Schlagwort: Chemnitz

  • Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz übt scharfe Kritik an der Antwort der Stadtverwaltung auf ihre Ratsanfrage zur Verteilung von Asylbewerbern in Sachsen. Obwohl die Stadtverwaltung weiß, dass Chemnitz im Vergleich zu anderen Großstädten deutlich stärker belastet wird, verweist sie lediglich auf fehlende Zuständigkeiten und sieht keinen Anlass, sich gegen weitere Zuweisungen auszusprechen.

    „Die Antwort der Verwaltung ist eine Bankrotterklärung“, erklärt AfD-Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Anstatt die Interessen der Chemnitzer zu vertreten, versteckt sich das Rathaus hinter Formalien. Wer gewählt wurde, hat Schaden von unserer Stadt abzuwenden und darf sich nicht darauf ausruhen, der Landesdirektion den schwarzen Peter zuzuschieben und die Hände in den Schoß zu legen.“

    Besonders befremdlich ist für die AfD-Stadtratsfraktion der Umgang mit den Belegungszahlen. Zunächst hieß es, die Stadt könne hierzu keine Auskünfte erteilen. Auf Nachfrage räumt dieselbe Verwaltung jedoch ein, dass ihr die Zahlen selbstverständlich bekannt sind.

    „Das ist das Gegenteil von Transparenz!“, so Köhler. „Den Bürgern wird nur das mitgeteilt, was sich nicht länger verbergen lässt. Wir haben hier eine Verwaltung, die Informationen sofort zurückhält, wenn sich eine rechtliche Grundlage dafür findet.“

    Nach Auffassung der Fraktion ist es nicht hinnehmbar, dass die für Chemnitz geltende Zuweisungsquote (6,1%) für 2026 bereits im März überschritten wurde und man weitere Zuweisungen widerspruchslos entrgegennimmt.

    „Die Stadt muss endlich handeln. Es reicht nicht, sich für nicht zuständig zu erklären. Die Stadtverwaltung muss gegenüber der Landesdirektion unmissverständlich klarstellen, dass Chemnitz keine weiteren Zuweisungen verkraftet. Wer das nicht einmal versucht, lässt die Bürger unserer Stadt im Stich!“, erklärt Köhler abschließend.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion steht fest: Chemnitz darf nicht länger die Fehlsteuerung der sächsischen Asylpolitik ausbaden, während andere Großstädte erheblich geringer belastet werden. Das Rathaus ist aufgefordert, die Interessen der Chemnitzer entschlossen zu vertreten, anstatt die Verantwortung hilflos weiterzureichen.

  • Wohngebiet am Eisenweg

    Wohngebiet am Eisenweg

    Die Stadt Chemnitz verweigert die Beantwortung einer Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach. Mit der Anfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch klären, auf welcher fachlichen und rechtlichen Grundlage die Stadt zu der Einschätzung gelangt, dass die bisherige Emissionsproblematik im Umfeld der Puraglobe-Mineralöl-Raffinerie entfallen sei. Statt Antworten zu Gutachten, Behördenbewertungen und immissionsschutzrechtlichen Prüfungen zu liefern, erklärt die Stadt die Ratsanfrage kurzerhand für unzulässig.

    „Das ist eine reine Blockadehaltung, für die ich weder Verständnis habe, noch mich damit abfinden kann. Wir stellen konkrete Fragen zu einem konkreten Baugebiet – und das Rathaus verweigert die inhaltliche Antwort. So schafft man sich vielleicht Arbeit vom Hals, beschädigt aber das Vertrauen in die Politik.“, kritisiert Stadträtin Susanne Rasch.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist klar: Bevor dort Wohnhäuser entstehen können, müssen die Fragen zum Immissionsschutz wegen der Nähe des Betriebsstandortes Puraglobe vollständig geklärt sein.

    „Wer Familien zum Bau eines Eigenheims ermutigt, muss vorher offenlegen, welche Risiken in diesem Zusammenhang bestehen. Der Standort ist nicht unproblematisch und das sollte man bei der Ausschreibung dieses Wohngebiets berücksichtigen. Sonst droht der Traum vom Eigenheim für viele am Ende zum Albtraum zu werden.“, so Rasch.

