Sehr geehrter Herr Wegert,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
In den Stadtteilen Hilbersdorf und Ebersdorf wird eine fehlende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ins Erzgebirge beklagt. Der Bahn-Haltepunkt Hilbersdorf wird lediglich von Bahnen der Strecke Chemnitz-Dresden angefahren. Die Regionalbahnen 80 (Richtung Annaberg-Buchholz/Cranzahl) sowie 81 (Richtung Olbernhau-Grünthal) der Erzgebirgsbahn fahren an diesem Haltepunkt durch.
In beiden Stadtteilen leben insgesamt knapp 13.000 Menschen, welchen eine schnelle und komfortable Anbindung an der Erzgebirge verwehrt wird. Erst eine umständliche Anreise über das Stadtzentrum und den Hauptbahnhof ermöglicht den betroffenen Einwohnern eine Anfahrt ins Erzgebirge.
Angesichts der touristischen Attraktivität des Erzgebirges (2018: rund eine Million Besucher, etwa 3 Mio. Übernachtungen) sowie die Ernennung der Montanregion zum Unesco-Welterbe ist das ein unhaltbarer Zustand.
1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Bestrebungen, durch Gespräche mit der Erzgebirgsbahn den Haltepunkt zeitnah in den Fahrplan aufzunehmen?
Zur Beantwortung dieser Frage wurde der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) eingebunden, aus dessen Antwort im Folgenden zitiert wird (Vollzitat):
„Für einen Halt in Chemnitz-Hilbersdorf der Linien RB 80 und RB 81 reicht im aktuellen Fahrplan die Zeit nicht aus, weil diese beiden Linien südlich von Flöha jeweils Eisenbahnstrecken mit nur einem Gleis befahren und die Züge sich dort nur in Hennersdorf (Linie RB 80) bzw. in Hetzdorf (Linie RB 81) begegnen können. In Chemnitz müssen diese Züge dann kurz vor den Zügen auf der Sachsen-Franken-Magistrale nach Zwickau bzw. Hof ankommen bzw. in der Gegenrichtung kurz nach den Zügen nach Dresden abfahren, um jeweils zur vollen und zur halben Stunde An-schlüsse u. a. in Richtung Zwickau – Hof, Burgstädt – Leipzig und Mittweida – Riesa – Elsterwerda zu ermöglichen.
Auch im kommenden Jahresfahrplan 2020 beträgt dabei z. B. der zeitliche Abstand zwischen den Abfahrten und zwischen den Ankünften der Züge der RegionalExpress-Linie RE 3 Dresden – Hof und der Linie RB 81 in Chemnitz Hauptbahnhof nur 4 Minuten. Dies stellt angesichts des überregionalen Charakters der Linie RE 3 mit Einbindung in diverse Anschlussknoten und
der Eingleisigkeiten auf der Linie RB 81 ein Minimalmaß dar, welches gemäß den Regelungen für die Fahrplanerstellung bei der DB Netz AG und auch im Interesse der Zuverlässigkeit für die Reisenden nicht unterschritten werden sollte.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der Haltepunkt Chemnitz-Hilbersdorf bereits durch die jeweils täglich im 1-Stunden-Takt fahrenden Linien RB 30 Dresden – Zwickau (mit Übergang von/zur RB 80 in Niederwiesa) und C 15 Chemnitz – Niederwiesa – Hainichen bedient wird.
Wie bereits in unserem Zuarbeiten für die Antwort auf die Ratsanfragen RA-089/2015 und RA-469/2017 beschrieben wurde, wäre ein Halt der Linie RB 80 und/oder der Linie RB 81 in Chemnitz-Hilbersdorf erst dann möglich, wenn die Eisenbahninfrastruktur zwischen Flöha und Chemnitz Hauptbahnhof so ergänzt wird, dass die Züge durch zusätzliche Signale bzw. auf einem zusätzlichen dritten Gleis in kürzeren zeitlichen Abständen (Zugfolgezeit) verkehren können. Damit ist jedoch in nächster Zeit nicht zu rechnen.“
2. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Chemnitz auf die Fahrplangestaltung?
Der ZVMS ist gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen. Der ZVMS erarbeitet eigenständig die Fahrpläne im SPNV und stimmt sich mit angrenzenden SPNV-Aufgabenträgern ab. Die Aufgabenträger im straßengebundenen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte für Straßenbahnen und Busse) werden über die Fahrpläne des ZVMS informiert und können Anregungen vorbringen. Eine paritätische Erarbeitung der Fahrpläne ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister
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