Schlagwort: Ratsanfrage

  • Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Der Waschbär ist los!  Chemnitz-Waschbär: 0:2!

    Erneut sieht sich die AfD Stadtratsfraktion durch den Umgang der Stadtverwaltung mit ihrer Anfrage zur Waschbärenpopulation bestätigt. Nachdem eine Ratsanfrage von Stadtrat und stellvertretendem Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme mit der Begründung zurückgewiesen wurde, sie betreffe keine Angelegenheit der Gemeinde, beantwortete die Stadtverwaltung dieselben Fragen wenige Wochen später als Informationsanfrage – nachdem sie von nahezu allen Fraktionen, teils wortgleich, übernommen worden waren.
    Anlass für die Waschbären-Posse waren zahlreiche Hinweise von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, die über Schäden durch diese invasive Art berichteten. Die Antworten der Stadt offenbaren jedoch ein erstaunliches Bild: Die Verwaltung kann weder Aussagen zur Entwicklung der Bestände treffen noch das Ausmaß des Problems bewerten, da es keine Zahlen erhoben werden.
     
    „Der Vorgang zeigt, wie mit Anfragen der Opposition umgegangen wird. Zunächst werden unsere Fragen aus formalen Gründen nicht beantwortet. Sobald andere Fraktionen sie übernehmen, ist eine Antwort problemlos möglich. Das entlarvt die vorgeschobene Begründung der Verwaltung“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ulrich Oehme.
     
    Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des invasiven Waschbären schließt die Stadt ausdrücklich aus. Sie verweist auf die reguläre Jagdausübung nach dem Sächsischen Jagdgesetz sowie die bestehenden Möglichkeiten für Grundstückseigentümer. Gleichzeitig existieren im Freistaat Sachsen mit dem Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten und dem Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt Nr. 1143/2014 bereits fachliche Grundlagen für den Umgang mit der Art.
     
    Immerhin werden tote Tiere kostenfrei auf der Feuerwache 3 in der Jagdschänkenstraße entgegengenommen.  Dafür gab die Stadt 939 Euro (2023), 1.275 Euro (2024) und 972 Euro (2025) aus.
     
    „Wie wir bereits in der ersten Anfrage geschrieben hatten, ist das Problem zu groß, als dass man es ignorieren kann. Gut, dass das nun auch von anderen Fraktionen erkannt und aufgegriffen wurde. Es reicht nicht, auf Maßnahmeblätter zu verweisen und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen. Gehört der Waschbär erst zum Stadtbild, reden wir von ganz anderen Schäden, die durch diese Tiere entstehen.“, so Oehme abschließend.

  • RA-150/2020: Modifizierung der neuen CVAG-Haltestellen-Fahrpläne

    RA-150/2020: Modifizierung der neuen CVAG-Haltestellen-Fahrpläne

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin und in Abstimmung mit der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) Folgendes mit.

    Anmerkung: Die Zuarbeit der CVAG ist als Zitat gekennzeichnet und unverändert übernommen worden.

    1. Wurde die Umstellung auf das neue Erscheinungsbild vorab mit den entsprechenden Gremien wie dem CVAG-Fahrgastbeirat, gewählten Interessenvertretungen wie dem Behinderten- und dem Seniorenbeirat sowie der AG Barrierefreies Bauen abgestimmt?

      Siehe Antwort zu Frage 3.

    2. Wenn ja: Mit welchem Ergebnis und welchen Stellungnahmen der Befragten?

      Siehe Antwort zu Frage 3.

    3. Wenn nein: Aus welchen Gründen erfolgte dieser Schritt nicht?

      Zitat: „Aufgrund einer notwendigen Systemumstellung des Programms zur Erstellung der Fahrplandaten war es notwendig, das Layout der Haltestellenaushangfahrpläne von dem neuen System zu übernehmen. Entsprechende Vorgaben des VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) wurden bei möglichen Anpassungen berücksichtigt. Weitere Absprachen mit gewählten Interessenvertretungen waren nicht vorgesehen, was zukünftig jedoch Berücksichtigung finden wird.

      Die im Nachhinein übermittelten Hinweise wurden aufgenommen und werden, soweit technisch möglich, schrittweise geprüft und ggf. umgesetzt. Zudem wird es einen Termin mit der Stadt Chemnitz und Frau Liebetrau (Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz) zum Thema „Barrierefreier ÖPNV“ geben, in dem unter anderem die Fahrpläne bzw. die bereits vorgenommenen Änderungen besprochen werden.“

    4. Ist eine Rückkehr zum vorherigen Erscheinungsbild angedacht?

      Zitat: „Aufgrund der notwendigen Systemumstellung unseres Fahrplansystems ist eine Änderung des Layouts in die alte Form nicht mehr möglich.“

    5. Zu welchem Zeitpunkt wäre das umsetzbar?

      Siehe Antwort zu Frage 4.