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, die offenen Fragen im Wege einer Informationsanfrage erneut an die Stadtverwaltung zu richten und auf vollständige Transparenz gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit zu bestehen.

  • RA-131/2026 Flüchtlingszahlen Nachfrage

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister. Diese wurde am 09.06. von Bürgermeisterin Ruscheinsky beantwortet. Diese Antwort veranlasste unseren Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler, am 15.06. im Rahmen einer Ratsanfrage nocheinmal nachzuhaken.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Bei der Auswertung der ursprünglichen Informationsanfrage war deutlich geworden, dass Dresden und Chemnitz im Vergleich zu Leipzig viel mehr Flüchtlinge aufnehmen. Ob der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt ist und was man dagegen tut war Gegenstand der Nachfrage, die wir am 29.06. beantwortet bekamen

    Anfrage

    Unter Punkt 4 verweisen Sie auf die Internetseite der Landesdirektion Sachsen. Auf dieser erfährt man unter anderem, dass Chemnitz gemessen an der Kapazität und derzeitigen Belegung mit 30,6% deutlich vor Leipzig mit 12,2 % liegt. Damit nimmt Chemnitz im Verhältnis zu den Kapazitäten in Leipzig fast dreimal so viele Asylbewerber auf.

    1.Wie wirkt die Stadtverwaltung Chemnitz darauf hin, diese Ungleichbehandlung bei der Zuweisung von Flüchtlingen durch die LDS abzubauen?

    Die Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen werden durch die Landesdirektion Sachsen (LDS) geschaffen und betrieben. Als höhere Unterbringungsbehörde obliegt es demnach der LDS die Betreibung der sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in eigener Zuständigkeit zu organisieren. Die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist keine Aufgabe der Stadt Chemnitz und liegt damit nicht im Kompetenzbereich des Stadtrates oder der Stadtverwaltung der Stadt Chemnitz.

    Die Zuweisungen zur Stadt Chemnitz, als untere Unterbringungsbehörde, erfolgt durch die LDS anhand der vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen ermittelten Verteilquoten. Diese werden jährlich anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung (Sachsen) zum 30.06. des vorangegangenen Jahres ermittelt. Für das Jahr 2026 beträgt die Quote für die Stadt Chemnitz 6,1 Prozent.

      2.Ist der Stadtverwaltung diese Ungleichbehandlung bekannt?

      Die Belegungszahlen sind bekannt. Siehe Antwort zu Frage 4 der IA-058/2026

      EINORDNUNG

      Es ist schon interessant, dass es zunächst hieß, man könne keine Auskünfte zu den Belegungszahlen erteilen, nur um bei der Nachfrage zu sagen, dass die Belegungszahlen der Stadtverwaltung bekannt seien. Warum teilt man sie dann nicht mit? Es geht um Zuständigkeiten: „Ich bin nicht zuständig, also bin ich auch nicht befugt, Auskünfte zu erteilen, geschweige denn etwas dagegen zu unternehmen.“ Und so wird uns immer nur so viel erzählt, wie unbedingt notwendig ist. Das ist das Gegenteil von proaktiver Transparenzschaffung. Denn oft genug schiebt man fadenscheinliche Gründe vor, um nicht veröffentlichen zu müssen, wie viel uns die illegale Massenmigration mittlerweile gekostet hat.

      Es ist sehr bequem, die Zuständigkeit von sich wegzuschieben und auf die Landesdirektion Sachsen zu verweisen, ohne selbstkritisch zu hinterfragen, dass die für 2026 festgelegte Quote von 6,1 % bereits im März mit der 63.sten Person überschritten war. Es ist mit einer ähnlich hohen Zahl an Zuweisungen zu rechnen, die Quote wird wieder bei etwa 30% liegen. Und das Rathaus tut nichts! Wir kritisieren, dass man hilflos die Hände zu heben scheint anstatt die Verantwortung zu übernehmen, für die man gewählt worden ist. Die Quote ist längst überschritten. Den Zuweisungen ist zu wiedersprechen. Es ist ein Aufnahmestopp zu verfügen oder wenigstens an die LDS zu kommunizieren!

