Schlagwort: Chemnitz

  • Licht aus am Kepler-Gymnasium

    Licht aus am Kepler-Gymnasium

    Eine Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zur nächtlichen Beleuchtung des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz zeigt konkrete Wirkung. Auf Initiative des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme soll die Gartenbeleuchtung künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.


    Oehme hatte die Verwaltung am 30. Juli auf Beschwerden von Anwohnern über die nächtlichen Lichtemissionen angesprochen. Die Stadt begründete die bisherige Dauerbeleuchtung mit früheren Einbruchs- und Vandalismusfällen sowie der Verkehrssicherung.


    „Unsere Ratsanfrage hat hier tatsächlich etwas bewegt. Aus einer berechtigten Beschwerde von Anwohnern ist eine konkrete Maßnahme geworden. Genau dafür sind Ratsanfragen da: Probleme aufgreifen, die Verwaltung zum Handeln bringen und Verbesserungen für die Bürger erreichen“, erklärt Ulrich Oehme.


    Die Stadt will kurzfristig eine Zeitschaltuhr installieren.
    „Sicherheit und Rücksicht auf die Anwohner müssen kein Widerspruch sein. Wenn es möglich ist, Lichemmissionen in den Nachtstunden zu verringern, sollte man das auch tun. Wir freuen uns, dass unser Nachhaken in diesem Fall zu einer pragmatischen Lösung für die Anwohner geführt hat“, so Oehme.


    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht den Vorgang als Beispiel dafür, dass Politik konkrete Verbesserungen für die Bürger bewirken kann.


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  • RA-186/2026 Beleuchtung am Kepler-Gymnasium

    Am 30.07. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur nächtlichen Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz an den Oberbürgermeister. Anlass waren Beschwerden von Anwohnern, die über die Lichtemmissionen klagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, wozu das Schulgebäude nachts beleuchtet wird, um eine Abwägung der Anwohnerinteressen und möglichen Sicherheitsaspekten anzustoßen. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    1.Aus welchem Grund bleibt die Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums während der Nachtstunden dauerhaft eingeschaltet?

    Siehe Beantwortung Frage 2

    2.Welche Zielsetzung verfolgt die Stadt mit der nächtlichen Beleuchtung (z. B. Einbruchschutz, Vandalismusprävention oder Verkehrssicherung)?

    Aufgrund vergangener Vorfälle (Einbruch und Vandalismus) bleibt die Beleuchtung im Außen bereich des J.-Kepler-Gymnasiums in den Nachtstunden eingeschaltet. Weiterhin dient die Beleuchtung zur Verkehrssicherung, insbesondere für die in einem Mitbenutzungsvertrag geregelte Zuwegung zu einem Privatgrundstück.

    3. Ist die Beleuchtungsanlage mit einer Zeitschaltung oder einer bedarfsgerechten Steuerung (z. B. Bewegungsmelder) ausgestattet? Falls nein, weshalb nicht?

    Die Beleuchtung ist mit einem Dämmerungsschalter ausgerüstet.

    4.Wurde geprüft, ob die Lichtemissionen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können, beispielsweise durch eine geänderte Ausrichtung der Leuchten, eine Reduzierung der Leuchtstärke oder eine zeitliche Begrenzung der Beleuchtung?

    Siehe Beantwortung Frage 5

    5.Beabsichtigt die Stadtverwaltung, Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Anwohner zu ergreifen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Falls nein, aus welchen Gründen?

    Aufgrund der Anfrage wird geprüft, ob die Gartenbeleuchtung mit einer Zeitschaltuhr versehen werden kann. Der Einbau einer Zeitschaltuhr soll kurzfristig erfolgen. Damit wird die Gartenbeleuchtung zukünftig in der Zeit von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr abgeschalten. Die vorhandenen Mastleuchten (3 Stück) sind von dieser Regelung ausgenommen, da diese der Verkehrssicherung dienen.

