermeplan/

  • RA-084/2026 Kommunaler Wärmeplan

    Am 30.03. stellte unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum kommunalen Wärmeplan. Am 26.03. war aus der Freien Presse zu erfahren, dass erst 3,1% der sächsischen Kommunen einen Wärmeplan verabschiedet und 74% mit den Planungen noch nicht einmal angefangen haben.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Änderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) durch die Bundesregierung geboten, die geplante Annahme des Kommunalen Wärmeplans für Chemnitz durch den Stadtrat zu hinterfragen.

    Am 28.04.2026 antwortete der Bürgermeister Kunze wie folgt:

    1.Um der für Chemnitz geltenden Frist zu genügen, muss in der Stadtratssitzung am 27.05. darüber entschieden werden, da der Stadtrat erst einen Tag nach Ablauf der Frist, nämlich am 01.07, wieder tagt. Steht die Entscheidung zur Annahme des kommunalen Wärmeplans der Stadt Chemnitz bereits am 27.05. auf der Tagesordnung?

    Ja

    2.Warum wurde dieses komplexe Thema in so großer Eile behandelt, obwohl uns ganz klar keine Konsequenzen drohen, wenn wir die Frist reißen oder gar keinen Kommunalen Wärmeplan beschließen?

    Am Kommunalen Wärmeplan (KWP) wird seit Frühjahr 2024 kontinuierlich gearbeitet. Bereits 2023 wurden dazu Fördermittel eingeworben. Mittlerweile ist ein KWP entstanden, welcher Orientierung für die Wärmewende bietet, insbesondere wo Fernwärmenetze zur Verfügung stehen und wo nicht. Der KWP soll sofort beginnend schrittweise umgesetzt und aktualisiert werden, um zur Einhaltung der beschlossenen und der gesetzlichen Klimaschutzziele beizutragen.
    Auch wenn das Wärmeplanungsgesetz keine Sanktionen vorsieht, ist von der Rückforderung von mehr als 230.000 € Fördermitteln auszugehen.

    3.Inwieweit spiegeln sich die aktuellen Preisexplosionen im vorliegenden Entwurf wieder und ist vorgesehen, den Plan dahingehend noch vor der Abstimmung zu überarbeiten?

    Die aktuellen Preisentwicklung sind nicht unmittelbar Gegenstand des KWP, sondern individuell imRahmen konkret geplanter Vorhaben zur Wahl bzw. zur Erneuerung des Heizungssystems als zu erwartende Betriebskosten zu bewerten.

    4.Gibt es Überlegungen, die Abstimmung zu vertagen oder den Entwurf ganz zu verwerfen?

    Nein.

    5.Falls nicht, worin liegt der Mehrwert für die Chemnitzer, über einen Wärmeplan abzustimmen, der mit veralteten Modellen arbeitet?

    Der KWP wurde nicht mit veralteten Methoden erarbeitet. Er resultiert aus der Bestands- und Potenzialanalyse der Strukturen, Akteure und Ressourcen in der Stadt Chemnitz und den Zielen der Stadtentwicklung sowie des Klimaschutzes. Zudem wird eine sozio-ökonomischen Begleituntersuchung im Hinblick auf die Auswirkungen der Wärmewende auf die Bevölkerung erstellt und eingearbeitet. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

    EINORDNUNG

    Wer glaubt, das Gebäude-Energie-Gesetz, auch bekannt als „Habecks Heizungsgesetz“ sei vom Tisch, der irrt sich! Die Chemnitzer Stadtverwaltung arbeitet gerade mit Hochdruck daran, die ursprüngliche Fassung, auf der der kommunale Wärmeplan erstellt wurde, in verbindliche Vorgaben zu gießen.

    Zur Erinnerung: Ende Februar war die umstrittene 65% Regel weggefallen, welche vorgegeben hätte, dass neue Heizungen ab 2028 nur noch mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden dürfen. Ferner wird der Neueinbau von Öl-und Gasheizungen nicht länger, wie zunächst vorgesehen, nahezu verunmöglicht.

    Es war zu keinem Zeitpunkt notwendig, für die sogenannte „Wärmewende“ die Stilllegung des Chemnitzer Gasnetzes und den Ausbau der Fernwärme zu forcieren. (die, nebenbei bemerkt, ausschließlich durch das Verbrennen von Gas ihre Wärme erzeugt) Dass wir uns angesichts der hohen Energiepreise keine „Wärmewende“ leisten können und vielmehr dafür Sorge tragen müssen, dass die Energieversorgung als Ganzes gesichert und bezahlbar bleibt, steht dem kommunalen Wärmeplan diametral entgegen. Das aber scheint die Stadtverwaltung nicht zu interessieren. Wir werden dafür kämpfen, dass dieser Plan auf der Stadtratssitzung am 27.05. keine Mehrheit findet!