Schlagwort: Chemnitz

  • Kein Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz sieht ihre Zweifel am geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach bestätigt. Anlass einer Informationsanfrage war die Aussage in einer Beschlussvorlage, wonach im Umfeld des geplanten Wohngebietes keine Emissionsproblematik mehr bestehe.


    „Die Antwort der Verwaltung ist bemerkenswert: Die vermeintliche Entwarnung stammt nicht aus einer fachlichen Bewertung des Umweltamtes, sondern vom Vorhabenträger selbst. Konkrete Gutachten zum Umfeld des Plangebietes lagen und liegen der Stadt nach eigener Aussage nicht vor“, erklärt Stadträtin Susanne Rasch.


    Gleichzeitig bestätigt die Verwaltung, dass die unmittelbar angrenzende Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt ist und als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung unterliegt. Auch eine ausdrückliche Bestätigung durch Landesdirektion oder andere Fachbehörden, dass der Standort für ein Allgemeines Wohngebiet geeignet ist, liegt der Stadt nicht vor.


    „Es kann nicht sein, dass zunächst von einer fehlenden Emissionsproblematik gesprochen wird, obwohl dafür offenbar keine fachliche Grundlage existiert. Wer Wohnbebauung unmittelbar neben einem Störfallbetrieb ermöglichen will, muss den Schutz der künftigen Anwohner zweifelsfrei nachweisen können. Für uns ist klar, dass ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück und die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) nach aktueller Rechtslage nicht koexistieren können, weil der Schutz künftiger Anwohner im Störfall nicht gewährleistet werden kann.“ so Susanne Rasch abschließend.

  • IA-072/2026 Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach

    Am 30.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Stadt Chemnitz in einer Stellungsnahme verlautbaren ließ, es liege mit der unmittelbar angrenzenden Firma Puraglobe keine Emmissionsproblematik mehr vor, fragten wir nach, worauf sich diese Einschätzung gründet. Am 29.07. beantwortete Thomas Kütter unsere Fragen:

    Anfrage

    1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?

    2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?

    Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Das in der Informationsanfrage aufgegriffene Zitat aus der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025 ist aus der Stellungnahme des Umweltamtes nicht ableitbar. Es stammt vom Vorhabenträger. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen zum Zeitpunkt der ersten Beteiligung der städtischen Fachämter und liegen gegenwärtig nicht vor.

    3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?

    Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Dieser Umstand wurde in der Stellungnahme des Umweltamtes berücksichtigt. Daraus sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechende Schritte abzuleiten. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Anlage der Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).

    4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?

    5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?

    6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?

    7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?

    8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?

    Die Fragen 4., 5., 6., 7. und 8. werden gemeinsam beantwortet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 04.12.2025 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes hat insofern keinen Stand erreicht, dass eine Prüfung nach § 50 BImSchG hätte durchgeführt werden müssen/sollen. Die inhaltlich/fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema (auch hinsichtlich der Fragen 5 und 6) bleibt späteren Schritten im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes vorbehalten, sollte das Vorhaben nochmal aufgegriffen werden.

    9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?

    Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immis-sionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Etwaige Änderungen an der Anlage sind der Stadt Chemnitz nicht bekannt.

    10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

    Dem Umweltamt liegen keine Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen (LDS) oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigt.

    EINORDNUNG

    Das ist interesannt: Anlass der Anfrage war die Aussage in der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025, wonach im Umfeld des geplanten Wohngebietes keine Emissionsproblematik mehr bestehe. Die Verwaltung stellt nun klar: Diese Aussage stammt gar nicht aus einer fachlichen Bewertung des Umweltamtes, sondern vom Vorhabenträger selbst. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen und liegen nach Angaben der Stadt nicht vor. Gleichzeitig bestätigt die Verwaltung, dass die unmittelbar angrenzende Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin nach dem BImSchG genehmigt ist und als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt. Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen, liegen der Stadt ebenfalls nicht vor.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass der Bebauungsplan im Dezember 2025 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität abgelehnt wurde und die fachliche Prüfung erst bei einer erneuten Aufnahme des Vorhabens erfolgen solle. Für uns ist klar, dass ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück und die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) nach aktueller Rechtslage nicht koexistieren können, weil der Schutz künftiger Anwohner im Störfall nicht gewährleistet werden kann.

  • Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert, wie Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Um das Bodenniveau auf Fahrzeughöhe zu bringen, wird häufig aufgefüllt, was zur Folge hat, dass die Sitzhöhen an den barrierefrei ausgebauten Haltestellen das vorgegebene Maß von 46-48 cm deutlich unterschreiten. So wurde von Anwohnern an der Haltestelle Morgenleite eine Sitzhöhe von gerade einmal 41cm gemessen.

    Die Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler bestätigt die vorgegebenen Sitzhöhen und verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem zuständigen Dienstleister Ströer. Eine Kontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird nach Angaben der Verwaltung nur bei konkreten Beschwerden anlassbezogen geprüft und gegebenenfalls eine Nachbesserung in Auftrag gegeben. Nico Köhler äußert sein Unverständnis darüber, warum beim barrierefreien Ausbau nicht auch die Sitzhöhen angeglichen werden und sich der Bürger erst beschweren muss, bevor man tätig wird.

    „Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten an den Haltestellen auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern mag auf dem Papier unproblematisch aussehen. Für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann das aber eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Wie kann es sein, dass man gerade jenen mit dem barrierefreien Ausbau einen solchen Bärendienst erweist?“

    Nach Angaben der Verwaltung wurden nach Beschwerden aus dem Jahr 2024 an den Haltestellen Südring und Dr.-Salvador-Allende-Straße insgesamt vier Fahrgastunterstände innerhalb weniger Wochen korrigiert. Aus der Morgenleite sei der Stadt bislang allerdings keine entsprechende Meldung bekannt, was für die Fraktion die Frage aufwirft, an wie vielen Haltestellen die Sitzhöhen noch zu niedrig sind. Auch der Hinweis der Verwaltung, bei Haltestellen mit starker Längsneigung oder in Gefällesituationen könne die exakte Einhaltung der Sitzhöhe baulich erschwert sein, unterstreicht nach Auffassung der AfD-Fraktion die Notwendigkeit einer Kontrolle vor Ort.

    „Wir erwarten keine Vermessung jedes einzelnen Sitzplatzes. Aber wenn die Stadt bei der Schaffung von Barrierefreiheit vergisst, die Sitzhöhen anzugleichen, wäre eine Bestandsaufnahme und eine flächendeckende Korrektur dieses Versäumnisses sinnvoll, um nicht erst dann tätig zu werden, wenn sich beschwert wird. Vor allem aber erwarten wir, dass die entsprechenden Verträge umgehend überarbeitet werden. Es ist doch ein Schildbürgerstreich, und die Sitze im Zuge des weitergehenden barrierefreien Ausbaus gleich mit angeglichen werden.“  

    so Köhler abschließend.

  • RA-145/2026 Sitzhöhe Fahrgastunterstände

    Am 30.06. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen zu niedriger Sitzhöhen in Fahrgastunterständen an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Fahrgästen aus der Morgenleite, die eine zu niedrige Sitzhöhe beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt, herauszufinden, ob die zu niedrig montierten Sitzgelegenheiten bekannt sind, ob Abhilfe geschaffen werden soll und wer sich dafür verantwortlich zeichnet Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Nach Hinweisen aus Morgenleite zu niedrigen Sitzhöhen in Fahrgastunterständen (stellenweise nur 41 cm) ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Ist bekannt, dass einige Bänke eine zu niedrige Höhe haben?

    In sehr seltenen Fällen werden uns von Fahrgästen zu niedrige Sitzgelegenheiten inFahrgastunterständen (FGU) gemeldet. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eineHaltestelle barrierefrei ausgebaut wurde, der Fahrgastunterstand jedoch nicht entsprechendangepasst wurde. Diese Meldungen werden jeweils an den Dienstleister weitergegeben. Dort wirdgeprüft, ob die Sitzbank im Fahrgastunterstand angepasst werden kann. Bis auf sehr wenigeAusnahmen ist dies bisher auch entsprechend umgesetzt worden.

    2.Liegen der Behindertenbeauftragten Beschwerden aus der Bevölkerung vor und wenn ja,wurden diese zur Prüfung weitergeleitet und bearbeitet?

