Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. In welchen Zeiträumen erfolgt eine Bestreifung des Ordnungsamtes?
Der Rosenhof gehört zur Innenstadt und wird durch die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes regelmäßig bestreift. Die Bestreifung durch den Stadtordnungsdienst erfolgt je nach Lage innerhalb der Dienstzeiten von Montag bis Freitag 07:00-22:30 Uhr und Samstag von 12:00 bis 21:00 Uhr. Ab den Nachmittags- und Abendstunden ist der Innenstadtbereich dauerhaft mit der mobilen Wache besetzt, welche die neuralgischen Punkte der Innenstadt bestreift. Zu diesen zählt auch der Rosenhof.
2. Wie hat sich die Anzahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten in den letzten 5 Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren und Verstößen aufschlüsseln)
Die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten hat sich in dem Zeitraum von 2015-2019 deutlich erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die Zahl der Bediensteten im Stadtordnungsdienst erhöht hat und somit mehr Kontrollen durchgeführt werden konnten. Die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten, speziell für den Rosenhof, die in der Bußgeldstelle geahndet werden, kann nicht konkret benannt werden. Alle Verstöße nach der Polizeiverordnung und der Grünanlagensatzung werden je nach Tatbestand (u. a. Anleinpflicht für Hunde, Verrichten der Notdurft, Glasflaschenverbot auf Spielplätzen) zahlenmäßig erfasst, nicht aber nach jedem Standort.
3. Ist es möglich das Alkoholverbot auf den Rosenhof auszuweiten?
Bestehende Alkoholverbote in der Stadt Chemnitz sind für zwei Bereiche in der Grünanlagensatzung geregelt und zeitlich begrenzt. Eine Ausweitung des Alkoholverbots auf den Rosenhof ist nicht möglich, da im Rosenhof nur die Brunnen und Beete unter den Geltungsbereich der Grünanlagensatzung fallen.
Ein generelles Alkoholverbot ist verfassungsrechtlich unzulässig.
4. In welchem Umfang erfolgt eine Reinigung der Brunnenanlagen?
Generell werden die Brunnenanlagen des Rosenhofes wöchentlich hinsichtlich ihrer Funktion auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages durch ein beauftragtes Unternehmen kontrolliert. Dabei werden auch kleinere Verunreinigungen beseitigt. Umfangreiche Grundreinigungen finden zum Beginn und zum Ende der Brunnensaison statt. Sollten übermäßige Verschmutzungen auftreten, werden je nach Bedarf weitere Grundreinigungen durchgeführt (in der Regel sind dies 1 bis 2 zusätzliche Reinigungen). Diese Säuberungen müssen dann separat beauftragt und vergütet werden. Eine zusätzliche Reinigung der Fontäne Rosenhof kostet dabei 645 €, die der Ginkgo-Brunnen 1.500 €.
5. Wie haben sich die Kosten der Brunnenreinigung in den letzten 5 Jahren entwickelt?
Die Kosten für die Reinigung der Brunnenanlagen stellen sich im Zeitraum von 2015 bis 2019 wie folgt dar:
Fontäne Rosenhof, Kosten pro zusätzlicher Grundreinigung: 645 €
2015: 1 zusätzliche Grundreinigung = 645 €
2016: 1 zusätzliche Grundreinigung = 645 €
2017: 1 zusätzliche Grundreinigung = 645 €
2018: 2 zusätzliche Grundreinigungen = 1.290 €
2019: 1 zusätzliche Grundreinigung = 645 €
Brunnenanlage „Ginkgo“, Kosten pro zusätzlicher Grundreinigung: 1.500 €
2015: 1 zusätzliche Grundreinigung = 1.500 €
2016: 1 zusätzliche Grundreinigung = 1.500 €
2017: 2 zusätzliche Grundreinigungen = 3.000 €
2018: 2 zusätzliche Grundreinigungen = 3.000 €
2019: 1 zusätzliche Grundreinigung = 1.500 €
Freundliche Grüße
Miko Runkel
Bürgermeister
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