Wie heute einem Bericht des „BLICK“ zu entnehmen ist, stehen die „Filmnächte Chemnitz“ auf dem Theaterplatz vor einer ungewissen Zukunft.
Im Sog der unsicheren Situation könnte sogar das beliebte Kinder-Filmfestival „Schlingel“ in Mitleidenschaft gezogen werden.
AfD-Stadtrat Lars Franke sitzt im Kulturausschuss. Er fordert: „Die Filmnächte als wirtschaftliches Unternehmen müssen weitergeführt werden. Es ist eine Frechheit, wenn sich hier die Stadt mit ihrem Theater in ein gemachtes Nest setzen möchte. Die Filmnächte-Macher haben über Jahre hinweg auf eigenes Risiko eine beliebte, tragfähige und bewährte Veranstaltungsreihe etabliert. Das soll auch so bleiben.“
Franke weiter: „Es wäre ein fatales Signal für zukünftige Investoren, wenn man ihnen das Risiko in der Startphase überlässt und dann, wenn ein Konzept funktioniert, das Wasser abgräbt. Die Theater sollten eigene Ideen entwickeln, gern auf Augenhöhe mit den Filmnächten zusammen. Aber so, wie es derzeit geplant ist, ist das eine Katastrophe für die Kulturszene in der Stadt Chemnitz. Weiterhin schadet diese Vorgehensweise massiv der Bewerbung als Kulturhauptstadt 2025.“
Auch AfD-Stadtrat Ronald Preuß, ebenfalls Mitglied im Kulturausschuss, beobachtet die Entwicklung mit Sorge: „Es sollten schnellstens alle an einen Tisch kommen und nach einer Lösung suchen. So eine Veranstaltungsreihe muss in der Stadt gehalten werden.“
AfD-Fraktion: Sondernutzung Außengastronomie ist nur
Stückwerk
Die jährlich neu abzustimmende Befreiung innerstädtischer
Gastronomen von der Sondernutzungs-Gebühr ist aus Sicht der AfD-Fraktion im
Stadtrat Chemnitz nur Stückwerk.
Aus diesem Grund reicht unsere Fraktion zum kommenden Stadtrat am 25. März 2020 einen Beschlussantrag ein.
Im A-012/2020 soll die Regelung komplett überarbeitet, langfristiger ausgelegt und vor allem gerechter werden. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Auf jeden Fall soll die Befreiung auf das ganze Stadtgebiet ausdehnt werden. Kein Betreiber eines Lokals am Stadtrand soll schlechter gestellt sein als ein Gastronom in der Innenstadt. Wir brauchen eine einheitliche Lösung für die ganze Stadt.“
Im Detail bedeutet das: Jeder Gastronom soll ein Jahr lang gebührenfrei testen dürfen, ob sich Außennutzung im öffentlichen Raum rentiert. Nach dem Testlauf soll der Unternehmer dann entscheiden, ob er die Nutzung – dann mit einer Gebühr versehen – weiterbetreiben will. Diese Regelung soll ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.
Gastronomen im Innenstadtbereich, welche bereits 2019 durch die damalige Sonderregelung keine Gebühren zahlen mussten, sollen 2020 zumindest für zusätzliche hinzukommende Außenflächen nicht zur Kasse gebeten werden.
Köhler: „Damit stellen wir das Prinzip der Gleichbehandlung wieder her. Die Einnahmeverluste mit der jetzigen Regelung der Sonderbefreiung sind für die Stadt sowieso zu hoch. Wir müssen aber zeitnah in die Diskussion gehen, wie angemessen die aktuellen Gebühren noch sind. Da sehen wir große Chancen, die Gebühren spürbar auf ein vernünftiges Niveau zu senken.“
Der Vorstoß der AfD-Fraktion beruht neben den seit Jahren andauernden Bemühungen, Stadtteile wie den Sonnenberg attraktiver zu gestalten, auch auf der Diskussion um die Belebung des Brühl. Die neue Regelung würde auch den dort ansässigen Gastronomen – im Gegensatz zum jetzigen Konstrukt – zugute kommen.
