Schlagwort: Chemnitz

  • Sport frei?

    Sport frei?

    Die Freie Presse berichtete am 9. März („Fast jeder fünfte Sachse ist Mitglied in einem Sportverein“), dass die Sportvereine in Sachsen weiter wachsen. Das ist zunächst eine erfreuliche Entwicklung. Denn wo mehr Menschen Sport im Verein treiben, wächst auch das, was unsere Stadt im Alltag zusammenhält: Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft, Disziplin und Verantwortung. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Sportvereine weit mehr als ein Freizeitangebot. Sie vermitteln Teamgeist, Verlässlichkeit und soziale Bindung.

    Entscheidend ist jedoch nicht nur die positive Entwicklung bei den Mitgliederzahlen. Entscheidend ist, was sich dahinter zeigt. Denn der Bericht macht auch deutlich, dass viele Vereine längst an Belastungsgrenzen stoßen. Es fehlen Ehrenamtliche, Schieds- und Kampfrichter, Trainer, Betreuer und ausreichende Sportstätten. Wenn das Interesse am Vereinssport wächst, die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen aber nicht im gleichen Maß mitwachsen, dann entsteht ein Problem, das politisch nicht länger übersehen werden darf.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz ist deshalb klar: Aus dieser Entwicklung muss die richtige Konsequenz gezogen werden. Wer den Breitensport stärken will, muss vor allem das Ehrenamt stärken. Denn ohne die vielen freiwillig Engagierten funktioniert der Vereinssport nicht. Ohne Trainer kein Training. Ohne Schiedsrichter kein Spielbetrieb. Ohne Betreuer keine verlässliche Nachwuchsarbeit. Und ohne genügend verfügbare Sportstätten geraten selbst gut geführte Vereine schnell an ihre Grenzen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt dazu:

    „Eltern suchen für ihre Kinder Freizeitaktivitäten, bei denen sie sinnvoll ausgelastet werden und nicht nur Fitness, sondern auch Teamgeist beigebracht bekommen. Wo geht das besser als in den Sportvereinen unserer Stadt?“

    Gerade deshalb darf die Politik die Vereine mit ihren Problemen nicht alleinlassen. Wenn der Wunsch nach Sport und Gemeinschaft vorhanden ist, dann müssen auch die Bedingungen geschaffen werden, damit Vereine diese Aufgabe leisten können.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz reicht es nicht, sich über steigende Mitgliederzahlen zu freuen. Es braucht konkrete Verbesserungen dort, wo die Vereine jeden Tag um handlungsfähige Strukturen ringen. Das betrifft vor allem die Unterstützung des Ehrenamts, die Gewinnung und Bindung von Trainern, Schiedsrichtern und Betreuern sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine. Ebenso notwendig ist, dass die Sportinfrastruktur in Chemnitz nicht weiter auf Verschleiß gefahren wird. Wo Hallenzeiten knapp sind, Plätze fehlen oder Sanierungen aufgeschoben werden, wird aus wachsender Nachfrage schnell Überforderung.

    Nico Köhler sagt deshalb:

    „Die AfD-Stadtratsfraktion macht sich für bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine stark, damit es auch in Zukunft genug Sportstätten, Trainer, Schiedsrichter und Betreuer für unsere Jugend gibt.“

    Das ist für uns keine Nebensache, sondern eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Wer Jugendarbeit, Integration durch Leistung und ein funktionierendes Gemeinwesen will, darf beim Vereinssport nicht sparen.

    Der Vereinssport ist stark, aber er trägt immer mehr Last auf zu wenigen Schultern. Deshalb muss das Ehrenamt wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Nicht mit schönen Worten, sondern mit verlässlicher Unterstützung und besseren Rahmenbedingungen. Chemnitz braucht starke Sportvereine. Und starke Sportvereine brauchen eine Politik, die ihre Arbeit nicht nur lobt, sondern praktisch absichert.

  • RA-039/2026 Tempo-30-Zone an der Grundschule Harthau

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist die Schaffung sicherer Schulwege von höchster Wichtigkeit. Das die stadteinwärtige Seite mit Tempo-30 versehen ist, die stadteinwärtige Seite aber nicht, machte diese Ratsanfrage nötig.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, auf welcher Grundlage die aktuelle Tempo-30 Zone-Regelung zustande kam und ob sie zukünftig noch verändert werden soll.

    FRAGE:

    auf Höhe der Grundschule Harthau wird auf der Annaberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts auf Tempo 30 reduziert. Ein zusätzliches Hinweisschild gibt an, dass die Reduzierung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00Uhr bis 17.00Uhr gilt. Der Schulhort der Grundschule Harthau ist allerdings bereits ab 6.00Uhr geöffnet. Hierzu bitte ich höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auch für die Hortkinder sicherer zu machen?
    2. Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geänderten Zeiten?
    3. Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei der Verkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    4. Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärts aber nicht?

