Schlagwort: Gas

  • RA-048/2026 Einwände zur kommunalen Wärmeplanung

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch stellte am 25. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage war die Zahl an Einwänden, die es im Zuge der Einwandsfrist zum kommunalen Wärmeplan gab.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für die langfristigen Kosten des Heizens.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage erfragt werden, um Schwerpunktthemen sowie besonders strittige Gebiete zu erfassen.

    Zur Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Chemnitz, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorgestellten Planungsunterlagen online und in Präsenz einzusehen und bis einschließlich 22.02.2026 Einwände einzureichen. Dieses Beteiligungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil transparenter und bürgernaher Kommunalpolitik, welche ich als sehr wichtig erachte.Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Wurde das eingerichtete Beteiligungsportal von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen? Wie viele Einwände sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt eingegangen?

    Der Entwurf des KWP wurde – neben der Auslage im neuen Technischen Rathaus – im Portal digital zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass Interessenten nahezu ausschließlich diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt haben. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich auf den AGENDA-Beirat, 5 Interessenverbände sowie 26 Bürgerinnen und Bürger auf. Die benannten Sachverhalte wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag (berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt) versehen. Teilweise handelt es sich auch um Statements. Das Abwägungsprotokoll wird Teil der Beschlussvorlage und damit (Bürgerschaft wurde anonymisiert) öffentlich.

    In welcher Form wurden die Einwände eingereicht (z. B. über das Online-Portal, per E-Mail postalisch oder persönlich vor Ort)? Ich bitte um eine entsprechende Aufschlüsselung.

    Die Einwände wurden mit einer Ausnahme (nur per Post) per E-Mail eingereicht, einzelne Akteure haben zusätzlich den Postweg gewählt.

    Lassen sich die eingegangenen Einwände bestimmten Stadtteilen zuordnen? Falls ja, bitte ich um eine Übersicht nach Stadtteilen.

    Der AGENDA-Beirat sowie die Interessenverbände differenzieren nicht nach Stadtteilen. Aus der Bürgerschaft liegen nur 9 Adressangaben vor, eine davon aus einer Nachbarstadt. Im Übrigen handelt sich um zwei Einwendungen aus Grüna und jeweils eine aus Mehrfamilienhäusern in Altendorf, Ebersdorf, Helbersdorf, Kappel, Kaßberg und Lutherviertel. Auch diese Einwendungen beziehen sich nicht auf die konkrete Zuordnung ihres Stadtteils zu Eignungs- oder Prüfgebieten, sondern betreffen die unter 4. genannten Grundthemen.

    Können aus den Rückmeldungen inhaltliche Schwerpunkte oder besondere Bedenken in einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der vorgestellten Wärmeplanung festgestellt werden? Wenn möglich, bitte ich um eine kurze Darstellung der wesentlichen Anliegen.

    Es werden zwei Kernthemen angesprochen:
    Zum einen die zu erwartenden Kosten und damit die Bezahlbarkeit der Wärmewende,
    zuum zweiten der (sofortige) Ausschluss von „Prüfgebieten mit offener Entscheidung zum Energieträger, dezentrale EE-Anlagen, Wasserstoff“.
    Insbesondere in einer Einwendung wurden umfängliche Prüfungen und Ergänzungen gefordert, welche den Rahmen des Kommunalen Wärmeplanes sprengen würden.


    EINORDNUNG

    32 Stellungnahmen scheint nicht viel bei einem so wichtigen Thema. Aber bedeutet das, dass die Bürger keine Fragen haben und der kommunale Wärmeplan auf breite Zustimmung stößt? Mit Nichten! Selbst bei dieser kleinen Zahl an Einwendungen zeigt sich einmal mehr die Achillesverse der aktuellen Klimapolitik: Sozialverträglichkeit und Kosten! Man hat das Thema totgeschwiegen und nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz zugelassen. Ehrliche Kommunalpolitik sieht anders aus! Um die 180.000€ hat Chemnitz die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gekostet. Als Ende Februar 2026 die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, von der Bundesregierung gestrichen wurde, war der Chemnitzer Wärmeplan ein Fall für den Schredder. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber Kosten und Sozialverträglichkeit der „Energiewende“ bleiben ein Problem. Denn der Handel mit CO2-Zertifikaten, der sich ab Januar 2027 öffnet, dürfte das Heizen mit Gas enorm verteuern. Die Preisspirale dreht sich immer weiter, solange die Politik die Utopie einer klimaneutralen Welt umzusetzen versucht. Das muss endlich aufhören! Angebot und Nachfrage haben den Preis zu bestimmen und nicht die selbsternannten Klimaretter.

  • Chemnitz braucht ein Kälteschutz-Konzept!

    Chemnitz braucht ein Kälteschutz-Konzept!

    Folgende Pressemitteilung hat unsere Fraktion heute versandt:

    Die in diesem Winter zu erwartenden Probleme im Bereich der Energieversorgung, massiv
    steigender Nebenkosten und grundsätzlich steigender Preise im Folge der herrschenden
    Inflation müssen schon jetzt betrachtet und somit Vorbereitungen zur Unterstützung der
    Chemnitzer getroffen werden.


    AfD-Stadtrat Falk Müller ist Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheit:
    „Die Verwaltung muss in den kommenden Wochen dringend ein Konzept entwickeln, wie sie
    den zu erwartenden Problemen gegenübertreten will. Wir brauchen klare Vorstellungen, wie
    wir als Stadt Chemnitz mögliche Probleme bei der Energieversorgung bewältigen können.
    Dafür bedarf es dringend schneller Gespräche und Absprachen mit den hiesigen
    Energieversorgern.“

    AfD-Stadtrat Frank Sänger, Mitglied im Sozialausschuss: „Steigende Nebenkosten werden
    viele sozial schwächer gestellte Chemnitzer im Herbst sowie in den kommenden Jahren vor
    große Zahlungsprobleme stellen. Im Ernstfall kann das bei einer finanziell nicht möglichen
    Nachzahlung bis zum Wohnungsverlust oder bei den nicht zu bewältigenden Energie- und
    Heizkosten zur Einstellung der Versorgung führen.

    Zwar übernimmt das Jobcenter grundsätzlich Nebenkosten-Nachzahlungen, aber nur für den
    Fall, dass diese Kosten auch als angemessen angesehen werden. Aber werden diese
    Nachzahlungen auch in jeder Höhe akzeptiert?

    Schon jetzt wird rund 1.500 Chemnitzern pro Jahr der Strom abgestellt. Strom muss nach
    geltendem Recht grundsätzlich vom Regelsatz selbst beglichen werden, ebenso
    Nachforderungen. Die Verwaltung muss schon im Vorfeld mit Aufklärungskampagnen zu
    energiesparenden Wegen ebenso agieren wie bei der Vorbereitung auf höhere zu
    erwartende Zuschüsse in Form von Darlehen beim Jobcenter. Trotzdem darf hier niemand in
    eine Schuldenspirale geraten, aus welcher er nicht wieder herauskommt.“