Für die Stadtratssitzung am 25. März 2020 hat unsere Fraktion einen weiteren Beschlussantrag eingereicht. Wir fordern, dass an oder in der Kirchner-Grundschule Wittgensdorf endlich ein Fahrstuhl installiert wird (BA-019/2020)
Die Kirchner-Grundschule Wittgensdorf stellt im Ortsteil eine wichtige Lern- und Begegnungsstätte dar. Neben dem normalen Unterricht werden hier in der Aula des Gebäudes in der 3. Etage viele Veranstaltungen durchgeführt, welche die Einwohner des Ortsteils ansprechen. Kunst-Ausstellungen, Kinoabende, Faschingsfeiern und Konzerte sind nur ein Teil der Projekte, welche hier stattfinden.
Im Rahmen der gewünschten Barrierefreiheit und Inklusion ist es aber derzeit für gehbehinderte nur sehr schwerlich oder auf den Rollstuhl angewiesene Menschen faktisch gar nicht möglich, daran teilzunehmen.
Und: Der Fahrstuhl ist seit Jahren quasi versprochen – konkret war aber nie das Geld dafür da.
Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.
Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?
Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.
Seine Rede im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter und Gäste, liebe Chemnitzer,
in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an der Konradstraße gesprochen.
Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.
Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.
Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.
Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.
Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend zu finanzieren.
Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.
Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können kaum die Minderauslastung füllen.
Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.
Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu, dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung reduziert werden sollen.
Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr gewährleistet sei…
Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am 30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019 wie:
– fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung – Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt – fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter rechtfertigen soll
wurden nicht beantwortet.
Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.
Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.
Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden, und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.
Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder Vorsatz dahinterstecken.
Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.
Vielen Dank.
(Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)
Einmal Stadtrats-Sitzung im Monat und das war es dann? Mitnichten.
Neben der Teilnahme an den Fach-Ausschüssen und -Beiräten sind unsere Stadträte fast täglich für Sie, für ein besseres Chemnitz unterwegs.
Viele Gespräche vor Ort, der Austausch von Erfahrungen, das Mitnehmen von Anregungen, Ideen und auch Kritik gehören zum Handwerkszeug unserer gewählten Volksvertreter.
Im Jahr 2020 war es bis auf eine Stadtratssitzung Anfang Februar noch recht ruhig auf der „großen Bühne“. Heute wollen wir einen kleinen Einblick geben, wo unsere Räte noch zu Gast waren.
Um die wirklichen Probleme vor Ort zu erkennen, besuchen unsere Stadträte regelmäßig die Ortschaftsräte der Stadt Chemnitz. In diesen engagierten Gremien – wie hier in Mittelbach – wird Politik von der Basis aus gemacht. Wir als Fraktion unterstützen dieses ehrenamtliche Engagement gern und nehmen die Themen mit ins Rathaus.Günter Boden und Nico Köhler nahmen an der Eröffnung der „Rosenburg – Das Bundesministerium im Schatten der NS Vergangenheit“ mit der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christiane Lamprecht (SPD), teil. Auch bei der Eröffnung der Baumesse in der Chemnitzer Arena war Nico Köhler für die AfD-Fraktion vertreten.Dr. Volker Dringenberg und Ronald Preuß besuchten die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Adelsberg. Günter Steuer (2.v.r.) und Nico Köhler(3.v.r.) empfingen interessierte Chemnitzer zur Bürgersprechstunde im „Bürgertreff“ im Flemminggebiet.Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer in den Chemnitzer Vereinen ist ein wertvoller Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Wünsche, Sorgen und Hinweise der engagierten Menschen sollten wir ernst nehmen. Daher sind uns regelmäßige Besuche wie hier beim „BSC Rapid Chemnitz e.V.“ sehr wichtig.Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar tauschten sich mit Lars Frank und Nico Köhler aus. Stadtrat Steffen Wegert stattete der FFW Altchemnitz einen Besuch ab.Diana Rabe und Sven Bader nahmen für unsere Fraktion am Workshop „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ im „Pentagon3“ teil. Nico Köhler besuchte gemeinsam mit Lars Franke die Kameraden der „Freiwilligen Feuerwehr“ in Grüna , war später Gast in Mittelbach zur dortigen Jahreshauptversammlung. Wer viel leistet, darf auch mal feiern: Das gilt auch und vor allem für das Herzstück unserer Wirtschaft, den fleißigen Mittelstand. Nico Köhler vertrat unsere Fraktion beim Neujahrsempfang des „Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft“ im Kleinen Saal der Stadthalle Chemnitz. Stadtrat Lars Franke hatte bei den Mitglieder der „Freiwilligen Feuerwehr“ im Stadtteil Stelzendorf (Foto) sowie in Rabenstein ein offenes Ohr.Nico Köhler (l.) und Lars Franke (2.v.l.) gratulierten dem „MH-Bauprojekt Ingenieurbüro“ und dessen Verantwortlichen und Mitarbeitern zu ihrem neuen Domizil in den Chemnitzer „Rathaus Passagen“.