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auchfür die Hortkinder sicherer zu machen?
    Aktuell ist eine Erweiterung der Zeiten nicht vorgesehen.
    2.Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geändertenZeiten?
    siehe Antwort zu Frage 1.
    3.Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei derVerkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde in enger Abstimmung mit der Grundschule Harthau auf die Zeiten des regelmäßigen Schülerlaufs zur Turnhalle festgelegt. In der Praxis überqueren Schülergruppen mit 20–25 Kindern mehrmals täglich die Annaberger Straße. Die Querung erfolgtüber die Lichtsignalanlage an der Gebrüder-Bernhard-Brücke – häufig unter Aufsicht von Lehrkräften. Auch die Nutzung der Turnhalle im Rahmen von Ganztagsangeboten (GTA) wurde dabei berücksichtigt.
    Aufgrund der Feststellungen durch die Verkehrswacht, des schmalen Gehweges, der durch Schülergruppen einer Grundschule genutzt wird, der vorhandenen Verkehrsmengen (10 TageVerkehrszählgerät, Aufbau-/Abbautag 1/2 berücksichtigt) von fast 4000 Fahrzeugen am Tag (beide Richtungen) wurde in der AG Schulwegsicherung eine einseitige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00- 17:00 Uhr abgestimmt und beschlossen.
    Da es sich bei der Annaberger Straße um eine Bundesstraße (B 95) handelt, war zusätzlich die Zustimmung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erforderlich. Diese wurde nach eingehender Prüfung am 18. Juli 2025 erteilt.
    Das LASuV kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO erfüllt sind. Dabei wurde auch anerkannt, dass es sich um eine Sondersituation mit regelmäßiger Schülerbewegung zwischen Schule und ausgelagerter Sporthalle handelt. Obwohl der betreffende Weg keine klassische Bündelungswirkung aufweist, ist laut LASuV aufgrund der tatsächlichen Nutzung durch viele Kinder mehrmals täglich dennoch eine Gleichstellung im Rahmen der Ermessensausübung zulässig.
    Die getroffene Regelung orientiert sich an den tatsächlichen Zeiten des Schulwegs zwischen Schulgebäude und Sporthalle sowie an den dazu von der Schule übermittelten Nutzungszeiten. Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einen größeren Zeitraum – insbesondere in den frühen Morgenstunden – wurde im Rahmen der Prüfung mitbewertet, jedoch nicht mehrheitlich befürwortet.

    4.Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärtsaber nicht?
    Der Anlass für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in stadteinwärtiger Fahrtrichtung liegt in der unzureichenden Breite des dortigen Gehweges und der nachweislichen Nutzung durch Schülergruppen.
    Der in landwärtiger Richtung gelegene Gehweg entspricht hingegen in seiner vorhandenen Breite den geltenden baulichen Vorgaben. Eine Nutzung durch Schülergruppen ist nicht belegt.

    EINORDNUNG

    Auch wenn die aktuelle Regelung auf den ersten Blick unsinnig wirkt, so haben wir doch in Erfahrung gebracht, dass der eingerichteten Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau ein intensiver Prüfvorgang vorausging und man sich eng mit der Schule abgestimmt hat. Wir halten fest, dass man sich viel Mühe gegeben hat und hier offensichtlich die beste Lösung umgesetzt worden ist.

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme

  • RA-037/2026 Datenübermittlungen an die Bundeswehr

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme richtete am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die stattfindende Datenübermittlung an die Bundeswehr, damit diese den Menschen, die ihr 16.Lebensjahr vollendet haben, „Infomaterial“ zukommen lassen kann.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, über die Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr aufzuklären und diese Praxis zu hinterfragen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, den Umfang der weitergegebenen Daten in Erfahrung zu bringen. Konkret wurde gefragt:

    die Stadt Chemnitz übermittelt die Daten junger Staatsbürger, die im Jahr 2009 geboren wurden, an die Bundeswehr. Diese dienen zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten. Der Datenübermittlung konnte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen werden.

    Fragen:

    1. Wie viele Datensätze wurden/werden insgesamt an die Bundeswehr übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    2. Wie viele Personen widersprachen einer Datenübermittlung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    Die Antwort erreichte uns am 04.03.

    Sehr geehrter Herr Oehme,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zunächst muss beachtet werden, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen in Sachsen nicht durch die kommunalen Meldebehörden, sondern entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB durch das Sächsische Melderegister erfolgt. Insofern liegen der Meldebehörde Chemnitz auch keine Angaben zur Anzahl bislang übermittelter Datensätze vor.
    Aus dem Melderegister können nur Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr gezogen werden.

