Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
In diesem Schuljahr besuchen in Chemnitz knapp 26.000 Schüler und Schülerinnen die Schulen in dieser Stadt. Im Jahr 2014 waren es noch knapp 18.000. Hinzu kommen die Kinder in den Kitas im Stadtgebiet.
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Par. 36) werden die Schulen und Kitas nach einem vom Land Sachsen vorgegebenen Hygieneplan gereinigt. So ist unter anderem vorgesehen, die Toiletten täglich sowie die Zimmer 2,5 Mal wöchentlich zu reinigen.
1. Kann die Stadt Chemnitz die vorgeschriebenen Reinigungsintervalle derzeit aufrechterhalten?
Die Stadt Chemnitz orientiert sich bei der Planung der Gebäudereinigungsleistungen in Schulen der Stadt Chemnitz weitestgehend an der DIN 77400 (Reinigungsleistungen-Schulgebäude) sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen.
Demnach werden in den Chemnitzer Schulen folgende Standards zur Fußbodenreinigung gesetzt:
- Sanitärbereiche täglich
- Umkleidebereiche täglich
- Unterrichtsräume 2,5 x pro Woche
- Unterrichtsräume in Doppelnutzung täglich
- Speiseräume täglich
- Eingangsbereiche, Flure bis 1. OG täglich
- Flure ab 1.OG 2,5 x pro Woche
- Flure ab 2.OG 2,0 x pro Woche
- Sporthallen täglich
Diese Standards sind generelle Vertragsbestandeile jeder Vergabe von Reinigungsdienstleistung von Schulgebäuden.
2. Wurden die Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen an die gestiegenen Schülerzahlen angepasst?
Liegen rechtfertigende Gründe vor, die eine Änderung der Standards gem. Antwort zu Frage 1 rechtfertigen, erfolgt eine Anpassung des Reinigungsturnus. Rechtfertigende Gründe liegen auch vor, wenn sich Schülerzahlen deutlich erhöhen. Aber auch die Beschaffenheit der Außenanlagen, wenn diese einen erhöhten Schmutzeintrag begünstigen, ist beispielhafter Grund zur Anpassung des Reinigungsturnus.
In Fällen, in denen eine Erhöhung des Reinigungsturnus nicht mehr möglich ist, da dieser bereits bei „täglich“ festgesetzt ist, müssen die Zeitvorgaben den aktuellen Bedarfen angepasst werden. D.h. die Reinigungszeit wird erhöht.
Da jegliche Änderungen unweigerlich Kostenerhöhungen mit sich bringen, müssen diese maßvoll vorgenommen werden.
3. Wenn ja – wann ist das zuletzt erfolgt?
In jüngster Zeit wurden die Leistungen in den Schulen Auslagerungsobjekt Georg-Weerth-OS (August 2019) sowie OS Annenschule (April 2019) angepasst. Aber auch in anderen Schulen wurden Änderungen zugunsten der Reinigungsqualität vorgenommen. Dies erfolgte beispielsweise in den Schulen GS Gablenz, GS Adelsberg, OS Reichenbrand, Terra Nova Campus.
4. Wenn nein – warum ist dies nicht erfolgt?
Siehe Antwort Frage 3.
5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Ausschreibungen?
Die Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung sowie der Vergabeverordung bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
6. Gibt es Mehrkosten, weil Aufgaben des Freistaats (Reinigung von Unterrichtsmaterial, u.a. Tastaturen in Computer-Kabinetten) auf dem „kurzen Dienstweg“ durch Schuldirektoren den städtischen Mitarbeitern beziehungsweise den von der Stadt engagierten Dienstleistern regelrecht aufs Auge gedrückt werden?
Grundsätzlich werden Unterrichtsmittel sowie sonstige schulische Ausstattungsgegenstände nicht durch die gebundenen Dienstleister bzw. städtischen Beschäftigten gereinigt. Lediglich die klassische Gebäudeausstattung (Tische, Stühle, Schränke usw.) wird durch Dienstleistungsunternehmen gepflegt.
7. Werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung auch die Heizkörper der betreffenden Gebäude, vor allem in den Kitas, regelmäßig innen und außen gesäubert?
Die Heizkörper werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung gereinigt. Dabei werden die Ansichtsfläche sowie einfach zugängliche Elemente vom Schmutz befreit. Intensive Heizkörperreinigungen werden im Bedarfsfall gesondert durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen Michael Stötzer
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