    Im Jahr 2024 wurde uns über die Inklusionsbeauftragte eine entsprechende Anfrage übermittelt. Damals ging es um die Straßenbahnhaltestellen „Südring“ sowie „Dr.-Salvador-Allende-Str.“ entlangder Trasse Stollberger Straße mit insgesamt vier FGU. Diese Hinweise wurden an den Dienstleisterweitergegeben und innerhalb von wenigen Wochen korrigiert. Neuere entsprechende Meldungensind uns nicht bekannt beziehungsweise wurden, wie unter Punkt 1 beschrieben, nachgebessert. Aus dem Stadtteil Morgenleite wurde bisher nichts gemeldet.

    3.Wer ist für die Errichtung zuständig?

    Für die Errichtung und Wartung von FGU sowie der zugehörigen Sitzbänke ist in Abstimmung mitder Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) der Dienstleister Ströer zuständig.

    4.Wer prüft die Einhaltung der Vorgaben nach DIN 18040-3?

    In der HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) sowie in der DIN 18040-3 (BarrierefreiesBauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) wird eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm angegeben.Diese Regelungen sind auch in den vertraglichen Vereinbarungen enthalten.
    Eine regelmäßige Nachmessung jedes einzelnen FGU ist jedoch nicht leistbar. Bei konkretenHinweisen oder Beschwerden erfolgt wie unter 1) beschrieben eine anlassbezogene Prüfung undwenn möglich Nachbesserung. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die exakte Einhaltung derSitzhöhe an Haltestellen mit starker Längsneigung beziehungsweise in Gefällesituationen baulicherschwert sein kann. Hier kann es zu möglichen Abweichungen kommen.

    5.Wie viele Haltestellen in Chemnitz sind mit speziellen „Seniorenbänken“ mit Höhen von 50 cm bis 56 cm ausgestattet?

    Zu speziellen „Seniorenbänken“ wurden uns bisher keine Bedarfe gemeldet. Innerhalb eineseinzelnen Fahrgastunterstandes wäre es zudem kaum umsetzbar, verschiedene Sitzhöhenanzubieten. Ein FGU verfügt in der Regel über eine Sitzbank mit drei Sitzflächen, die entsprechendder DIN-Vorgaben mit einer Standardhöhe ausgestattet wird.

    EINORDNUNG

    Die Antwort der Verwaltung bestätigt, dass die nach DIN 18040-3 vorgesehene Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, räumt aber auch ein, dass eine regelmäßige Kontrolle der einzelnen Fahrgastunterstände nicht stattfindet. Die Verwaltung verweist darauf, dass entsprechende Meldungen in der Vergangenheit in aller Regel an den zuständigen Dienstleister Ströer weitergegeben worden sind. Für den Stadtteil Morgenleite habe es bislang allerdings keine entsprechende Meldung gegeben. Damit bleibt die Frage bestehen, wie viele tatsächlich zu niedrige Sitzgelegenheiten es in Chemnitz gibt.

    Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten im Fahrgastunterstand auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern kann für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Einschränkung darstellen.

    Bei der Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wäre auch die tatsächliche Nutzbarkeit für die Bürger im Blick zu behalten. Die Antwort der Verwaltung zeigt zudem, dass bestehende Fahrgastunterstände einer systematischen Überprüfung unterzogen werden sollten, anstatt ausschließlich auf Beschwerden zu reagieren.

  • Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Schulstart: Stadt verweigert Antworten zum Schulleitermangel

    Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres hat die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz den zunehmenden Schulleitermangel an öffentlichen Schulen in den Fokus gerückt. Mit einer Ratsanfrage wollte Stadträtin Susanne Rasch unter anderem erfahren, wie viele Schulleiterstellen derzeit unbesetzt sind, an welchen Schulen mit reduziertem Unterricht gerechnet werden muss und welche Maßnahmen zur langfristigen Besetzung der Stellen ergriffen werden.


    Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch bereits einen Tag nach Eingang der Anfrage die Beantwortung. Begründet wurde dies damit, dass sich die Fragen nicht auf eine „einzelne Angelegenheit der Gemeinde“ bezögen und die Zuständigkeit beim Landesamt für Schule und Bildung liege. Für die AfD-Fraktion greift diese Argumentation zu kurz.