    6. Ist alternativ eine Überarbeitung der aktuellen Aushänge bezugnehmend auf die Kritikpunkte angedacht?

      Siehe Antwort zu Frage 7.

    7. Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt soll dies umgesetzt werden?

      Zitat: „Wir haben in den vergangenen Wochen viele Hinweise zu den neuen Fahrplanaushängen erhalten und haben bereits einige Anpassungen vorgenommen. Alle Wünsche können jedoch aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden.“

    8. Wenn nein: Aus welchen Gründen erfolgt dieser Schritt nicht?

      Siehe Antwort zu Frage 7.

    9. Warum sind die abrufbaren Haltestellenfahrpläne zum Selbstausdruck auf der Internetseite www.cvag.de im Stil des Verkehrsverbundes Mittelsachsen VMS und nicht in der Optik der CVAG gestaltet?

      Zitat: „Leider ist, aufgrund der Systemumstellung zur Erstellung der Fahrplandaten, eine optimale Einbindung unserer Haltestellenfahrplanaushänge auf unserer Website derzeit noch nicht möglich. Die CVAG ist bestrebt, die Fahrplanaushänge noch im II. Quartal dieses Jahres im CVAG-Design wieder einzubinden.“

      Freundliche Grüße

      Michael Stötzer
      Bürgermeister
  • RA-108/2020: Official Development Assistance (ODA) – Leistungen im städtischen Haushalt der Stadt Chemnitz

    RA-108/2020: Official Development Assistance (ODA) – Leistungen im städtischen Haushalt der Stadt Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

    Im Rahmen von Städtepartnerschaften und ähnlichen Projekten leistet die Stadt Chemnitz Entwicklungsarbeit. Hierzu bitte ich um Information, wie hoch die ODA-Leistungen im aktuellen Haushaltjahr sowie rückwirkend in den letzten 5 Jahren zu beziffern sind.

    ODA ist eine im Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarte und international anerkannte Messgröße. Sie dient der Erfassung öffentlicher Entwicklungsleistungen (hierzu zählen Ministerien und öffentliche Institutionen auf gesamtstaatlicher, teilstaatlicher und kommunaler Ebene, also auch Institutionen der Bundesländer und Kommunen). ODA-anrechenbar sind nur Leistungen an Länder beziehungsweise Staatsangehörige von Ländern, die als Entwicklungsländer in der DAC-Liste aufgeführt sind.

    Im Rahmen der Städtepartnerschaften der Stadt Chemnitz wären das – China (Taiyuan) – Mali (Timbuktu). Im laufenden Jahr hat es für Timbuktu keine Leistungen gegeben. Weder in diesem Jahr noch in den letzten Jahren sind Entwicklungsprojekte in Taiyuan finanziert und keine Zuschüsse an Dritten diesbezüglich ausgezahlt worden. Das ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Im Jahr 2015 sind die Frachtkosten für die Beförderung von Schulbüchern nach Timbuktu für einen Betrag von 847,59€ von der Stadt übernommen worden.

    Die Bürgerkriegssituation und der daraus resultierende Sicherheitszustand erlauben es zurzeit nicht, Projekte in Timbuktu zu realisieren.

    Freundliche Grüße

    Barbara Ludwig

  • Corona-Krise! AfD-Forderung: Verwaltung entlasten

    Corona-Krise! AfD-Forderung: Verwaltung entlasten

    „AfD-Fraktion: Verwaltung entlasten – Fraktionen sollten Beschlussanträge aussetzen

    Angesichts der aktuell wirklich wichtigen Probleme im Rahmen der Corona-Krise möchte die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz folgenden Vorschlag einbringen:

    Alle Fraktionen setzen ihre Beschlussanträge für die Stadtrats-Sitzung vom 25.03.2020 aus.

    Zwar wurde diese Sitzung vorläufig abgesagt, ein Nachholtermin dürfte aber bereits im April stattfinden. Bis dahin ist aber nicht unbedingt mit einer Beruhigung der Situation zu rechnen.

    Weiterhin sollten nur noch dringend notwendige Ratsanfragen gestellt, weniger dringliche Anfragen ebenfalls verschoben werden.

    Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Dr. Volker Dringenberg, erklärt den Vorstoß: „Jeder Beschluss zieht eine Vielzahl an verwaltungstechnischen Prozessen nach sich. Das bindet personelle Ressourcen in einem Maß, welches derzeit nicht angebracht ist. Aus unserer Sicht sind bis auf die Anträge der Stadtverwaltung keine Beschlussanträge auf der Tagesordnung, welche aktuell dringlich diskutiert und abgestimmt werden müssen.

    Wir müssen den engagierten Mitarbeitern der Stadt Chemnitz den Rücken freihalten, damit sie sich weitestgehend auf die aktuelle Lage konzentrieren können. Dafür sollten wir auch politische Interessen hintenanstellen.

    Der stellvertretende Vorsitzende, Sven Bader ergänzt: „Es wird seitens der Verwaltung immer wieder betont, wieviel Aufwand das Beantworten von Ratsanfragen mit sich bringt. Hier wollen wir ebenfalls dafür sorgen, dass dieser Aufwand zeitweise heruntergefahren werden kann.“

  • RA-619/2019 (Stadtordnungsdienst) endlich beantwortet!

    Ihre Ratsanfrage RA-038/2020 – Nachfrage zur Ratsanfrage RA-619/2019

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie viele Stellen sind derzeit noch nicht besetzt?

    Sieben Stellen sind derzeit unbesetzt.

    2. Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Stellen?

    Die Stellen sind noch unbesetzt, weil sie in den zahlreichen Besetzungsverfahren nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden konnten. Seit September 2018 gab es bei mehreren Ausschreibungsverfahren insgesamt 148 Bewerber/innen. Daraus gingen 10 geeignete Bewerber hervor, die den fachlichen und persönlichen Anforderungen entsprachen.

    3. Was geschieht mit den durch die Nichtbesetzung nicht verbrauchten finanziellen Mitteln?

    Bei der Haushaltsplanung im Personalkostenbudget wird stets von einem gewissen Umfang freier oder zeitweilig nicht besetzter Stellen ausgegangen, für welche keine Kosten geplant werden.

    4. Ist im Rahmen der jährlichen Zielsetzung gemäß Beschluss B-115/2016 eine Überarbeitung der Einsatzpläne mit dem Ziel der Verlagerung auf gefährdungsrelevantere Zeitfenster vorgesehen?

    Der Stadtordnungsdienst arbeitet entgegen des zitierten Beschlusses bereits seit August 2017 nach einem anderen Dienstplan. Danach wird in den Monaten April bis Oktober montags bis freitags bis 22:30 Uhr gearbeitet. Eine weitere Verlängerung ist nicht geplant und auch nicht erforderlich.

    5. Kann der fehlende Personalbestand durch die Einbeziehung privater Sicherheitsdienste ausgeglichen werden?

    Dies ist aus rechtlichen und fachlichen Gründen nicht möglich.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-676/2019: Umnutzung Grundschule Borna

    Ihre Ratsanfrage RA-676/2019 – Umnutzung Grundschule Borna

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Die Waldorfschule Chemnitz hat Sie Anfang Dezember angeschrieben, und um Unterstützung bei der beabsichtigten Nachnutzung der Grundschule Borna gebeten. Hierzu stelle ich folgende Fragen:

    1. Ist es vorgesehen die kommunale Schulnutzung für die Grundschule Borna aufzugeben?

    2. Wenn 1. zu bejahen ist: Ab welchem Zeitpunkt ist die Grundschule Borna für eine Nachnutzung verfügbar?

    3. Ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, im von der Waldorfschule angefragten Zeitrahmen eine Entscheidung zu treffen?


    Gegenwärtig wird das Gebäude als Auslagerungsobjekt für die zu sanierende Georg-Weerth-Oberschule genutzt. In der aktuellen Schulnetzplanung ist für das Gebäude bislang keine weitere Nutzung durch eine kommunale Schule vorgesehen. Somit wäre nach jetzigem Kenntnisstand die Übergabe dieses Gebäudes an eine Freie Schule denkbar. Hierfür ist in jedem Fall ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Hierzu liegt der Verwaltung aktuell ein Beschlussantrag von Fraktionen des Stadtrates vor. Das weitere Vorgehen, wird entsprechend des Beschlusses ausgerichtet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-644/2019 – Entwicklung Infrastruktur & Gefahrenabwehr bezüglich E-Mobilität

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?

    Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.

    Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?

    Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.

    Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

    3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?

    Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.

    4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?

    Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.

    5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?

    Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.

    6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?

    Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.

    7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?

    Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.

    8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?

    Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister