Schlagwort: Chemnitz

  • Erweiterungsbau der Kooperationsschule eingeweiht – Fraktion vor OrT

    Erweiterungsbau der Kooperationsschule eingeweiht – Fraktion vor OrT

    Am Dienstag wurde der Erweiterungsneubau der Kooperationsschule Chemnitz an der Brauhausstraße feierlich eingeweiht. An der Veranstaltung nahm auch Nico Köhler, Fraktionsvorsitzender AfD Stadtratsfraktion, teil.

    Mit dem zweigeschossigen Erweiterungsbau stehen der Kooperationsschule künftig acht zusätzliche Klassenräume und vier Gruppenräume zur Verfügung. Ergänzt wird das Gebäude durch weitere Treppen- und Sanitärräume sowie einen barrierefreien Zugang mit Aufzug. Damit können sämtliche Etagen des Neubaus und des bestehenden Schulgebäudes barrierefrei erreicht werden.

    „Investitionen in unsere Schulen sind Investitionen in die Zukunft unserer Stadt. Entscheidend ist, dass unsere Kinder gute räumliche Bedingungen vorfinden und Schulen dauerhaft leistungsfähig aufgestellt sind.“

    erklärt Nico Köhler nach seinem Besuch der Einweihung. Der Erweiterungsbau ist Teil einer umfassenderen Ertüchtigung des Schulstandortes an der Brauhausstraße. Nachdem der ursprünglich geplante Neubau der Kooperationsschule am Standort Planitzwiese aufgrund erheblich gestiegener Kosten nicht weiterverfolgt werden konnte, wurde der bestehende Standort weiterentwickelt. Die Gesamtmaßnahme umfasst neben dem Erweiterungsbau auch die Modernisierung des Altbaus und der Außenanlagen.

    Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen belaufen sich nach Angaben der Stadt auf rund 10,6 Millionen Euro. Davon wurden 5,3 Millionen Euro durch die Sächsische Aufbaubank gefördert.
    Köhler betont:

    „Gerade bei großen kommunalen Investitionen muss die Stadt darauf achten, dass Kosten und Nutzen dauerhaft in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gleichzeitig zeigt dieses Projekt, dass es möglich ist, bestehende Schulstandorte sinnvoll weiterzuentwickeln und dabei moderne sowie barrierefreie Lernbedingungen zu schaffen.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion werde auch künftig darauf achten, dass die notwendigen Investitionen in Schulen, Sportstätten und andere kommunale Einrichtungen nicht aus dem Blick geraten. Dabei müssten jedoch Kostenentwicklung, Bauzeiten und die nachhaltige Nutzung der geschaffenen Infrastruktur transparent nachvollziehbar bleiben.

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  • Herzlichen Glückwunsch an die Jugendfeuerwehr Chemnitz-Siegmar!

    Herzlichen Glückwunsch an die Jugendfeuerwehr Chemnitz-Siegmar!

    Was für eine starke Leistung: Beim Bundeswettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr in Hannover hat das Team aus Chemnitz-Siegmar einen herausragenden 4. Platz erreicht – und damit zugleich das bislang beste Ergebnis einer sächsischen Jugendfeuerwehr erzielt!

    Hinter diesem Erfolg stehen sechs Monate intensives Training, Teamgeist, Disziplin und jede Menge Einsatzbereitschaft. Bis zu dreimal pro Woche wurde für Staffellauf, Löschangriff und Knotenbinden trainiert. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Im Staffellauf blieb das Team fehlerfrei und absolvierte die anspruchsvolle Strecke in nur 1:47 Minuten.

    Als AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz gratulieren wir den neun Jugendlichen sowie ihren Betreuern und Ausbildern ganz herzlich zu diesem großartigen Erfolg!

    Die Jugendfeuerwehr ist ein wichtiger Bestandteil unserer Stadtgesellschaft. Hier lernen junge Menschen Verantwortung zu übernehmen, im Team zu arbeiten und füreinander einzustehen. Genau solche Leistungen verdienen Anerkennung und Respekt.

    Starke Jugend. Starke Feuerwehr. Starkes Chemnitz!


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  • Licht aus am Kepler-Gymnasium

    Licht aus am Kepler-Gymnasium

    Eine Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zur nächtlichen Beleuchtung des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz zeigt konkrete Wirkung. Auf Initiative des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme soll die Gartenbeleuchtung künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.


    Oehme hatte die Verwaltung am 30. Juli auf Beschwerden von Anwohnern über die nächtlichen Lichtemissionen angesprochen. Die Stadt begründete die bisherige Dauerbeleuchtung mit früheren Einbruchs- und Vandalismusfällen sowie der Verkehrssicherung.


