Schlagwort: Oehme

  • Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

    Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

    Heute nahmen die Stadträte Ulrich Oehme und Nico Köhler für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz an der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 am Kaßberg-Gedenkort teil.

    Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Chemnitz, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. sowie des Lern- und Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis wurde der Menschen gedacht, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR politischer Verfolgung, Repression und Unfreiheit ausgesetzt waren.

    Der 17. Juni 1953 steht für den mutigen Widerstand hunderttausender Bürger gegen Unterdrückung, politische Bevormundung und fehlende Freiheitsrechte. In zahlreichen Städten der DDR gingen Menschen auf die Straße, forderten freie Wahlen, bessere Lebensbedingungen und demokratische Mitbestimmung. Die Proteste wurden durch das SED-Regime mit Unterstützung sowjetischer Truppen gewaltsam niedergeschlagen. Viele Menschen verloren dabei ihr Leben, wurden verletzt oder später verfolgt und inhaftiert.

    Gerade heute ist es wichtig, an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zu erinnern und das Andenken an ihren Mut und ihren Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung wachzuhalten. Die Erinnerung an den Volksaufstand mahnt uns, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht als selbstverständlich zu betrachten.

    Wir verneigen uns vor den Opfern von Diktatur und politischer Verfolgung und bewahren ihr Vermächtnis in ehrendem Gedenken.

    #17Juni1953 #Volksaufstand #Chemnitz #Gedenken #Kaßberg #AfD #StadtratsfraktionChemnitz

  • RA-111/2026 Europaempfang Hartmannfabrik

    Am 11.05.26 fand der Europa-Empfang mit Gästen aus Liepaja in der Hartmannhalle statt. Die Auslastung dieser Veranstaltung warf Fragen auf, die unser Stadtrat Ulrich Oehme am 13.05. in Form einer Ratsanfrage an den Oberbürgermeister richtete.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ulrich Oehme war am 11.05.26 persönlich zugegen. Er berichtete der Fraktion später von sehr vielen freien Plätzen sowie einem Buffet, das für die Zahl der Gäste viel zu groß zu sein schien. Offensichtlich hatte der Veranstalter mit deutlich mehr Resonanz gerechnet, was Fragen nach Planung und Kosten des Europaempfangs aufwarf. Wurde hier Steuergeld verschwendet, um die kommunale Präsenz Europas größer aussehen zu lassen, als sie tatsächlich ist? Am 27.05. antwortete der Oberbürgermeister persönlich Folgendes:

    Antwort

    1.Für wie viele Gäste war diese Veranstaltung geplant?

    Die Veranstaltung wurde für ca. 100 Personen geplant. Ziel der Veranstaltung war die Vernetzung mit künftigen Kulturhauptstädten wie Liepāja (Lettland) und Nikšić (Montenegro). Wir haben uns außerdem über den Besuch der lettischen Botschafterin, des Europaabgeordneten Matthias Ecke und von Gästen aus unserer Partnerstadt Usti nad Labem freuen können. Die Vernetzung an dem Abend mit lokalen und internationalen Akteuren ist sehr gut gelungen. Aus den Rückmeldungen, die wir erhalten haben, wurde die Veranstaltung nicht als überdimensioniert wahrgenommen, sondern hat dazu geführt, dass Ideen und Projektinhalte ausgetauscht werden konnten.

    2.Wie viele Anmeldungen hat es insgesamt gegeben?

    Es haben sich 87 Personen für die Veranstaltung angemeldet. In dieser Zahl sind noch nicht unsere Ehren- und Podiumsgäste, Künstler und das Personal enthalten.

    3.Für wie viele Personen war das aufgefahrene Buffet vorgesehen?

    Das Buffet war für 85 Personen bestellt.

    4.Welche Kosten sind für das Buffet an diesem Abend entstanden?

    Das Buffet hat ca. 20 Euro pro Person gekostet.

    5.Welches Budget wurde hier belastet? Wer trägt die Kosten, die der Abend allgemein und das Buffet im Besonderen verursacht hat?

    Die Veranstaltung wurde in Kooperation von der Stadt Chemnitz, der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung und der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz gGmbH durchgeführt. Die Kosten für den Abend allgemein wurde unter den Partnern aufgeteilt. Die Kosten für das Buffet hat die Stadt Chemnitz (Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, Abteilung Europäische und internationale Beziehungen, Protokoll) übernommen.

  • IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

    Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

    Die Fragen:

    1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


    2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


    3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


    4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


    5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


    6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


    7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


    8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

    9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


    10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


    11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


    12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


    13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


    14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


    15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


    16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


    17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


    18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


    19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


    20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

    21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

    Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

    Einordnung

    Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

    Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme

  • RA-037/2026 Datenübermittlungen an die Bundeswehr

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme richtete am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die stattfindende Datenübermittlung an die Bundeswehr, damit diese den Menschen, die ihr 16.Lebensjahr vollendet haben, „Infomaterial“ zukommen lassen kann.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, über die Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr aufzuklären und diese Praxis zu hinterfragen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, den Umfang der weitergegebenen Daten in Erfahrung zu bringen. Konkret wurde gefragt:

    die Stadt Chemnitz übermittelt die Daten junger Staatsbürger, die im Jahr 2009 geboren wurden, an die Bundeswehr. Diese dienen zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten. Der Datenübermittlung konnte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen werden.

    Fragen:

    1. Wie viele Datensätze wurden/werden insgesamt an die Bundeswehr übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    2. Wie viele Personen widersprachen einer Datenübermittlung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    Die Antwort erreichte uns am 04.03.

    Sehr geehrter Herr Oehme,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zunächst muss beachtet werden, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen in Sachsen nicht durch die kommunalen Meldebehörden, sondern entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB durch das Sächsische Melderegister erfolgt. Insofern liegen der Meldebehörde Chemnitz auch keine Angaben zur Anzahl bislang übermittelter Datensätze vor.
    Aus dem Melderegister können nur Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr gezogen werden.

    1. Im Jahr 2026 vollenden 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das 18. Lebensjahr (Geburtsjahrgang 2008).
    2. Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung ist zum 01.01.2026 entfallen. Bisher eingelegte Widersprüche verlieren damit ihre Gültigkeit. Es kann dennoch ausgewertet werden, wie viele Personen bis zum 31.12.2025 einen Widerspruch eingelegt hatten. Dies betrifft insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen, davon 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen des Geburtsjahrgangs 2008.

    EINORDNUNG

    Die Antwort auf Frage 2 ist brisant. Bedeutet der Wegfall des Widerspruchsrechts, dass seit dem 01.01. 26 keine Datenübermittlung mehr stattfindet, oder dass man dieser Praxis einfach nicht mehr widersprechen darf? Und waren eingelegte Widersprüche zwecklos, weil sie nun ihre Gültigkeit verloren haben? Darf man nun ohne unsere Einwilligung alles an die Bundeswehr weitergeben, was es über unsere Kinder zu wissen gibt? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • Otto-Wels-Saal

    Karlsruhe hat geurteilt: Die SPD muss den sog. Otto-Wels-Saal nicht für die AfD-Fraktion räumen. Dazu am 06.02.2026 ein Kommentar von Ulrich Oehme, der selbst von 2017-2021 für die AfD Mitglied des deutschen Bundestages war:

    „Seit der Wiedervereinigung war es gängige und unstrittige Praxis, dass der zweitgrößte Fraktionssaal im Reichstag auch der zweitgrößten Fraktion zur Verfügung steht. Es ist daher bedauerlich, dass die SPD mit dieser Praxis gebrochen hat und die AfD-Bundestagsfraktion weiterhin nicht in einem ihrer Größe angemessenen Saal arbeiten kann.“

    Oehme ordnet das Urteil in ein größeres Gesamtbild politischer Ungleichbehandlung ein. Er erklärt:

    „Der AfD werden das Amt eines Bundestagsvizepräsidenten ebenso wie Ausschussvorsitze verweigert, und nun auch ein angemessen großer Fraktionssaal. Die Frage stellt sich, welchen Wert Gleichbehandlung hat, wenn Mehrheiten grundsätzlich zulasten von Minderheiten entscheiden und bestehende parlamentarische Gepflogenheiten aufkündigen.“

    Zwar akzeptiere Oehme das Urteil des BVG, aber:

    „Dennoch bleibt festzustellen, dass diese Entscheidung die politische Fairness nachhaltig beschädigt.