Ihre Ratsanfrage RA-642/2019 – Grundschule Klaffenbach
Sehr geehrter Herr Wegert, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Derzeit laufen in der Grundschule Klaffenbach Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes. Bei einem Ortstermin am 24.10.2019 hat der Ortschaftsrat dargelegt, dass aus seiner Sicht dringend zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Am 11.11.2019 wurde der AfD Fraktion vom Ortschaftsrat diesbezüglich eine Liste übergeben.
Hierzu stelle ich folgende Fragen:
1. Welche Erkenntnisse zum Sanierungsrückstau und daraus resultierenden erforderlichen Sanierungsleistungen/Kosten liegen der Verwaltung vor?
Im Vorfeld der Baumaßnahme Ertüchtigung des Brandschutzes wurde mit Datum vom 05. Juli 2017 ein Sanierungskonzept für das Gesamtobjekt erstellt. Das Sanierungskonzept basiert auf dem damaligen Kenntnisstand aus vorhandenen Unterlagen und Sichtprüfungen bei laufendem Schulbetrieb. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gesamtkosten für eine Sanierung mit ca. 4,27 Mill. EUR eingeschätzt. Seitdem wurden ca. 1,6 Mill. EUR in Brandschutzmaßnahmen und Teilsanierungen investiert. Hierzu gehören die Sanierung des Toilettenanbaus, der Anschluss an das Trennsystem und die Erneuerung von Teilen der Haustechnik. Seitdem hat sich jedoch die räumliche Nutzung des Gebäudes insgesamt verändert, da die Hortnutzung im Jahr 2018 aus dem Dachgeschoss herausgenommen wurde. Somit müsste das Sanierungskonzept insgesamt fortgeschrieben und auf Basis der aktuellen Nutzung und Erkenntnisse zum Bauzustand auch kostenseitig aktualisiert werden.
2. Wurde bereits eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Erhalt oder perspektivischem Neubau durchgeführt?
Die Kosten beider Varianten (Ersatzneubau und Sanierung) wurden im Rahmen des Sanierungskonzeptes vom 05.07.2017 jeweils ermittelt und gegenübergestellt.
3. Ist es seitens der Verwaltung geplant, ergänzend zu den Maßnahmen aktuellen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes den Leistungsumfang zu erweitern?
Derzeit wird geprüft, welche bautechnisch sinnvollen Maßnahmen im Rahmen der jetzigen Arbeiten zusätzlich ausgeführt werden können. Die vom Ortschaftsrat übergebenen Unterlagen fließen in die Überlegungen ein. Dieser erweiterte Leistungsumfang ist abhängig vom derzeit definierten Umsetzungszeitraum bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 und den finanziellen Mitteln, die der Maßnahme außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können.
4. Ist es möglich, sinnvolle Sanierungsleistungen im Rahmen von Jahreszeitverträgen noch im laufenden Jahr zu beauftragen?
Nein, eine Beauftragung von Sanierungsleistungen über Jahreszeitverträge im laufenden Jahr ist nicht möglich. Die Vergabesummen sind dafür zu hoch bzw. der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Planung und Vergabe ist nicht gegeben.
Besuch in der ehrwürdigen Bibliothek des Rathauses: Am Montag traf sich unsere Fraktion mit Vertretern des Energieversorgers „eins energie“ zum Gedankenaustausch.
Geschäftsführer Roland Warner erläuterte ausführlich die Pläne des Unternehmens, die Umstellung von Braunkohle- auf Ersatzstoff-Verbrennung sowie die Vorstellungen für das Holzhackschnitzel-Kraftwerk im Stadtteil Siegmar.
Der Präsentation folgte eine ausführliche, offene und informative Diskussionsrunde.
Heute (27.01.2020) wurde im „Park der Opfer des Faschismus“ der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedacht. An der Gedenkveranstaltung nahmen aus unserer Fraktion unter anderem der Vorsitzende Dr. Volker Dringenberg sowie der stellvertretende Vorsitzende Nico Köhler teil.
