Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Gibt es Überlegungen, die betreffenden Linienführungen auszubauen bzw. so zu verändern, dass oben genannte Gebiete dauerhaft mit angeschlossen werden können?
Nachdem die Baumaßnahmen an der Wendestellte Rottluff abgeschlossen sind, ist die bau-stellenbedingte Bedienung der provisorischen Haltestelle am Weideweg nicht mehr erforderlich. Die Busse der CVAG fahren wieder entsprechend der Linienführung des vom Stadtrat beschlossenen Nahverkehrsplanes (NVP, B-002/2016).
Die Bedienung des Gebietes Kalkstraße/Weideweg ist im aktuellen NVP nicht vorgesehen. Während der Bearbeitung der 3. Fortschreibung des NVP erfolgte eine Analyse der Gebiete im Stadtgebiet, die nicht vom ÖPNV erschlossen waren sowie der hiervon betroffenen Ein-wohner. Im Ergebnis konnte für das in Rede stehende Gebiet kein betriebswirtschaftlich sinn-stiftendes Fahrgastpotenzial festgestellt werden. Darüber hinaus wurde bislang seitens der ansässigen Gewerbetreibenden, deren Angestellten oder von Anwohnern kein Bedarf an ÖPNV-Leistungen gegenüber der Stadt Chemnitz kommuniziert.
Das geringe Fahrgastpotenzial zeigt sich auch an den Ein- und Aussteigerzahlen der bauzeitlich eingerichteten Haltestelle Weideweg. Durchschnittlich wurde je 1 Ein- bzw. Aussteiger pro Fahrt gezählt. Das Maximum von 22 Aussteigern wurde am 29.05.2019, 09:27 Uhr gezählt. Hierbei handelte es sich um eine Gruppe von Schülern, die den hier ansässigen Verkehrsgar-ten „Kid-Car-City“ besuchten. Innerhalb der Bauzeit von 5 Monaten konnten in Summe 320 Fahrgäste gezählt werden.
2. Wäre ein stündlicher Pendelverkehr, mit einem kleinen Zubringerbus möglich bzw. finanziell darstellbar?
In der ab Ende 2019 anstehenden 4. Fortschreibung des NVP für den Verkehrsverbund Mit-telsachsen (VMS) wird das Gebiet Kalkstraße/Weideweg erneut zum Fahrgastpotenzial be-trachtet werden. Mit Blick auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte des ÖPNV ist anzumerken, dass eine ÖPNV-Erschließung meist dann sinnstiftend ist, wenn im 300 m Einzugsbereich einer Haltestelle mindestens 1.000 Einwohner/Beschäftigte ansässig sind, um eine hinreichende Nutzung des ÖPNV-Angebotes zu ermöglichen.
Sollte ein Fahrgastpotenzial eruiert werden, würde durch die Stadt Chemnitz in Zusammenarbeit mit der CVAG ein Verkehrsangebot inklusive Finanzierungsvorschlag entwickelt und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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