Schlagwort: Chemnitz

  • RA-111/2026 Europaempfang Hartmannfabrik

    Am 11.05.26 fand der Europa-Empfang mit Gästen aus Liepaja in der Hartmannhalle statt. Die Auslastung dieser Veranstaltung warf Fragen auf, die unser Stadtrat Ulrich Oehme am 13.05. in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister richtete.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ulrich Oehme war am 11.05.26 persönlich zugegen. Er berichtete der Fraktion später von sehr vielen freien Plätzen sowie einem Buffet, das für die Zahl der Gäste viel zu groß zu sein schien. Offensichtlich hatte der Veranstalter mit deutlich mehr Resonanz gerechnet, was Fragen nach Planung und Kosten des Europaempfangs aufwarf. Wurde hier Steuergeld verschwendet, um die kommunale Präsenz Europas größer aussehen zu lassen, als sie tatsächlich ist? Am 27.05. antwortete der Oberbürgermeister persönlich Folgendes:

    Antwort

    1.Für wie viele Gäste war diese Veranstaltung geplant?

    Die Veranstaltung wurde für ca. 100 Personen geplant. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung mit künftigen Kulturhauptstädten wie Liepāja (Lettland) und Nikšić (Montenegro). Wir haben uns außerdem über den Besuch der lettischen Botschafterin, des Europaabgeordneten Matthias Ecke und von Gästen aus unserer Partnerstadt Usti nad Labem freuen können. Die Vernetzung an dem Abend mit lokalen und internationalen Akteuren ist sehr gut gelungen. Aus den Rückmeldungen, die wir erhalten haben, wurde die Veranstaltung nicht als überdimensioniert wahrgenommen, sondern hat dazu geführt, dass Ideen und Projektinhalte ausgetauscht werden konnten.

    2.Wie viele Anmeldungen hat es insgesamt gegeben?

    Es haben sich 87 Personen für die Veranstaltung angemeldet. In dieser Zahl sind noch nicht unsere Ehren- und Podiumsgäste, Künstler und das Personal enthalten.

    3.Für wie viele Personen war das aufgefahrene Buffet vorgesehen?

    Das Buffet war für 85 Personen bestellt.

    4.Welche Kosten sind für das Buffet an diesem Abend entstanden?

    Das Buffet hat ca. 20 Euro pro Person gekostet.

    5.Welches Budget wurde hier belastet? Wer trägt die Kosten, die der Abend allgemein und das Buffet im Besonderen verursacht hat?

    Die Veranstaltung wurde in Kooperation von der Stadt Chemnitz, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz gGmbH durchgeführt. Die Kosten für den Abend allgemein wurde unter den Partnern aufgeteilt. Die Kosten für das Buffet hat die Stadt Chemnitz (Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Abteilung Europäische und internationale Beziehungen, Protokoll) übernommen.

  • RA-109/2026 Bitumenknappheit

    Am 11.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Bitumenknappheit und den damit einhergehenden Kostensteigerungen an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nachdem die Freie Presse am 08.05. von extremen Preissteigerungen beim für den Straßenbau wichtigen Rohstoff Bitumen berichtet hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach den konkreten Auswirkungen dieser jüngsten Preissteigerungen zu fragen. Bürgermeister Kütter beantwortete unsere Ratsanfrage wie folgt: erbürgermeister.

    Anfrage

    Die Freie Presse schrieb am 08.05. von einer Kostenexplosion bei der Sanierung von Straßen,weil es an Bitumen fehlt. So stieg der Preis für diesen Rohstoff allein von Februar 2026 aufMärz 2026 um 36,4%. Wie aus dem BA-015/2026 hervorgeht, werden die Kosten pro qmasphaltierter Straße mit 80-100 Euro kalkuliert. Daraus ergeben sich folgende Fragen, umderen Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Inwieweit beeinflusst der gestiegene Bitumenpreis/die Bitumenknappheit die aktuell stattfindenden Baumaßnahmen am Chemnitzer Straßennetz?