    1. RA-130/2026 Wohngebiet am Eisenweg

      Am 15.06. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister. Im Beschluss „B-208/2025“ heißt es, dass die Fläche bislang nicht als Wohnbauland dargestellt worden sei, um den westlich der Chemnitzer Straße liegenden Gewerbebetrieb hinsichtlich seiner Emissionen nicht zu beschränken. Weiter heißt es: „Nach einer Umstrukturierung des Unternehmens ist die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben.“

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung gelangt ist. Da die Baufeld-Mieralölraffinerie GmbH (Puraglobe) in unmittelbarer Nähe liegt, gelten bei der Ausschreibung von Wohngebieten besondere Vorschriften der Störfallverordnung und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück kann bei Einhaltung der geltenden Vorgaben nur schwer genehmigungsfähig sein. Deswegen die Fragen nach Gutachten, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen. Potentielle Bauherren müssen wissen, dass in unmittelbarer Nachbarschaft potentiell gefährliche Chemikalien verarbeitet werden. Am 25.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Knut Kunze.

      Anfrage

      1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

      2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

      3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

      4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

      5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

      6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

      8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

      9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

      10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

      11.Warum wird in der Begründung zur Beschlussvorlage lediglich auf die entfallene Emissionsproblematik verwiesen, nicht jedoch auf mögliche immissionsschutzrechtliche und störfallrechtliche Auswirkungen der benachbarten Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

      Ich bitte um vollständige Beantwortung unter Angabe sämtlicher zugrunde liegender Gutachten, Fachstellungnahmen, Behördenbewertungen und Rechtsgrundlagen.

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

      EINORDNUNG

      Diese Einschätzung können wir nicht nachvollziehen. Das ein Wohngebiet an der Chemnitzer Straße in unmittelbarer Nähe zu „Puraglobe“ geplant ist, ist sehr wohl eine konkrete Angelegenheit der Gemeinde. Die Anwohner haben ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage dort zukünftig gebaut werden darf. Wenn eine Ratsanfrage nicht das richtige Werkzeug ist, dann stellen wir diese Fragen als „Informationsanfrage“ erneut.

    2. RA-112/2026 Chemnitzer Straße in Klaffenbach

      Am 21.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zur Instandsetzung der Chemnitzer Straße im Stadtteil Klaffenbach von „Würschnitztalstraße“ bis „Am Silberbach“ an den Oberbürgermeister. Im Ortschaftsrat Klaffenbach hatte man die Instandsetzung ab Mai 2027 in Aussicht gestellt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, wie die Stadtverwaltung den Gesamtzustand des fraglichen Straßenabschnitts inclusive des Kanalsystems einschätzt und wann mit der grundhaften Sanierung gerechnet werden kann. Die jüngsten Wasserrohrbrüche zeigen, wie marode die Chemnitzer Straße in Klaffenbach ist. Es galt, die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs zu unterstreichen. Am 24.06. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

      Anfrage

      1.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand der Chemnitzer Straße ingenanntem Bereich eingeschätzt?

      Die Fahrbahn der Chemnitzer Straße ist im betroffenen Abschnitt in schlechtem Zustand. Auch der Gehweg hat abschnittsweise Instandsetzungsbedarf.

      2.Wie wird von Seiten der Stadtverwaltung der Zustand des Kanalsystems unter der Chemnitzer Straße in genanntem Bereich eingeschätzt?

      Der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) als Eigentümer und die inetz als Betreiber des Kanalsystems sehen dringenden Sanierungsbedarf bei dem vorhandenen Entwässerungssystem.

      3.Ist von Seiten der Stadtverwaltung eine koordinierte Baumaßnahme vorgesehen und wenn ja, ab wann?

      4.Was ist im Zuge der Baumaßnahme konkret vorgesehen?

      Ursprünglich war eine koordinierte Maßnahme des ESC und des Verkehrs- und Tiefbauamtes für die Jahre 2024 und 2025 geplant. Dieses Vorhaben konnte jedoch aufgrund unterschiedlicher Abhängigkeiten und verkehrlicher Belange nicht umgesetzt werden.
      Der ESC wird das Kanalsystem nun im Jahre 2027 erneuern.