Zu diesem Anlass möchten wir auf die Worte der beiden Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, zurückgreifen:
„Die Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau jährt sich am 27. Januar 2020 zum 75. Mal. Auschwitz steht wie kein anderer Ort für den Holocaust, den industriellen Massenmord an den europäischen Juden, begangen durch die Nationalsozialisten.
Am 27. Januar gedenken wir aller Menschen, die durch das verbrecherische NS-Regime ermordet wurden. Ihr Leid darf niemals vergessen werden.
Die Lebenden mahnt dieser Tag auch, zivilisatorische Errungenschaften wie Rechtsstaatlichkeit und eine freiheitliche Demokratie gegen alle Feinde entschlossen zu verteidigen.“
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?
Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.
Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.
Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.
3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?
Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.
4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?
Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.
5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?
Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.
6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?
Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.
7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?
Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.
8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?
Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
oftmals werden fehlende oder überteuerte Angebote von Baufirmen für kommunale Baumaßnahmen beklagt. Allein seit Anfang November 2019 wurden massive Kostensteigerungen beim Ausbau des Wirtschaftshofes im Tierpark sowie beim Umbau des Bahnhofsgebäudes der Parkeisenbahn bekannt. Letzteres Projekt steht jetzt sogar auf der Kippe. Bürgermeister Michael Stötzer hatte kürzlich eine Überarbeitung der Planungsabläufe erwähnt.
1. Gibt es Überlegungen, die städtischen Verfahrensabläufe zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben so zu modifizieren, dass Kostenrisiken besser erfasst und für die Beschlussfassung des Stadtrates nachvollziehbar aufbereitet werden?
2. Welche Schritte wurden bzw. werden eingeleitet, um die informelle Beteiligung des Stadtrates hinsichtlich der Kostenentwicklung über den gesamten Vorbereitungs- und Durchführungsprozess bei kommunalen Baumaßnahmen zu verbessen?
3. Welche Anstrengungen werden seitens der Bauverwaltung unternommen um kostenintensive Planungsfehler zu vermeiden?
Das beim Dezernat 6 angesiedelte Baucontrolling wird permanent aktualisiert, so dass für die fünf festgelegten Controllingberichtstermine ein stichtagsbezogener Soll-Ist-Vergleich gegenüber den Fachausschüssen kommuniziert wird. Das Auftreten von Kostenrisiken (besser: Kostenabweichungen) basiert i.d.R. auf den jeweiligen Planungsständen gemäß HOAI. Gemäß DA 6001 (Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in der Stadt Chemnitz) ist bei Kenntnis von Mehrkosten von mindestens 400.000 € wie folgt zu verfahren: – bei Mehrkosten bis 1.250.000 € Brutto eine Information (im Rahmen des regelmäßigen Controllingberichtes oder separater Informationsvorlage) an den zuständigen Ausschuss und – bei Mehrkosten über 1.250.000 € Brutto eine Informationsvorlage an den Stadtrat. Bei wesentlichen Umständen, die zuvor nicht bekannt waren (grundlegende Änderung der Baumaßnahme), ist eine Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung eines bestehenden Baubeschlusses herbeizuführen.
4. In welchem Umfang sollen Vorhaben extern bearbeitet werden und wie wird der Stadtrat bei der Entscheidung zur externen Beauftragung eingebunden?
Bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen greift die Stadt Chemnitz stets auf externe Unternehmen zurück und trägt somit maßgeblich zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die Einbindung des Stadtrats erfolgt auf verschiedene Weise z. B. mit einem Baubeschluss, der Anmeldung von Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses oder auch als zeitnahe mündliche Information der Verwaltung in einem Ausschussgremium (Aufzählung ist nicht abschließend). Im Falle der KommunalBau Chemnitz GmbH (KBC) sind Vertreter des Stadtrats bzw. der Fraktionen als Aufsichtsratsmitglieder eingebunden. 5. Welche vergaberechtlichen Instrumente werden genutzt, um möglichst viele Anbieter zu erreichen um dadurch zu besseren Ausschreibungsergebnissen zu kommen? Die öffentliche Hand ist per Gesetz an die Art und Weise sowie Durchführung von Vergaben gebunden; dies betrifft vielfältige Landes-, Bundes- und EU-Gesetze. Die genaue Anwendung ist in der Stadtverwaltung Chemnitz per Dienstvorschrift geregelt.