Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Der in der Beschlussvorlage B-174/2019 vorgeschlagene Grundstückskauf an der Adelsbergstraße 298 (Flurstück 757) an die Stadt Chemnitz sowie der gleichzeitige Verkauf des Flurstücks 736 der Gemarkung Adelsberg wirft Fragen auf.
1. Wurde die Option, die anliegenden, auf städtischem Grund befindlichen Kleingärten des Kleingartenvereins „Am Schulberg e.V.“ für die Erweiterung der Grundschule zu nutzen, geprüft?
Die Option wurde geprüft. Für die Verwaltung entscheidend war der Sachverhalt, dass die fragliche Fläche im rechtskräftigen B-Plan 94/39/60 als Grünfläche, Zweckbestimmung Dauerkleingarten ausgewiesen ist.
2. Gab es hierzu Gespräche mit den Kleingärtnern, ob diese bereit gewesen wären, ihre Pachtgärten aufzugeben?
Es sind alle Parzellen verpachtet. Es besteht seitens des Stadtverbandes der Kleingärtner und der Vereinsleitung nicht die Auffassung, Gärten für die Schule abgeben zu können.
3. Wurde geprüft, ob eine Erweiterung auf die Fläche der Kleingärten weitaus geringere Kosten als der Ankauf des Nachbargrundstücks verursacht hätte?
Mit Bezug auf Frage 1. und 2. wurden die Kosten nicht errechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer Bürgermeister
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