    EINORDNUNG

    Der Vorgang mag trivial sein, aber hier ist etwas ausgesprochen seltenes geschehen: Die Anfrage wurde nicht nur beantwortet und erteilte eine hilfreiche Auskunft. Darüber hinaus prüft die Stadt aufgrund unserer Ratsanfrage den kurzfristigen Einbau einer Zeitschaltuhr. Die Gartenbeleuchtung soll künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden. Lediglich drei Mastleuchten bleiben zur Verkehrssicherung eingeschaltet.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist dies ein Beispiel dafür, dass eine gemeinsame Zusammenarbeit ohne Brandmauer konkrete Verbesserungen für die Bürger bringen können. In diesem Fall hat sich die Nachfrage gelohnt: Die Anwohner werden künftig nachts weniger durch Licht belastet, ohne dass notwendige Sicherheits- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Strecke bleiben.

  • Frage zu Standgebühren für Weinfest und Weihnachtsmarkt abgelehnt

    Frage zu Standgebühren für Weinfest und Weihnachtsmarkt abgelehnt

    Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern, die sich über die Gebühren des Weinfestes und die deutlichen Preisunterschiede zum Weihnachtsmarkt beschwert hatten. Rasch wollte unter anderem wissen, wer die Gebühren festlegt, wie sie sich in den vergangenen drei Jahren entwickelt haben, warum sie sich unterscheiden und ob Händler bei der Festlegung beteiligt werden. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Anfrage betreffe keinen konkreten Lebenssachverhalt.

    „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt“, erklärt Susanne Rasch. „Die Standgebühren sind für die Händler ein ganz konkreter Lebenssachverhalt – schließlich sind es vielfach dieselben Händler, die sowohl auf dem Weinfest als auch auf dem Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben und genau diese Fragen an uns herangetragen haben.“

    Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb erneut als Informationsanfrage gestellt. „Wir wollen wissen, nach welchen Kriterien die Stadt Gebühren festlegt und warum Händler für vergleichbare Veranstaltungen unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Darauf sollte eine Stadtverwaltung eine sachliche Antwort geben können.“

  • Frage nach Öffnungszeiten zu Weinfest und Weihnachtsmarkt abgeWIESEN

    Frage nach Öffnungszeiten zu Weinfest und Weihnachtsmarkt abgeWIESEN

    Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den unterschiedlichen Öffnungszeiten von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Rasch hatte nach Gesprächen mit Händlern und Ausstellern wissen wollen, wer die Öffnungszeiten festlegt, warum sie sich so stark voneinander unterscheiden und ob Änderungen vorgesehen sind. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Fragen zielten nicht auf einen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollten diesen erst ermitteln.

    „Wir wollten schlicht wissen, wer die Öffnungszeiten festlegt und warum sie bei zwei vergleichbaren städtischen Veranstaltungen so unterschiedlich sind“, erklärt Susanne Rasch. „Gerade für die Händler ist das ein konkretes Thema, denn vielfach sind es dieselben Aussteller, die sowohl beim Weinfest als auch beim Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben. Dass die Verwaltung keinen konkreten Lebenssachverhalt erkennen kann, erschließt sich uns nicht.“

    Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb nun erneut als Informationsanfrage gestellt. Das Weinfest hatte sonntags bis donnerstags von 11.00Uhr bis 23.30Uhr, freitags und samstags sogar von 11.00Uhr bis 0.30Uhr geöffnet. Der Weihnachtsmarkt hingegen muss freitags und samstags schon um 21.00Uhr, unter der Woche sogar schon um 20.00Uhr seine Buden schließen.

  • RA-184/2026 Zustand Louis-Schreiter-Straße

    Am 28.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen des schlechten baulichen Zustandes der Louis-Schreiter-Straße zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Anwohnern, welche den ausufernden Verschließ beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, wie die Verwaltung selbst den Zustand des fraglichen Straßenabschnitts bewertet, ob eine grundhafte Sanierung in Aussicht ist und wenn ja wann. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Mehrere Bürger haben sich mit Hinweisen zum baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen der Georg-Weerth-Straße und dem Georgenkirchweg an mich gewandt. Nach deren Schilderungen weist die Fahrbahn in diesem Bereich erhebliche Schäden auf, die den Fahrkomfort beeinträchtigen und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Wie beurteilt die Stadtverwaltung den baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg?

    Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht.

    2. Welche Schadensbilder (z. B. Fahrbahnrisse, Verdrückungen, Setzungen oder Schlaglöcher) sind der Stadtverwaltung in diesem Straßenabschnitt bekannt?

    Da die gebundene Deckschicht nur wenige Zentimeter dick ist, weist die Fahrbahn viele Flickstellen, Risse und kleinere Aufbrüche auf.

    3. In welche Straßenzustandsklasse bzw. Erhaltungspriorität ist dieser Straßenabschnitt nach den städtischen Bewertungsmaßstäben eingestuft? Bitte die zugrunde liegende Bewertung und das Datum der letzten Zustandserfassung angeben.

    Der Gesamtwert wird mit einer Zustandsnote 4,3 entsprechend der Straßenzustandserfassung vom 27. Juni 2023 bewertet. Die letzte Kontrolle durch die Straßenaufsicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes fand am 4. August 2026 statt. Schäden mit unmittelbarem Gefahrenpotenzial wurden dabei nicht festgestellt.

    4. Ist für den genannten Straßenabschnitt eine grundhafte Sanierung, Erneuerung oder andere bauliche Instandsetzungsmaßnahme vorgesehen? Wenn ja, wann ist deren Umsetzung geplant?

    Ja. Für das Jahr 2027 ist eine koordinierte Baumaßnahme gemeinsam mit dem ESC (Erneuerung Mischwasserkanal) und der inetz (Erneuerung Trinkwasser und Energie) auf diesem Abschnitt geplant. Hierbei werden Fahrbahn und Gehwege erneuert.

    5. Falls derzeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen ist, welche Gründe sprechen gegen eine Aufnahme in die mittelfristige Investitions- oder Erhaltungsplanung?

    Siehe Antwort auf Frage 4.

    6. Sind bis zu einer möglichen grundhaften Sanierung Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen vorgesehen, um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Fahrbahn sicherzustellen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

    Nein. Es sei denn, es treten vor der oben genannten geplanten Baumaßnahme Schäden mit Unfallpotenzial auf. Dann werden diese im Rahmen der kommunalen Verkehrssicherungspflicht gesichert und kurzfristig lokal behoben.

    7. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden oder Meldungen aus dem Mängelmelder beziehungsweise sonstige Hinweise zum Zustand dieses Straßenabschnitts vor? Falls ja, wieviele seit dem Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

    Seit 2023 liegt uns eine schriftliche Beschwerde und eine Meldung aus dem Mängelmelder vor. Zudem wurden bei der letzten Kontrolle durch die Straßenaufsicht (siehe Punkt 3) drei Fahrbahnschäden geringerer Priorität erfasst.

    EINORDNUNG

    Anders als zuletzt auf der Reineckerstraße gibt es für die Anwohner der Louis-Schreiter-Straße Hoffnung. Zwar wird die Louis-Schreiter-Straße mit 4,3 von 5 genauso schlecht bewertet wie die Reineckerstraße, aber hier ist eine grunghafte Sanierung der Fahrbahn, der Gehwege, der Mischwasserkanäle und der Elektroleitungen in Zusammenarbeit mit dem ESC und der Inetz für 2027 in Aussicht. Das sind gute Nachrichten für die Anwohner. Zwar ist noch kein genauer Termin für den Baustart bekannt, aber die Flickschusterei soll bald ein Ende haben: Für 2027 soll sich endlich grundlegend etwas tun. Wir bleiben am Ball und prüfen, ob das Baudezernat seinen Worten auch Taten folgen lässt.

  • Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Stadtrat-Sondersitzung

    Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Stadtrat-Sondersitzung

    AfD-Stadtratsfraktion sieht längst nicht alle Zweifel ausgeräumt

    Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, über 3 Millionen Euro von der Schwimmhalle am Südring und 725.000 Euro vom Tera-Nova-Campus zur Rettungsleitstelle zu verschieben, hatte die Einberufung einer Stadtratsondersitzung zur Folge. Die Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage von Nico Köhler räumt die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des OBs nicht aus. Schulze verweist auf den Zeitdruck: Verbindliche Unterlagen hätten am 23. Juli vorgelegen, am 28. Juli sei eine entscheidungsreife Zuarbeit erstellt gewesen und zum 30. Juli habe das Innenministerium eine Finanzierungszusage verlangt. Eine form- und fristlose Einberufung des Stadtrates sei deshalb innerhalb der Urlaubszeit nicht möglich gewesen.

    „Zugegeben: Eine Woche Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen, ist schon unverschämt kurz. Dennoch wäre bei einer Frist von einer Woche eine Eilentscheidung nicht sofort notwendig gewesen. Die Verwaltung hat durch ihre internen Prüfungen und Abstimmungen selbst Zeit ins Land gehen lassen. Warum wurde der Ältestenrat nicht einberufen? Es muss geklärt werden, ob der Zeitdruck tatsächlich unvermeidbar war oder ob dadurch erst die Situation geschaffen wurde, in der der Stadtrat nicht mehr beteiligt werden konnte.“

    Auch das Innenministerium müsse sich kritischen Fragen stellen. „Wenn der massive Preissprung für die benötigten Bauteile für die Rettungsleitstelle bereits im Januar hätte bekannt sein können, darf das Sächsische Innenministerium einer klammen Kommune nicht erst kurz vor Torsschluss die Pistole auf die Brust setzen.“, so Köhler. Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht willkürliche Auswahl der angezapften Verpflichtungsermächtigungen. Es ist nach wie vor nicht klar, warum die Schwimmhalle am Südring und der Terra-Nova-Campus für diese Finanzierungsverschiebung herhalten mussten, die der Stadtrat erst wenige Wochen zuvor beschlossen hatte.

    „Wie kann der Oberbürgermeister ernsthaft versichern, dass die Sanierung der Schwimmhalle umgesetzt wird, wenn er gerade die Hälfte der dafür vorgesehenen Gelder abzieht und umwidmet?“, fragt Köhler. Wenn die Stadtratsbeschlüsse anschließend per Eilentscheidung über den Haufen geworfen werden, übergeht man aus unserer Sicht das Budgetrecht des Stadtrates. Es ist zu klären, ob die Voraussetzungen für die Eilentscheidung tatsächlich vorlagen und ob die Umschichtung der Verpflichtungsermächtigungen rechtmäßig war“, erklärt Köhler. „Und selbst wenn dem Oberbürgermeister am Ende kein Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte, muss geklärt werden, auf welcher Grundlage das Innenministerium bei einer Millionenentscheidung eine derart kurze Frist setzen durfte.“

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  • KOSMOS 2026: Sicherheit eine Frage des Preises?

    KOSMOS 2026: Sicherheit eine Frage des Preises?

    Für das KOSMOS-Festival 2026 liegt inzwischen ein vollständiges Sicherheitskonzept vor. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler hervor. Das Festival findet am 29. August mit mehr als 250 Programmpunkten und auf einem gegenüber den Vorjahren veränderten Veranstaltungsgelände statt.

    Köhler hatte insbesondere nach der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen, den Qualifikationen des eingesetzten Personals sowie der Prüfung des Sicherheitskonzeptes gefragt. Die Antwort zeigt: Von fünf angefragten Unternehmen reichten letztlich drei ein Angebot ein. Den Zuschlag wurde am 17. Juli erteilt: – einziges Zuschlagskriterium war dabei der Preis.