    „Eltern interessiert nicht, welche Behörde für ein Problem zuständig ist. Sie wollen wissen, ob ihre Kinder zum Schuljahresbeginn regulären Unterricht erhalten oder ob erneut Stunden ausfallen. Wenn uns Bürger auf Missstände aufmerksam machen, ist es unsere Pflicht, nachzufragen – und nicht, die Verantwortung zwischen Behörden hin- und herzuschieben“, erklärt Stadträtin Susanne Rasch.


    Anlass der Anfrage waren zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern über vakante Schulleiterstellen und verkürzte Unterrichtszeiten. Die Fraktion wollte deshalb auch wissen, ob Förderprogramme des Freistaates genutzt werden und ob Kooperationen mit Berufsschulzentren dazu beitragen können, Unterrichtsausfälle abzufedern.


    „Schon in zwei Wochen beginnt das neue Schuljahr. Erfahrungsgemäß wird sich dann zeigen, wie angespannt die Personalsituation an vielen Schulen tatsächlich ist. Statt erst zu reagieren, wenn Stundenpläne gekürzt werden, müssen Probleme frühzeitig benannt und Lösungen gefunden werden“, so Rasch weiter.


    Die AfD-Stadtratsfraktion lässt sich von der Ablehnung ihrer Ratsanfrage nicht entmutigen. Die Fragen wurden inzwischen erneut als Informationsanfrage eingereicht. Ziel bleibt es, Transparenz über die Personalsituation an Chemnitzer Schulen zu schaffen und Eltern, Schülern sowie Lehrkräften verlässliche Informationen zu geben.

  • Grundschule Borna: Eltern kämpfen, Verwaltung beschwichtigt!

    Grundschule Borna: Eltern kämpfen, Verwaltung beschwichtigt!

    Die Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Ratsanfrage zur Situation an der Grundschule Borna bestätigt vor allem eines: Die Sorgen der Eltern werden nicht ernst genommen.

    Während der Elternrat in einem eindringlichen Schreiben an das Landesamt für Schule und Bildung über Unterrichtsausfall, überfüllte Klassen, fehlende Fachlehrer, ständig wechselnde Lehrkräfte und mangelnde Fördermöglichkeiten berichtet, beschränkt sich die Verwaltung weitgehend auf Quadratmeterangaben und formale Zustandsbeschreibungen.

    Susanne Rasch, bildungspolitische Sprecherin der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz, erklärt:

    „Wenn Eltern in einem offenen Brief eindringlich schildern, dass Unterricht nicht mehr verlässlich stattfinden kann und die Qualität der Bildung ihrer Kinder leidet, dann erwarten sie Lösungen – keine Verwaltungstexte. Die eigentlichen Probleme werden schlicht ausgeblendet. Wer Bildungspolitik ernst nimmt, muss auch die Realität in den Klassenzimmern zur Kenntnis nehmen.“

    Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die Entwicklung der Klassenstärken. Laut Antwort der Stadtverwaltung soll es im kommenden Schuljahr in der ersten Klassenstufe nur noch eine Klasse mit 27 Kindern geben. Gleichzeitig fordern die Eltern ausdrücklich kleinere Klassen und mehr individuelle Förderung.

    Der unsanierte Gebäudeflügel bleibt weiterhin ungenutzt, obwohl die Schule unter erheblichem Platzmangel leidet. Auch dieses Problem wird von der Verwaltung lediglich festgestellt, ohne eine Perspektive für eine Sanierung aufzuzeigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt:

    „Die Antwort der Verwaltung zeigt exemplarisch, weshalb das Vertrauen vieler Eltern schwindet. Statt sich mit Unterrichtsausfällen, Lehrermangel und fehlenden Räumen auseinanderzusetzen, wird erklärt, dass die Klassenräume rechnerisch groß genug seien. Das hilft keinem einzigen Kind. Die Verantwortlichen dürfen die berechtigten Sorgen der Eltern nicht länger verwalten – sie müssen endlich handeln.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz fordert, die Hinweise des Elternrates ernst zu nehmen und gemeinsam mit dem Freistaat tragfähige Lösungen für die Grundschule Borna zu erarbeiten. Dazu gehören kleinere Klassen, ausreichend Lehrkräfte, verlässlicher Unterricht sowie eine zügige Perspektive für die bauliche Erweiterung der Schule. Denn gute Bildung beginnt nicht mit schönen Statistiken, sondern mit funktionierenden Schulen.

  • Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Erneut sieht sich die AfD Stadtratsfraktion durch den Umgang der Stadtverwaltung mit ihrer Anfrage zur Waschbärenpopulation bestätigt. Nachdem eine Ratsanfrage von Stadtrat und stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme mit der Begründung zurückgewiesen wurde, sie betreffe keine Angelegenheit der Gemeinde, beantwortete die Stadtverwaltung dieselben Fragen wenige Wochen später als Informationsanfrage – nachdem sie von nahezu allen Fraktionen, teils wortgleich, übernommen worden waren.
    Anlass für die Waschbären-Posse waren zahlreiche Hinweise von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, die über Schäden durch diese invasive Art berichteten. Die Antworten der Stadt offenbaren jedoch ein erstaunliches Bild: Die Verwaltung kann weder Aussagen zur Entwicklung der Bestände treffen noch das Ausmaß des Problems bewerten, da es keine Zahlen erhoben werden.
     
    „Der Vorgang zeigt, wie mit Anfragen der Opposition umgegangen wird. Zunächst werden unsere Fragen aus formalen Gründen nicht beantwortet. Sobald andere Fraktionen sie übernehmen, ist eine Antwort problemlos möglich. Das entlarvt die vorgeschobene Begründung der Verwaltung“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme.
     
    Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des invasiven Waschbären schließt die Stadt ausdrücklich aus. Sie verweist auf die reguläre Jagdausübung nach dem Sächsischen Jagdgesetz sowie die bestehenden Möglichkeiten für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig existieren im Freistaat Sachsen mit dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten und dem Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt Nr. 1143/2014 bereits fachliche Grundlagen für den Umgang mit der Art.
     
    Immerhin werden tote Tiere kostenfrei auf der Feuerwache 3 in der Jagdschänkenstraße entgegengenommen.  Dafür gab die Stadt 939 Euro (2023), 1.275 Euro (2024) und 972 Euro (2025) aus.
     
    „Wie wir bereits in der ersten Anfrage geschrieben hatten, ist das Problem zu groß, als dass man es ignorieren kann. Gut, dass das nun auch von anderen Fraktionen erkannt und aufgegriffen wurde. Es reicht nicht, auf Maßnahmeblätter zu verweisen und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen. Gehört der Waschbär erst zum Stadtbild, reden wir von ganz anderen Schäden, die durch diese Tiere entstehen.“, so Oehme abschließend.

  • AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    Durch eine erneute Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion liegt erstmals die Gesamtsumme der Winterdienstkosten für die Saison 2025/2026 vor. Nachdem bereits bekannt war, dass im ersten Quartal 2026 Kosten in Höhe von 2,56 Millionen Euro entstanden, ergab die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler nun weitere 1,39 Millionen Euro für das vierte Quartal 2025. Damit beliefen sich die Kosten des Winterdienstes in der vergangenen Saison auf insgesamt 3,95 Millionen Euro.


    „Die Stadt erfasst die Winterdienstkosten nur nach Kalenderjahren. Erst durch unsere Ratsanfragen lässt sich nachvollziehen, was eine komplette Wintersaison tatsächlich gekostet hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Wir werden diese Zahlen auch in den kommenden Jahren erheben, um die Kostenentwicklung transparent zu machen und vergleichen zu können, ob und wie sich der finanzielle Aufwand für den Winterdienst verändert.“

  • RA-151/2026 grundschule Borna

    Am 03.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Grundschule Borna an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Eltern und dem Elternrat, die die Enge in den Klassenzimmern beklagten, Teile der Schule unsaniert sind und nicht benutzt werden können und dass die Zweizügigkeit der Jahrgänge zur Debatte steht.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß die genannten Probleme in der Grundschule Borna sind und ob die planungsrechtlichen Empfehlungen von 2,5 qm und Schüler pro Klassenraum über- oder unterschritten werden. Die Anfrage wurde am 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis, dass wir der besseren Lesbarkeit der Tabelle wegen die Antwort nicht wie gewohnt eingepflegt haben. Sie können sich das Dokument herunterladen.

