Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Vom 4. bis 6. Oktober 2019 ist im „Alternativen Jugendzentrum AJZ“ an der Chemnitztalstraße 54 ein „Antifaschistischer Jugendkongress“ angekündigt. Dabei gibt es auch Programmpunkte wie „Aktionstraining“ für das körperliche Verhalten auf Demonstrationen sowie einen Graffitikurs als „Stadtbildverschönerungskurs“, welcher sich unter anderem mit Fragen wie „Aber auch vor und nach dem Sprühen – worauf muss ich achtgeben? Was sind Feinde in der Welt von Lack aus der Dose?“ beschäftigt.
Weiterhin fiel der Kongress in den vergangenen Jahren durch linksradikale Referenten aus Organisationen wie „The future ist unwritten“ (Leipzig) und der „Freie Arbeiterinnen Union FAU“ (Dresden) auf. Beide Gruppen werden seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.
1. Wie bereitet sich die Stadt Chemnitz angesichts von rund 250 zu erwartender Personen aus dem linksextremen Spektrum auf dieses Wochenende, vor allem aus Sicherheits-Aspekten, vor?
Die Veranstaltung hat für die Verwaltung keine Sicherheitsrelevanz. Inwieweit sie vom Verfassungsschutz bzw. der Polizei beobachtet wird, entzieht sich unserer Kenntnis.
2. In welcher Höhe wird das „AJZ“ aktuell jährlich mit städtischen Geldern subventioniert? Aus welchen Töpfen kommt dieses Geld?
Der Verein Alternatives Jugendzentrum Chemnitz e. V. (AJZ e. V.) erhält Zuwendungen für Leistungsangebote der Jugendhilfe nach §§ 11 und 13 SGB VIII über den Haushalt der Stadt Chemnitz im Rahmen der „Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit – FRL-JSG“ sowie über die Jugendpauschale des Landes Sachsen.
Von der Stadt Chemnitz werden im Jahr 2019 beim Verein AJZ e. V. 4 Leistungsangebote mit insgesamt 812.840,- Euro bezuschusst.
Im kulturellen Bereich erhält der Verein 2019 folgende Förderungen:
- „Jugendkulturbüro Chemnitz – part4“: 8.000,- Euro aus der kommunalen Kunst- und Kulturförderung
- „Nia Domo – global view“: 1.600,- Euro aus dem Soziokulturellen Jugendfonds
- „Language meets design“: 900,- Euro aus dem Soziokulturellen Jugendfonds
3. Entspricht es den Bestimmungen der Stadt Chemnitz, dass verteilte Haushalts- Gelder für derartige Veranstaltungen eingesetzt werden dürfen?
Der Jugendkongress ist eine Einmietungsveranstaltung. Für die Durchführung werden keine kommunalen Fördermittel eingesetzt.
Die Stadt Chemnitz ist bei der Förderung der freien Jugendhilfe an gesetzliche Vorgaben des SGB VIII gebunden. Im § 74 SGB VIII – Förderung der freien Jugendhilfe – sind die Vergabe der Fördermittel und entsprechende Prüfkriterien geregelt. Die dem Amt für Jugend und Familie vorliegenden Förderanträge des Vereines AJZ e. V. entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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