      Es liegen vereinzelte Mehrkostenanzeigen der ausführenden Bauunternehmen vor. Auf der Grundlage der geschlossenen Verträge hat die Stadt Chemnitz diese Forderungen bisher vollumfänglich zurückgewiesen.

      2.Ist in diesem Zusammenhang mit Verzögerungen beim Bauablauf zu rechnen?

      Derzeit sind keine Verzögerungen bekannt.

      3.Wie weit hat der gestiegene Bitumenpreis den Quadratmeterpreis für asphaltierte Straßeverteuert?

      Gegenüber dem vergangenen Jahr sind bisher kaum Preissteigerungen erkennbar.

      4.Sind konkrete Straßensanierungsmaßnahmen in Gefahr und wenn ja, welche?

      Nein, bisher sind kaum Verzögerungen in den Bauabläufen festzustellen.

      EINORDNUNG

      Die Auswirkungen sind aktuell für die öffentliche Hand noch nicht zu spüren. Mehrkostenanzeigen wurden bisher vollumfänglich zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die ausführenden Firmen die Mehrkosten selber tragen. Im Anbetracht des Drucks, unter dem der ganze Mittelstand steht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Strategie der Abweisung nicht mehr funktioniert und die öffentliche Hand die Mehrkosten im Straßenbau schultern muss. Der Preis kennt auf lange Zeit nur eine Richtung und die Verwaltung wird bald eingestehen müssen, dass man für 80 bis 100€ keinen Quadratmeter Straße mehr gebaut bekommt.

    1. Erneuter Farbangriff auf KALEB – Lebensschützer und gesellschaftliches Miteinander im Visier linksextremen Terrors

      Erneuter Farbangriff auf KALEB – Lebensschützer und gesellschaftliches Miteinander im Visier linksextremen Terrors

      Mit großer Bestürzung hat die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz den erneuten Farbanschlag auf das Vereinsgebäude des KALEB e.V. aufgenommen. Der Verein engagiert sich seit Jahren für Schwangerschaftsberatung, Familienhilfe sowie die Unterstützung von Frauen in schwierigen Lebenssituationen und ist damit ein wichtiger Bestandteil des sozialen Ehrenamts in unserer Stadt.

      Der Chemnitzer Stadtrat Ulrich Oehme (AfD-Stadtratsfraktion) erklärt dazu:
      „Das Aufgabenfeld dieses Vereins geht weit über die Schwangerschaftskonfliktberatung hinaus. Wer Einrichtungen wie KALEB wiederholt angreift, nimmt nicht nur ein Gebäude, sondern Menschen, die sich mit großem persönlichen Einsatz für Familien, Kinder und ungeborenes Leben engagieren, ins Visier. Solche Einschüchterungsversuche sind Ausdruck einer politischen Verrohung, die nicht hingenommen werden kann und der entschieden entgegengetreten werden muss.“


      Weiter führt Oehme aus:
      „Es darf nicht sein, dass dieser Verein, der Beratung und Hilfe anbietet, zum Ziel ideologisch motivierter Gewalt wird. Dieder Anschlag ist längst nicht der erste und das Bekennerschreiben legt nahe, dass es zu weiteren Farbanschlägen kommen wird und zwar solange, bis dieser Verein keine Gelder mehr bezieht und keine Rolle mehr spielt, will heißen: Bis er vernichtet ist.“ Übersetzt Oehme das Bekennerschreiben.

      Die AfD-Stadtratsfraktion fordert eine lückenlose Aufklärung der Tat sowie eine klare Verurteilung politisch motivierter Angriffe – unabhängig davon, gegen wen sie sich richten.


      „Wer ständig von Toleranz spricht, darf bei Angriffen auf konservative oder christlich geprägte Einrichtungen nicht schweigen. Demokratie bedeutet auch, andere Positionen auszuhalten“, so Ulrich Oehme abschließend.

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz spricht den Mitarbeitern und Unterstützern von KALEB ihre Solidarität aus.