    „Dass bei einem Ereignis dieser Größenordnung ausschließlich der Preis über die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen entscheidet, halte ich für zumindest diskussionswürdig“, erklärt Nico Köhler. „Bei der Sicherheit von zehntausenden Besuchern sollte nicht nur entscheidend sein, wer das günstigste Angebot abgibt, sondern auch, welche Erfahrung, Qualität und Leistungsfähigkeit ein Sicherheitsdienstleister nachweisen kann.“

    Nach Angaben der Verwaltung müssen die eingesetzten Ordnungskräfte über die Unterrichtung nach § 34a GewO verfügen und im Bewacherregister eingetragen sein. Für Schlüsselpositionen wird die Sachkundeprüfung verlangt. Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise kann durch das Rechts- und Ordnungsamt erfolgen. Das vollständige Sicherheitskonzept wurde durch den Veranstalter erstellt und befindet sich derzeit in der Prüfung. Beteiligt sind unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt und Verkehrsbehörde.

    „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zuständigen Behörden das Konzept prüfen und verschiedene Sicherheitsbereiche miteinander abstimmen.“, so Köhler weiter. „Solange die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, sind solche Sicherheitskonzepte leider erforderlich, damit es möglichst ruhig und friedlich bleibt.“

    Das KOSMOS zog im vergangenen Jahr rund 115.000 Besucher an.

  • RA-193/2026 Standgebühren Weinfest und Weihnachtsmarkt

    Am 04.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt an den Oberbürgermeister. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern des Weinfestes, die sich mit den aktuellen Standgebühren unzufrieden zeigten und angesichts der Preisunterschiede zwischen beiden Veranstaltungen ihr Unverständnis äußerten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, warum die Standgebühren des Weinfestes so stark von denen des Weihnachtsmarktes abweichen. Wie und durch wen kommen diese Abweichungen zustande und auf welcher rechtlichen Grundlage wird darüber entschieden? Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Knut Kunze nicht beantwortet.

    Anfrage

    1.Wer legt die Standgebühren für das Chemnitzer Weinfest und den Chemnitzer Weihnachtsmarkt fest und nach welchen Kriterien werden diese berechnet?
    2.Wie haben sich die Standgebühren für beide Veranstaltungen in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Ich bitte um eine tabellarische Darstellung, getrennt nach Veranstaltung und Jahr.
    3.Unterscheiden sich die Standgebühren zwischen Weinfest und Weihnachtsmarkt? Falls ja, worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
    4.Wurden bei der Festlegung der Standgebühren die jeweiligen Händler oder deren Interessenvertretungen beteiligt? Falls ja, in welcher Form?
    5.Worin liegt es begründet, dass die Standgebühren von Weihnachtsmarkt und Weinfest so voneinander abweichen?
    6.Sind seitens der Stadtverwaltung Änderungen der Gebührenstruktur für eine der beiden Veranstaltungen geplant oder werden diese regelmäßig evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Wer legt die Standgebühren fest? Warum sind die so unterschiedlich und sind Änderungen vorgesehen? Werden Händler bei der Preisgestaltung beteiligt? Diese einfachen Fragen beziehen sich, laut Stadtverwaltung, auf keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollen diesen erst in Erfahrung bringen. Diese Fragen jedoch betreffen den konkreten Lebenssachverhalt der Händler des Weinfestes und des Weihnachtsmarks. Oft sind das nämlich die selben Leute, die auf beiden Veranstaltungen ihre Buden aufstellen und diese Fragen an uns herangetragen haben. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, erschießt sich uns nicht. Vielleicht hat das mit unserer Parteifarbe zu tun, aber wer weiß das schon? Wir haben diese Frage als Informationsanfrage erneut gestellt.

  • RA-192/2026 Öffnungszeiten Weinfest und Weihnachtsmarkt

    Am 04.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Öffnungszeiten von Weinfest und Weihnachtsmarkt an den Oberbürgermeister. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern des Weinfestes, die sich mit den aktuellen Öffnungszeiten unzufrieden zeigten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, warum die Öffnungszeiten des Weinfestes so stark von denen des Weihnachtsmarktes abweichen. Wie und durch wen kommen diese Abweichungen zustande und auf welcher rechtlichen Grundlage wird darüber entschieden? Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Knut Kunze nicht beantwortet.