    1. Im Jahr 2026 vollenden 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das 18. Lebensjahr (Geburtsjahrgang 2008).
    2. Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung ist zum 01.01.2026 entfallen. Bisher eingelegte Widersprüche verlieren damit ihre Gültigkeit. Es kann dennoch ausgewertet werden, wie viele Personen bis zum 31.12.2025 einen Widerspruch eingelegt hatten. Dies betrifft insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen, davon 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen des Geburtsjahrgangs 2008.

    EINORDNUNG

    Die Antwort auf Frage 2 ist brisant. Bedeutet der Wegfall des Widerspruchsrechts, dass seit dem 01.01. 26 keine Datenübermittlung mehr stattfindet, oder dass man dieser Praxis einfach nicht mehr widersprechen darf? Und waren eingelegte Widersprüche zwecklos, weil sie nun ihre Gültigkeit verloren haben? Darf man nun ohne unsere Einwilligung alles an die Bundeswehr weitergeben, was es über unsere Kinder zu wissen gibt? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • RA-036/2026 Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zum Thema Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Fragen:

    1. Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)

    2. Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)

    3. Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?

    4. Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?

    Nico Köhler

    Antwort auf Ihre Anfrage RA-036/2026 – Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Die Ratsanfrage bezieht sich auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes und betrifft somit ausschließlich innere Schulangelegenheiten.
    Die Beantwortung kann demnach nur durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen.

  • RA/035-2026 Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen

    Unser Stadtrat Nico Köhler hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war, wie die Stadt Chemnitz die Ausgabe der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen umsetzt und wie hierzu der aktuelle Sachstand ist.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wird die Vorgabe zur Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen vom 06.12.24 nur schleppend umgesetzt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, wie viele Asylbewerber eine solche Karte haben, wie viele nicht und wann man die o.g. Vorgabe vollumfänglich umgesetzt hat.

    FRAGE:

    in einem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Landesdirektion Sachsen und die Landratsämter und Kreisfreien Städte vom 6. Dezember 2024 heißt es bzgl. der Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen (unter Punkt 8.):

    „Jeder volljährige Leistungsberechtigte, auch in Bedarfsgemeinschaften, erhält eine eigene Bezahlkarte. Sofern Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50%) und regelmäßig (nach drei Monaten) aus Erwerbseinkommen bestreiten, sollen die aufstockenden AsylbLG-Leistungen (weiterhin) auf ihr Giro-/Gehaltskonto überwiesen werden.“

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 2024 genannten Regelungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsseln nach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§ 60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtige zzgl. Familienangehörige sowie nach Volljährigkeit der Personen)?

    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?

    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?

    ANTWORT VOM 10.03.26

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 6. Dezember 2024 genannten Reglungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?
      Das Sächsische Staatsministerium des Innern evaluiert aktuell die Regelungen. Bis dahin bleiben diese bestehen.
    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsselnnach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtigen zzgl. Familienangehörigen sowie nach Volljährigkeit der Personen)?
      Zum Stichtag 31.12.2025 ergibt sich folgende Übersicht:
      Leistungsberechtigte AsylbLG insgesamt:
      1.510
      davon:
      a) im laufenden Asylverfahren
      1.084
      davon 381 minderjährig
      b) geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig
      426
      davon 81 minderjährig
    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungs-berechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?
      Zum Stichtag 25.02.2026 sind 130 Bezahlkarten ausgegeben worden.
    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?
      Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 08. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie z. B. der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.
      Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI).

      Die Stadtverwaltung Chemnitz setzt die Regelungen bis auf Weiteres wie folgt um:
      a) Einführung der Bezahlkarte für alle:
      – Neuzuweisungen der Landesdirektion Sachsen mit vorhandener Bezahlkarte
      – Leistungsempfänger, welche monatlich eine Kassenkarte erhalten (sog. Barzahler)
      b) Keine Bezahlkarte erhalten bis auf Weiteres Leistungsberechtigte, die u. a.:
      – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung auf ein Girokonto erhalten
      – nur ergänzende Leistungen erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 %) und regelmäßig (länger als drei Monate) aus eigenem Einkommen aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beziehen („Aufstocker“), BAFöG erhalten
      – aufgrund von Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit) die Bezahlkarte nicht nutzen können
      – über kein notwendiges Legitimationsdokument für die Ausstellung einer Bezahlkarte verfügen
      – sich in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) aufhalten
      – über einen gerichtlich bestellten Betreuer verfügen, der die Vermögenssorge innehat
      – Personen in Pflegeheimen
      – Personen, für die nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte ausgestellt werden darf
      – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben
      – minderjährige Leistungsberechtigte
  • Spielplatz am Gerhard-Hauptmann-Platz eröffnet

    Die AfD-Fraktion Chemnitz begrüßt die angekündigte Freigabe eines Teilbereichs des Spielplatzes am Gerhard-Hauptmann-Platz. Nach fast einjähriger Sperrung können Kinder und Familien den Platz nun zumindest teilweise wieder nutzen.