    Einordnung

    Die Antwort der Stadtverwaltung zeigt die Diskrepanz zwischen Verwaltungstheorie und Schulalltag auf. Während die Stadt darauf verweist, dass die Klassenräume bis auf zwei Ausnahmen die empfohlenen Flächenvorgaben grundsätzlich erfüllen, bleibt der eigentliche Missstand bestehen: Zu große Klassen in zu kleinen Räumen. Ein Gebäudeflügel der Grundschule Borna ist weiterhin nicht nutzbar und steht den Schülern nicht zur Verfügung.

    Besonders bedenklich ist, dass die Schule das neue Schuljahr mittlerweile nur noch mit einer einzigen ersten Klasse beginnt. Das ist Teil eines besorgniserregenden Trends, der die Frage nach der langfristigen Zukunft dieser Schule aufwirft. Gleichzeitig müssen Kinder und Lehrkräfte seit Jahren mit eingeschränkten räumlichen Bedingungen leben, obwohl der Sanierungsbedarf bekannt ist.

    Die Verwaltung darf sich nicht darauf ausruhen, dass die Quadratmeterempfehlungen geradeso eingehalten werden. Die Bildung in unserem Land hängt davon ab, dass den Schülern vollständig nutzbare Schulgebäude und gute Lernbedingungen zur Verfügung stehen. Dass ein Gebäudeteil dauerhaft gesperrt bleibt und sich an diesem Zustand offenbar nichts ändert, ist kein zukunftsfähiger Umgang mit der Bildungsinfrastruktur unserer Stadt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion wird das Thema deshalb weiter begleiten. Eltern, Lehrer und Schüler erwarten zu Recht, dass bekannte Probleme nicht verwaltet, sondern endlich gelöst werden.

  • RA-180/2026 Schulleitermangel

    Am 22.07. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Schulleitermangel in unserer Stadt an den Chemnitzer Oberbürgermeister. Anlass waren Rückmeldungen von Bewohnern, die verkürzte Unterrichtszeiträumen sowie vakante Schulleiterposten an den öffentlichen Schulen beklagten

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Für die Fraktion war es wichtig, diesen Rückmeldungen nachzugehen und in Form einer Ratsanfrage zu erfahren, wie groß dieses Problem tatsächlich ist. Die Anfrage wurde bereits am Folgetag, den 23.07. durch den Bürgermeister Ralph Burghart abgelehnt.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    da mehrere Schulen in unserer Stadt Schwierigkeiten haben, die Stelle des Schulleiters zu besetzen, erlaube ich mir, folgende Fragen an Sie zu richten:
    1.Ist der SVC bekannt, wie viele Schulleiter aktuell an Chemnitz öffentlichen Schulen gesucht werden?
    2.Was wird unternommen, um die Stellen nicht nur kommissarisch, sondern
    langfristig zu besetzen?
    3.Wie viele Schulen starten in das neue Schuljahr mit reduzierten
    Unterrichtsstunden? (laut VwV- Stundentafel)
    4.Gibt es Gespräche mit Berufsschulzentren um reduzierte Unterrichtsstunden mit
    praktischen Unterricht zu kompensieren?
    5.Werden dafür die Fördermitteltöpfe des Kultusministeriums genutzt?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO
    i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne
    Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen
    Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten
    erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Im Übrigen obliegen die hinterfragten Sachverhalte der Zuständigkeit des Landesamtes für Schule und Bildung (Standort Chemnitz).
    Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.

    Einordnung

    Das Thema ist dringend. In wenigen Wochen beginnt das neue Schuljahr und dann werden wieder ettliche Eltern und Lehrer aus allen Wolken fallen. Sie werden feststellen, wie dünn sich im praktischen Schulbetrieb die Personaldecke gestaltet und dass (wie bei der CVAG übrigens auch) das Leistungsangebot heruntergefahren werden musste. Wir bleiben dran. Die Ratsanfrage wurde als Informationsanfrage erneut gestellt.