Sehr geehrter Herr Steuer,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wieviel Kosten hat die Stadt Chemnitz in den vergangenen drei Jahren bezüglich Erstattung der Schülerfahrtkosten zu leisten gehabt?
- Aufwendungen 2016: 1.120.088,00 €
- Aufwendungen 2017: 1.221.162,00 €
- Aufwendungen 2018: 1.242.090,00 €
2. Gibt es Planungen, die Erstattung perspektivisch flexibler zu gestalten, um Härtefälle zu umgehen?
Aktuell gibt es keine Planungen zur Überarbeitung der Satzung hinsichtlich der im § 5 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung festgelegten Mindestentfernungen zwischen Wohnung und Schule. Härtefälle sind im § 9 Abs. 2 der o. g. Satzung geregelt.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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