    Mag die SPD vor Gericht auch gewonnen haben: ein Sieg für die Genossen war das nicht. Die Debatte über dieses Urteil, die jetzt entbrennt, kann sie nicht gewinnen.“

  • Spielplatz am Gerhard-Hauptmann-Platz eröffnet

    Die AfD-Fraktion Chemnitz begrüßt die angekündigte Freigabe eines Teilbereichs des Spielplatzes am Gerhard-Hauptmann-Platz. Nach fast einjähriger Sperrung können Kinder und Familien den Platz nun zumindest teilweise wieder nutzen.

    Der Spielplatz ist für rund 285.000 Euro saniert worden. Trotz erheblicher Bauverzögerungen konnte das Projekt im vorgesehenen Kostenrahmen abgeschlossen werden, was aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion positiv zu bewerten ist.

    Dazu erklärt Stadtrat Ulrich Oehme:

    „Es ist erfreulich, dass die Kinder unserer Stadt den lange gesperrten Spielplatz endlich wieder nutzen können. Besonders positiv ist, dass die Sanierung trotz Verzögerungen im vorgesehenen finanziellen Rahmen geblieben ist.

    Oehme ergänzt:

    „Wir hoffen, dass die verbleibenden Arbeiten zügig abgeschlossen werden und insbesondere der noch gesperrte Kleinkindbereich möglichst bald freigegeben werden kann, damit alle Familien den Spielplatz vollständig nutzen können.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion wünscht dem zuständigen Fachcenter Garten aus Hauptmannsgrün gutes Gelingen bei den weiteren Arbeiten und hofft auf eine baldige vollständige Fertigstellung der Anlage.

  • RA-018/2026 Überflüssiger Ampelbetrieb an Augustusburgerstr./Martinstr.

    Am 29.01. stellte unser Stadtrat Ulrich Oehme oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:

    Frage:
    Bei der Sanierung des Bahn-Bogens Augustusburger Straße ist an der Kreuzung Augustusburger-/Martinstraße eine Behelfsampelanlage installiert worden. Die Baumaßnahme ist seit 08. September 2024 beendet.
    Wie lange wird diese Ampelanlage noch Mietkosten verursachen?

    Antwort:
    Die in den letzten Wochen an der Kreuzung Augustusburger Straße/Martinstraße vorhandeneBehelfsampelanlage hatte nichts mit der Sanierung des Bahnbogens zu tun. Vielmehr wurde am10. Dezember 2025 die Elektronik im Steuergerät der stationären Ampelanlage durch Vandalismus(vermutlich Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt. Die stationäre Ampelanlage war nicht mehrfunktionsfähig. Daher wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Behelfsampelanlageaufgebaut.
    Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Ampelanlage mit einem neuen Steuergerät wieder inBetrieb genommen werden. Es ist der Stadt Chemnitz ein Schaden von etwa 85 T€ entstanden(neues Steuergerät 35 T€, Behelfsampelanlage 50 T€). Die Stadtverwaltung hat Strafanzeigeerstattet.

  • Bürgerliche Reden, randalierende Linke: Gedanken & Beobachtungen

    Ein Demo-Wochenende in Chemnitz

    Freitag und Samstag standen in der Chemnitzer Innenstadt im Zeichen von Kundgebungen und Demonstrationen.

    Den friedlichen Anfang machte unser Kreisverband auf dem Hauptmarkt. Zum Thema „Corona und Grundgesetz – passt das?“ waren mehrere hundert Interessierte erschienen.


    Als Redner traten Dr. Volker Dringenberg (Vorsitzender Stadtratsfraktion der AfD und Mitglied im Sächsischen Landtag), Jörg Urban (Vorsitzender der AfD Sachsen und Fraktionsvorsitzender im Landtag), Ulrich Oehme (Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl 2020 in Chemnitz sowie Mitglied des Bundestags) und Stepfan Brandner (Mitglied des Bundestags) auf.

    Sehen Sie hier die Auftaktrede unsere Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Dringenberg:


    Während der Kundgebung versuchten rund 200 Linksextreme, unterstützt von den Vertretern der Grünen, Linken und der SPD, die Veranstaltung zu stören. Was ihnen nicht gelang – sie waren einfach zu leise.