    Anfrage

    1.Wer legt die Öffnungszeiten des Chemnitzer Weinfestes sowie des Chemnitzer Weihnachtsmarktes fest und auf welcher rechtlichen oder organisatorischen Grundlage erfolgt diese Festlegung?
    2.Welche sachlichen Gründe rechtfertigen die unterschiedlichen Öffnungszeiten beider Veranstaltungen, insbesondere die deutlich längeren Öffnungszeiten des Weinfestes gegenüber dem Weihnachtsmarkt?
    3.Sind seitens der Stadtverwaltung Änderungen der Öffnungszeiten für eine der beiden Veranstaltungen geplant oder werden diese regelmäßig evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Wer legt die Öffnungszeiten fest? Warum sind die so unterschiedlich und sind Änderungen vorgesehen? Diese drei einfachen Fragen beziehen sich, laut Stadtverwaltung, auf keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollen diesen erst in Erfahrung bringen. Diese Fragen jedoch betreffen den konkreten Lebenssachverhalt der Händler des Weinfestes und des Weihnachtsmarks. Oft sind das nämlich die selben Leute, die auf beiden Veranstaltungen ihre Buden aufstellen und diese Fragen an uns herangetragen haben. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, erschießt sich uns nicht. Vielleicht hat das mit unserer Parteifarbe zu tun, aber wer weiß das schon? Wir haben diese Frage als Informationsanfrage erneut gestellt.

  • Annaberger Straße: Geh- und Radweg wird ersatzlos zurückgebaut

    Annaberger Straße: Geh- und Radweg wird ersatzlos zurückgebaut


    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz wollte mit einer Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch klären, warum die Baustelle auf der Annaberger Straße zwischen Reichsstraße und Treffurthstraße über längere Zeit ohne erkennbare Bautätigkeit blieb. Die Antwort der Verwaltung zeigt nun: Hinter dem vermeintlichen Baustillstand steckt eine weitreichendere Entscheidung: Der Geh- und Radweg am Viadukt wird ersatzlos zurückgebaut. Grund ist der desolate Zustand des Kragarms. Ein Ersatzneubau würde einen Betrag im siebenstelligen Bereich erfordern und ist nicht finanzierbar. Stattdessen wird die Fläche begrünt.

    „Unsere Anfrage begann mit der Frage, warum auf der Baustelle scheinbar monatelang nichts passiert. Die eigentliche Nachricht ist nun aber eine ganz andere: Die Stadt gibt vorhandene Infrastruktur auf, weil sie sich deren Erhalt nicht leisten kann.“, erklärt Susanne Rasch.

    Die Verwaltung begründet den Verzicht unter anderem mit dem geringen Fußgängerverkehr auf diesem Abschnitt. Die Arbeiten selbst sollen vertragsgemäß bis zum 31. August abgeschlossen werden. Einen nutzbaren Gehweg wird es dort allerdings langfristig nicht mehr geben.

    „Der Rückbau mag in diesem konkreten Fall die sinnvollste Lösung sein. Aber wir müssen uns fragen, ob wir uns daran gewöhnen wollen, dass wir nicht mehr darüber sprechen, wann Infrastruktur saniert wird, sondern ob wir sie überhaupt noch erhalten können.“

    Besonders widersprüchlich sei dies angesichts des gleichzeitig propagierten Ausbaus der Radverkehrsinfrastruktur.

    „Wir haben in Deutschland, in Sachsen und auch in Chemnitz für vieles Geld. Wenn aber ein bestehender Geh- und Radweg aufgegeben werden muss, während gleichzeitig neue Radwege geplant und gebaut werden, stimmt etwas mit unseren Prioritäten nicht.“