    2. IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

      Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

      Die Fragen:

      1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


      2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


      3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


      4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


      5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


      6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


      7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


      8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

      9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


      10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


      11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


      12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


      13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


      14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


      15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


      16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


      17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


      18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


      19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


      20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

      21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

      Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

      Einordnung

      Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

      Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

    3. Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

      Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

      Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

      Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

      Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

      Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

      Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

      Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

      #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

      zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

    4. RA-102/2026 Sanierung Sportstätten Schwimmbäder

      Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.

      Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:

      1. Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
      2. Wenn nein, warum nicht?
      3. Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
      4. Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?

      Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
      Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.

      EINORDNUNG

      Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?

      Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.

      Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?

      Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“

      Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.

    5. IA-048/2026 Theaterkonzept Besucherzahlen

      Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Besucherzahlen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Theater mit 36 Mio€ jährlich unterstützt werden müssen, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach dem Theaterkonzept und den Besucherzahlen allgemein zu fragen. Ein normaler Vorgang – denn diese Informationen wurden bis 2021 jedes Jahr erfragt. Die Antwort stellt eine Art Rechenschaftsbericht für das viele Geld dar, mit dem die Theater jedes Jahr bezuschusst werden.

      EINORDNUNG

      Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen wegen der vielen coronabedingten Schließzeiten nicht repräsentativ.

      Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Die Antwort auf die IA-049/2026 fokussierte sich auf das Schauspielhaus. Diese IA-048/2026 nimmt die ganze Sparte „Theater“ in den Blick.

      Hier wird genau die Transparenz hergestellt, die wir erwartet und erbeten haben: Etwa 36 Mio.€ städtische Zuschüsse für einen Kulturbetrieb mit mehr als 200.000 Gästen pro Jahr. Ob das angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass der Investitionsstau bei der technischen Ausstattung aller Theaterimmobilien auf 15Mio.€ beziffert wird, ist schon ein starkes Stück!

    6. IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

      IA-049/2026 Auslastung Schauspielhaus

      Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Auslastungen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      In der aufgeheizten und sehr dynamischen Debatte um die Zukunft des Schauspielhauses und dessen Standort halten wir es für geboten, konkret nach der Auslastung des Schauspielhauses seit dem Umzug in den Spinnbau zu fragen. Wir wollen damit klären, welche Bedeutung dem Schauspielhaus in der Kulturlandschaft unserer Stadt zukommt, um Rückschlüsse darauf zu ziehen, wieviel Geld der Stadt ein neuer Standort oder eine Sanierung politisch vertretbar wert sein kann.

      Am 15.05.2026 antwortete der Bürgermeisterin Ruscheinsky wie folgt:

      EINORDNUNG

      Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen nicht repräsentativ.

      Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Seit der Jahrtausendwende hat man nie mehr als 15% gegenfinanzieren können und das ist auch in Ordnung. Solche Kultureinrichtungen tragen sich überall nur mit erheblicher finanzieller Bezuschussung von Land und Kommune.

      Verwirrend ist hingegen ein Zeitungsartikel der Freien Presse vom 19.05., der für alle Bühnen (incl. Opernhaus) 209.000 Besucher in 2025 zählt und dies mit den Besuchern des Stadions an der Gellertstraße vergleicht. Laut Antwort auf unsere Informationsanfrage entfallen auf das Schauspielhaus 488 Veranstaltungen mit insgesammt 65.600 Besuchern in 2025. Der CFC lockte in 19 Spielen 122.300 Gäste ins Stadion. Wie will man das ernsthaft miteinander vergleichen? Täte man das, müsste man die Umbaukosten des Stadions (30 Mio.€) ins Besucherzahl-Verhältnis setzen, und dann wären schon 15 Mio.€ für das Schauspielhaus zuviel.

