Schlagwort: Migration

  • Flüchtlingszahlen

    Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-058/2026 „Flüchtlingszahlen“ gibt einen Überblick über die Entwicklung von Zuweisungen, Kosten und Betreuungsleistungen im Bereich Flucht und Asyl in Chemnitz.

    Demnach wurden der Stadt Chemnitz im Jahr 2025 insgesamt 304 Personen im Kontext Flucht und Asyl durch die Landesdirektion Sachsen zugewiesen. Für das erste Quartal 2026 weist die Statistik weitere 77 Zuweisungen aus. Darüber hinaus lebten zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 8.152 Schutzberechtigte nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Ukraine-Aufenthaltsrecht) in Chemnitz.

    Auch die finanziellen Auswirkungen werden in der Antwort der Stadtverwaltung beziffert. Im Budget Asyl des Sozialamtes fielen im Jahr 2025 Aufwendungen in Höhe von rund 24,3 Millionen Euro an. Für unbegleitete minderjährige Ausländer wurden weitere rund 4,35 Millionen Euro aufgewendet.

    Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, Nico Köhler:

    „Auch wenn ein Großteil der Kosten durch den Freistaat Sachsen getragen wird, handelt es sich letztlich um Steuergeld, das von Bund, Ländern und Kommunen aufgebracht werden muss.“

    Köhler verweist zudem auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Chemnitz:

    „Die Zahlen machen deutlich, dass die Diskussion über Flucht, Asyl und Migration nicht auf die jährlichen Zuweisungen beschränkt werden kann. Entscheidend ist die langfristige Entwicklung. Viele Menschen bleiben dauerhaft in Deutschland und prägen die demografische Entwicklung unserer Stadt.“

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion habe Arbeitsmigration nichts mit Asyl zu tun und setze ein Arbeitsvisum voraus.

    „Das Asylrecht dient dem Schutz von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder anderen Gefahren fliehen. Ist dieser Fluchtgrund obsolet, haben die Menschen die Heimreise anzutreten.“, so Köhler.

    Die Fraktion kündigt an, die Entwicklung der Zuweisungszahlen, der Integrationskosten sowie der Rückkehr- und Ausreisezahlen weiterhin kritisch zu begleiten und hierzu regelmäßig parlamentarische Anfragen einzubringen.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • Migration bringt Schulen an ihre Belastungsgrenzen

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-045/2026 zu Schulverweisen und Verhaltensauffälligkeiten an Chemnitzer Schulen als unzureichend. Dass weder Stadt noch das Landesamt für Schule und Bildung belastbare Daten zu Ordnungsmaßnahmen, Schulwechseln oder sozialen Hintergründen erfassen, offenbare nach Ansicht der Fraktion eine politische Realitätsverweigerung.

    Dazu erklärt Stadtrat Nico Köhler:

    „Lehrer, Schüler und Eltern erleben täglich, dass viele Schulen durch mangelnde Sprachkenntnisse, Integrationsprobleme und zunehmende Disziplinlosigkeit an ihre Grenzen geraten. Wenn Unterricht kaum noch störungsfrei möglich ist, leidet darunter das gesamte Bildungsniveau.“

    Weiter führt Köhler aus:

    „Es ist nicht akzeptabel, dass Behörden die offensichtlichen Probleme nicht wahrnehmen und keine statistischen Grundlagen schaffen wollen, aus denen sich Lösungen ergäben.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht die Ursachen dieser Entwicklung in der jahrelangen Massenzuwanderung und fordert eine grundlegende politische Kurskorrektur.

    „Die Belastungen für uner Bildungssystem werden nur dann nachhaltig sinken, wenn Deutschland wieder Kontrolle über Migration gewinnt und konsequente Remigration betrieben wird. Unsere Schulen müssen Orte des Lernens, der Sicherheit und der Zukunftschancen bleiben.“, so Köhler abschließend.

  • IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    IA-032/2022: Schüler mit Migrationshintergrund

    Hinweis: Da die Beantwortung der ursprünglichen Ratsanfrage mehrfach abgelehnt wurde, wählten wir das Mittel der „Informationsanfrage“. Diese muss, wenn ein Fünftel der Stadträte die Beantwortung einfordern, schlussendlich auch beantwortet werden. Daher wählten wir das Mittel „Informationsanfrage“ gemeinsam mit der Fraktion „ProChemnitz/Freie Sachsen“.

    Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

    zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den Stadtteilen von Chemnitz nach

    a) Grundschulen
    b) weiterführenden Schulen

    Der durchschnittliche prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund1 in den Stadtteilen
    von Chemnitz nach Grundschulen und weiterführenden Schulen ist aus beigefügter Anlage (SAXSVS, Stand 01/2022) ersichtlich.

    Darin sind nur kommunale Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadt Chemnitz berücksichtigt.

    Freundliche Grüße

    Dagmar Ruscheinsky
    Bürgermeisterin