    „Unsere Ratsanfrage hat hier tatsächlich etwas bewegt. Aus einer berechtigten Beschwerde von Anwohnern ist eine konkrete Maßnahme geworden. Genau dafür sind Ratsanfragen da: Probleme aufgreifen, die Verwaltung zum Handeln bringen und Verbesserungen für die Bürger erreichen“, erklärt Ulrich Oehme.


    Die Stadt will kurzfristig eine Zeitschaltuhr installieren.
    „Sicherheit und Rücksicht auf die Anwohner müssen kein Widerspruch sein. Wenn es möglich ist, Lichemmissionen in den Nachtstunden zu verringern, sollte man das auch tun. Wir freuen uns, dass unser Nachhaken in diesem Fall zu einer pragmatischen Lösung für die Anwohner geführt hat“, so Oehme.


    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht den Vorgang als Beispiel dafür, dass Politik konkrete Verbesserungen für die Bürger bewirken kann.


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  • RA-186/2026 Beleuchtung am Kepler-Gymnasium

    Am 30.07. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur nächtlichen Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz an den Oberbürgermeister. Anlass waren Beschwerden von Anwohnern, die über die Lichtemmissionen klagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, wozu das Schulgebäude nachts beleuchtet wird, um eine Abwägung der Anwohnerinteressen und möglichen Sicherheitsaspekten anzustoßen. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    1.Aus welchem Grund bleibt die Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums während der Nachtstunden dauerhaft eingeschaltet?

    Siehe Beantwortung Frage 2

    2.Welche Zielsetzung verfolgt die Stadt mit der nächtlichen Beleuchtung (z. B. Einbruchschutz, Vandalismusprävention oder Verkehrssicherung)?

    Aufgrund vergangener Vorfälle (Einbruch und Vandalismus) bleibt die Beleuchtung im Außen bereich des J.-Kepler-Gymnasiums in den Nachtstunden eingeschaltet. Weiterhin dient die Beleuchtung zur Verkehrssicherung, insbesondere für die in einem Mitbenutzungsvertrag geregelte Zuwegung zu einem Privatgrundstück.

    3. Ist die Beleuchtungsanlage mit einer Zeitschaltung oder einer bedarfsgerechten Steuerung (z. B. Bewegungsmelder) ausgestattet? Falls nein, weshalb nicht?

    Die Beleuchtung ist mit einem Dämmerungsschalter ausgerüstet.

    4.Wurde geprüft, ob die Lichtemissionen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können, beispielsweise durch eine geänderte Ausrichtung der Leuchten, eine Reduzierung der Leuchtstärke oder eine zeitliche Begrenzung der Beleuchtung?

    Siehe Beantwortung Frage 5

    5.Beabsichtigt die Stadtverwaltung, Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Anwohner zu ergreifen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Falls nein, aus welchen Gründen?

    Aufgrund der Anfrage wird geprüft, ob die Gartenbeleuchtung mit einer Zeitschaltuhr versehen werden kann. Der Einbau einer Zeitschaltuhr soll kurzfristig erfolgen. Damit wird die Gartenbeleuchtung zukünftig in der Zeit von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr abgeschalten. Die vorhandenen Mastleuchten (3 Stück) sind von dieser Regelung ausgenommen, da diese der Verkehrssicherung dienen.

    EINORDNUNG

    Der Vorgang mag trivial sein, aber hier ist etwas ausgesprochen seltenes geschehen: Die Anfrage wurde nicht nur beantwortet und erteilte eine hilfreiche Auskunft. Darüber hinaus prüft die Stadt aufgrund unserer Ratsanfrage den kurzfristigen Einbau einer Zeitschaltuhr. Die Gartenbeleuchtung soll künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden. Lediglich drei Mastleuchten bleiben zur Verkehrssicherung eingeschaltet.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist dies ein Beispiel dafür, dass eine gemeinsame Zusammenarbeit ohne Brandmauer konkrete Verbesserungen für die Bürger bringen können. In diesem Fall hat sich die Nachfrage gelohnt: Die Anwohner werden künftig nachts weniger durch Licht belastet, ohne dass notwendige Sicherheits- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Strecke bleiben.

  • Frage zu Standgebühren für Weinfest und Weihnachtsmarkt abgelehnt

    Frage zu Standgebühren für Weinfest und Weihnachtsmarkt abgelehnt

    Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern, die sich über die Gebühren des Weinfestes und die deutlichen Preisunterschiede zum Weihnachtsmarkt beschwert hatten. Rasch wollte unter anderem wissen, wer die Gebühren festlegt, wie sie sich in den vergangenen drei Jahren entwickelt haben, warum sie sich unterscheiden und ob Händler bei der Festlegung beteiligt werden. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Anfrage betreffe keinen konkreten Lebenssachverhalt.

    „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt“, erklärt Susanne Rasch. „Die Standgebühren sind für die Händler ein ganz konkreter Lebenssachverhalt – schließlich sind es vielfach dieselben Händler, die sowohl auf dem Weinfest als auch auf dem Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben und genau diese Fragen an uns herangetragen haben.“

    Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb erneut als Informationsanfrage gestellt. „Wir wollen wissen, nach welchen Kriterien die Stadt Gebühren festlegt und warum Händler für vergleichbare Veranstaltungen unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Darauf sollte eine Stadtverwaltung eine sachliche Antwort geben können.“

  • Frage nach Öffnungszeiten zu Weinfest und Weihnachtsmarkt abgeWIESEN

    Frage nach Öffnungszeiten zu Weinfest und Weihnachtsmarkt abgeWIESEN

    Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den unterschiedlichen Öffnungszeiten von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Rasch hatte nach Gesprächen mit Händlern und Ausstellern wissen wollen, wer die Öffnungszeiten festlegt, warum sie sich so stark voneinander unterscheiden und ob Änderungen vorgesehen sind. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Fragen zielten nicht auf einen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollten diesen erst ermitteln.

    „Wir wollten schlicht wissen, wer die Öffnungszeiten festlegt und warum sie bei zwei vergleichbaren städtischen Veranstaltungen so unterschiedlich sind“, erklärt Susanne Rasch. „Gerade für die Händler ist das ein konkretes Thema, denn vielfach sind es dieselben Aussteller, die sowohl beim Weinfest als auch beim Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben. Dass die Verwaltung keinen konkreten Lebenssachverhalt erkennen kann, erschließt sich uns nicht.“

    Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb nun erneut als Informationsanfrage gestellt. Das Weinfest hatte sonntags bis donnerstags von 11.00Uhr bis 23.30Uhr, freitags und samstags sogar von 11.00Uhr bis 0.30Uhr geöffnet. Der Weihnachtsmarkt hingegen muss freitags und samstags schon um 21.00Uhr, unter der Woche sogar schon um 20.00Uhr seine Buden schließen.

  • RA-184/2026 Zustand Louis-Schreiter-Straße

    Am 28.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen des schlechten baulichen Zustandes der Louis-Schreiter-Straße zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Anwohnern, welche den ausufernden Verschließ beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, wie die Verwaltung selbst den Zustand des fraglichen Straßenabschnitts bewertet, ob eine grundhafte Sanierung in Aussicht ist und wenn ja wann. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Mehrere Bürger haben sich mit Hinweisen zum baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen der Georg-Weerth-Straße und dem Georgenkirchweg an mich gewandt. Nach deren Schilderungen weist die Fahrbahn in diesem Bereich erhebliche Schäden auf, die den Fahrkomfort beeinträchtigen und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Wie beurteilt die Stadtverwaltung den baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg?

    Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht.

    2. Welche Schadensbilder (z. B. Fahrbahnrisse, Verdrückungen, Setzungen oder Schlaglöcher) sind der Stadtverwaltung in diesem Straßenabschnitt bekannt?

    Da die gebundene Deckschicht nur wenige Zentimeter dick ist, weist die Fahrbahn viele Flickstellen, Risse und kleinere Aufbrüche auf.

    3. In welche Straßenzustandsklasse bzw. Erhaltungspriorität ist dieser Straßenabschnitt nach den städtischen Bewertungsmaßstäben eingestuft? Bitte die zugrunde liegende Bewertung und das Datum der letzten Zustandserfassung angeben.

    Der Gesamtwert wird mit einer Zustandsnote 4,3 entsprechend der Straßenzustandserfassung vom 27. Juni 2023 bewertet. Die letzte Kontrolle durch die Straßenaufsicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes fand am 4. August 2026 statt. Schäden mit unmittelbarem Gefahrenpotenzial wurden dabei nicht festgestellt.

    4. Ist für den genannten Straßenabschnitt eine grundhafte Sanierung, Erneuerung oder andere bauliche Instandsetzungsmaßnahme vorgesehen? Wenn ja, wann ist deren Umsetzung geplant?

    Ja. Für das Jahr 2027 ist eine koordinierte Baumaßnahme gemeinsam mit dem ESC (Erneuerung Mischwasserkanal) und der inetz (Erneuerung Trinkwasser und Energie) auf diesem Abschnitt geplant. Hierbei werden Fahrbahn und Gehwege erneuert.

    5. Falls derzeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen ist, welche Gründe sprechen gegen eine Aufnahme in die mittelfristige Investitions- oder Erhaltungsplanung?

    Siehe Antwort auf Frage 4.