      Dem Verkehrs- und Tiefbauamt stehen derzeit für 2027 jedoch leider keine Mittel für eine vollumfängliche Beteiligung an der Baumaßnahme zur Verfügung. Daher erfolgen im Auftrag des Straßenbaulastträgers vorerst ausschließlich die unabdingbaren Maßnahmen an defekten Straßenabläufen im Zuge dieser Kanalnetzerneuerung, jedoch keine flächendeckende Erneuerung der Fahrbahn und des Gehweges.


      Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird auf Grundlage der vorliegenden Planung und in Abhängigkeit der Mittelbereitstellung eine Instandsetzung der Fahrbahn ab 2028 anstreben.

      EINORDNUNG

      Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Instandsetzung besser gestern als heute angegangen werden muss. Die jüngsten Wasserrohrbrüche machen offensichtlich, wie beschämend verschlissen das Kanalsystem ist. Die notdürftige Beseitigung dieser Havarien verursacht Kosten und lässt die Anwohner mit teils unterspülten Straßenabschnitten bis zur nächsten Havarie zurück. Eine grundhafte Sanierung des Kanalsystems war für 2024/2025 vorgesehen, ist aber bis heute nicht umgesetzt. Als Begründung nennt die Stadt unterschiedliche Abhängigkeiten und verkehrliche Belange. Wer für den Aufschub verantwortlich ist, erfährt man nicht. Nur, dass es in 2026 keine Baumaßnahmen geben wird.

      Selbst wenn der Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz eine Sanierung des Kanalsystems in 2027 in Angriff nimmt, so stehen dem Verkehrs- und Tiefbauamt keine Mittel zur Verfügung, um sich an der Finanzierung einer grundhaften Erneuerung des Kanalsystems zu beteiligen, geschweige denn in diesem Zuge die verschlissene Fahrbahn zu erneuern.

      Es bleibt also Flickwerk weil das Geld fehlt. Die Katze beißt sich in den Schwanz: 2027 könnte das Kanalsystem auf das Nötigste beschränkt repariert werden, 2028 kommt vielleicht die neue Fahrbahndecke, die 2029 wieder aufgeschlagen werden muss, weil die nächste Havarie die neue Straße unterspült hat. – keine guten Nachrichten für die Klaffenbacher.

    3. Der Waschbär ist los!

      Der Waschbär ist los!

      Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Weigerung der Stadtverwaltung, eine Ratsanfrage von Ulrich Oehme vom 09.Juni zu beantworten. Anlass der Anfrage waren Hinweise von Bürgern aus Glösa und Ebersdorf, die über Schäden und Belästigungen durch die wachsende Waschbärpopulation klagten.

      Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch eine inhaltliche Antwort und erklärte die Anfrage für unzulässig. Zur Begründung hieß es, es handele sich nicht um eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung. Dazu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme:

      „Diese Auffassung der Stadtverwaltung können wir nicht nachvollziehen. Unsere Anfrage bezog sich ausdrücklich auf konkrete Hinweise von Bürgern aus Glösa und Ebersdorf, die sich mit den Folgen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Damit liegt sehr wohl ein konkreter Lebenssachverhalt vor.“

      Zahlen und Entwicklungen zur Gesamtpopulation gibt es offiziell keine. Oehme weiter:

      „Der Waschbär ist eine invasive Art und verursacht vielerorts erhebliche Probleme für heimische Tierarten sowie für Anwohner. Es ist daher legitim und notwendig zu erfahren, ob der Stadtverwaltung Zahlen zur Population vorliegen und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden, um die Ausbreitung einzudämmen.“

      Von 2021-2023 sind offiziellen Angaben zufolge 273 Tiere im Stadtgebiet erlegt worden. Besonders kritisch bewertet die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht unterschiedliche Behandlung von Ratsanfragen:

      „Es entsteht erneut der Eindruck, dass die Beantwortung von Anfragen unserer Fraktion verweigert wird, während vergleichbare Fragen anderer Fraktionen selbstverständlich beantwortet werden. Bereits 2017 wurde eine ähnliche Anfrage zum Waschbärvorkommen in Chemnitz umfassend beantwortet. Umso unverständlicher ist die jetzige Verweigerungshaltung.“

      Die AfD-Stadtratsfraktion sieht das Fragerecht der Stadträte als wesentliches Instrument der demokratischen Kontrolle der Verwaltung an.