    Samstag zeigte sich dann das wirkliche Gesicht der selbsternannten Demokratie-Bewahrer: Nach einem ruhigen Kundgebungsverlauf im Gedenken an den getöteten US-Bürger in Minneapolis zogen Antifa & Co. vor die Polizeidirektion an der Hartmannstraße. Fliegende Steine, blockierte Straßen, polizeifeindliche Parolen – endlich hatten die Linksextremisten die Bilder, welche sie wollen.

    Quelle: Twitter/#c0606

    Die Polizei sicherte besonnen ihr Gebäude und sorgte mit Fingerspitzengefühl dafür, dass die Lage nicht eskalierte.

    Im Nachgang berichtete unter anderem die „Freie Presse“ unter der Überschrift: „Anti-Rassismus-Demo läuft aus dem Ruder“.

    Quelle: https://bit.ly/2XI6rwL

    (Update: In der Online-Ausgabe wurde die Überschrift nach linken Beschwerden inzwischen abgemildert. In der gedruckten Zeitung blieb es aber bei dieser Einschätzung.)

    Hier wird unter anderem dokumentiert: „Gegengewalt in Form von Ausschreitungen, wie derzeit in den USA zu beobachten, lehnten sie aber ab. Das Bündnis Chemnitz Nazifrei zeigte sich in dieser Hinsicht defensiver. Generell sei es den Opfern von Rassismus zu überlassen, in welcher Form sie trauern wollen, hieß es.“ Der Freibrief für Gewalt?

    ChemnitzNazifrei“? Da war doch was – der Anführer dieser Bewegung heißt Tim Detzner. Ist Vorsitzender des Stadtverbands der Linken. Von Linken-Stadträtin Susanne Schaper, welche auch im Sächsischen Landtag sitzt und in Chemnitz Oberbürgermeisterin werden will, hört man keine Worte der Distanzierung von den indirekt kommunizierte kriminellen Gewalt-Phantasien ihrer Mitstreiter.

    Denn wehende Antifa-Fahnen vorm Rathaus – da pocht das linke Herz.

    Antifa vorm Rathaus. Foto: privat


    Es gibt auch in unserer Stadt eine gefährliche Entwicklung. Alles, aber auch wirklich alles kann momentan mit dem Stempel „Antirassismus“ veranstaltet werden. Dass die Kundgebungen derjenigen, die sich moralisch überlegen fühlen, nur eine Show sind für das eigentliche Ziel – den Sturz des verhassten kapitalistischen Systems und das Abschaffen der noch mehr gehassten Polizei – ist unschwer an den Ausschreitungen in zahlreichen deutschen und europäischen Städten zu sehen.

    Der Verfassungsschutz hat in Deutschland mittlerweile mindestens 47 militante Antifa-Gruppierungen unter Beobachtung, stuft sie als extremistisch ein (Quelle: WELT, 08.06.2020).


    Nelson Mandela sagte einst: „Ich verachte Rassismus, weil ich ihn für barbarisch halte, egal ob er nun von einem schwarzen oder weißen Menschen kommt.“

    Zu Recht mahnt unser Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen an, auch den Rassismus gegen Deutsche nicht unter den Tisch zu kehren. Sein ausführliches Statement auf Facebook findet man hier:

    https://bit.ly/3cHP8Am

    Fakt ist: Dass, was die Antifa auf die Straße bringt, ist Rassismus. Rassismus gegen alle, die anders als sie selber sind.

    Es ist leicht zu verfolgen, wie zerstritten die Linksextremisten untereinander sind, weil die gemäßigten Mitglieder der Antifa-Bewegung diese menschenverachtende Tendenz in ihren eigenen Reihen ebenfalls bemerkt haben. Sich aber gegen die radikalen Führungsköpfe nicht durchsetzen können.

    Nicht umsonst führt das Bundeskriminalamt seit diesem Jahr eine spezielle Statistik mit „deutschfeindlichen“ Straftaten.

    Ein Gedanke noch zum Abschluss: „Black Lives Matter“ heißt auf Deutsch „Schwarze Leben zählen“. Wie wäre es denn, die Bewegung grundsätzlich in „All Lives Matter“ umzubennen?