    6. Sind bis zu einer möglichen grundhaften Sanierung Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen vorgesehen, um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Fahrbahn sicherzustellen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

    Nein. Es sei denn, es treten vor der oben genannten geplanten Baumaßnahme Schäden mit Unfallpotenzial auf. Dann werden diese im Rahmen der kommunalen Verkehrssicherungspflicht gesichert und kurzfristig lokal behoben.

    7. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden oder Meldungen aus dem Mängelmelder beziehungsweise sonstige Hinweise zum Zustand dieses Straßenabschnitts vor? Falls ja, wieviele seit dem Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

    Seit 2023 liegt uns eine schriftliche Beschwerde und eine Meldung aus dem Mängelmelder vor. Zudem wurden bei der letzten Kontrolle durch die Straßenaufsicht (siehe Punkt 3) drei Fahrbahnschäden geringerer Priorität erfasst.

    EINORDNUNG

    Anders als zuletzt auf der Reineckerstraße gibt es für die Anwohner der Louis-Schreiter-Straße Hoffnung. Zwar wird die Louis-Schreiter-Straße mit 4,3 von 5 genauso schlecht bewertet wie die Reineckerstraße, aber hier ist eine grunghafte Sanierung der Fahrbahn, der Gehwege, der Mischwasserkanäle und der Elektroleitungen in Zusammenarbeit mit dem ESC und der Inetz für 2027 in Aussicht. Das sind gute Nachrichten für die Anwohner. Zwar ist noch kein genauer Termin für den Baustart bekannt, aber die Flickschusterei soll bald ein Ende haben: Für 2027 soll sich endlich grundlegend etwas tun. Wir bleiben am Ball und prüfen, ob das Baudezernat seinen Worten auch Taten folgen lässt.

  • Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Stadtrat-Sondersitzung

    Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Stadtrat-Sondersitzung

    AfD-Stadtratsfraktion sieht längst nicht alle Zweifel ausgeräumt

    Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, über 3 Millionen Euro von der Schwimmhalle am Südring und 725.000 Euro vom Tera-Nova-Campus zur Rettungsleitstelle zu verschieben, hatte die Einberufung einer Stadtratsondersitzung zur Folge. Die Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage von Nico Köhler räumt die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des OBs nicht aus. Schulze verweist auf den Zeitdruck: Verbindliche Unterlagen hätten am 23. Juli vorgelegen, am 28. Juli sei eine entscheidungsreife Zuarbeit erstellt gewesen und zum 30. Juli habe das Innenministerium eine Finanzierungszusage verlangt. Eine form- und fristlose Einberufung des Stadtrates sei deshalb innerhalb der Urlaubszeit nicht möglich gewesen.

    „Zugegeben: Eine Woche Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen, ist schon unverschämt kurz. Dennoch wäre bei einer Frist von einer Woche eine Eilentscheidung nicht sofort notwendig gewesen. Die Verwaltung hat durch ihre internen Prüfungen und Abstimmungen selbst Zeit ins Land gehen lassen. Warum wurde der Ältestenrat nicht einberufen? Es muss geklärt werden, ob der Zeitdruck tatsächlich unvermeidbar war oder ob dadurch erst die Situation geschaffen wurde, in der der Stadtrat nicht mehr beteiligt werden konnte.“

    Auch das Innenministerium müsse sich kritischen Fragen stellen. „Wenn der massive Preissprung für die benötigten Bauteile für die Rettungsleitstelle bereits im Januar hätte bekannt sein können, darf das Sächsische Innenministerium einer klammen Kommune nicht erst kurz vor Torsschluss die Pistole auf die Brust setzen.“, so Köhler. Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht willkürliche Auswahl der angezapften Verpflichtungsermächtigungen. Es ist nach wie vor nicht klar, warum die Schwimmhalle am Südring und der Terra-Nova-Campus für diese Finanzierungsverschiebung herhalten mussten, die der Stadtrat erst wenige Wochen zuvor beschlossen hatte.

    „Wie kann der Oberbürgermeister ernsthaft versichern, dass die Sanierung der Schwimmhalle umgesetzt wird, wenn er gerade die Hälfte der dafür vorgesehenen Gelder abzieht und umwidmet?“, fragt Köhler. Wenn die Stadtratsbeschlüsse anschließend per Eilentscheidung über den Haufen geworfen werden, übergeht man aus unserer Sicht das Budgetrecht des Stadtrates. Es ist zu klären, ob die Voraussetzungen für die Eilentscheidung tatsächlich vorlagen und ob die Umschichtung der Verpflichtungsermächtigungen rechtmäßig war“, erklärt Köhler. „Und selbst wenn dem Oberbürgermeister am Ende kein Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte, muss geklärt werden, auf welcher Grundlage das Innenministerium bei einer Millionenentscheidung eine derart kurze Frist setzen durfte.“

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