      Hinweislink: https://www.freiepresse.de/chemnitz/besucher-auslastung-zuschuesse-die-wichtigsten-zahlen-zur-theater-debatte-in-chemnitz-artikel14250208

      Uns ging es aber nicht nur um absolute Besucherzahlen sondern um die Auslastung, die im Spinnbau an den 90% kratzt. Und das ist bemerkenswert: unterstreicht es doch zum einen die Qualität, die das Ensemble trotz der Not- und Übergangslösungen auf die Bühne bringt und zum anderen wird das nach wie vor hohe Interesse des Publikums deutlich. Ausverkaufte Veranstaltungen sind keine Ausnahme, sondern die Regel und das spricht in jeder Hinsicht FÜR das Chemnitzer Schauspielhaus. Obwohl sich seit dem Umzug in den Spinnbau die Rahmenbedingungen für Ensemble und Publikum deutlich verschlechtert haben, ist das Interesse hoch. Es ist offensichtlich, dass wir hier von einem unverzichtbaren Teil des Kulturangebots sprechen, der wegen knapper Kassen keinesfalls hinten runter fallen darf.

      Wie viel uns das Schauspielhaus konkret kosten und wo es seinen Standort haben sollte, können Sie in unserer Bürgerbefragung mitteilen. Vielen Dank.

    7. Migration bringt Schulen an ihre Belastungsgrenzen

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-045/2026 zu Schulverweisen und Verhaltensauffälligkeiten an Chemnitzer Schulen als unzureichend. Dass weder Stadt noch das Landesamt für Schule und Bildung belastbare Daten zu Ordnungsmaßnahmen, Schulwechseln oder sozialen Hintergründen erfassen, offenbare nach Ansicht der Fraktion eine politische Realitätsverweigerung.

      Dazu erklärt Stadtrat Nico Köhler:

      „Lehrer, Schüler und Eltern erleben täglich, dass viele Schulen durch mangelnde Sprachkenntnisse, Integrationsprobleme und zunehmende Disziplinlosigkeit an ihre Grenzen geraten. Wenn Unterricht kaum noch störungsfrei möglich ist, leidet darunter das gesamte Bildungsniveau.“

      Weiter führt Köhler aus:

      „Es ist nicht akzeptabel, dass Behörden die offensichtlichen Probleme nicht wahrnehmen und keine statistischen Grundlagen schaffen wollen, aus denen sich Lösungen ergäben.“

      Die AfD-Stadtratsfraktion sieht die Ursachen dieser Entwicklung in der jahrelangen Massenzuwanderung und fordert eine grundlegende politische Kurskorrektur.

      „Die Belastungen für uner Bildungssystem werden nur dann nachhaltig sinken, wenn Deutschland wieder Kontrolle über Migration gewinnt und konsequente Remigration betrieben wird. Unsere Schulen müssen Orte des Lernens, der Sicherheit und der Zukunftschancen bleiben.“, so Köhler abschließend.

    8. Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

      Bürgerdialog – AfD Stadtratsfraktion vor Ort am 21.05.2026

      Wie geht es weiter mit dem Chemnitzer Schauspielhaus?

      Die Zukunft des Chemnitzer Schauspielhauses ist eine wichtige kulturpolitische und finanzielle Entscheidung für unsere Stadt. Es geht nicht nur um die Frage, an welchem Ort künftig Theater gespielt wird, sondern auch um Baukosten, Folgekosten, Erreichbarkeit, städtebauliche Wirkung und den verantwortungsvollen Umgang mit unserem Steuergeld.

      Unter https://afdfraktionchemnitz.de/aktuelles/millionen-fuers-schauspielhaus-chemnitz-soll-mitreden/ haben wir online eine Bürgerbefragung zur weiteren Entwicklung des Schauspielhauses geschaltet und möchten im Rahmen eines öffentlichen Bürgerdialoges mit Ihnen persönlich ins Gespräch kommen.

      Tag: 21.05.2026
      Zeit: 14:00 – 15:30 Uhr
      Ort: Neumarkt Chemnitz am Rathaus

      AfD Stadtratsfraktion Chemnitz
      Markt 1 • 09111 Chemnitz
      0371 488 13 17
      afd.fraktion@stadt-chemnitz.de
      www.afdfraktionchemnitz.de