      „Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie sich invasive Arten in ihrer Stadt entwickeln und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass Verwaltungshandeln transparent bleibt und berechtigte Fragen nicht unbeantwortet bleiben“, so Oehme abschließend.

    4. AfD wirkt! Razzien gegen Sozialbetrug!

      AfD wirkt! Razzien gegen Sozialbetrug!

      Seit Jahren beschäftigen gezielt nach Deutschland gelockte Familien immer wieder Polizei, Sozialämter, Jobcenter und Nachbarn. Nach einer Informationsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion hat es in den letzten Wochen mehrere Razzien in bekannten Problemhäusern auf dem Sonnenberg gegeben. Der Vorwurf des bandenmäßigen Sozialbetruges steht im Raum. Ein Großteil der Bewohner, so der Verdacht, soll gezielt aus dem europäischen Ausland nach Chemnitz gelockt worden sein um hier unter prekären Beschäftigungsverhältnissen zu arbeiten und zusätzlich Sozialleistungen zu beantragen. Ein Teil dieser Sozialleistungen soll in die Taschen der Hintermänner fließen.

      „Was hier zutage trat, ist ein kriminelles Netzwerk auf Kosten der Anwohner, des Sozialstaats und der betroffenen Menschen. Es liegt auf der hand, dass es diese razzien ohne unsere nachfragen nicht gegeben hätte! Wer kritisch nachfragt, bewegt etwas. Wer wegschaut, verwaltet den Niedergang. Man stellte fest, dass viele dieser Kinder nicht zur Schule gehen, Familien in menschenunwürdiger Enge leben, Nachbarschaften belastet und öffentliche Leistungen in Größenordnungen veruntreut werden. Hier muss man an die Ursache des Problems herangehen und das ist nun einmal die illegale Migration.“ So Nico Köhler.

      Chemnitz ist aufgrund seiner vergleichsweise günstigen Mieten besonders betroffen von dieser Form des Sozialbetrugs. Während die Sozialdemokraten auf kostspieligen Austausch mit Vertretern von Jugendhilfe-Organisationen setzen, um das Problem in den Griff zu kriegen, stellt die AfD-Stadtratsfraktion die grundsätzliche Frage, ob diese Menschen überhaupt legal im Land sind. Und sollte dem nicht so sein, müssen sie abgeschoben werden, denn eine Vollversorgung, wie sie aktuell geleistet wird, kostet die Stadt Millionen und nützt nur einigen wenigen Hintermännern, nicht aber jenen, die unter prekärsten Umständen auf viel zu engem Raum hausen. Aus Fraktionskreisen nannte man dieses fragwürdige Geschäftsmodell „staatlich finanzierte Kindeswohlgefährdung.“

    5. VANDALISMUS! SPIELPLATZ Auf Kassberg WIEDER GESPERRT!

      VANDALISMUS! SPIELPLATZ Auf Kassberg WIEDER GESPERRT!

      Der Spielplatz am Gerhard-Hauptmannplatz wurde von Unbekannten beschmiert und Spielgeräte mutwillig beschädigt. Das machte eine Sperrung der erst am 02.04. nach Sanierung wieder freigegebenen Anlage erforderlich. Die AfD-Stadtratsfraktion hatte die Sanierung auf ihren Social-Media-Kanälen begleitet und den ausführenden Firmen für ihre hervorragende Arbeit gedankt.

      Zwar kam niemand zu Schaden, die Spielgeräte sind bereits repariert und gesäubert, die Freigabe soll noch diese Woche erfolgen. Dennoch zeigt sich die AfD-Stadtratsfraktion schockiert. Ulrich Oehme dazu:

      „Solche unnötigen Beschädigungen machen die gefühlte Unsicherheit sichtbar. Öffentliches Eigentum wird nach Gutdünken beschädigt, weil es für einige Beschmierer ein Sport geworden ist, an neu eröffneten Plätzen wie diesen ihre Spuren zu hinterlassen. Die feiern sich untereinander dafür, weil die Strafverfolgung solcher Delikte in aller Regel erkenntnislos eingestellt wird. Chemnitz hat viel Geld in die Hand genommen, um den Kindern in unmittelbarer Umgebung einen schönen Aufenthaltsort zum Spielen zu schaffen. Das Ergebnis treten die Täter mit Füßen und zeigen damit, wie egal ihnen gesellschaftliches Engagement, öffentliches Eigentum und die Kinder anderer Leute sind.“

      Die Fraktion hofft darauf, dass man diesen selbsternannten Künstlern habhaft werden kann. Denn man kann die Zerstörung von Spielplätzen, die Erosion der öffentlichen Sicherheit und die Beschädigung von Kindereigentum nicht hinnehmen.