    Der Spielplatz ist für rund 285.000 Euro saniert worden. Trotz erheblicher Bauverzögerungen konnte das Projekt im vorgesehenen Kostenrahmen abgeschlossen werden, was aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion positiv zu bewerten ist.

    Dazu erklärt Stadtrat Ulrich Oehme:

    „Es ist erfreulich, dass die Kinder unserer Stadt den lange gesperrten Spielplatz endlich wieder nutzen können. Besonders positiv ist, dass die Sanierung trotz Verzögerungen im vorgesehenen finanziellen Rahmen geblieben ist.

    Oehme ergänzt:

    „Wir hoffen, dass die verbleibenden Arbeiten zügig abgeschlossen werden und insbesondere der noch gesperrte Kleinkindbereich möglichst bald freigegeben werden kann, damit alle Familien den Spielplatz vollständig nutzen können.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion wünscht dem zuständigen Fachcenter Garten aus Hauptmannsgrün gutes Gelingen bei den weiteren Arbeiten und hofft auf eine baldige vollständige Fertigstellung der Anlage.

  • RA-028/2026 Kritische Chemnitzer Infrastruktur im Visier

    Am 04.Februar stellte unser Stadtrat Nico Köhler folgende Ratsanfrage:

    Der Anschlag der linksextremistischen Terrorvereinigung „Vulkangruppe“ in Berlin hat gezeigt, wie verletzlich die kritische Infrastruktur, wie Stromtrassen, Telekommunikationsleitungen und Gasleitungen sind.
    Dazu möchte ich Folgendes wissen:

    1. Wie hoch und auf welcher Grundlage wird die Gefährdung für die Chemnitzer Infrastruktur eingeschätzt und greifen im Falle eines wie auch immer gearteten Ausfalls Von Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas entsprechende Notfallpläne?
    2. Kann eine ununterbrochene Versorgung mit Gas sichergestellt werden, im Anbetracht der bedrohlich niedrigen Gasspeicherstände?
    3. Wenn nicht, welche Gegenmaßnahmen sind von der Stadt vorgesehen, wenn die Leitungen kein Gas mehr liefern und die Menschen in unserer Stadt ihre Wohnungen nicht mehr heizen können?
    4. Falls es zu einem Gasausfall kommt, ist dann die Versorgung mit Fernwärme auch in Gefahr?

    Dazu antwortete der Stadtrat am 19.02. Folgendes:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
    Freundliche Grüße

    Knut Kunze

  • RA-027/2026 Straftäter werden wegen zu langer Ermittlungen entlassen

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    aus der Freien Presse des 3.2.2026 ging hervor, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird. So hat sich die Zahl seit 2021 um 17.500 Verfahren auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht.

    Dazu möchte ich Folgendes wissen:

    1. Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht in Chemnitz?
    2. Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
    3. Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
    4. Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristige Duldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
    5. Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

    Hierzu antwortete der Oberbürgermeister Folgendes:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V.m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Zu 5. möchte ich noch ausführen, dass die Stadt hierbei keine Einflussnahmemöglichkeit hat.
    Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
    Bitte beschränken Sie sich in Zukunft auf Fragen, welche in Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegen.

  • RA-018/2026 Überflüssiger Ampelbetrieb an Augustusburgerstr./Martinstr.

    Am 29.01. stellte unser Stadtrat Ulrich Oehme oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:

    Frage:
    Bei der Sanierung des Bahn-Bogens Augustusburger Straße ist an der Kreuzung Augustusburger-/Martinstraße eine Behelfsampelanlage installiert worden. Die Baumaßnahme ist seit 08. September 2024 beendet.
    Wie lange wird diese Ampelanlage noch Mietkosten verursachen?

    Antwort:
    Die in den letzten Wochen an der Kreuzung Augustusburger Straße/Martinstraße vorhandeneBehelfsampelanlage hatte nichts mit der Sanierung des Bahnbogens zu tun. Vielmehr wurde am10. Dezember 2025 die Elektronik im Steuergerät der stationären Ampelanlage durch Vandalismus(vermutlich Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt. Die stationäre Ampelanlage war nicht mehrfunktionsfähig. Daher wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Behelfsampelanlageaufgebaut.
    Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Ampelanlage mit einem neuen Steuergerät wieder inBetrieb genommen werden. Es ist der Stadt Chemnitz ein Schaden von etwa 85 T€ entstanden(neues Steuergerät 35 T€, Behelfsampelanlage 50 T€). Die Stadtverwaltung hat Strafanzeigeerstattet.