    6. RA-126/2026 Waschbären

      Aus Glösa und Ebersdorf erreichten uns Meldungen von Bürgern, die sich mit den negativen Auswirkungen der wachsenden Waschbärpopulation konfrontiert sehen. Da der Waschbär eine invasive Art ist und nicht unter Naturschutz steht, wurden wir gefragt, was konkret gegen dessen Ausbreitung unternommen wird. Am 09.06. reichte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme diese Frage in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister weiter.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 22.06. erreichte uns eine Antwort von Bürgermeister Kunze:

      Anfrage

      1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?
      2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?
      3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?

      Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
      Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
      Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

      Einordnung

      Diese Einschätzung teilen wir nicht, denn einleitend haben wir uns sehr wohl auf einen konkreten Lebenssachverhalt bezogen und auch die Frage nach der Entwicklung in den letzten Jahren ist eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde. Und erst recht ist es das, wenn die Gemeinde konkrete Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären angeordnet hat. Der Bürger hat durch das Fragerecht einen Anspruch darauf, das zu erfahren! Aber oft ist es so, dass unsere Ratsanfragen aus fadenscheinlichen Gründen abgewiesen werden. Hätten die LINKEN diese Fragen gestellt, wären diese, so wie 2017 auch, beantwortet worden. Damals war Anlass nahezu der Gleiche, die Fragestellung komplexer aber die Antwort eben auch ergiebig.

    7. Feierlicher Baubeginn am Falkeplatz – Start für das Chemnitzer Modell Stufe 4

      Feierlicher Baubeginn am Falkeplatz – Start für das Chemnitzer Modell Stufe 4

      Nach intensiven Vorarbeiten erfolgte heute der feierliche Baubeginn für eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in der Region Chemnitz: den Ausbau der neuen Bahnverbindung nach Limbach-Oberfrohna im Rahmen des Chemnitzer Modells Stufe 4 (CM4).

      Am Falkeplatz gaben Vertreter aus Politik und Verwaltung den offiziellen Startschuss für das Projekt. Unter den Anwesenden waren Landtagspräsident Alexander Dierks, Jörg Huntemann als Vertreter von Staatsministerin Regina Kraushaar sowie Sven Schulze. Auch der Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat Chemnitz, Nico Köhler, nahm am Termin teil und verfolgte den Baustart vor Ort.

      Der Neubau am Falkeplatz bildet den Auftakt für ein umfangreiches Infrastrukturvorhaben, das sich in mehreren Bauabschnitten über die kommenden Jahre erstrecken wird. Bis 2028 soll der Bereich am Falkeplatz fertiggestellt sein. In einem weiteren Schritt folgt bis 2030 der Ausbau der Hartmannstraße sowie der Chemnitzer Bahnring rund um die Innenstadt (u. a. Brückenstraße, Bahnhofstraße, Theaterstraße und Mühlenstraße). Dieser Ring stellt zugleich einen zentralen Abschnitt der künftigen Verbindung Richtung Limbach-Oberfrohna dar.

      Verantwortlich für Planung und Umsetzung sind der Verkehrsverbund Mittelsachsen (Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)), die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) sowie die Stadtverwaltung Chemnitz.

      Die Gesamtstrecke der neuen Bahnverbindung umfasst rund 16 Kilometer und soll voraussichtlich Mitte der 2030er Jahre fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten liegen im mittleren dreistelligen Millionenbereich und werden überwiegend durch Bund und Freistaat Sachsen getragen, ergänzt durch kommunale Eigenanteile.

      Die Maßnahme wird auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts mit Steuermitteln finanziert.